Samstag, 6. Februar 2016

Überwachungsbehörde, Repressiver statt einfacher!

Opposition kritisiert vom Kabinett verabschiedete Hartz-IV-Reform. Diskriminierende Elemente würden beibehalten

Von Susan Bonath

Kinderbetreuung schränkt besonders Alleinerziehende bei Arbeitssuche ein – Jobcenter müssen keine Rücksicht nehmen

Foto: Waltraud Grubitzsch/dpa-Bildfunk

Teilen und herrschen: Obwohl schon seit drei Jahren geplant, müssen Flüchtlinge nun auch für die am Mittwoch vom Bundeskabinett gebilligte Hartz-IV-Reform als Begründung herhalten. Um den erwarteten »Ansturm besser zu bewältigen«, sollen Jobcenter mit Hilfe des neuen Gesetzes ihre Klienten künftig »besser vermitteln« können und würden darum »von Bürokratie , hatte Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) vorab gelobt. Oppositionspolitiker sehen das Ziel jedoch komplett als verfehlt an.

Tatsächlich gehe es »nicht um Betroffene, sondern um Vereinfachungen für die Jobcenter«, kommentierte die Bundestagsabgeordnete Sabine Zimmermann (Die Linke) den Regierungsvorstoß vom Mittwoch. Der Druck auf Leistungsabhängige werde vielmehr ausgeweitet. Sie wirft der Bundesregierung vor, nicht nur Forderungen von Sozialverbänden, sondern auch Vorschläge der Sozialministerkonferenz ignoriert zu haben. Letztere hatte mehrheitlich dafür plädiert, das härtere Sanktionsrecht gegenüber 15- bis 24jährigen abzuschaffen. Ebenso waren die Landesminister, ausgenommen Bayern, dagegen, bei Auflagenverstößen weiterhin die Mietkosten zu kürzen. Statt dessen, klagte sie, würden die Sanktionsmöglichkeiten ausgebaut.

Zimmermann meint damit neue Regeln zu behördlichen »Ersatzansprüchen bei sozialwidrigem Verhalten«. Inge Hannemann, Bürgerschaftsabgeordnete in Hamburg (Die Linke) und langjährige Jobcentermitarbeiterin, erläuterte dies gegenüber jW am Beispiel einer Alleinerziehenden mit einem Minijob, deren Vorgesetzter ihr anbietet, mehr Stunden zu arbeiten und dadurch 50 Euro mehr Lohn zu bekommen. »Lehnt die junge Mutter ein solches Angebot ab, etwa weil sie die Betreuung ihrer Kinder gefährdet sieht, und das Amt findet das heraus, zieht es ihr die 50 Euro ab«, erläuterte sie. Denn dieses Geld hätte sie ja zusätzlich verdienen können. Die Betroffene verstoße damit gegen die ihr auferlegte »Pflicht, alles zu unternehmen, um die Bedürftigkeit zu verringern«. Das, so mahnte sie an, »ist nichts anderes als eine weitere Sanktionstaktik durch die Hintertür«.

Ferner bezichtigte Hannemann die Bundesregierung, Hartz-IV-Bezieher vermehrt in sanierungsbedürftige Wohnungen zu drängen. So würden nicht nur Umzüge aus solchen Unterkünften durch Nichtübernahme höherer Mieten erschwert. Auch die geplante Bemessung der Obergrenzen, die durch die Kommunen geregelt werden, anhand einer fiktiven Bruttowarmmiete – bisher werden Kaltmiete und Heizkosten gesondert erfasst – trage dazu bei, dass Betroffene auf billigste Behausungen in schlechtem Zustand angewiesen sind. Hannemann kritisierte darüber hinaus zusätzliche Kontrollmöglichkeiten für Jobcenter. Das gesamte Konstrukt sei »eine Mogelpackung par excellence« zum Ausbau einer »Überwachungsbehörde«. Statt den öffentlichen Beschäftigungssektor zu erweitern und Erwerbslosen eine repressionsfreie, menschenwürdige Existenz zu sichern, »ist Ministerin Nahles am Mittwoch erneut gegenüber der CDU/CSU eingeknickt«, so Hannemann.

Auch die Grünen, einst Miteinführer und Befürworter von Hartz IV, ließen kein gutes Haar an der »christlich-sozialdemokratischen« Novelle, die am 1. August in Kraft treten wird. Der Parlamentarier Wolfgang Strengmann-Kuhn nannte sie eine »verpasste Chance« für beide Seiten. Das Hartz-IV-System sei ein »ein wahrer Dschungel, den kaum noch jemand durchschaut«. Der Verwaltung verschlinge immer mehr Ressourcen. Diese fehlten, um Menschen zu unterstützen und ihnen Arbeit zu vermitteln. Statt die Probleme zu beseitigen, »besteht der Gesetzentwurf aus einem Bauchladen kleiner Veränderungen«, so Strengmann-Kuhn. Dies verschärfe teilweise die Lage Betroffener noch. Wie die Linkspartei kritisierte er die Sanktionspraxis. Nahles habe daran festgehalten, weil die CSU »aus ideologischen Gründen« dafür sei. »Das Sozialrecht bleibt überzogen mit höchst komplizierten Sonderregeln«, erklärte der Politiker. Besonders Auszugsverbote für junge Erwachsene, Totalsanktionen, verkürzter Rechtsschutz und fehlende behördliche Aufklärungspflichten seien Beispiele für »Willkür und Diskriminierung«.

https://www.jungewelt.de/2016/02-05/020.php?sstr=hartz%7Civ

Veröffentlicht mit Word Press für Android von Schulze Norbert


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Quelle: via @Norbertschulze, February 06, 2016 at 03:20PM

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