Samstag, 17. September 2016

Nur Flüchtlinge brauchen Nothilfe – ein Schweizer keinesfalls. Dies man dich glauben lassen will – du es aber nicht glauben solltest (..)

Gibt es Schweizer, die Nothilfe beziehen/beantragen, bzw. auf Antrag hin keine Nothilfe erhalten? „Nein!“ Suggeriert der Schweizerische Beobachter in der Ausgabe Nr. 19 (siehe „Wegweiser durch den Sozialhilfe Dschungel“). Das Propaganda Blatt gezielt Informationen weglässt.
Beobachter: Doch nicht alle Menschen (..) haben Anspruch auf finanzielle Unterstützung. Touristen, abgewiesene Asylsuchende, ..

..sanktionierte SchweizerInnen, ..

{{..dass Schweizer betroffen sind, wird einfach weggelassen!}}

..sowie Ausländer ohne Wohnsitz in der Schweiz erhalten keine Sozialhilfe. Wenn sie in Not geraten, bekommen sie lediglich Nothilfe.

{{..dies ist natürlich auch gelogen – wer in Not gerät kann Nothilfe beantragen, was jedoch nicht heisst, dass die Antragstellenden Nothilfe erhalten!}}
Ist nicht das erste – und bestimmt nicht das letzte Mal. Siehe u.a. den Bericht des Beobachters „Nothilfe ist (un)antastbar“ » bit.ly/1UJP2ui.

Nicht grundlos wurde der Beobachter Chefredaktor, Andres Büchi, abgemahnt (..) wegen dem Verschweigen von Tatsachen (..) er sich dadurch der Mitwisserschaft Art. 138 StGB oder sogar Mittäterschaft Art. 129 StGB der indirekten Tötung Art. 111-117, 122-136 u. 260bis StGB von Sozialhilfe-Bezügern schuldig macht » bit.ly/22eIEON.



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Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Beobachter, September 17, 2016 at 07:14PM

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