Donnerstag, 31. August 2017

Bilderbuch der Wahrheitspatenschaft

EMOTIONEN #HartzIV

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Quelle: via @Wahrheitspatenschaft, August 2017

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Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Retweeter, August 31, 2017 at 01:40PM

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Direkte Demokratie – Schweizer Exportschlager

«Deutsche Befürworter von Plebisziten erhalten Hilfe aus Basel: Ein Gastronom wirbt derzeit in Berlin dafür, Volksabstimmungen auf Bundesebene einzuführen.» Artikel von Charlotte Theile auf der Titelseite der Süddeutschen Zeitung: Schweizer Exportschlager   Ausschnitt: «Der Schweizer Daniel Häni, der in Basel ein Café betreibt und bisher vor allem als leidenschaftlicher Kämpfer für das bedingungslose Grundeinkommen aufgefallen…

Der Beitrag Direkte Demokratie – Schweizer Exportschlager erschien zuerst auf grundeinkommen.



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Quelle: via @Grundeinkommen.ch, August 30, 2017 at 11:00PM

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Mittwoch, 30. August 2017

Fanclub spendet Tickets für Obdachlose

Von der Straße ins Stadion: Wie bereits in den Vorjahren spendiert der Fanclub Basis St. Pauli vier Dauerkarten für Hinz&Kunzt-Verkäufer. „Das hat ganz schön lange gedauert, aber gewonnen ist gewonnen“, lautete Rainers Fazit nach dem Spiel gegen Heidenheim. Der 59-Jährige war einer von drei Hinz&Kunzt-Verkäufern, die dem knappen Erfolg des FC St. Pauli am Wochenende […]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, August 30, 2017 at 03:03PM

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Hartz IV: Bundesverfassungsgericht stärkt Rechte!



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Quelle: via @HartzIV.org, August 30, 2017 at 11:09AM

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Dienstag, 29. August 2017

Spätsommerfest für Obdachlose

Am 10. September lädt die mobile Bullysuppenküche zum Sommerfest bei der Hauptkirche St. Trinitatis in Altona. Los geht es am Sonntag, den 10. September, an der Ecke Königstraße/Kirchenstraße um 13 Uhr. Neben Livekonzerten, Gegrilltem und Getränken erhalten Obdachlose bis 17 Uhr auch medizinische Hilfe und einen neuen Haarschnitt, wenn gewünscht. Die mobile Bullysuppenküche wurde im […]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, August 29, 2017 at 05:08PM

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Die Parteien im Hinz&Kunzt-Check

Wer will die Vermögenssteuer wieder einführen, wer Hartz IV erhöhen? Und wem sind die Obdachlosen wichtig? Die aussichtsreichsten Parteien kommentieren im Hinz&Kunzt-Check zehn sozialpolitische Forderungen.  Hinz&Kunzt fragt, die Parteien mit Aussicht auf Einzug in den Bundestag antworten: Wir wollten wissen, wer sich um die Belange von Obdachlosen kümmert. Nur die FDP blieb uns trotz mehrerer Nachfragen […]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, August 29, 2017 at 04:40PM

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„Ich kann à la carte, ich kann Großküche“

Gerald (50) verkauft Hinz&Kunzt vor der Haspa in der Spitalerstraße. „Ich bin kein Heiliger“, sagt Gerald und zuckt mit den Schultern. Man mag es nicht glauben, denn seine Topfenknödel sind göttlich! Cremige Quarkbällchen, mit Vanillesoße und Erdbeerkompott kunstvoll serviert – eine Kalorienbombe, die der 50-Jährige zum Verkaufsstart der Juli-Ausgabe für 200 Hinz&Kunzt-Kollegen zubereitet hat. Wer […]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, August 29, 2017 at 04:22PM

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Hartz IV Kürzung bei pauschaler Aufwandsentschädigung für Ehrenamt



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Quelle: via @HartzIV.org, August 29, 2017 at 11:55AM

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Die September-Ausgabe kommt am Mitwoch

Die neue Ausgabe könnt ihr bei uns ab Mittwoch, dem 30. August, holen. Wir sammeln die Ausweise ab 8 Uhr ein, die Zeitungsausgabe beginnt um 10 Uhr. Zu Essen gibt es dieses Mal Soljanka – gekocht von Sylvia und Spinne.

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, August 29, 2017 at 12:59PM

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Sonntag, 27. August 2017

[6/7] Die jahrelangen Bullshit-Behauptungen tragen Früchte. Die Geschichte der Schlussbestimmung.

Während der parlamentarischen Debatte zur 5. IV-Revision im Jahr 2006 reichten Vertreter von SVP und FDP folgenden Minderheitenantrag ein:

Nach dem Inkrafttreten der 5. IV-Revision werden sämtliche IV-Verfügungen der letzten fünf Jahre vor Inkrafttreten der 5. IV-Revision, bei welchen eine Krankheit bzw. ein Unfall mit unklarer Kausalität Ursache für die Rente war, einer erneuten Beurteilung unterzogen. Diese Beurteilung muss innerhalb von sechs Monaten durchgeführt werden und muss sich an der revidierten Gesetzgebung orientieren. Kommt die Neubeurteilung zu einem rentenablehnenden Entscheid, müssen umgehend Integrationsmassnahmen eingeleitet werden. Der Anspruch auf Rente entfällt mit sofortiger Wirkung.

Sprecher der Minderheit, Toni Bortoluzzi (SVP):

(…) In den vergangenen Jahren haben Rentenzusprechungen in der IV Einzug gehalten, die nicht gesetzeskonform sind. Anders ist die Entwicklung bei den seit 1990 gestiegenen Rentenzahlen nicht zu erklären. (…) Ich habe in den vergangenen zwei Jahren zuhauf Beispiele gesehen, die zeigen, dass es eben notwendig ist, eine solche Überprüfung vorzunehmen. Ich kann Ihnen mindestens ein Beispiel noch vorlesen; das Papier ist kürzlich bei mir eingetroffen. Es geht um eine junge ledige Frau, 25-jährig, aus dem Kosovo, die seit einem Jahr 100-prozentige IV-Rentnerin ist. Ich kann hier aus dem IV-Dossier zitieren (…)

Man fragt sich: Wie es kommt es, dass Schreinermeister Bortoluzzi «zuhauf» Einsicht in IV-Dossiers hatte? Oder war das vielleicht – einmal mehr – schlicht gelogen?

Silvia Schenker (SP) bemerkte jedenfalls lakonisch:

Am liebsten würde Herr Bortoluzzi diese Dossiers wohl selber durcharbeiten und selber beurteilen, ob eine Rente gerechtfertigt ist oder nicht. (…)

In der Diskussion sagte SVP-Nationalrat Jürg Stahl auch folgendes:

Verschiedene Rednerinnen und Redner haben bereits darauf hingewiesen – aus meiner Sicht als Vorwand -, es gebe keine Kategorie unklarer Kausalität (…) Wenn Sie es wirklich ernst meinen, müsste die Kategorie der medizinisch nicht klaren Kausalität geschaffen werden. Ich habe hier eine Liste mit einer – aus meiner Sicht – grossen Anzahl neuer Krankheitsbilder, welche zumindest in IV-Verfahren den Ausschlag für den Einstieg in die Invalidität gegeben haben: soziale Phobie, Internetsucht, Übergewicht, Menopause, Weichteilrheumatismus, Schlafstörungen, Hyperaktivität, starkes Schwitzen, Entwurzelungssyndrom usw.; es gibt noch mehr Beispiele.»

Diese Liste der «angeblichen IV-Gründe» hat – wie hier gezeigt – nie den Tatsachen entsprochen. Sie ist eine komplette Erfindung Lüge der SVP. Das hat aber nie jemand öffentlich gesagt.

Der Kommissionsprecher und Rechtsanwalt Reto Wehrli (CVP) kommentierte den Antrag damals folgendermassen:

Die Kommissionsminderheit hat hier zum Zweihänder gegriffen. Bei allem Verständnis für das Bedürfnis, komplexe Probleme einfach zu lösen: So geht es wohl nicht. (…) Eine Anpassung der laufenden Renten an die neue Rechtslage bei gleichbleibendem Sachverhalt würde zu einer unzulässigen echten Rückwirkung des neuen IVG führen. Das ist rechtsstaatlich nicht haltbar(…).

Das war wie gesagt anno 2006. Eine Mehrheit des Nationalrates sprach sich damals denn auch gegen die Anpassung laufender Renten aus. SVP, FDP und Wirtschaftskreise forderten allerdings weiterhin unermüdlich die Überprüfung Aufhebung bestehender Renten. So Katja Gentinetta (damals Vizedirektorin der Avenir Suisse) in der NZZ vom 23.5.2008 unter dem euphemistischen Titel: «Gerechtigkeit in der Invalidenversicherung: Alle IV-Renten sollten überprüft werden». Der Artikel zeigt sehr schön, worum es diesen Kreisen eigentlich geht:

Eine solche Bestandsüberprüfung könnte – neben dem Aufgleisen einer 6. IV-Revision – eine weitere Bedingung für die befristete Mehrwertsteuererhöhung sein.

Indem der Fokus konsequent auf den angeblich ungerechtfertigten Leistungsbezug gerichtet wurde, wurde unterschlagen, dass die Ausgaben der IV auch aus anderen Gründen steigen: Menschen mit Behinderungen haben dank der besserer medizinischen Versorgung eine deutlich höhere Lebenserwartung als früher (Hat beim BSV mal jemand die durchschnittliche Verbleibedauer in der IV von 1970 mit heute verglichen?) Kinder mit Behinderungen (z.B. bei Frühgeburten) überleben heute dank medizinischem Fortschritt – früher wären sie gestorben. Aber gerade bei (schwer)behinderten Kindern ist die öffentliche Zustimmung gross, wenn die IV zusätzliche Kosten übernehmen muss (z.B. Pflegeleistungen oder Therapien bei Trisomie 21). Woher meint man, dass dieses Geld kommt? Aus einer anderen IV-Kasse, als aus der, bei der man doch so radikal sparen muss?

Das alles und noch viel mehr verschwand hinter einer einzigen grossen Missbrauchs-Nebelpetarde, deren vorrangiger Zweck es war, Beitragserhöhungen für die IV zu vermeiden.

Man kann auch nur rätseln, was zwischen 2006 und 2009 mit dem damaligen CVP-Nationalrat Reto Wehrli passiert ist: Zu viel Petarden-Nebel eingeatmet? Vergessen, dass man eigentlich Jurist ist? Einen dicken Scheck aus Herrliberg oder von einer Pensionskasse bekommen? Man weiss es nicht.

Jedenfalls reichte ausgerechnet Wehrli, der 2006 in der IV-Debatte eine Aufhebung bestehender Renten noch entschieden als «rechtsstaatlich nicht haltbar» bezeichnet hatte, am 27.04.2009 die Motion «Neuüberprüfung von laufenden IV-Renten. Rechtsstaatlich klare Regelung» ein, in der er fordert, dass auch laufende IV-Renten einer vollständigen Neubeurteilung unterzogen werden können. Weil: «Diffuse Gesundheitsstörungen».

Dem wollte die FDP nicht nachstehen. So forderte der aktuelle Bundesratskandiat Ignazio Cassis (FDP) am 23.09.2009 in der Motion «IV-Sanierung. Druck muss aufrechterhalten bleiben»:

Der Bundesrat wird beauftragt, die Gesetzgebung im Rahmen der IV-Revision 6b so abzuändern, dass bei Personen mit schwer definierbaren körperlichen oder psychischen Erkrankungen die Leistungen der IV sich auf die Behandlungsqualität und auf die Eingliederungsmassnahmen konzentrieren und eine IV-Rente grundsätzlich nicht ausgesprochen wird.

Cassis bezog sich explizit auf die Kategorie 646, bei der das stärkste Wachstum verzeichnet worden war. Allerdings war bereits mehrere Monate vor Cassis’ Motion der BSV-Forschungsbericht «Dossieranalyse der Invalidisierungen aus psychischen Gründen» über exakt diese Kategorie publiziert worden. Darin wurde aufgezeigt, dass es sich eben nicht um «unklare» Störungen handelt und in der Kategorie 646 zudem auch viele Fälle abgelegt wurden, die eigentlich in eine andere Kategorie gehören würden (z.B. geistige Behinderung, Schizophrenie oder eindeutige somatische Erkrankungen). Die häufigsten Krankheitsbilder waren Persönlichkeitsstörungen und Depressionen. Da die Forscher auch die Arztberichte in den IV-Dossieres analysierten, konnten sie aufzeigen, dass viele dieser IV-Bezüger schon in Kindheit/Jugend erkrankt waren und vor der IV-Berentung oft jahrelange Leidenswege hinter sich hatten.

Aber wenn ein Schreinermeister aus einem (angeblichen) IV-Dossiers zitiert, hat das natürlich mehr Gewicht, als wenn Forscher hunderte von Dossiers effektiv analysieren. SVP-Bullshit in allen Gehirngängen. Und auch in den offiziellen Unterlagen des Bundes. In der Botschaft zur IV-Revision 6a (veröffentlicht 2010) wurde unter «Gründe für die Renten- und Kostenzunahme» u.a. aufgeführt:

Neue Formen psychischer Erkrankungen: Die Versicherung und ihre Akteure waren – und sind z.T. heute noch – nicht in der Lage, angemessen auf die starke Zunahme der psychischen Krankheiten zu reagieren, da es sich um neue Formen psychischer Erkrankungen handelt*, welche schwierig zu diagnostizieren sind und sich kaum objektivieren lassen.

*Anhaltende somatoforme Schmerzstörungen, posttraumatische Belastungsstörungen, Anpassungsstörungen, generalisierte Angststörungen, Schleudertrauma, depressive Episode mit ihren verschiedenen Unterformen, Fibromyalgie, diffuses weichteilrheumatisches Schmerzsyndrom.

Zum direkten Vergleich nochmal Blochers Rede von 2004 (Inhaltliche Ähnlichkeiten zur bundesrätlichen Botschaft fett markiert, bzw. ergänzt):

Eine Vielzahl neuer Krankheitsbilder dienen als kaum überprüfbarer Einstieg zur Invalidität. Ich will Ihnen nur ein paar Beispiele nennen: Soziale Phobie [= Eine Form der Angststörung], Internet-Sucht, erhöhter Cholesterinspiegel, Übergewicht, Menopause, Weichteilrheumatismus, Reizdarmsyndrom, Schlafstörungen, Verstopfungen, Burnout-Syndrom, Hyperaktivität, starkes Schwitzen, Entwurzelungssyndrom, psychosoziale Depression, Tinnitus (Pfeifen im Ohr) oder Vitaminmangel. Bei dieser Fülle ist jeder Bürger ein potenzieller Neurentner. Sicher kann sich jeder von Ihnen auf eines dieser Symptome berufen. (…) Ebenfalls sehr hoch sind die Anteile jener IV-Bezüger, die über Kopf- und Rückenschmerzen [= Schmerzstörungen] oder ein Schleudertrauma klagen.

Für die LeserInnen, die die vorausgehenden Artikel nicht gelesen haben: Blochers Aufzählung von angeblichen IV-Gründen basiert auf einem Spiegel-Artikel von 2003, in dem der deutsche Journalist Jörg Blech – reichlich polemisch – behauptete, Pharma-Firmen würden diese Krankheiten erfinden, um Medikamente dagegen zu verkaufen. Mit effektiven IV-Gründen hatte diese Liste nie etwas zu tun.

In der Fussnote der Botschaft werden ausserdem auch klassische psychische Krankheiten aufgezählt, die weder «neu» noch «schwierig zu diagnostizieren» sind (Depressionen, Angststörungen). Aber Fakten spielten in diesem ganzen Theater sowieso generell nur eine Nebenrolle.

In der neuen Luzerner Zeitung vom 7. Dezember 2010 (nicht online) erschien ein Interview mit Reto Wehrli unter dem Titel «Hebel ist bei alten Renten anzusetzen», darin sagt Wehrli, dass seine Motion vom Bundesrat gutgeheissen und das Anliegen in der 6. IV-Revision aufgenommen wurde. Auf die Frage des Journalisten, ob nun aufgrund bei der IV immer weiter angezogenen Schraube nicht die Gefahr bestünde, dass unterstützungsbedürftige Menschen zwischen Stuhl und Bank gerieten, meinte Wehrli, dass unser vielfältiges Sozialsystem dafür sorge, dass niemand durchs gemeinschaftliche Netz falle. Und weiter: «In der Schweiz muss zum Glück niemand unter Brücken schlafen».

Dieselbe Meinung vertrat auch SVP-Ständerat Alex Kuprecht in der Debatte zur IV-Revision 6b am 19. Dezember 2011:

Eine Sozialversicherung, die mit 15 Milliarden Franken verschuldet ist und in gefährlicher Weise über den Weg von Darlehen auch das wichtigste Sozialversicherungswerk, die AHV, in Mitleidenschaft zieht, muss wohl oder übel zuletzt auch mit Leistungskürzungen konfrontiert werden – im Bewusstsein, dass im schlimmsten Fall noch weitere Auffangnetze bereit sind, um Menschen in akuter wirtschaftlicher Existenzgefährdung aufzufangen.

Die Antwort auf die im ersten Teil dieser Serie gestellten Frage: Wie sind wir eigentlich an den Punkt gekommen, wo der IV-Chef seelenruhig sagt, dass Menschen mit gesundheitlichen Problemen halt zur Sozialhilfe sollen? lautet also ganz einfach: Weil die Mehrheit des Parlamentes genau das wollte.

Wie Wehrli’s und Kuprechts Aussagen zeigen, war das kein «Versehen». Das war immer die Absicht. Anders als beim Bezug einer IV-Rente muss für die Berechtigung zur Sozialhilfe zuerst das Vermögen bis auf 4000.- (Einzelperson) aufgebraucht werden und der Ehepartner und teilweise auch andere Angehörige sind unterstützungspflichtig. Ausserdem sind Sozialhilfeleistungen (anders als IV- und EL-Leistungen) rückerstattungspflichtig. Es findet also nicht wie – von linker Seite oft behauptet – einfach eine (Kosten)verschiebung in die Sozialhilfe statt. Die Kostenverschiebung geschieht vor allem ersteinmal vom Staat zu den Privaten bevor – als letztes Netz – die Sozialhilfe einspringt.

Dass nach dieser ganzen Vorgeschichte die SVP nun seit einigen Jahren auch ganz spezifisch gegen Langzeitbezüger in der Sozialhilfe polemisiert, ist an Zynismus kaum mehr zu überbieten. Eine 2015 veröffentlichte Studie der Städteinitiative Sozialpolitik und der Berner Fachhochschule hat nämlich gezeigt, dass knapp zwei Drittel der Langzeitbeziehenden in der Sozialhilfe nachweisbar unter gesundheitlichen Beeinträchtigungen leiden. Sie sind oft zu krank, um im Arbeitsmarkt zu bestehen, haben aber keinen Anspruch auf eine IV-Rente. 40 Prozent haben physische Einschränkungen aufgrund von Unfall oder Krankheit, rund 20 Prozent haben ein akutes Suchtproblem, gut 10 Prozent eine ärztlich attestierte Depression und rund 30 Prozent eine andere psychische Krankheit.

Am 19.08.2014 portraitierte der Tages Anzeiger eine junge Frau, die auf Sozialhilfe angewiesen ist, weil sie unter dem Chronic Fatigue Syndron (CFS/ME) leidet. Einem Krankheitsbild, dass das Bundesgericht bereits 2008 als «mit zumutbarer Willensanstrengung überwindbar» eingestuft hatte. «Laura», wie die junge Frau im Artikel genannt wird, entspricht nicht dem Bild einer «Null-Bock-Jugendlichen ohne Ausbildung, die sich in die soziale Hängematte legt», welches von gewissen Akteuren so gerne gezeichnet wird. Sie hat – trotz zunehmender Erkrankung – ein Biologie-Studium abgeschlossen. Aber die Realität dieser Menschen hat Öffentlichkeit und Politik nie gross interessiert.

Dass das Bundesgericht nach und nach Menschen mit angeblich «merkwürdigen Krankheitsbildern» von IV-Leistungen ausschloss, befand man nach der jahrelangen Bullshit-Kampagne der SVP nicht etwa als empörend, sondern vielmehr als «folgerichtig». Und nichts als «folgerichtig» war es schliesslich auch, die Aufhebung bestehender Renten aufgrund «merkwürdiger» Krankheitsbilder zu fordern.

Im Dezember 2010 diskutierte der Nationalrat dann ausgiebig darüber, welche Diagnosen zu den «pathogenetisch-ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebildern ohne nachweisbare organische Grundlage» (Päusbonog) zählen, bei denen die Renten überprüft aufgehoben werden sollen («Schlussbestimmung IV-Revision 6a»). Kernkritikpunkt von Links/Grün war dabei, dass diese Formulierung noch viel mehr Krankheitsbilder als die bisherigen «Päusbonog» einschliesst, denn die überwiegende Mehrheit der psychischen Störungen lässt sich nicht auf eine nachweisbare organische Grundlage zurückführen.

Schenker (SP):

Unter diese Bestimmung können sehr viel mehr Personen fallen als jene mit somatoformen Schmerzstörungen und Schleudertrauma; neben mir befürchten auch viele andere, dass auch Menschen mit psychischen Krankheiten verschiedenster Art unter diese Bestimmung fallen. Wenn wir diese Formulierung ins Gesetz aufnehmen, stossen wir eine Türe auf, die wir nicht mehr schliessen können. Wir lassen eine ungleiche Behandlung von Menschen zu, die aus gesundheitlichen Gründen nicht mehr erwerbsfähig sind.

Es folgten Beschwichtigungen von Mitte-rechts, besonders hervozuheben hier Marianne Kleiner (FDP), selbst Psychologin:

Ich bin in den letzten Tagen von vielen behinderten Mitmenschen angesprochen worden und habe auch E-Mails erhalten, und ich habe gespürt, dass sich im Zusammenhang mit diesem Artikel eine grosse Angst und eine starke Besorgnis angestaut haben. Ich möchte den Betroffenen zu erklären versuchen, dass diese Ängste nicht notwendig sind. Ich kann aber gut verstehen, dass diese Ängste vorhanden sein können, wenn jemand wegen einer Behinderung, auch wegen einer psychischen Behinderung, auf eine Rente angewiesen ist. Ich versuche aufzuzeigen, warum diese Ängste nicht nötig sind.
Mit der vorliegenden Bestimmung wird Recht, das für Neurenten gilt, auch für laufende Renten angewendet. (…) Es handelt sich nicht um Beschwerdebilder, bei denen gestützt auf klinische oder auch psychiatrische Untersuchungen eine klare Diagnose gestellt werden kann – das wurde hier meines Erachtens falsch gesagt -; z. B. Depressionen, Schizophrenien und Psychosen wie Zwangsstörungen, Essstörungen und Persönlichkeitsstörungen sind davon nicht betroffen.
Ich kann deshalb Kollegin Schenker, die sich sehr für psychisch behinderte Menschen eingesetzt hat, was ich sehr schätze, beruhigen. Denn Renten, die auf diesen Beschwerdebildern basieren, werden weiterhin keine Überprüfung durchlaufen müssen. Das hat man mir versichert.

Woher kennen wir diesen Tonfall, wo Betroffenen wie einer Herde (dummer) Kälber auf dem Weg zum Schlachter beruhigend zugeredet wird, dass ihnen ganz sicher nichts passieren wird? Ah ja, aus dem Artikel der Psychiaterin Doris Brühlmeier:

Es muss ca. 2005 gewesen sein: Die damals 59-jährige, schwer psychisch kranke Frau Z. sass zitternd und untröstlich weinend da: «Sie wollen uns die IV-Rente wegnehmen!» «Sicher, ganz sicher nicht», versuchte ich zu beruhigen, «wissen Sie, die Renten sind unantastbar.»

Zurück in die Debatte über die Schlussbestimmung, während der Bundesrat Burkhalter immer und immer wieder aufgefordert wurde, genauer zu definieren, welche Krankheitsbilder genau betroffen sein werden und zunehmend genervt reagierte.

Bundesrat Burkhalter (FDP):

Je le redis ici: ne sont pas concernés la dépression, la schizophrénie, les troubles de la personnalité ou les troubles alimentaires, et le cancer encore moins (…)

Gilli Yvonne (Grüne):

Herr Bundesrat, wie beurteilen Sie für die Zukunft die Möglichkeit, dass die Diagnoseliste im Bereich der nichtobjektivierbaren Störungen, wie wir das heute erlebt haben, eine kontinuierliche Erweiterung erfährt – vom HWS-Beschleunigungstrauma über die somatoformen Schmerzstörungen zum Chronic Fatigue Syndrome? Wir wissen ja, dass die Mehrzahl der psychiatrischen Diagnosen eben nicht objektivierbar, nicht naturwissenschaftlich diagnostizierbar ist.

Bundesrat Burkhalter (FDP):

Je ne partage pas votre avis selon lequel les maladies psychiatriques ne sont pas objectivables. Je pense, pour ma part, que les maladies que j’ai citées tout à l’heure et qui n’en font pas partie – notamment la schizophrénie, les troubles de la personnalité, les troubles alimentaires, etc. – sont objectivables.

Es ist natürlich total glaubwürdig, wenn ein Bundesrat sagt, dass seiner Meinung nach die von ihm aufgezählten Krankheiten objektivierbar seien, während gleichzeitig in der Botschaft zur Vorlage «posttraumatische Belastungsstörungen, Anpassungsstörungen, generalisierte Angststörungen, depressive Episode mit ihren verschiedenen Unterformen» als «kaum objektivierbar» bezeichnet werden.

Aber wer liest schon Fussnoten, ne? Nun, ich hatte diese Fussnote gelesen und ich schrieb damals unter dem Titel «Burkhalter lügt und überzeugt damit das Parlament»:

Herr Burkhalter hat mehrfach wiederholt («J’aimerais vous redire une cinquième fois…») dass die Schlussbestimmung eigentlich gar nicht so gemeint sei, wie sie formuliert ist und Menschen mit schweren psychischen Störungen selbstverständlich nicht ihre Renten verlieren würden. Fakt ist aber, dass der verabschiedete Gesetzestext genau dafür die Grundlage bietet. Ein Gesetz wird nämlich so angewendet, wie es formuliert ist und nicht, wie man es (angeblich) gemeint hat.

Ich wurde daraufhin vom Bundesratssprecher von Herrn Burkhalter gerügt (Und änderte deshalb den Titel des Artikels):

L’échange d’arguments, s’il peut être vif, doit toutefois rester respectueux. M. le conseiller fédéral Didier Burkhalter mène sa carrière politique en s’assurant toujours de dire ce qu’il fait et de faire ce qu’il dit. Le traiter de menteur est injurieux.

Aha.

Gerade mal 10 Tage nach der Absegnung der IV-Revision 6a durch das Parlament entschied das Verwaltungsgericht des Kantons Bern dann im Fall eines psychisch kranken Mannes, dass seine durch eine generalisierte Angststörung (siehe Fussnote Botschaft) verursachten Symptome (Übelkeit, Erbrechen, Zittern, Konzentrationsstörungen, Hyperventilation, Schwindel, Müdigkeit, Schlafstörungen, Suizidgedanken) ja nicht auf organische Ursachen zurückzuführen wären, und «eine generalisierte Angststörung deshalb denselben sozialversicherungsrechtlichen Anforderungen zu unterstellen ist, wie eine anhaltende somatoforme Schmerzstörung bzw. wie sämtliche pathogenetisch-ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebilder ohne nachweisbare organische Grundlage» (Gerichtsurteil nicht mehr online).

Herr Ritler erklärte mir daraufhin, warum die Einstufung als Päusbonog bei einer Neubeurteilung (worum es in diesem Fall ging) eben etwas ganz anderes sei, als bei der Überprüfung der Rente.

Aha.

Das Bundesgericht sah das (in einem anderen Fall) einige Jahre später (2014) wieder komplett anders:

Dieses Störungsbild [generalisierte Angststörung (ICD-10 F41.1)] kann auf Grund klinischer psychiatrischer Untersuchungen klar diagnostiziert werden und ist damit überprüf- bzw. objektivierbar. Es gehört nicht zu den pathogenetisch-ätiologisch unklaren syndromalen Beschwerdebildern ohne nachweisbare organische Grundlage.

Dieses Beispiel zeigt, dass die fortlaufende Aussonderung diverser Krankheitsbilder als Simulantentum überwindbar/therapiebar bei bestehenden und bei Neurenten für grosse Verwirrung, Rechtsunsicherheit und Willkür sorgt(e). Wie bereits früher erwähnt, versuchten die IV-Stellen alle möglichen Krankheitsbilder als «Päusbonog» einzustufen und die Betroffenen mussten oft bis vor Bundesgericht gehen, das dann je nach Lust und Laune das Leiden als (nicht) überwindbar befand. Wurde anfangs noch argumentiert, die behandelnden Ärzte seien eben befangen, werden mittlerweile auch die Einschätzungen der IV-eigenen RAD-Ärzte übergangen und immer weitere Krankheitsbilder (PTBS, mittelgradige Depressionen ect.) als grundsätzlich überwindbar/therapierbar beurteilt. Weil… Juristen sind ja die besseren Mediziner.

Zwar konnte so die Neurentenzahl massiv gesenkt werden, allerdings erzielen nur 29% der Versicherten ein Jahr nach Eingliederungsmassnahmen ein Einkommen über 3000.-  und die Integration aus Rente funktioniert auch nicht ganz so gut wie das politisch «vorgegeben» worden war. Dummerweise sind die Leute halt tatsächlich krank.

Das alles kommt dann eben dabei heraus, wenn eine populistische Partei, die sich einen Dreck für die effektiven Probleme interessiert, die Bevölkerung eines Landes jahrelang mit Bullshit indoktriniert, um ihre eigene Agenda durchzusetzen.

Bullshit In – Bullshit Out. Installation von Marcel Buehler

 

Falls auch Leute bis hierher gelesen haben (hat überhaupt irgendjemand bis hierher gelesen?), denen das meiste noch nicht bekannt (oder bewusst) war, sag ich es gerne nochmal: Guten Morgen, meine Damen und Herren.

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Im siebten und letzten Teil wird es dann darum gehen, was «man» nun tun könnte/sollte/müsste.




Weg mit der #behoerdenwillkuer und dem #ivdebakel

Quelle: via @ IVInfo, August 27, 2017 at 07:23PM

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Samstag, 26. August 2017

Zufriedene Verlierer der direkten Demokratie

Der Demokratie-Experte Bruno Kaufmann berichtet für Swissinfo über die internationalen Auswirkungen der Initiative Grundeinkommen und deren Bewertung. Zufriedene Verlierer der direkten Demokratie   Ausschnitt: «Es war überraschend und irritierend zugleich, dass sich die Initianten des Vorschlages nach Bekanntwerden des vernichtenden Abstimmungsergebnisses dennoch begeistert zeigten: „Demokratie ist kein Gewinnspiel“, fand Daniel Häni, der Kopf hinter der…

Der Beitrag Zufriedene Verlierer der direkten Demokratie erschien zuerst auf grundeinkommen.



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Quelle: via @Grundeinkommen.ch, August 26, 2017 at 03:04PM

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Freitag, 25. August 2017

Senator Steffen übernimmt Patenschaft

Justizsenator Steffen ist seit dieser Woche Pate der Stiftung Hamburger Spendenparlament. Das seit 1996 bestehende Spendenprojekt für Menschen in Not hatte im vergangenen Jahr die neue Stiftung gegründet. In Hamburg übernehmen traditionell die Senatorinnen und Senatoren für eine einjährige Patenschaft für neugegründete Stiftungen. Ab sofort ist Justizsenator Till Steffen zuständig für die Stiftung Hamburger Spendenparlament. […]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, August 25, 2017 at 11:54AM

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Donnerstag, 24. August 2017

[5/7] Überwindbarkeit, Behandelbarkeit – Je nachdem, wie es dem Bundesgericht gerade gefällt.

Die meisten Artikel, Abhandlungen, Bücher und Reden, welche die IV-Gesetzgebung über die letzten Jahre hinweg beeinflusst haben, wurden aus dem Blickwinkel von gesunden und beruflich erfolgreichen Menschen verfasst. Diese verdrängen häufig die eigene Verletzlichkeit und denken: Falls ich behindert werden würde, dann wäre ich ein erfolgreicher und komplett selbständiger Rollstuhlsportler (deshalb sind solche Helden-Artikel bei Nichtbehinderten auch so beliebt), aber sicher nicht jemand, der je auf das Wohlwollen, das Verständnis und die Unterstützung von Angehörigen, Ärzten und Ämtern angewiesen sein wird. Kurz: wenn ich behindert/krank würde, wäre ich eigentlich gar nicht behindert/krank, sondern genau so willensstark, unabhängig, energiegeladen usw. wie jetzt als Gesunde/r. Man kann sich ja schliesslich zusammenreissen. Und überhaupt haben viele IV-Bezüger sowieso keine «richtigen» Krankheiten. Deshalb ist eine strenge harsche Gesetzgebung mehr als gerechtfertigt.

Werden solche VertreterInnen der «harten Linie» dann direkt mit Menschen mit deutlich sichtbaren Behinderungen konfrontiert, wird die Verdrängung schwieriger und sie reagieren zuweilen verärgert bis aggressiv. Die Aargauer CVP-Nationalrätin Ruth Humbel äusserte sich zur Anwesenheit von Behinderten in der Berner Wandelhalle (anlässlich einer IV-Revision) beispielsweise mit den Worten: «Ob dieser Betroffenheitspolitik wird mir fast schlecht.»

Die NZZ- (bzw. bald Weltwoche-) Journalistin Katharina Fontana kommentierte 2013 den Einfluss des CVP-Nationalrates Christian Lohr auf die Ausgestaltung der IV-Revision 6b unter dem Titel «Gratwanderung eines invaliden (sic!) Nationalrates» herablassend und diskreditierend:

Man kann davon ausgehen, dass nicht alle CVP-Nationalräte aus Überzeugung für Lohrs Anträge gestimmt haben, sondern «weil man nicht anders konnte», wie es ein Parlamentarier formuliert. Es sei rein emotional entschieden worden, heisst es, man habe dem behinderten Kollegen nicht in den Rücken fallen wollen. Lohr selber führt seinen Erfolg vor allem auf seine Glaubwürdigkeit zurück.»

(Die IV-Revision 6b wurde dann später komplett versenkt und Lohr’s Argumente dürften entscheidend dazu beigetragen haben).

Man spürte in Fontanas Worten ganz deutlich die Verärgerung: Was meint der Behindi eigentlich, wer er ist? Jetzt müssen wir uns tatsächlich noch mit realen Behinderten rumschlagen. Dabei war doch bisher alles so gut gelaufen. Das Bundesgericht hatte in harmonischem Gleichklang mit der Scheininvaliden-Kampagne der SVP immer mehr Krankheitsbilder als – in der Regel – «mit zumutbarer Willenskraft überwindbar» erklärt. Wissenschaftliche Beweise gab es für diese steile These allerdings nie. Aber Juristen sind schliesslich die besseren Mediziner:

Und wenn sie nicht gestorben sind, dann schliessen sie heute noch Krankheitsbilder von IV-Leistungen aus…

Das Bundesgericht hielt zwar 2015 im Grundsatzentscheid 9C_492/2014 fest, dass die Überwindbarkeitsvermutung aufzugeben und stattdessen jeder Einzelfall individuell und ergebnisoffen abgeklärt werden soll, dieser anfänglich von vielen Seiten begrüsste Richtungswechsel lässt sich jedoch mittlerweile am besten mit «vom Regen in die Traufe» beschreiben.

Kurz nach dem Urteil hatte das BSV im Rundschreiben 339 noch festgehalten, dass alle Krankheitsbilder gleich behandelt werden sollten (was zum einen diskriminierungsfrei wäre und zum zweiten auch Sinn macht, weil bei körperlichen Krankheiten psychische Faktoren oder Ressourcen genauso Einfluss auf die Erwerbsfähigkeit haben können):

Der Auftrag ist für alle Arten von Gesundheitsschädigungen anwendbar, da es im Hinblick auf eine ressourcenorientierte Abklärung keinen Sinn mehr macht, zwischen psychosomatischen und anderen Leiden zu differenzieren.

Dann wurde dagegen gemeckert, u.a. mittels einer Interpellation von Ignazio Cassis und das BSV krebste zurück. Im aktuellen Kreisschreiben (KSIH) heisst es dann wieder:

Weil die Diagnosestellung, die Erhebung der funktionellen Einschränkungen im Leistungsvermögen sowie die Berücksichtigung von persönlichen und sozialen Faktoren bei körperlichen, geistigen und psychischen (objektivierbare und nicht objektivierbare) Krankheitsbildern unterschiedlich komplex ist, kann hinsichtlich der qualitativen Anforderungen an ein strukturiertes Beweisverfahren je nach Beschwerdebild differenziert werden.

Es gibt also nach wie vor «richtige Krankheiten» und «nicht objektivierbare». Zu zweiteren werden aktuell alle usprünglichen Päusbonogs, zusätzlich Posttraumatische Belastungsstörungen und mittelschwere Depressionen gezählt. Zwar nennen es das Bundesgericht und die IV-Stellen nun nicht mehr «Überwindbarkeit», aber wenn Versicherte mit einer mittelgradigen Depression beweisen müssen, dass sie «therapieresistent» sind, um Anspruch auf eine IV-Rente zu haben, ist das Prinzip dasselbe. Und wer glaubt, dass «mittelgradige Depressionen» die einzige Diagnose bleiben wird, bei der dieser Nachweis verlangt wird, der glaubt auch an den Samichlaus.

Nochmal aus dem aktuellen Kreisschreiben über Invalidität und Hilflosigkeit in der Invalidenversicherung (KSIH):

Von Erwerbsunfähigkeit wird erst ausgegangen, nachdem die versicherte Person sowohl die angezeigten beruflichen Eingliederungsmassnahmen als auch die ihr zumutbaren medizinischen Eingliederungsmassnahmen wie z.B. medikamentöse Therapien, Operationen, Psycho-, Ergo- oder Physiotherapien durchlaufen hat.

Wann hat jemand eine Psychotherapie «durchlaufen»? Nach einem Jahr? Nach fünf oder vielleicht erst nach zehn Jahren?

Das Bundesgericht hatte 2001 im Grundsatzurteil 127 V 294 zur potentiell invalidisierenden Wirkung behandelbarer psychischer Störungen noch genau das Gegenteil von dem gesagt, was es jetzt sagt (Hervorhebung durch die Bloggerin):

Nach dem Gesagten ist die bisherige uneinheitliche Rechtsprechung in dem Sinne klarzustellen, dass die Behandelbarkeit einer psychischen Störung, für sich allein betrachtet, nichts über deren invalidisierenden Charakter aussagt. (…) Dies bedeutet keineswegs, dass eine fachärztlich festgestellte psychische Krankheit ohne weiteres gleichbedeutend mit dem Vorliegen einer Invalidität ist. In jedem Einzelfall muss eine Beeinträchtigung der Erwerbsfähigkeit unabhängig von der Diagnose und grundsätzlich unbesehen der Ätiologie ausgewiesen und in ihrem Ausmass bestimmt sein (BGE 99 V 29 Erw. 2; MEYER-BLASER, a.a.O., S. 11 f. und LOCHER, a.a.O., S. 81 N 7 und 10). Entscheidend ist die nach einem weit gehend objektivierten Massstab zu erfolgende Beurteilung, ob und inwiefern dem Versicherten trotz seines Leidens die Verwertung seiner Restarbeitsfähigkeit auf dem ihm nach seinen Fähigkeiten offen stehenden ausgeglichenen Arbeitsmarkt noch sozial-praktisch zumutbar und für die Gesellschaft tragbar ist (BGE 102 V 165; AHI 1996 S. 303 Erw. 2a und ZAK 1992 S. 170 Erw. 2a mit Hinweisen).
Soweit die Vorinstanz ihren Entscheid mit der Behandelbarkeit (Therapierbarkeit) und fehlenden Chronifizierung einer allfälligen (nicht auszuschliessenden) psychischen Störung begründet, hält dies demnach vor Bundesrecht nicht Stand.

Ob die Verwertung der (Rest)arbeitsfähigkeit für die Gesellschaft tragbar ist, ist übrigens auch eine interessant Frage. Die BSV-Studie «Schwierige Mitarbeiter» (2011) hatte beispielsweise aufgezeigt, dass längerdauernde Problemsituationen mit psychisch auffälligen Mitarbeitenden in 9 von 10 Fällen mit der Kündigung «gelöst» werden. Probleme ergeben sich vor allem mit Mitarbeitenden mit bestimmten Persönlichkeitsstörungen. Persönlichkeitsstörungen zeichnen sich durch sehr unflexible Verhaltensmuster aus und sind die häufigste Ursache bei den Berentungen aus psychischen Gründen. Die Betroffenen könn(t)en – teilweise – schon arbeiten, sind aber für die Arbeitsumgebung in vielen Fällen offenbar(?) nicht tragbar.

Zurück zur Gesetzgebung im Bezug auf die «Therapierbarkeit». VertreterInnen von SP und den Grünen haben während der parlamentarischen Debatte zur 5. IV-Revision im Jahr 2006  eindringlich (aber vergebens) vor dem neuen Abschnitt a) in Artikel 28 IVG gewarnt:

Anspruch auf eine Rente haben Versicherte, die:
a.
ihre Erwerbsfähigkeit oder die Fähigkeit, sich im Aufgabenbereich zu betätigen, nicht durch zumutbare Eingliederungsmassnahmen wieder herstellen, erhalten oder verbessern können;
(…)

So beispielsweise Pascale Bruderer (SP):

Artikel 28 stellt für uns wirklich einen ganz grossen Stolperstein dieser Revision dar. Diese neue Bestimmung könnte ein gefährlicher, ein hinterhältiger Wolf im Schafspelz sein. (…) Faktisch führt dies dazu, dass die heute einjährige Wartezeit für den Rentenanspruch bei allen Versicherten, die auf eine Verbesserung ihrer Gesundheit hoffen dürfen, auf unbestimmte Zeit verlängert wird; vielleicht sogar auf den Sankt-Nimmerleins-Tag (…)

Mitte-Rechts zusammengefasst: Jetzt tut nicht so hysterisch, es geht uns doch nuuuur um eine bessere Eingliederung.

Pascale Bruderer:

Wir sind nicht beruhigt, und wir können die Mehrheitsanträge so nicht akzeptieren. Darum stelle ich Ihnen jetzt ganz konkret die Frage: Haben Krebspatientinnen und Krebspatienten und haben Menschen mit psychischen Behinderungen, für die instabile Krankheitsverläufe charakteristisch sind, die also darauf hoffen können, dass ihre Erwerbsfähigkeit wieder besser wird, denen es aus gesundheitlichen Gründen aber nicht möglich ist, an beruflichen Eingliederungsmassnahmen teilzunehmen, haben diese Menschen weiterhin Zugang zu einer IV-Rente?

Reto Wehrli (CVP), für die Kommission:

Ja, das haben sie. Lesen Sie den Text, es ist klar ausgewiesen. (…) Ich sage es noch einmal: Es werden hier nicht bestimmte Gruppen von Leuten ausgeschlossen; dies auch zuhanden der Materialien.

Das Bundesgericht und die IV-Stellen haben das Memo mit den «Materialien» offenbar nicht bekommen unauffindbar verlegt.




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Quelle: via @ IVInfo, August 24, 2017 at 07:58PM

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Popstar hilft Obdachlosen und Flüchtlingen

Seit 20 Jahren ist Axel Bosse gut im Geschäft. In seinen Songs finden sich eine Menge Leute wieder, auf der Bühne gibt der 37-Jährige alles. Ganz nebenbei engagiert er sich für Obdachlose, Flüchtlinge und gegen Nazis. Darüber haben wir mit dem Musiker gesprochen. Bosse füllt mühelos große Hallen und Stadien. Er gilt als einer der […]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, August 24, 2017 at 03:15PM

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Kürzungen bedrohen Förderung Langzeitarbeitsloser

Eigentlich wollte die Arbeitsagentur noch in diesem Jahr ein groß angelegtes Programm gegen Langzeitarbeitslosigkeit starten. Doch Finanzminister Schäuble will lieber kürzen, statt benötigte zusätzliche Mittel bereitzustellen. Gerät Detlef Scheeles angekündigter Kampf gegen Langzeitarbeitslosigkeit bereits nach kurzer Zeit ins Stocken? Eigentlich wollte der neue Vorstandschef der Bundesagentur für Arbeit mehr als 100.000 neue Jobs schaffen. Der […]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, August 24, 2017 at 11:32AM

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Mittwoch, 23. August 2017

[4/7] Ausser es betrifft einem selbst, dann ist natürlich alles anders. Ganz anders.

Im Pharma-kritischen polemischen Spiegelartikel von 2003, aus dem die SVP die angeblichen IV-Gründe («Soziale Phobie, Internet-Sucht, erhöhter Cholesterinspiegel» ect.) entlehnte, hatte der Journalist Blech auch aufgezeigt, wie Medikamente für diese «erfundenen Krankheiten» beworben werden. Zum Beispiel für ADHS:

[Einschlägige Pharma-Firmen] halten Psychopillen für zappelige Kinder bereit, damit diese in Familie und Schule besser funktionieren, als die Natur sie geschaffen hat. Aggressiv buhlen sie um die jungen Patienten.
Die Firma Novartis mit Sitz in Nürnberg hat sogar ein Bilderbuch zum Thema ADHS herausgebracht. Das Pharma-Märchen erzählt die Geschichte des Kraken Hippihopp, der „fürchterlich ausgeschimpft“ wird, weil er „überall und nirgends ist“ und ihm viele Missgeschicke passieren. Glücklicherweise erkennt Doktorin Schildkröte, was Hippihopp hat: „ein Aufmerksamkeitsdefizitsyndrom“! Und sie weiß auch, was er braucht: „eine kleine weiße Tablette“.

(jörg Blech: Die Abschaffung der Gesundheit, Spiegel 2003)

Zehn Jahre später (2013) – die Bullshit-Maschinerie bei der Weltwoche läuft immer noch – mokiert sich SVP-Nationalrat Peter Keller unter dem Titel «Ausweitung der Therapiezone» über «erfundene psychische Krankheiten» und die daraus angeblich resultierenden «massenhaften» IV-Fälle:

Was früher salopp als «Zappelphi­lipp» bezeichnet und in der Allgemeinheit vor allem als Ausdruck mangelnder Erziehung wahrgenommen wurde, gilt heute als medizinische Diagnose, die haufenweise Kinder und Schüler erfasst und bei der Ritalin verschrieben wird. (…) Mit etwas Geschick kann sich der Zappelphilipp bis zur Pensionierung als IV-Rentner durchschlagen.

Ausweitung der Therapiezone, Weltwoche 7/2013

Wie kommt Keller darauf, dass… ach so ja, 2012 erregten der damalige RAD-Arzt (sic!) Oskar Bänziger und die Psychologin Barbara Gölz mit ihrer e-MBA-Masterarbeit «Junge Erwachsene mit psychischer Behinderung und ihr Berufseinstieg. Ausserordentliche IV-Rente – ein fragwürdiger Anreiz» Aufsehen, in der sie schrieben:

Der behandelnde Arzt gibt dem Problem unruhiger, unkonzentrierter Störenfriede mit der Diagnose ADHS (und sei sie auch falsch oder nur teilweise richtig!) einen sozial anerkannten Namen / Anstrich. Die Medikalisierung entlastet Eltern und Pädagogen von ihrer erzieherischen und pädagogischen Verantwortung und stellt die Kinder mit medikamentöser Therapie durch das Psychopharmazeutikum Ritalin weitgehend ruhig.

Bänziger/Gölz suggerierten weiter, ein Grossteil der «psychischen» Jungrentner hätten die «Modediagnose» ADHS – die Aargauerzeitung machte daraus dann: «Wegen ADHS: Es gibt immer mehr junge IV-Rentner».

Diese Spekulation Lüge wurde allerdings 2016 durch die BSV-Studie «Profile von jungen IV-Neurentenbeziehenden mit psychischen Krankheiten» widerlegt. Die häufigsten Diagnosen bei den «psychischen» Jungrentnern sind «geistige Behinderung» (27%), Schizophrenie (22%) und Persönlichkeitsstörungen (21%). Die Diagnose ADHS kommt nur bei einem geringen Anteil der Jungrentner vor, und wenn, dann meist in Kombination mit zusätzlichen Diagnosen (Häufig Persönlichkeitsstörungen). Der Hauptanteil der jungen IV-Bezüger sind also nicht Jugendliche mit ADHS. Ist schliesslich auch nur so eine erfundene Krankheit um – laut Weltwoche und RAD-Arzt – zu vertuschen, dass die Eltern ihre Kinder einfach schlecht erzogen haben. Und für sowas gibt es keine Rente und man braucht man auch keine Medikam…

Oh Moment…

Für Ärzte ist klar: ADHS ist keine gesellschaftliche Fehlentwicklung, sondern eine Krankheit. Und nur weil sie im Kopf ist, bringt man sie nicht einfach mit gutem Willen weg. Wir deuteten die Zappeligkeit und Wutanfälle bei nichtigstem Anlass im Kindergartenalter bei unserem Sohn noch als normales Kindsein. Spaghetti-Teller, die an die Wand flogen, wurden mit „ohne Znacht ins Bett“ bestraft. Die Schule ging zunächst gut; auch andere Kinder verlieren die Jacke oder lassen den Thek im Tram stehen. In der zweiten Klasse aber löste sich das Schriftbild unseres Älteren auf, er schaffte einfache Legomodelle nicht mehr, Anrufe der sehr verständnisvollen Lehrer wurden häufiger, Kameraden wandten sich ab, sein Selbstvertrauen zerfiel.

Ein befreundeter Arzt empfahl uns den Jugendpsychiatrischen Dienst. Familiengespräche, Abklärungen, Verhaltenskurs und die Diagnose: ADHS. Ganz zuletzt die verzweifelte Hoffnung namens Ritalin. Und tatsächlich: Unser Sohn ist heute ein immer noch zappeliger und zerstreuter Sechstklässler – von „ruhiggestellt“ keine Spur –, aber man kann seine Schrift lesen, er liest, liebt Mathe. Am allerwichtigsten: er hat wieder Freunde.

Autoren dieser ehrlichen Familiengeschichte: Das Professorenpaar Urs Birchler und Monika Bütler. (Ritalin-Verteufelung als Geschäftsmodell – publiziert in der NZZ am Sonntag vom 6. April 2014). Birchler und Bütler schreiben weiter:

Ritalin-Kritiker behaupten, ADHS habe es früher nicht gegeben. Tatsächlich sprach man nicht von ADHS, sondern band die unruhigen Störenfriede an die Stühle, warf sie später aus der Schule oder in die Sonderschule und sandte sie als billige Hilfskräfte auf einen Bauernhof.

Blenden wir zurück ins Jahr 2007. In das Buch «Die IV – Eine Krankengeschichte (Herausgeber: Avenir Suisse im NZZ-Verlag, Autorin: Monika Bütler):

Dieser Trend der Medikalisierung hat dazu geführt, dass immer mehr soziale Probleme (…) pathologisiert werden und damit versicherungs­relevant geworden sind. Anders als heute wurden so genannte psychisch­-reak­tive Störungen bis Mitte der 1980er ­Jahre nicht als Invaliditätsgrund anerkannt. Der Zuspruch von Renten auch für diffuse, medizinisch schwer bis kaum nachweisliche Leiden ist der wesentliche Grund für die starke Zunahme von IV-­Fällen seit den 1990er­Jahren.

Um Frau Bütler mit ihren eigenen Worten aus dem NZZaS-Artikel zu antworten:

Tatsächlich sprach man nicht von ADHS, [Ergänzung: oder psychischen Problemen»] sondern band die unruhigen Störenfriede an die Stühle, warf sie später aus der Schule oder in die Sonderschule und sandte sie als billige Hilfskräfte auf einen Bauernhof.

Würde das Professorenpaar auf dem Land wohnen statt in der Stadt, hätte ihr Sohn bestimmt kein ADHS. Auf dem Land gibt es nämlich mehr Bauernhöfe. Und weniger Ärzte, die den Leuten Krankheiten einreden, die sich nicht haben. – Das klingt jetzt natürlich komplett bescheuert, aber genau das war das Argument, das die SVP 2003 in ihrer Motion «Bekämpfung der Scheininvalidität» anführte:

Der Missbrauch der IV ist offensichtlich: In denjenigen Kantonen, in welchen die meisten Ärzte praktizieren, gibt es am meisten Kranke und Invalide.»

(Diese angebliche «Korrelation» besteht übrigens auch zwischen Zahnarztdichte und IV-Rentnern.)

Es geht mir hier explizit nicht um Schadenfreude oder Häme: Man wünscht niemandem eine Krankheit. Der Sohn des Ehepaars Bütler/Bircher hat grosses Glück, so aufmerksame Eltern zu haben, die sich um sein Wohlergehen sorgen. Das haben nicht alle Kinder. Manche Eltern reagieren nicht mit Sorge, wenn ihr Kind Probleme hat, sondern beschimpfen oder schlagen es, statt mit ihm zum Arzt oder zur Therapie zu gehen. Und im schlechtesten Fall entwickeln sich unbehandelten Problemen schwerwiegende Störungen, die zur Invalidität führen können. Die Dossieranalyse der Invalidisierungen aus psychischen Gründen (BSV, 2009) hatte aufgezeigt, dass viele der Berenteten bereits in der Kindheit an einer psychischen Störung litten und schon früh starken biografischen Belastungen ausgesetzt war – bspw. Gewalterfahrungen, Vernachlässigung, psychisch kranke Eltern, ect. Zynisch wäre es, eine durch solche Umstände mitverursachte Invalidität dann als «Soziale Probleme» abzutun und zu fordern, dass solche Krankheiten nicht versichert sein sollen. (Oh… )

Auch die zweite Autorin, Katja Gentinetta, 2007 noch Vizedirektorin des liberalen Thinktanks Avenir Suisse, überraschte fünf Jahre nach den Erscheinen von «Die IV – eine Krankengeschichte» mit einem plötzlichen Sensorium für Diskriminierung.

Katja Gentinetta ist eine der Frauen, die ihre Meinung geändert haben. Früher sprach sie sich gegen fixe Geschlechterquoten aus. Auch heute noch steht Unternehmensfreiheit für sie ganz oben. Aber sie hält es für naiv, weiter an freiwillige Programme und Projekte zu glauben: «Ich kann mir gut eine Art ‹Anschubquote› vorstellen. Man macht das eine Zeitlang, bis sich das Bild verändert, bis es eine Selbstverständlichkeit wird».

Das Comeback der Frauenquote, srf 10.12.2012

Man kann nur spekulieren, ob dieser Meinungsumschwung etwas damit zu tun hat, dass Gentinetta 2010 nicht zur Direktorin von Avenir Suisse gewählt worden war. Stattdessen gewählt wurde Gerhard Schwarz. Es wurde gemunkelt, dass dabei auch «männliche Netzwerke» eine Rolle gespielt hätten.

Und dann war da noch die ehemalige Zürcher SVP-Regierungsrätin Rita Fuhrer, die 2010 in einem Tagi-Interview über ihre Krebserkrankung sprach:

Gibt es auch Reaktionen, die Sie stören?
Anfangs schon. Viele sagten mir: Du schaffst das. Sie bekommen das in den Griff, Frau Fuhrer. Ich hätte wohl früher auch so reagiert. Aber jetzt, wo ich selber krank bin, haben mir solche «Aufmunterungen» das Gefühl gegeben, allein für meine Genesung verantwortlich zu sein. Ich war sehr verunsichert und hoffte auf Hilfe von meinen Bekannten und natürlich von der Medizin. Ich fand es viel wohltuender, wenn mir jemand sagte, Frau Fuhrer, ich denke an Sie.

Wenn man miterlebt, wie der eigene Sohn leidet, ist es kein «soziales Problem» oder «eine «erfundene Krankheit» mehr («Medikalisierung», anyone?). Dann ist es plötzlich erstaunlich real. Wenn man selbst diskriminiert wird, wird einem bewusst, dass mit «Leistung» alleine eben doch nicht alles erreicht werden kann. Und wer schwer erkrankt, empfindet es plötzlich als belastend, wenn «Eigenverantwortung» erwartet wird, wo man sich doch angesichts der Krankheit hilflos fühlt und auf Unterstützung von aussen hofft. Aus der Perspektive einer/s (noch) nicht Betroffenen sah das alles ganz anders aus.

Wer hätte einem das bloss vorher sagen können? Nun, vielleicht diejenigen, die solche Erfahrungen selbst schon gemacht haben. Aber das sind ja alles nur so unqualifizierte Jammeri, die keine Ahnung haben, ihre sozialen Probleme hinter erfundenen Diagnosen verstecken und sowieso alle nur eine IV-Rente wollen. Warum sollte man mit solchen Leuten überhaupt reden, bevor man ein Buch schreibt, das die öffentliche Meinung und damit auch die Gesetzgebung für diese Menschen prägen wird? Und ich meine hier nicht die Rollstuhlfahrer, sondern Menschen, die sich Sorgen machen, dass ihre Diagnose bekannt wird, weil es sie ihre Stelle kosten könnte oder solche, die deswegen grosse Probleme haben, überhaupt eine Stelle zu finden.

Ich weiss nicht, woher das kommt, dass viele Leute meinen, wenn sie von etwas nicht betroffen sind, hätten sie automatisch eine objektive Sicht auf ebendieses Thema. In ihrer Nichtbetroffenheit sind sie nämlich genau so subjektiv wie die Betroffenen. Zweitere haben aber immerhin eine Ahnung davon, wie es so ist, wenn man dann eben betroffen ist. Und sie wissen, dass das Allerletzte, was man in so einer schwierigen Situation dann noch braucht, öffentliche Beschuldigungen oder Verdächtigungen sind, man hätte keine richtige Krankheit, strenge sich nicht genug an oder hätte sein Kind einfach nur schlecht erzogen.

Fortsetzung folgt.




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Quelle: via @ IVInfo, August 23, 2017 at 09:46PM

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Hartz IV: BVerfG, Vorläufige Wohnkosten schon vor Räumungsklage

Wie Obdachlose wählen können

Obdachlose, die wählen wollen, müssen dies beantragen. Klingt kompliziert, ist es aber nicht. Der Landeswahlleiter erklärt in der Tagesaufenthaltsstätte Herz-As persönlich, wie es geht. Die Kampagne „Strassenwahl“ will Wohnungslose ebenso an die Urnen bringen. Die Bundestagswahl am 24. September rückt immer näher. Wahlunterlagen bekommen die meisten Bundesbürger bequem per Post nach Hause geschickt. Anders sieht […]

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Quelle: via @Hinzundkunzt.de, August 23, 2017 at 11:40AM

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Dienstag, 22. August 2017

[3/7] Missbrauch, Medikalisierung oder… Diskriminierung

Die von der SVP  jahrelang unermüdlich verbreitete – und wie gezeigt komplett erfundene – Bullshit-Behauptung über angebliche IV-Gründe («Soziale Phobie, Internet-Sucht, erhöhter Cholesterinspiegel» ect.) bildete nur einen Bruchteil der Scheininvalidenkampagne. Da Anfang der 2000er Jahre kaum Hintergrundwissen über die IV-BezügerInnen vorhanden war (das BSV-interne Forschungsprogramm zur Invalidenversicherung (FOP-IV) gibt es erst seit 2006), war es für die SVP ein leichtes, auch die wenigen Zahlen, die zur Verfügung standen mit «schlüssigen» Erklärungen nach ihrem Gusto zu versehen und daraus entsprechende politische Forderungen abzuleiten. Das SVP-Positionspapier «Sanierung vor Finanzierung – Schluss mit der Scheininvalidität (2004) kurz zusammengefasst:

  • Unterschiedliche IV-Quoten in den Kantonen? Missbrauch!
  • Immer mehr IV-Bezüger mit psychischen Störungen? Missbrauch!
  • Hoher Ausländeranteil? Missbrauch!
  • Überproportionaler Männeranteil? Missbr… oh äh nein, natürlich nicht!

Während die ersten drei «Erklärungen» vielen Leuten völlig «logisch» erschienen, wird beim letzten (von mir hinzugefügten) Beispiel «Missbrauch» sofort als unzutreffende Schlussfolgerung empfunden (Privileged white male, anyone?). Die bittere Ironie daran ist, dass 2001 ein Buch erschienen war mit dem Titel «Knappes Geld – ungleich verteilt. Gleichstellungsdefizite in der Invalidenversicherung». Katerina Baumann und Margareta Lauterburg zeigten darin auf, dass Frauen bei der IV in vielen Bereichen massiv benachteiligt wurden. So argumentierte die IV früher bei verheirateten Frauen mitunter, dass eine Erwerbstätigkeit aufgrund des Einkommens ihres Ehemannes «nicht notwendig» sei und sie deshalb auch keine «Erwerbsunfähigkeit» geltend machen könnten. Lauterburg/Baumann schreiben:

Die Kompensation der Invalidität des Mannes wird als Sache der Gesellschaft bzw. der Versicherungsgemeinschaft aufgefasst.(…) Die Kompensation der Invalidität der Frau wird tendenziell als Aufgabe der Familie aufgefasst.

Bestätigt wird diese Sichtweise auch durch folgende Ausführung («Invalidität im Haushalt», 2011):

Zudem wird von der versicherten Person erwartet, dass sie die Mithilfe der Familienangehörigen in einem üblichen Rahmen beansprucht. Man darf sich die Frage stellen, welches Verhalten eine vernünftige Familie in derselben Situation und unter denselben Umständen einnehmen würde, wenn sie wüsste, dass sie keine Versicherungsleistungen beanspruchen kann.

Nach dieser Logik könnte man auch argumentieren, dass ein beeinträchtigter Versicherter 100% erwerbsfähig ist, wenn die Arbeitskollegen seine Arbeit übernehmen. Macht man natürlich nicht. Die IV basiert halt aber immer noch auf ihren Grundfesten aus den 1960-er Jahren, als der Mann der Ernährer und Haushaltvorstand war und Frauen mehrheitlich nicht bezahlte und kaum versicherte Care-Arbeit verrichteten. Dadurch konnten die IV-Kosten niedrig gehalten werden.

Wenn aber beispielsweise auch Teilzeitarbeitende (häufig eben Frauen) ordentlich bei der IV versichert sein sollen, kostet das was (Die SVP ist natürlich dagegen, weil Strassburg!). Wenn Frauen (es sind auch hier oft Frauen) ihr schwerbehindertes Kind (oder andere Angehörige) nicht bis zur Erschöpfung unentgeltlich pflegen sollen, kostet das auch was. Steigende Kosten oder unterschiedliche Rentenquoten sind also nicht einfach gleichzusetzen mit «Missbrauch», sie können auch darauf hinweisen, dass eine bestimmte Gruppe bisher schlicht benachteiligt (oder auch ausgenutzt) worden ist.

2009 veröffentlichte das BSV eine Studie über die am stärksten gewachsene Kategorie bei den IV-Bezügern aus psychischen Gründen. Die Untersuchung zeigte auf, dass die Kategorie 646 als eine Art «Restekategorie» fungiert, in der ein buntes Spektrum von Störungen abgelegt werden, von denen die meisten klar diagnostizierbar sind und manche in dieser Kategorie auch gar nichts zu suchen haben (z.B. geistige Behinderungen). Die weitaus häufigsten Diagnosen waren nicht etwa «Schmerzstörungen», sondern Persönlichkeitsstörungen und Depressionen (Schizophrenie ist auch relativ häufig, figuriert aber schwerpunktmässig in einer anderen IV-Kategorie). Aus den Dossiers der IV-Bezüger wurde ersichtlich, dass die Ärzte zwar in 40% (Schweizer) bzw. 36% (Ausländer) der Fälle berufliche Massnahmen empfohlen hatten (soviel zum Thema «Ärzte verschaffen ihren Patienten einfach eine Rente»), die IV aber nur 13% der Versicherten (Schweizer: 17%, Ausländer: 3%) überhaupt eine berufliche Massnahme gewährte.

Grosse Unterschiede bei der Zusprache einer beruflichen Massnahme gab es auch im Bezug auf die Diagnose. Während 33% der Versicherten mit einer geistigen Behinderung eine Massnahme erhielten, waren es bei Depressionen oder Schmerzstörungen nur 7 bzw. 6%.

Eine AusländerIn mit einer Depression oder Schmerzstörung war also wiedereingliederungstechnisch ziemlich aufgeschmissen. Die Bullshit-Maschinerie der SVP war zu diesen Zeitpunkt aber schon so gut geölt, dass solche Details niemanden mehr gross interessiert haben. Oder um es im SVP-Jargon formulieren: «Diskriminierig? So nen Seich, har har… billigi Usred, fuuli Sieche sind das, alli zäme!»

Im Tonfall deutlich kultivierter, in der Absicht aber nicht weniger dezidiert, hatte die liberale Denkfabrik Avenir Suisse 2007 im NZZ-Verlag «Die IV – Eine Krankengeschichte» veröffentlicht. Es ist eine 250-seitige Analyse darüber, «wie falsche Anreize, viele Akteure und hohe Ansprüche aus der Invalidenversicherung einen Patienten gemacht haben». Das ganze Buch stellt Avenir Suisse mittlerweile als PDF zur Verfügung und ich empfehle es sehr zur Lektüre.

Die beiden Autorinnen Monika Bütler (Volkswirtschaftsprofessorin an der HSG) und Katja Gentinetta (damals Vizedirektorin von Avenir Suisse, heute Beraterin für Wirtschaft, Politik und Gesellschaft) zeigen gut verständlich die komplexen Hintergründe, Zusammenhänge und Entwicklungen bei der Invalidenversicherung auf. Da es das IV-Forschungsprogramm wie eingangs erwähnt erst seit 2006 gibt, fehlen im Buch allerdings wichtige Daten und neuere Erkenntnisse (z.B. zu den grossen Schwierigkeiten bei der Wiedereingliederung von IV-Bezügern mit psychischen Störungen). Ausserdem weist es bei den Schlussfolgerungen einige schwerwiegende blinde Flecken auf.

Zwar anerkennen die Autorinnen einerseits, dass die steigende Anzahl psychisch kranker IV-BezügerInnen und deren Bedürfnisse von Politik und Verwaltung lange ignoriert wurden, andererseits blenden sie aus, welche Chancen Menschen mit psychischen Einschränkungen auf dem Arbeitsmarkt effektiv haben und wie deren Eingliederung ganz konkret (und nicht nur theoretisch) funktionieren könnte. Nur dank dieser Verleugnung der realen Beeinträchtigungen können die Autorinnen «logisch» schlussfolgern, dass die steigende Anzahl psychisch kranker IV-Bezüger – getreu dem von der SVP vorgegebene Bullshit-Narrativ – auf die «zunehmende Medikalisierung» zurückzuführen seien:

In Wirklichkeit sind aber viele der nicht­ objektivierbaren Gesundheitsschäden das Resultat medikalisierter sozialer und familiärer Probleme. Die Versicherten haben die Tendenz, ihre nichtgesund­heitlichen Probleme, beispielsweise psychosozialen Schwierigkeiten, zu medi­kalisieren, damit sie sich nicht blossstellen müssen (Murer 2004).

. . . . . .

Kleiner Einschub
Man geht heute davon aus, dass bei der Entstehung von psychischen Erkrankungen biologische Ursachen (z.B. genetische Faktoren), familiäre Bedingungen (z.B. psychische Erkrankung der Eltern) und belastende Lebenserfahrungen (z.B. Missbrauch) eine Rolle spielen. Diese Risikofaktoren beeinflussen die Vulnerabiltät (= Anfälligkeit oder Verwundbarkeit) eines Menschen. Bei Menschen mit einer hohen Vulnerabilität können an sich «normale» Belastungen z.B. hoher Arbeitsstress oder eine Trennung psychische Krisen auslösen (z.B. «Burnout»), während andere Menschen erst bei extremer Belastung oder Traumatisierung psychische Probleme bekommen. (Mehr dazu: Basiswissen zu psychischen Erkrankungen)

Entgegen der oft geäusserten Behauptung gibt es heute in der Gesamtbevölkerung nicht mehr psychisch Kranke, aber psychische Krankheiten scheinen sich im Erwerbsleben behindernder auszuwirken als früher. Wer z.B. mit Stress nicht besonders gut klar kommt und weder flexibel noch teamfähig ist, hat heutzutage schlechte Karten. Umgekehrt ermöglichen medizinische und technische Entwicklungen bei anderen Gebrechensgruppen (z.B. gewissen Körper- oder Sinnesbehinderungen) heute eine bessere Erwerbsintegration. Diese Kompensationsmöglichkeiten fehlen bei psychischen Störungen weitgehend (Eine Armprothese für mehr Stressresistenz?).

Nichtmedizinische Gründe (wie «Arbeitsstress») sind bei der IV allerdings nicht versichert. Ein reines «Burnout» ist – entgegen der SVP-Propaganda – beispielsweise kein IV-Grund (siehe BGE 8C_302/2011). Auch Suchterkrankungen vermögen keine Invalidität zu begründen, denn laut der IV könnten die Leute ja einfach aufhören, zu trinken oder Drogen konsumieren, dann wären sie auch erwerbsfähig.

In der Praxis ist es allerdings häufig nicht ganz einfach, nichtmedizinische Gründe klar von «medizinischen» zu trennen. Denn wie oben gezeigt, haben psychische Erkrankungen immer multifaktorielle Ursachen und werden nicht von einem einzigen klar definierten «medizinischen Grund» (z.B. einem Virus) ausgelöst. Konkret stellen sich dann Fragen wie: Zu wieviel Prozent ist der Versicherte «aus medizinischen Gründen» (sprich: der Persönlichkeitsveranlagung) depressiv und zu wie vielen Prozent wegen zuviel Arbeitsstress? Das zweite ist nämlich nicht versichert.

Also alles nicht so einfach.

. . . . . .

Die Lösungsvorschläge von Bütler/Gentinetta waren hingegen nicht besonders komplex, sondern lauteten getreu der liberalen Ausrichtung von Avenir Suisse: Wer will, der kann:

Deshalb liegt die einfachste Motivation, sich in den Arbeitsmarkt zu integrieren, in der Senkung der staatlichen Transferleistungen.

Und noch ein bisschen mehr Druck kann auch nicht schaden, aber natürlich spezifisch nur für die «Psychischen»:

Wo keine physische Erwerbsunfähigkeit vorliegt, würde die Verrichtung niederschwelliger gemeinnütziger Arbeiten im zweiten Arbeitsmarkt standardmässig eingeführt. (…) Bei einer Verletzung der Mitwirkungs- und Präsenzpflicht können Sanktionen zum Einsatz kommen, die über eine Reduktion der Unterstützungsleistungen über gewisse Einschränkungen bis zu einem zeitlich befristeten Aussetzen der Hilfeleistungen reichen.

Wenn man Zwangsarbeit spezifisch für «nicht körperlich Behinderte» fordert, ist das eindeutig diskriminierend. Damit wird nämlich impliziert, dass «nicht physisch» Behinderte ja eigentlich «nicht richtig» behindert seien. Das Verständnis für «nicht-körperlich» bedingte Einschränkungen war bei den Autorinnen eher rudimentär ausgeprägt nicht vorhanden. Und das für Diskriminierung offenbar auch nicht.

In den folgenden Jahren werden beide Autorinnen mit diesen Themen allerdings noch persönliche Erfahrungen machen.

Mehr dazu im nächsten Teil.




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Quelle: via @ IVInfo, August 22, 2017 at 09:59PM

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