Sonntag, 31. Mai 2015

33.500 Erwerbslose riskieren den Verlust der Grundsicherung (Schweden)

Hartz-IV macht Schule, leider auch in Schweden.
  • Schwedens Arbeitslose unter Sanktionsdruck - Essen-West - lokalkompass.de
Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Lokalkompass, May 31, 2015 at 07:14PM

Feed abonnieren – Autoren Michael, Hoelderlin, Anita, Ralph ...

Ein Mediengigant nutzt seine Machtstellung zur Volksverhetzung

Wer Bild kauft, unterstützt einen Mediengigant, der seine Machtstellung zur Volksverhetzung missbraucht.
  • Aufruf zum Boykott ǀ BILD hetzt erneut gegen Hartz IV Empfänger — der Freitag

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Freitag.de, May 31, 2015 at 07:02PM

Feed abonnieren – Autoren Michael, Hoelderlin, Anita, Ralph ...

Blog Serie #5 – ..die Totalüberwachung der Bürger (5/9)

Eine 9-teilige Serie zum Thema Datenschutz und Privatsphäre von Sozialhilfeabhängigen in der Schweiz – aus der Prozessakte von Fritz Müller99.

Permalink b240124


Entscheid Bundesgericht vom 11.05.2015 (b240119), mit unmittelbaren Auswirkungen für einen Sozialhilfeempfänger..
«..er oder sie wird zukünftig weder wissen, in welcher Form Daten über ihn oder sie erhoben werden und durch wen, in welchem Umfang, wo und wie lange diese sensitiven Daten gelagert werden, welche Massnahmen in Bezug zur Datensicherheit gelten, – und umgesetzt werden, ob diese Daten nur schriftlich auf begründetes Gesuch hin bekannt gegeben werden dürfen oder nicht, – und das Datum, bis wann diese eine Vollmacht seine Gültigkeit hat, auch dieses Datum darf zukünftig nicht mehr auf eine Vollmacht geschrieben werden»


Mehr im nächsten Blog...




Freundlichst

Team Anita Zerk, die Ghostwriters

Weg mit #agenda2010, #tapschweiz

Quelle: via @TAP Schweiz, May 31, 2015 at 14:22PM

Feed abonnieren – Autoren Michael, Hoelderlin, Anita Zerk ...

Nothilfe/Sozialhilfe Antrag #5

Antragstellende sind ordentlich zu „befähigen“, dass sie ihren Verpflichtung nachkommen können und zwar ohne Hilfe von Seite Kirche oder sonstiger Seite, zu erbringende Hilfe, die einzig auf Goodwill beruht.

Thema heute: Anita Zerk, eine unbeteiligte dritte Partei, druckt auf Ihre Kosten den Antrag aus und übergibt in eingeschrieben dem Amt, informiert gleichzeitig über das eingeleitete Strafverfahren #tapschweiz #‎agenda2010leaks‬ http://twitter.com/tapschweiz

Permalink b25063
Absender (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern


Empfänger (g___@bern.ch)
Soziale Dienste Bern
G___
Schwarztorstrasse 71
3007 Bern

Als Beweismittel per Mail an
Cc: l____@jgk.be.ch; m___@justice.be.ch; s____@justice.be.ch; g___@justice.be.ch; l___@bger.admin.ch, Pressestellen und Politiker in der Schweiz


Bern, 29. Mai 2015



Nothilfe/Sozialhilfe Antrag #5


Sehr geehrter Herr G____

1)
Damit Herr Fritz Müller99 den Antrag Ihren Vorstellungen entsprechend einreichen kann, drucke ich auf meine Kosten das 106-seitige Antrags Dossier und lasse es Ihnen hiermit eingeschrieben zukommen.

2)
Ihre Institution bis anhin die Eingabe an eine Bedingung geknüpft hat
Bedingung 1 = Persönliche Vorsprache beim Schalter

Neu seit dem 29.05.2015 musste Fritz Müller99 zur Kenntnis nehmen (mündlich, siehe Schinders Protokolle), dass eine zweite Bedingung offenbar hinzugekommen sei;
Bedingung 2 ; „[..]die Abgabe eines PDF Dossiers sei nicht erlaubt. Nur Unterlagen in Papierform sei möglich entgegenzunehmen. Ein PDF Dossier aufgrund einer „möglichen potentiellen grossen Virengefahr“ nicht entgegengenommen werden dürfe[..]“ – wer’s glaubt?

3)
Müssen wir davon ausgehen, dass die Antragsstellende Partei mit einer dritten weiteren unbekannten Bedingung konfrontieren werden wird? Wenn ja, bitte ich um eine baldmögliche Information und Aufklärung von Ihrer Seite.

4)
Mithilfe eines sog. Abgabeformulars sind die von mir eingereichten und unterschriebenen Anträge, Vollmachten und Unterlagen innert einwöchiger Frist gegenüber der Antragsstellenden Partei zu bestätigen.

5)
Voraussichtlich am Montag Vormittag, 01.06.2015 wird sich Herr Fritz Müller99 zum dritten Mal in Folge bei Ihnen vor Ort am Schalter für das Besprechen des weiteren Vorgehens persönlich melden.

6)
Für die zwischenzeitlich notwendig gewordenen Interventionsmassnahmen von Seiten der geschädigten Partei verweise ich ausdrücklich auf die unpag. Vorakten der Einwohnergemeinde Bern [b230XX], [b240XX] u. [b250XX], im Besonderen auf die publizierten Schinders Echtzeit Gesprächsprotokolle auf tapschweiz.blogspot.ch. Das Dossier wurde wie angekündet am 29. Mai 2015 mit entsprechender Strafanzeige (b25060) an Herrn G___ weitergeleitet.

Link zum Nachlesen: http://tapschweiz.blogspot.ch/2015/05/b25063.html

Mit freundlichen Grüssen

Anita Zerk, i.A. Fritz Müller99

1 Exemplar (b25063) als Mail an g___@bern.ch (persönlich adressiert)
Beilagen erwähnt
Als E-Mail anonymisiert an Pressestellen und Politiker in der Schweiz

Die Korrespondenzadresse für diesen Case mit Nummer b25063 ist die antragstellende Partei, Fritz Müller99 – aufgrund seiner Mittel- und Obdachlosigkeit teils legitimiert durch Anita Zerk – die antragstellende Partei sich u.a. Druckkosten, Portokosten usf. nicht leisten kann. Die Zustelladresse (Absender) behält bis auf Weiteres seine Gültigkeit. Der Briefkasten an der Nirgendwostrasse 99 in 9999 Bern wird weiterhin geleert.

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @TAP Schweiz, May 31, 2015 at 04:13PM

Feed abonnieren – Autoren Michael, Hoelderlin, Anita, Ralph ...

Strafanzeige wegen Nicht-Anhandnahme des Unterstützungsantrags

Seit 697 Tagen wird Fritz Müller99 zwangssanktioniert und der Zugang zur Nothilfe/Sozialhilfe bleibt ihm verwehrt.

Thema heute: Wegen Nicht-Anhandnahme des Unterstützungsantrags für Sozialhilfe wie für Nothilfe wird gegen die Geschäftsleitung des Sozialamts der Stadt Bern einmal mehr Strafanzeige eingereicht #tapschweiz #‎agenda2010leaks‬ http://twitter.com/tapschweiz
Permalink b25060
Absender (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern


Empfänger (g___@ justice.be.ch)
Staatsanwaltschaft des Kantons Bern
Regio Bern-Mittelland
G___
Hodlerstrasse 7
3011 Bern

Als Beweismittel per Mail an
Cc: l____@jgk.be.ch; m___@justice.be.ch; s____@justice.be.ch; l___@bger.admin.ch, Pressestellen und Politiker in der Schweiz


Bern, 29. Mai 2015



Strafanzeige wegen Nicht-Anhandnahme des Unterstützungsantrags für Sozialhilfe wie für Nothilfe gegenüber der Antragsstellenden Person

Sehr geehrter Herr G___

1)
Per 25.02.2014 hat die geschädigte Partei, Fritz Müller99 erstmalig den Antrag für Sozialhilfe/Nothilfe bei den Sozialen Diensten der Stadt Bern eingereicht. In der Geschäftsleitung verantwortlich ist G___.

2)
Mit Datum von 27.05.2015 konnte Fritz Müller99 erstmalig mit Hilfe einer Drittinstitution persönlich vor Ort beim Sozialamt Bern vorsprechen. Es ist (offenbar) Vorgabe, dass ein persönliches Erscheinen als Pflicht angesehen wird, ob ein Antragsteller mit dem Bett dort hin transportiert werden muss, sei unerheblich.

3)
Obwohl Fritz Müller99 sämtliche Unterlagen bereit hielt, musste er das Sozialamt Büro am 27.05.2015 erneut verlassen, ohne dass sein Antrag entgegengenommen worden wäre, ohne Geld, ohne (überteuerte) Fahrkarte ohne Übernachtungsmöglichkeit. Das Sozialamt hat ihn erneut auf fremde Hilfsinstitutionen verwiesen, wollte ihn erneut mit Essensgutscheinen „abspeisen“ – er jedoch ein garantiertes und freiheitliches Recht darauf in Anspruch nimmt, mit Geld und nicht mit Gutscheinen einkaufen zu dürfen, – weiter ein garantiertes und freiheitliches Recht er besitzt, dass ihm Hilfe von Seite Staat und nicht von Seite Kirche oder sonstiger Seite zur Verfügung steht, dessen Hilfe auf Goodwill beruht.

4)
Das Sozialamt verlangt ein persönliches erscheinen am Schalter, bedingt somit im Umkehr¬schluss, dass das Amt, sofern ersichtlich, den Kunden und Antragsteller ordentlich zu „befähigen“ hat, dass er dieser Verpflichtung auch nachkommen kann. Dieser Verpflichtung das Amt bis zum heutigen Zeitpunkt nie nachgekommen ist und stetig wiederholt nach Ausflüchten sucht.

5)
Erneut das Sozialamt so ihrer rechtsstaatlichen Verpflichtung, Menschen Hilfe in Notlagen nach Bundesverfassung zu gewähren, erneut und mehrmals wiederholt nicht nachkommt.

6)
Nach Vorstellung des Amts müsste Fritz Müller99 am 27.05.2015 die genau gleichen Unterlagen erneut vorbeibringen, über das wie spricht sich das Amt nicht aus. Obwohl das Amt genauste Kenntnis über das Krankheitsbild besitzt und die entsprechenden Atteste ihr vorliegen.

7)
Fritz Müller99 ist gehbehindert, zwangssanktioniert und kann daher den Antrag nicht erneut und zum x-ten und wiederholten Male zu Fuss an die Behörde sprichwörtlich herantragen, er ist zwingend auf ein ÖV oder „ähnliches“, wenn möglich günstigeres Transportmittel angewiesen.

8)
Fritz Müller99 ist seit 697 Tagen ohne Geld, erhält weder die ihm zustehende Nothilfe noch Sozialhilfe von der Stadt Bern und wurde durch dieses unrechtsstaatliche Verhalten sogar obdachlos – ohne Obdach seit 211 Tagen!

9)
Erneut und wiederholt wird die geschädigte Partei durch dieses unrechtstaatliche Vorgehen vom Amt genötigt, und Fritz Müller99 musste sich nun den zweiten Tag in Folge kriminalisieren (am 25., 27.05.2015 und erneut voraussichtlich am 01.06.2015), nur um den Antrag nach „Vorschrift“ einreichen zu können. Aktuelle Bundesgerichtsentscheide belegen, dass solche Behördenwillkür nicht statthaft sei.

10)
Auch am 27.05.2015, nachdem Fritz Müller99, zwischenzeitlich strafbare Handlungen hat vollziehen müssen, persönlich am Schalter vorsprach, wurde ihm eine weitere, eine zweite „Bedingung“ zu seinen Ungunsten ausgelegt und auferlegt, dass Anträge auch nur und ausschliesslich in Papierform entgegengenommen werden könnten. Ein PDF Dossier aufgrund einer „möglichen potentiellen grossen Virengefahr“ nicht entgegengenommen und gedruckt werden dürfe – wer’s glaubt?! Auf diese Weise (er)findet das Sozialamt Bern stetig neue Gründe, damit eine Anmeldung nicht vollzogen werden kann.

11)
Aus unserer Herleitung stellen wir erneut Strafanzeige gegen Herrn G___ wegen Nötigung, Bevorteilung und der Nicht-Anhandnahme des Dossiers seit dem 25.02.2014 sowie stellen gleichzeitig den Antrag auf Verbeiständung von Fritz Müller99. Die bis anhin ihm zuteil gekommene menschenrechtswidrigen und barbarischen Sanktion und Vorgehensweise sind zu verurteilen und strafrechtlich zu verfolgen. Die Rechte der geschädigte Partei zu wahren sind, dabei zählt gleiches Recht für alle! Heute werden Sie ihm dieses Recht zugestehen müssen, ausser, – Sie können mit glaubhaften Argumenten der Öffentlichkeit gegenüber vermitteln, dass alles seine schon seine Richtigkeit hat.

12)
Das 106-seitige Antrags Dossier sollte der Obdachlose auf seine Kosten selber drucken bei einem Preis von ca. 20 Rappen pro A4 Blatt – wie? Die Hürde, damit jeder und jede einen Antrag stellen kann muss niederschwellig sein und die entstehenden Kosten dürfen keinesfalls auf andere Nicht-staatliche Institutionen abgewälzt werden. Ich werde heute, 29.05.2015 persönlich auf meine Kosten das komplette Dossier drucken und auf meine Kosten eingeschrieben dem Amt zukommen lassen. Ich persönlich vehement auch diesen Vorgang als unrechtsstaatlich und diese Grundhaltung als bösartige Ideologie empfinde, kranke Menschen, welche auf Hilfe angewiesen sind, auf diese Art ausgrenzen zu wollen! Sollte am Montag, am 01.06.2015 das eingeschriebene Dossier vom Amt erneut nicht entgegengenommen und eröffnet werden, wird die geschädigte Partei am gleichen Tag um Polizeischutz ersuchen.

13)
Beweismittel
Jedes Beweismittel kann jederzeit onilne eingesehen werden (Video, Ton, Bild, Attest, Text..)
unter » tapschweiz.blogspot.ch.
- für die notwendig gewordenen Interventionsmassnahmen von Seiten der geschädigten Partei verweise ich ausdrücklich auf die unpag. Vorakten der Einwohnergemeinde Bern [b230XX], [b240XX] u. [b250XX], im Besonderen auf die Schinders Gesprächsprotokolle auf tapschweiz.blogspot.ch.
- Dossier Antrag #5 mit Unterlagen (106 Seiten)
- Rüge an das Sozialamt Bern vom 29.05.2015 (b25063)
Weitere Beweismittel bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Persönliche Angaben
  • Name: MÜLLER99, Vorname: Fritz
  • Strasse: Nirgendwostrasse 99
  • Ort: 9999 Bern
  • Gemeldet in: Stadt Bern
  • Staatsangehörigkeit: CH

Ich bitte um Kenntnisnahme der Anzeige und Einleitung der erforderlichen Sofortmassnahmen.

Link zum Nachlesen: http://tapschweiz.blogspot.ch/2015/05/b25060.html

Mit freundlichen Grüssen


Anita Zerk, i.A. Fritz Müller99

1 Exemplar (b25060) als Mail an g____@ justice.be.ch (persönlich adressiert)
Beilagen erwähnt
Als E-Mail anonymisiert an Pressestellen und Politiker in der Schweiz

Die Korrespondenzadresse für diesen Case mit Nummer b25060 ist die geschädigte Partei, Fritz Müller99 – aufgrund seiner Mittel- und Obdachlosigkeit teils legitimiert durch Anita Zerk – die geschädigte Partei sich u.a. Druckkosten, Portokosten usf. nicht leisten kann. Die Zustelladresse (Absender) behält bis auf Weiteres seine Gültigkeit. Der Briefkasten an der Nirgendwostrasse 99 in 9999 Bern wird weiterhin geleert.

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @TAP Schweiz, May 31, 2015 at 04:02PM

Feed abonnieren – Autoren Michael, Hoelderlin, Anita, Ralph ...

Aus Schinders Protokollen #1

Wofuer Schinders Protokolle?
Fritz Mueller99 wird vermehrt "auf der Gasse" Gespraechsprotokolle schreiben duerfen - besser gesagt muessen. Denn begibt sich Fritz Mueller99 in bilaterale Meetings mit Mitarbeitenden der Institution, welche sich Sozialamt auf den Hut schreibt, wie kann es anders sein, in ein Spannungsfeld, in dem alles möglich ist. Falschaussagen, Verleumdung und Diskreditierung. Wer, was moeglicherweise gesagt oder nicht gesagt hat kann im Nachhinein unmoeglich ohne technische Hilfsmittel ermittelt werden? Filmaufnahmen sind innerhalb des Amts nicht gestattet, so bleibt dem Bittsteller nur die Moeglichkeit des schriftlichen Protokolls. Fritz Mueller99 schreibt zum Glueck gerne Protokolle, - und schreibt sie schnell - sehr schnell.

Damit es ihm dennoch etwas leichter faellt, helfe ich ihm bei dem Review der Protokolle, achte darauf, dass ein wenig die ¨emotionale Komponente¨ mit in sein Text einfliesst, ich werde natuerlich die inhaltlichen Aspekte und harten Fakten nicht veraendern, das waere klar nicht im Sinne eines Gespraechsprotokolls. Die mobile "Protokollierstation" von Fritz Mueller99 ist technisch eingeschraenkt im Funktionsumfang, aus diesem Grund muessen wir in den Schinders Protokollen heute und zukuenftig auf Sonderzeichen und Selbstlaute verzichten, - wir werden in der dritten Person sprechen.

Der fortschreitenden Sinnentfremdung Einhalt gebieten
Wer in sich geht und sieht, wie die Lebens- und Leidenszeit von aktiven und intelligenten Menschen fuer gesellschaftlich sinnvolle Taetigkeiten genutzt werden koennte, der muesste in Anbetracht der heutigen, politischen Situation eigentlich nur noch weinen, denn es gibt nichts sinnentfremdeteres innerhalb eines sozialen Gefueges, in einer (noch) BGE-losen Gesellschaft, als Schinders Protokolle schreiben zu muessen. Einzig gedacht fuer den Selbstschutz, damit ein Individuum nicht im Nachhinein durch Sanktionen und Essensenzug indirekt getoetet werden darf, nur weil er dies oder jenes gesagt oder moeglicherweise nicht gesagt haben soll. Die Schinders Protokolle sollen Fritz Mueller99 vor diesem Ungemach bewahren. Wir werden sehen.

Schinders Protokoll, Gespraech 1..n
27.05.2015 Damit Fritz Mueller99 persoenlich heute beim Amt vorstellig und vorsprechen konnte, musste er sich aufgrund seiner Krankheit kriminalisieren. Er nicht verpflichtet ist, sich selbst belasten zu muessen, somit bleiben seine Lippen versiegelt. Er aufgrund Vereinbarung mit seinen Darlehensgebern explizit nur staatliche Hilfe in Anspruch nehmen darf, sofern es um die Grundsicherung geht, falls er diese Vereinbarung ein einziges Mal brechen wuerde, ihm sofort saemtliche Leistungen von Seite (Mikro-) Darlehensgeberin eingestellt wuerden. Er sich demnach sehr wohl ueberlegen muss, wie er priorisiert. Auf welche Art er sich toeten lassen will. Von Seite Staat ist die Sachlage klar, - die Zahl 697 spricht fuer sich.

Fuer Leser, die das Dossier nicht in vollem Umfang kennen, - Fritz Mueller99 ist nicht bereit, vom Sozialamt Bern zu ueberteuerten Preisen zur Verfuegung gestellte Fahrtickets in Anspruch zu nehmen, diese ihm nach SKOS Richtlinien im Budget nachtraeglich zu seinem Nachteil angerechnet wuerden. Es die Freiheit eines jeden Individuums ist selber entscheiden zu duerfen, wie und in welcher Form er oder sie das ihm zur Verfuegung stehende Grundsicherungsgeld auf den Monat verteilt einsetzt. Eine ueberteuerte Fahrkarte (b25027), die Antragsstellende Partei bzw. Sozialhilfebeziehende dazu zwingen, OeV Mittel nach dem "Zwangsprinzip" in Anspruch nehmen zu muessen, entspricht somit nicht der Rechtsstaatlichkeit. Ein Individuum kennt moeglicherweise guenstigere Moeglichkeiten, wie er sich von A nach B bewegen kann, gleiches gilt fuer die (Essens) Gutscheine, mit denen Sozialhilfebezueger gerne und viel zu oft abgespiesen werden. Gutscheine, die teils von unbeteiligten und nichtstaatlichen Organisationen mehr oder weniger genoetigt zur Verfuegung gestellt werden. Diese Institutionen sich vehement gegen ein solches Gebaren oeffentlich distanzieren und definitiv nicht dazu gewillt sind, Sozialhilfeantraege auf ihre Kosten zu drucken, den die Spendengelder von Caritas wie von anderen Hilfsinstitutionen sind an klare Regeln gebunden, wie diese Gelder verwendet werden dürfen. Fritz Mueller99 wie die besagte(n) Hilfsinstitution(en) sich solche Behoerdenwillkuer nicht gefallen lassen.

Zurueck zum Termin vom 27.05.2015. Fritz Mueller99 werden wie so oft, die immer gleichen Formulare vorgelegt, die er laengst ausgefuellt hat, diese heute wiederum beim Amt vor Ort haette abgeben wollen. Aus unerklaerlichen Gruenden er das komplette Dossier wieder hat "einpacken" muessen und vom Ort verwiesen wurde mit dem Hinweis, er koenne die gleichen Papiere zwei Tage spaeter nochmals vorbeibringen. Also ich, die Ghostwriterin Anita Zerk verstehe es nicht - sie vielleicht?

Ohne Geld, ohne Fahrmoeglichkeit, ohne der Moeglichkeit, dass ihm von staatlicher Seite ein Obdach gewaehrt worden waere, verliess Fritz Mueller99 den Ort des Grauens und denkt darueber nach, weshalb am Schalter darauf rumgeritten worden ist, wie den nun der Briefkasten an seinem ehemaligen Wohnort beschriftet worden sei, damit Fritz Mueller99 weiterhin seine Post erhalten kann. Ja, der Briefkasten ist korrekt beschriftet. Leider war aber offenbar die bildgebende Erklaerung von Fritz Mueller99 unzureichend, so dass das Sozialamt subito gleich Gebrauch von der Vollmacht machen wollte und Ruecksprache mit der ehemaligen Hausverwaltung in Betracht zog. Ich als Dossierbetreuerin habe nun ein Foto von diesem besagten Briefkasten gemacht, Fritz Mueller99 kann damit somit seiner sog. Mitwirkungspflicht nachkommen (dieses Wort gehört zum Unwort des Jahres erklärt), was wiederum ohne meine Mithilfe nicht moeglich gewesen waere. Der erstmalige Gebrauch der Vollmacht wird demnach dank meiner Intervention hinfaellig.

Es verhaelt sich in der Schweiz so, die Vollmacht kommt erst dann zum tragen, wenn die Beschaffung von Informationen nicht anderweitig moeglich ist. Der Sozialhilfebezueger muesste vorgaengig darueber informiert werden, dass er oder sie selber die Information beschaffen kann, ansonsten die Vollmacht zum tragen kaeme. Ich muss gestehen, gespannt warte ich auf den ersten Missbrauchsfall!

Zwei weitere Naechte (von 211 Naechten) musste Fritz Mueller99 unter freiem Himmel verbringen. Die zurueckzulegende Distanz zu seinem provisorischen Schlafplatz vom Sozialamt gemessen, leider zu weit entfernt ist. Das Ziel von Fritz Mueller99 bleibt bestehen, moeglichst nicht straffaellig zu werden. Ein wahres Kunststueck hat er bis heute vollbracht, - ohne Geld, - seit 697 Tagen, - im teuersten Land der Welt, - zu ueberleben! Wer moechte, kann bei ihm ein Survival-Training buchen.


29.05.2015 Fritz Mueller99 wird nach zwei langen Naechten erneut beim Sozialamt Bern vorstellig, er zieht eine Nummer und wartet, und wartet, und wartet. Ok, Fritz Mueller99 kann die Zeit mit bloggen ueberbruecken, dabei vergeht die Zeit wie im Fluge.

Nachdem seine Nummer endlich angezeigt wird, Fritz Mueller99 vor dem Schalter steht, verweist er u.a. auf die Nicht-Anhandnahme des Sozialhilfe und Nothilfe Antrags in Verantwortung von G___ und die in der Konsequenz, die wiederholte Noetigung seit Februar 2014.

Weshalb will Frau H___ das vollstaendige Dossier im PDF Format nicht entgegennehmen? Ein wenig irritiert auf die neue ihm noch unbekannte Situation fragt Fritz Mueller99, - wo im Gebaeude er demnach sein Antragsdossier selber ausdrucken koenne?

Frau H___ einen Drucker kann ich ihnen nicht zur Verfuegung stellen. Ich solle in ein Internet Kaffee gehen, dort koennen obdachlose Menschen ohne Geld bestimmt gratis drucken?

Fritz Mueller99 wie weit ist es bis zum naechsten Internet Kaffee? Und bekomme ich Geld, damit ich die Kopien vor Ort bezahlen kann? Notabene, es handelt sich um Antragskopien, die das Amt zwingend von den Antragstellenden verlangt, ohne diese Unterlagen kein Antrag bearbeitet wird! Sie kennen mein Dossier, ich bin gehbehindert und die Distanz von hier bis zum Internet Kaffee muss "irgendwie" zurueckgelegt werden?! Koennen sie mir dabei weiterhelfen?

Frau H___ Sie muessen uns die Unterlagen in Papierform ueberreichen (Frau H___ geht nicht auf meine Frage ein), so steht es hier schriftlich schwarz auf weiss. Wir duerfen kein PDFs entgegennehmen, die Gefahr, dass wir auf diese Weise Viren einschleusen, ist viel zu gross (wer's glaubt wird seelig)!?

Fritz Mueller99 gut, bzw. schlecht. Ich habe kein Geld, um ihre Forderungen umsetzen zu koennen. Demnach stellt sich die weitere Frage, wie ich die Nacht verbringen kann und Geld fuer Essen erhalte?

Frau H___ sie haben gestern gemaess unserem Computer beim Passantenheim uebernachtet.

Fritz Mueller99 nein. Wie kommen Sie darauf? Ich war nicht dort! Nothilfe nach rechtstaatlichem Ermessen wurde mir bis anhin nicht zuteil. Um nochmals auf den Punkt zurueckzukommen, wie koennen wir die Situation mit dem PDF bereinigen?

Frau H___ lassen Sie sich von einer nichtstaatlichen Institution Geld geben/leihen und gehen sie ins naechste Internet Kaffee.

Fritz Mueller99 ich wiederhole mich gerne - ich kann nicht gehen, die Atteste kennen sie. Sollten sie keinen Vorschlag unterbreiten koennen, so muss ich sie darauf hinweisen, dass dies eine Anzeige gegen G___ (Geschaeftsleitung des Sozialamts in Bern) wegen Nicht-Anhandnahme meines Falldossiers zur Folge haette. Sie befaehigen mich in keinster Weise, dass ich Unterlagen in der von ihnen gewuenschten Form abgeben koennte. Seit Februar 2014! Wo kann ich uebernachten?

Frau H___ (Frau H___ wiederholt sich) sie koennen in der Passantenhilfe uebernachten. Wir geben ihnen Essensgutscheine und bei der Passantenhilfe (eine nichtstaatliche Organisation), dort koennen sie Geld fuer Fahrkarten abholen.

Fritz Mueller99 sie defnieren dies als "Angebot", dies ist jedoch kein "Angebot", ich verstehe dies als Noetigung! Nicht involvierte Stellen sollen ihre Aufgaben uebernehmen, ich weiss aus sicherer Quelle, dass die von ihnen vorgeschlagene Hilfsinstitution mir kein Antrags-Druckgeld zur Verfuegung stellen wird (die Caritas Spendengelder sind an Bedingungen geknuepft). Ich werde dieses "Angebot" somit auch nicht annehmen koennen. Ich frage sie zum dritten und letzten Mal, sie koennen definitiv nur A4 Unterlagen in Papierform entgegennehmen, wie ist dies konkret zu bewerkstelligen im Umfeld meiner Situation?

Obwohl ich sämtliche Unterlagen bereit habe, findet sich (finden sie) keine Loesung? Muss ich ein zweites Mal diesen Ort verlassen, ohne dass mein Antrag jetzt und heute entgegengenommen wird? Wiederum von dannen gehen muss, ohne Geld, ohne (überteuerte) Fahrkarte, bzw. Geld in den Haenden zu halten, ohne Uebernachtungsmoeglichkeit, ohne der Moeglichkeit, mich von A nach B bewegen zu koennen. Sie verweisen mich erneut auf fremde Hilfsinstitutionen, wollen mich erneut mit Essensgutscheinen "abspeisen" - ich jedoch ein garantiertes und freiheitliches Recht darauf habe und in Anspruch nehme, mit Geld und nicht mit Gutscheinen einzukaufen, - weiter ein garantiertes und freiheitliches Recht ich besitze, dass mir Hilfe von Seite Staat und nicht Hilfe von Seite Kirche oder sonstiger Seite zur Verfuegung steht, dessen Hilfe einzig auf Goodwill beruht?

Frau H___ sie stoeren! Gehen sie bitte. Andere Hilfebeduerftige moechten als naechstes an die Reihe kommen.

Fritz Mueller99 wann soll ich mich erneut bei ihnen melden?

Frau H___ den naechst moegliche Termin ist am Montag ab 8.30h Vormittags.

Fritz Mueller99 Einwaende oder Bemerkungen - der Protokollfuehrer den Teilnehmer/die Teilnehmenden darauf aufmerksam macht, dass innert 20 Tagen ab Publikationsdatum die Parteien entsprechende Einwaende oder Bemerkungen schriftlich anbringen koennen. Werden keine Einwaende vorgebracht, das vorliegende Gespraechsprotokoll als stillschweigend genehmigt gilt. Besten Dank und auf Wiedersehen.

Link zum Nachlesen: http://tapschweiz.blogspot.ch/2015/05/b25064.html

Bern, Schinders Protokoll vom 31. Mai 2015
Fritz Mueller99 und Review durch Anita Zerk


Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @TAP Schweiz, May 31, 2015 at 03:50PM

Feed abonnieren – Autoren Michael, Hoelderlin, Anita, Ralph ...

Ex-Hartz IV-Beziehende sollen nachbetreut werden

Bei einer Anfrage an der Linksfraktion an das Bundesarbeitsministerium ist es zutage gekommen: Ehemalige Erwerbslose sollen auch nach Hartz IV „betreut“ werden. Wie diese „Hilfe“ aussehen soll, ließ das Ministerium allerdings offen. Man wolle „Hartz-IV-Bezieher, die eine Arbeit gefunden haben, länger als bisher begleiten und unterstützen“.

Demnach sei eine „Ausweitung der Nachbetreuung“ geplant. Nach Angaben der Bundesagentur für Arbeit seien von dieser Maßnahme etwa 300.000 ehemalige Bezieher nach dem SGB II betroffen, die seit kurzem in eine neue Arbeitsstelle vermittelt wurden.

Bislang gab es eine Nachbetreuung meistens nur für Angestellte, die bei einer vom Jobcenter geförderten Arbeitsstelle beschäftigt sind. Es sei nunmehr im Bundesarbeitsministerium konsens, dass "die gesetzliche Grundlage für eine nachgehende Betreuung nach Entfallen der Hilfebedürftigkeit zu verbreitern", schreibt die Staatssekretärin im Arbeitsministerium, Anette Kramme.

Das eigentliche Problem ist jedoch ein strukturelles. Vielfach werden Hartz IV Beziehende in prekäre Beschäftigung vermittelt. Werden die Arbeitskräfte nicht mehr gebraucht, so werden sie entlassen. So ergeht es etwa 50 Prozent von Hartz IV Beziehenden, die zunächst einen Arbeitsplatz gefunden haben, und dann nach einem halben Jahr wieder entlassen wurden. Die BA geht aber davon aus, dass die „fehlende Unterstützung“ ein Grund sei. "Die Zahl derer, die nach kurzer Zeit wieder in die Arbeitslosigkeit gehen, ist viel zu hoch", sagte die arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Linksfraktion, Sabine Zimmermann. Die Linkspartei begrüße daher den Vorstoß[...]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Gegen-Hartz.de, May 31, 2015 at 02:00AM

Feed abonnieren – Autoren Michael, Hoelderlin, Anita, Ralph ...

Bevor der Job weg ist, muss ein PKW her

Wer in Gefahr steht, ohne einen eigenen PKW seinen Job zu verlieren, kann unter Umständen mit der Unterstützung des Jobcenters rechnen. In einem solchen Fall, in dem ein Hartz-4-Bezieher in einem Arbeitsverhältnis steht, für welches er auf einen PKW angewiesen ist, kann das Jobcenter dazu verpflichtet sein, bei der Anschaffung oder Neuanschaffung eines PKW Unterstützung zu leisten; beispielsweise in Form eines Darlehens. So lautet ein aktueller Beschluss des Landessozialgerichts (LSG) Niedersachsen-Bremen Mitte.

Hartz 4-Bezieherin beantragt Unterstützung beim Jobcenter Hannover
Im behandelten Fall hatte eine Frau geklagt, die ergänzend zu ihrem Leistungsbezug nach SGB II seit Beginn des Jahres einer Tätigkeit bei einer Leiharbeitsfirma nachging. Hierbei war zur Ausübung der Tätigkeit als Pflegehelferin ein privater PKW notwendig, um zu verschiedenen Arbeitsorten zu gelangen. Als ihr vorhandener PKW im März endgültig nicht mehr fahrtüchtig war, beantragte sie bei ihrem zuständigen Jobcenter ein Darlehen zum Kauf eines neuen PKWs. Sie interpretierte die telefonische Auskunft des Jobcenter-Mitarbeiters positiv und erwarb noch am selben Tag einen neuen PKW im Wert von 2400 Euro unter einer Inzahlungnahme von 400 Euro für ihr altes Auto. Sie war von der Gewährung eines Darlehens für einen neuen PKW ausgegangen und hatte dies dem Automobilhändler so mitgeteilt.

Jobcenter und Sozialgericht Hannover verweigern Darlehen zunächst
Als das Jobcenter die Gewährung eines Darlehens schließlich doch ablehnte, mit der Begründung, dass der Antragstellerin das benötigte Geld schließlich zur Verfügung gestanden hätte und ein Darlehen somit nicht mehr vonnöten sei, wandte sich die Antragstellerin mit einer Klage und mit einem Eilverfahren (Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz) an das Sozialgericht (SG) Hannover. Dieses lehnte die Gewährung des Darlehens im Rahmen des Eilverfahrens zunächst ab.

Landessozialgericht gewährt Darlehen
Das LSG verpflichtete das Jobcenter im Eilrechtsschluss jedoch zur Gewährung des Darlehens in Höhe von 2000 Euro unter Berücksichtigung der persönlichen und familiären Situation der Antragstellerin. Die Antragstellerin erklärte sich zu einer Rückzahlung in monatlichen Raten von 200 Euro bereit.

Das LSG beruft sich dabei auf §3 und §16f des SGB II, welche sich mit Leistungsgrundsätzen und freier Förderung beschäftigen. Hiernach können Leistungen zur Eingliederung in die Arbeit dann erbracht werden, sobald sie zur Vermeidung oder Beseitigung bzw. zur Verkürzung oder Verminderung der Hilfebedürftigkeit für die Eingliederung erforderlich sind. Erweitert werden kann nach §16f die Möglichkeit der gesetzlich geregelten Eingliederungsleistungen durch freie Leistungen zur Eingliederung in Arbeit durch die Arbeitsagentur. Diese Leistungen können, wie im vorliegenden Fall, auch präventiv zur Abwendung des Arbeitsplatzverlustes erbracht werden.


Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Sozialhilfe24.de, May 31, 2015 at 05:36AM

Feed abonnieren – Autoren Michael, Hoelderlin, Anita, Ralph ...

Samstag, 30. Mai 2015

Krieg gegen Erwerbslose – Hartz IV Leistungskürzungen verfassungswidrig?

Sehr viele Hartz IV EmpfängerInnen kennen das: Leistungskürzungen wegen vermeintlicher Pflichtverstöße, z.B. wegen Nichteinhaltung eines Jobcenter-Termins oder bei abgelehnten Jobangeboten.

Jetzt hat das Sozialgericht Gotha am Mittwoch der Klage eines Hartz IV-Beziehers stattgegeben und die Sanktionen im Hartz IV System als verfassungswidrig beurteilt. Die Klage wird nun an das Bundesverfassungsgericht weitergeleitet.

Ein erwerbsloser Hartz IV Bezieher hatte zunächst ein Jobangebot seitens des Jobcenters abgelehnt. Daraufhin wurde dem Kläger das Arbeitslosengeld II im ersten Schritt um 30 Prozent gekürzt. Danach sollte der Leistungsberechtigte eine Probearbeit bei einem weiteren Arbeitgeber absolvieren. Er tat dies aber nicht. Wegen dieser im SGB II verankerten erneuten „Pflichtverletzung“ wurde wieder um 30 Prozent gekürzt.

Falls Karlsruhe die Leistungskürzungen wirklich als verfassungswidrig betrachtet, würde das wohl auch für Kürzungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz gelten.

Über die Bedeutung des Urteils im Gespräch mit Roland Rosenow.


Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Rdl.de, May 30, 2015 at 04:59PM

Feed abonnieren – Autoren Michael, Hoelderlin, Anita, Ralph ...

Recht auf Hartz-Sanktionen ist verwirkt

Bundesregierung hat Prinzip Fördern und Fordern aufgegeben / Kipping: Strafen gegen Erwerbslose bis zu Karlsruher Urteil aussetzen

Berlin Angesichts gerichtlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Hartz-IV-Sanktionen hat der Paritätische Wohlfahrtsverband die Abschaffung der Sanktionen gefordert. »Spätestens mit den massiven Kürzungen bei den Hilfen für Langzeitarbeitslose seit 2010 und der daraus folgenden Zweiklassenarbeitsmarktpolitik ist das Prinzip des Forderns und Förderns von der Bundesregierung aufgegeben worden. Damit ist das Recht auf Sanktionen verwirkt«, sagte Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes.

Angesichts einer Förderquote von mittlerweile nur noch 9 Prozent und einer Vermittlungsquote von gerade einmal 14 Prozent seien Sanktionen nicht länger zu rechtfertigen. »Wenn die Jobcenter den Betroffenen keine echte Perspektive anbieten können, sind Sanktionen nicht nur sinnlos, sondern geradezu unredlich. Bei den Sanktionen handelt es sich keinesfalls um eine Petitesse«, betont Schneider. »Hier werden Menschen tatsächlich unter die Armutsgrenze gedrückt.«
Ex-Bundesrichter: Hartz darf nicht vom Wohlverhalten abhängen
Hartz-IV-Sanktionen grundgesetzwidrig? Thüringer Sozialgericht will eine Grundsatzentscheidung
Der Verband fordert die komplette Abschaffung der Sanktionen und einen arbeitsmarktpolitischen Kurswechsel. »Statt sinnlose Sanktionen brauchen wir eine arbeitsmarktpolitische Offensive, die den Menschen echte Perspektiven eröffnet«, fordert Schneider. Notwendig seien eine neuerliche Instrumentenreform und eine deutliche Aufstockung des Eingliederungstitels für Maßnahmen zur Integration Langzeitarbeitsloser. »Wir brauchen insbesondere mehr Qualifizierungsmöglichkeiten, die Möglichkeit längerfristiger Förderung sowie einen Ausbau öffentlich geförderter Beschäftigung«, so Schneider. Nach Schätzungen des Paritätischen bedürfte es eines zusätzlichen Finanzvolumens von mindestens drei Milliarden Euro, um ein entsprechendes Hilfsangebot zu finanzieren.

Angesichts gerichtlicher Zweifel an der Verfassungsmäßigkeit der Hartz-IV-Sanktionen hat die Linkspartei ein sofortiges Moratorium gefordert. »Bis das Bundesverfassungsgericht ein Urteil fällt, müssen jetzt die menschenunwürdigen Sanktionen gegen Empfängerinnen und Empfänger des Arbeitslosengeldes II vollständig ausgesetzt werden«, sagte Parteichefin Katja Kipping der »Rheinischen Post«.

Das Sozialgericht in Gotha hatte zuvor das Verfassungsgericht eingeschaltet. In dem Fall hatte der Kläger ein Arbeitsangebot des Jobcenters Erfurt abgelehnt. Daraufhin wurde sein monatlicher Regelsatz um 30 Prozent, also 117,30 Euro, gekürzt. Weil er ein weiteres Angebot ausschlug, veranlasste das Jobcenter eine Minderung um insgesamt 60 Prozent oder 234,60 Euro. So blieben dem Mann nur knapp 164 Euro zum Leben. Dagegen legte der Betroffene beim Sozialgericht Gotha Anfechtungsklage ein.

Da die zuständige Kammer aber die »maßgebliche Norm«, in diesem Fall die Sanktions-Paragrafen des Sozialgesetzbuchs II, als verfassungswidrig ansah, musste die Sache als Vorlage nach Karlsruhe gehen. Dem Sozialgericht zufolge verstoßen die Sanktionen gegen mehrere Grundrechte. »Das vom Grundgesetz garantierte menschenwürdige Existenzminimum muss durch den Staat jederzeit gewährleistet werden«, heißt es in der Begründung der 15. Kammer, in der ein Berufsrichter und zwei ehrenamtliche Richter sitzen[…]


Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Neues-Deutschland.de, May 30, 2015 at 11:34AM

Feed abonnieren – Autoren Michael, Hoelderlin, Anita, Ralph ...

Nationalratskommission lehnt Grundeinkommen ab (CH)

19:1 Niederlage bei 5 Enthaltungen für das Grundeinkommen in der Nationalratskommission. Auch ein Gegenentwurf scheiterte klar.
Die Kommission für soziale Sicherheit und Gesundheit des Nationalrates (SGK) lehnt die Volksinitiative «Für ein bedingungsloses Grundeinkommen» deutlich ab. Aus ihrer Sicht würde eine Annahme der Initiative das System der Sozialversicherungen und der Bundesfinanzen fundamental in Frage stellen.

Die Kommission empfiehlt die Initiative deshalb mit 19 zu 1 Stimmen bei 5 Enthaltungen zur Ablehnung, wie die Parlamentsdienste mitteilten. Bei einem bedingungslosen Grundeinkommen nach den Vorstellungen der Initianten müsste der Bund über 150 Milliarden Franken pro Jahr zusätzlich einnehmen. Zudem werde der Wirtschaftsstandort Schweiz massiv belastet.

Gegenentwurf auch abgeschmettert
Mit 15 zu 7 Stimmen lehnte die Kommission auch einen direkten Gegenentwurf zur Initiative ab, wonach die Schaffung einer allgemeinen Erwerbsversicherung in die Sozialziele der Bundesverfassung aufgenommen werden sollen.

Die Initianten möchten den Bund verpflichten, ein bedingungsloses Grundeinkommen einzuführen, das allen in der Schweiz lebenden Menschen ein «menschenwürdiges Dasein» ermöglicht. Die Höhe des Grundeinkommens und dessen Finanzierung sollen auf Gesetzesstufe geregelt werden. Die Initianten schlagen einen monatlichen Betrag von 2500 Franken für Erwachsene und von 625 Franken für Kinder und Jugendliche vor[…]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Tagesanzeiger.ch, May 30, 2015 at 11:12AM

Feed abonnieren – Autoren Michael, Hoelderlin, Anita, Ralph ...

Freitag, 29. Mai 2015

Blog Serie #4 – ..der Entscheid ist eine Aufforderung zur Denunziation (4/9)

Eine 9-teilige Serie zum Thema Datenschutz und Privatsphäre von Sozialhilfeabhängigen in der Schweiz – aus der Prozessakte von Fritz Müller99.

Permalink b240123


Mit Entscheid Bundesgericht vom 11.05.2015 (b240119) dürfen Sozialhilfebezüger in der Schweiz nicht wissen..
«..wie ein „Datenzugriff“ erfolgt noch wie die datensicherheitstechnischen Massnahmen zum Schutze der sensiblen Patientendaten umgesetzt werden»





Freundlichst

Team Anita Zerk, die Ghostwriters

Weg mit #agenda2010, #tapschweiz

Quelle: via @TAP Schweiz, May 29, 2015 at 22:50PM

Feed abonnieren – Autoren Michael, Hoelderlin, Anita Zerk ...

730 Euro sind Minimum um Leben zu können

Eine empirische Analyse zur Höhe einer sozialen Mindestsicherung in Deutschland, unter der Leitung des Wirtschaftswissenschaftlers und Publizisten Lutz Hausstein, hat in einer umfangreichen wissenschaftlichen Arbeit ermittelt, dass das absolute Minimum, um menschenwürdig leben zu können, bei 730 Euro pro Monat/Erwachsenen liegt. Zuzüglich müssten dann aber noch die regional differierenden Wohnkosten berechnet werden.

Laut Hausstein reicht der derzeitige Hartz IV Regelsatz mit 399 Euro gerade einmal knapp dafür aus, „die grundlegenden, physischen Lebensbedürfnisse abzudecken.“ Eine soziokulturelle Teilhabe am gemeinschaftlichen und gesellschaftlichen Leben muss entweder unter Verzicht an Lebensmitteln schmerzhaft erspart werden oder ist schlichtweg nicht möglich. Zu dieser Teilhabe gehört es, beispielsweise ins Kino oder Theater zu gehen, Geburtstage auszurichten oder regelmäßige Hobbys zu pflegen.

Laut der umfangreichen Arbeit reichen die aktuellen Hartz IV-Sätze nicht aus, um ein Leben in Würde zu garantieren. Vielmehr seien Hartz IV Bezieher von akuter Armut bedroht. „Das Ziel dieser Studie war, einen Betrag zu ermitteln, der neben der Sicherung der rein physischen Existenz auch ein Mindestmaß an gesellschaftlicher Teilhabe gewährleistet. So, wie es auch das Bundesverfassungsgericht immer wieder als Grundlage der Berechnungen gefordert hat. Damit wären die Betroffenen auch nicht mehr von relativer Armut betroffen“, sagte Hausstein in einem Interview gegenüber den „Nachdenkseiten“.

Laut Hausstein werde derzeit das notwendige Existenzminimum drastisch unterschritten. Das ist so, auch wenn regelmäßig über „angebliches Hängematten-Dasein oder eine spätrömische Dekadenz der Betroffenen“ in den Boulevardmedien oder Stammtischen lamentiert würde. Aber eben jene unwürdigen Debatten haben einen Einfluss auf die Gestaltung von Sozialleistungen[...]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Gegen-hartz.de, May 29, 2015 at 02:00AM

Feed abonnieren – Autoren Michael, Hoelderlin, Anita, Ralph ...

Donnerstag, 28. Mai 2015

Hartz 4 Sanktionen verstoßen gegen das Grundgesetz

Gericht erklärt Hartz 4-Sanktionen für verfassungswidrig! Vorlage beim Bundesverfassungsgericht
Sanktionen der Jobcenter bei Pflichtverletzung; beispielsweise wenn Hartz 4-Bezieher Arbeitsangebote ablehnen – so sieht es das Sozialgesetzbuch (SGB) II vor und so war es bisher auch Praxis der Jobcenter und Alltag eines jeden Hartz 4-Empfängers. Denn wer Jobangebote ablehnt, hat mit einer Kürzung des ALG II zu rechnen. Bis jetzt. Denn nun hat das Sozialgericht Gotha die entsprechende Klausel für verfassungswidrig erachtet. Wie das Gericht am Mittwoch, 27.05. offiziell mitteilte, hat die 15. Kammer des Gerichts festgestellt, dass die im SGB II festgeschriebenen Sanktionsmöglichkeiten der Jobcenter gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes verstoßen. Die Sanktionen werden nun dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt, welches diese prüfen wird.

Anstoß: ALG II-Empfänger reicht Klage ein
Anstoß für diesen revolutionären Prozess bot die Klage eines Hartz 4-Empfängers aus Erfurt. Seine Bezüge waren, nachdem der Kläger ein Arbeitsangebot abgelehnt hatte, um 30 Prozent gekürzt worden. Dies bedeutete für den Mann eine Kürzung von 117,30 Euro monatlich. Nachdem der Mann eine weitere Probetätigkeit bei einem potentiellen Arbeitgeber abgelehnt hatte, waren seine Bezüge aufgrund der Pflichtverletzung um weitere 30 Prozent gekürzt worden, was einen Verlust von insgesamt knapp 235 Euro im Monat bedeutete. Der Mann reichte beim zuständigen Sozialgericht Gotha Klage ein, nachdem seine Leistungen aufgrund der Pflichtverletzung derart radikal gekürzt worden waren.

Sanktionen der Jobcenter verletzen die Menschenwürde
Am Dienstag, 26. Mai verkündete die 15. Kammer des Sozialgerichts Gotha nun den Beschluss, dass derartige Leistungskürzungen gegen das Grundgesetz verstoßen. Beispielsweise widersprächen die Sanktionen der Unantastbarkeit der Menschenwürde, welche im ersten Artikel des Grundgesetzes verankert ist. Außerdem seien Sanktionen durch die Jobcenter nicht mit der Sozialstaatlichkeit der Bundesrepublik vereinbar, wie sie in Artikel 20 des Grundgesetzes festgeschrieben ist. Artikel 20 schreibt ein Grundrecht darauf vor, dass ein menschenwürdiges Existenzminimum gewährleistet ist. Bei einer Kürzung oder gar kompletten Streichung der Hartz 4-Bezüge ist dies nach Auffassung des Gerichts in Gefahr. Einen weiteren Konflikt der Sanktionen mit dem Grundgesetz sieht das Sozialgericht bezüglich der Artikel 2 und 12 des Grundgesetzes. Diese garantieren das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit, welches durch derartige Sanktionen gefährdet würde. Schließlich können Gesundheit oder gar das Leben eines Menschen in Gefahr stehen, wenn die lebenssichernden Bezüge radikal gekürzt werden und somit auch Lebenshaltungskosten nicht mehr getragen werden können.

Meilenstein in der Hartz 4-Geschichte
Das Sozialgericht Gotha ist in ganz Deutschland das erste Gericht, das die Sanktionsmöglichkeiten der Jobcenter derart in Frage stellt. Eine Prüfung, ob diese mit dem Grundgesetz vereinbar sind, hat bisher noch nie durch ein Gericht stattgefunden.

Aussetzung von Sanktionen beantragen
Sanktionierte können mit Verweis auf das Urteil des Sozialgerichts Gotha in Widerspruchsverfahren gehen. Damit kann zumindest eine so lange Aussetzung der Sanktion gefordert werden, bis das Bundesverfassungsgericht ein entsprechendes Urteil gefällt hat. Dazu muss das Aktenzeichen angegeben werden: S 15 AS 5157 / 14[...]


Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Sozialhilfe24.de, May 28, 2015 at 10:33PM

Feed abonnieren – Autoren Michael, Hoelderlin, Anita, Ralph ...

Blog Serie #3 – ..keine Erwerbsarbeit, kein Stutz, nun auch kein Datenschutz (3/9)

Eine 9-teilige Serie zum Thema Datenschutz und Privatsphäre von Sozialhilfeabhängigen in der Schweiz – aus der Prozessakte von Fritz Müller99.

Permalink b240122


Mit Entscheid Bundesgericht vom 11.05.2015 (b240119) dürfen Sozialhilfebezüger in der Schweiz nicht wissen..
«..inwieweit ein Arzt der ärztlichen Schweigepflicht durch die Vollmacht entbunden wird und wie ein Datenaustausch (Form) vor sich geht»





Freundlichst

Team Anita Zerk, die Ghostwriters

Weg mit #agenda2010, #tapschweiz

Quelle: via @TAP Schweiz, May 28, 2015 at 22:00PM

Feed abonnieren – Autoren Michael, Hoelderlin, Anita Zerk ...

Neues Abgabeformular als Bestätigung

Immer wieder kommt es vor, dass Unterlagen und Hartz IV Anträge wegkommen. Daher raten Erwerbslosenberatungsstellen schon seit längerer Zeit, Anträge und Unterlagen selbst abzugeben. Denn wenn Unterlagen wegkommen, ist das mehr als ärgerlich. Zum einen müssen diese neu beschafft werden und zum anderen verlängert sich die Antragsbearbeitungszeit. Zeit, die niemand wirklich hat.

Um zu beweisen, dass der Fehler beim Amt liegt, und um zu beweisen, dass die Unterlagen ordnungsgemäß und vor allem fristgerecht eingereicht wurden, empfiehlt es sich, diese Sachbearbeiter oder zur Not auch beim Pförtner direkt abzugeben. Dabei sollte nicht vergessen werden, sich mit Stempel eine Bestätigung mitgeben zu lassen. Diese dient dann später für den Beweis der Abgabe. Doch sehr viele Jobcenter weigern sich, Bestätigungen herauszugeben. Sie sind nach dem Gesetz auch nicht unbedingt dazu verpflichtet.

Nach langen Verhandlungen und Druck seitens sozialer Initiativen hat sich die Stadt Siegen nun dazu durchgerungen, ein Abgabeformular zu erstellen. Auf diesem wird dann genau aufgelistet, welche Anträge und Unterlagen an welchem Tag abgegeben wurde. Ein Erfolg, der den Antragstellern zu Gute kommt und möglichst bundesweit Schule machen sollte[...]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Gegen-Hartz.de, May 28, 2015 at 02:00AM

Feed abonnieren – Autoren Michael, Hoelderlin, Anita, Ralph ...

Rechtsfolgen Belehrung für Jobcenter Mitarbeiter

Bei Schnakenhascher bin ich auf einen Beitrag gestoßen, den ich wirklich für sinnvoll und extrem wichtig halte! Es handelt sich nämlich um eine Rechtsfolgenbelehrung für Jobcenter-Mitarbeiter...

Quelle: via @Quergedacht

[...]Die §§ 1, 20, 28, 79 GG sowie weitere hier aufgelistete Artikel sehen bei Pflichtverstössen von Amtsträgern, Sachbearbeitern und Fallmanagern erhebliche Strafen vor, die u.a. zum Arbeitsplatzverlust führen können. Deshalb sind Sie als Jobcenter-Mitarbeiter/in dazu verpflichtet, sich an die o.g. Gesetze zu halten. Diese sind zwingend einzuhalten. Alle in ihrem Auftrag arbeitenden Kollegen müssen sich an diese Gesetze halten. Bei der Eingliederungsvereinbarung (EGV) handelt es sich laut Rechtssprechung von sechs Landessozialgerichten um einen öffentlich-rechtlichen Vertag gemäß § 2 Abs. 1 GG. Befindet sich das jeweilige Jobcenter in privater Trägerschaft, handelt es sich dann um einen privatrechtlichen Vertrag. Juristisch gesehen macht das keinen nennenswerten Unterschied. Der Zwang zum Abschluss einer Eingliederungsvereinbarung stellt einen Eingriff in den Schutzbereich der in Art. 2 Abs. 1 GG normierten Vertragsfreiheit dar. In Deutschland besteht das Recht auf freie Berufswahl gemäß § 12 Abs. 1 GG. Die EU-Komission hat festgestellt, das alle ausländischen Europäer sich in Deutschland niederlassen können. Sie sind nicht zwingend dazu verpflichtet, eine Arbeit aufzunehmen. Dasselbe gilt natürlich auch für Ausländer, die in Deutschland wohnhaft sind und die keinen Arbeitsplatz finden können. Gleiches gilt natürlich auch für erwerbslose Deutsche. Die United Nations haben am 20. Mai 2011 Hartz IV für völkerrechtswidrig erklärt. Für das Almosen braucht man nicht nur keine Gegenleistung erbringen, sondern der Regelbedarf ist auch zu niedrig, so dass Personen zum Arbeiten als Aufstocker gezwungen werden[...]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Norbertschulze, May 28, 2015 at 07:32AM

Feed abonnieren – Autoren Michael, Hoelderlin, Anita, Ralph ...

Handschriftliche Bewerbungen – Jobcenter muss Kosten tragen

Zielführend müssen schriftliche Bewerbungen sein und formal dem aktuellen Stand entsprechen. Derartige Formulierungen sind vielen ALG II-Beziehern nicht unbekannt. Denn wer beim Jobcenter eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben hat, hat häufig die Auflage, eine bestimmte Anzahl an Bewerbungen innerhalb eines festgelegten Zeitraums nachweisen können. Die Bewerbungskosten werden dann häufig vom Jobcenter übernommen – jedoch nur, wenn die Bewerbungen den vorgegebenen Standards entsprechen. Doch häufig stellt sich Bewerbern die Frage: Wie sehen derartige verbindliche Anforderungen an eine Bewerbung konkret aus?

Auch handschriftliche Bewerbungen können zielführend sein
In Berlin ist für das Jobcenter eine Bewerbung dann formal aktuell und zielführend, wenn sie auf dem Computer geschrieben wurde und keine übermäßige Anzahl an Rechtschreib- und Grammatikfehlern enthält. Dieser Auflage hat das Berliner Sozialgericht nach der Klage einer Hartz-4-Empfängerin im April dieses Jahres nun widersprochen; so seien handschriftlich verfasste Bewerbungen zwar unüblich, jedoch könne nicht grundsätzlich von der Erfolglosigkeit einer handschriftlich verfassten Bewerbung ausgegangen werden. Zumindest gelte dies für Berufe, für welche Computerkenntnisse oder eine fehlerfreie Grammatik und Rechtschreibung keine Rolle spielen.

Sozialgericht Berlin urteilt im Sinne der Klägerin
Im vorliegenden Fall hatte eine Berlinerin eine Eingliederungsvereinbarung unterschrieben, wonach sie pro Monat drei Bewerbungen für sozialversicherungspflichtige Beschäftigungen nachzuweisen hatte. Die Vereinbarung enthielt ebenso jene Klausel, nach welcher die Bewerbungskosten für schriftliche, zielführende Bewerbungen, welche formal dem aktuellen Stand entsprechen, aus dem Vermittlungsbudget des Jobcenters erstattet werden sollten. Das Jobcenter hatte diese Auflage aufgrund der Handschriftlichkeit der Bewerbung als nicht gegeben angesehen und somit die Kostenerstattung verweigert.

Das Sozialgericht Berlin gab der Frau auf ihre Klage hin Recht, da sie die vorgeschriebene Zahl an Bewerbungen pro Monat erfüllt und die Auflagen somit erfüllt habe. Die Handschriftlichkeit stelle insofern keine Verletzung der Auflagen dar, als dass entsprechende Computerkenntnisse für die beworbenen Stellen als Verkäuferin bzw. beim Wachschutz nicht von Bedeutung seien.

Berufsfeld und die konkrete Stelle sind ausschlaggebend für die Kostenerstattung
Letztendlich gilt es für Bewerber im Hartz 4-System zu beachten, dass es auf die Stelle ankommt, für welche eine Bewerbung verfasst wird. So sind beispielsweise im Bürobereich andere Anforderungen anzulegen als bei Bewerbungen in IT-fernen Bereichen, wie dem Verkauf oder Wachschutz[...]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Sozialhilfe24.de, May 28, 2015 at 05:12AM

Feed abonnieren – Autoren Michael, Hoelderlin, Anita, Ralph ...

Mittwoch, 27. Mai 2015

Sozialgericht: Hartz IV Sanktionen verfassungswidrig!

Die Kürzung von Hartz IV Leistungen in Form von Sanktionen ist nach Ansicht des Sozialgerichts Gotha verfassungswidrig. Die 15. Kammer des Gerichts ist der Auffassung, dass Hartz IV Sanktionen die Menschenwürde antasten und Leib und Leben gefährden können.

Das Sozialgericht Gotha teilte am heutigen Mittwoch mit, dass die Sanktionsmöglichkeiten der Jobcenter, die im SGB II festgeschrieben sind, gleich gegen mehrere Artikel des Grundgesetzes verstoßen. Aus diesem Grund übergab das Sozialgericht die Prüfung der Sanktionen an das Bundesverfassungsgericht weiter, welches nun die Verfassungsmäßigkeit klären soll.

60 prozentige Hartz IV Sanktion
Geklagt hatte ein Hartz IV Empfänger, dem vom Jobcenter Erfurt nach dem Ablehnen eines Jobangebots die Leistungen um 30 Prozent (117,30 Euro monatlich) gekürzt wurden. Nachdem der Leistungsempfänger noch eine Probearbeit ablehnte, kürzte das Jobcenter seine Hartz IV Leistungen um weitere 30 Prozent monatlich (insgesamt 60 Prozent!), so dass sich seine Sanktion auf 234,60 summierte.

Menschenwürde ist unantastbar
Die Gothaer Sozialrichter sehen die Menschenwürde verletzt, wenn Hilfebedürftigen die Hartz IV Leistungen aufgrund von Terminversäumnissen oder Ablehnung von Jobangeboten gekürzt werden. Die 15. Kammer sieht den Staat in der Pflicht, permanent ein menschenwürdiges Existenzminimum nach den Artikeln des Grundgesetzes (GG) zu gewährleisten. Mitunter stehen Leistungskürzungen im Widerspruch zu den Artikeln 2 und 12 des GG, da sie die körperliche Unversehrtheit und gar das Leben von Hilfebedürftigen gefährden können. Zudem verstoßen Sanktionen gegen die Berufsfreiheit[...]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Hartziv.org, May 27, 2015 at 11:33PM

Feed abonnieren – Autoren Michael, Hoelderlin, Anita, Ralph ...

Blog Serie #2 – ..Spitzelregime gegen Hilfsbedürftige (2/9)

Eine 9-teilige Serie zum Thema Datenschutz und Privatsphäre von Sozialhilfeabhängigen in der Schweiz – aus der Prozessakte von Fritz Müller99.

Permalink b240121
Mit Entscheid Bundesgericht vom 11.05.2015 (b240119), werden Datenschutzbestimmungen bei Sozialhilfebezügern in der Schweiz ausgehebelt, denn es..
«..erhalten mit der (Zwangs-) Unterzeichnung der Vollmacht legitim ~8’000 Spitalmitarbeitende Zugriff auf höchst sensible Patientendaten»







Freundlichst

Team Anita Zerk, die Ghostwriters

Weg mit #agenda2010, #tapschweiz

Quelle: via @TAP Schweiz, May 27, 2015 at 21:40PM

Feed abonnieren – Autoren Michael, Hoelderlin, Anita Zerk ...