Samstag, 16. Mai 2015

Test der Verfassungsmäßigkeit der Handlungen des Jobcenters

Die zehnte Sanktion (in Folge) ist da

Das Jobcenter schreibt:
Sie sind trotz schriftlicher Belehrung über die Rechtsfolgen der (im Verwaltungsakt festgesetzten, RB) Vereinbarung nicht nachgekommen.
[...]

Ihr Verhalten haben Sie wie folgt begründet:
Per Fax vom 20.04.2015 erklären Sie Ihr Verhalten wiederholt mit Ihrer Kritik am System des SGB II. Die Regelungen des Gesetzes verletzen Ihrer Auffassung nach die Menschenwürde (...). Sie bezeichnen "Hartz IV" als "Faschismus“.

Diese Gründe konnten nicht als wichtig im Sinne des SGB II anerkannt werden. Auch in den vorhandenen Unterlagen ließ sich kein wichtiger Grund erkennen."
Ich habe den bedeutsamen Briefwechsel mit Frau Xxxxxx, der zum Schluss in diese Zeilen mündet und den ich für ein besonders eingängiges Zeugnis für die Verfassungswidrigkeit der Arbeit der Jobcenter und für die tiefgreifende Entmenschlichung seiner Mitarbeiter halte, jetzt hier gesondert herauskopiert.

Ralph Boes

Briefwechsel mit der Behörde | Unmittelbar zu den Akten | Zu einer Sanktionsübersicht

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Ralph Boes, May 16, 2015 at 11:48AM

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