Donnerstag, 31. Dezember 2015

2015/2016 – die Wünsche zum Neuen Jahr

Wir werden sie wieder hören, die Wünsche zum Neuen Jahr und den Lobgesang auf die Leistungen unserer Gesellschaft.

Es ist Zeit für Rückblicke um Stolz zu sein und die Frage worauf, mag jeder individuell für sich entscheiden. Mit Sicherheit bin ich persönlich nicht stolz auf eine weitere Beteiligung meines Heimatlandes an Kriegen in der Welt.

Ich bin nicht stolz auf die Zahlen unseres Wirtschaftswachstums, welches seine Steigerungsraten zu Lasten anderer Menschen und anderer Völker generiert.



Ich bin nicht stolz auf ein Jahr weiteren und unverblümten Sozialabbau im Land, in dem zuletzt einer bei der Eskalation während einer Zwangsräumung aus seinem Obdach zu Tode geschossen wurde, am 01. Dezember 2015 im Links regierten Thüringen in Erfurt.

Ich bin nicht stolz, dass in dem Land in dem ich lebe ein Minderjähriger, logisch ohne Einkommen von einem so genannten Jobcenter, dem heutigen Ort in Deutschland der Menschenverachtung und des Menschenrechtsbruch, eine Abmahnung erhält.

Ich bin nicht stolz, auf ein Land, welches Menschen unterhalb des Pfändungsfreibetrages in Armut drängt und nichtstraffällige Bürgerinnen und Bürger entwürdigend das nach Auffassung breiter Gesellschaft zu geringen Existenzminimum mit Sanktionen kürzt.

Ich bin nicht stolz auf ein Land, welches schon zum Jahresende 2015 für das kommende Jahr weitere 16,2 Milliarden Euro zur Rettung einer mit der Politik verstrickten und Bürgervermögen versaubeutelnden Bank einplant, während auch im Jahr 2015 die Zahl der Obdachlosen weiter angestiegen ist und nach Befürchtungen von Hilfsorganisationen auch im nächsten Jahr rasant steigen wird.

Ich bin nicht stolz auf ein Land, welches die eigenen Gesetze und vor allem das eigene Grundgesetz und die darin verankerten Menschenrechte mit Füssen tritt, gegen andere Völker und gegen die eigenen Bürgerinnen und Bürger!

Ich bin nicht stolz, dass in unserem Land Flüchtlingsunterkünfte in Flammen aufgehen, Adolf Hitlers „Mein Kampf“ gern nach Wünschen der Politik den Kinderseelen zugemutet werden soll und völkischer Nationalismus weiter Aufwind bekommt!

Ich bin stolz auf die Bürgerinnen und Bürger, die sich immer mehr gegen derart gesellschaftliche Verwerfungen zur Wehr setzen!

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Agenda 2010 Leaks, Youtube und Lutz Große, on.fb.me/1mTxrUM, Dez. 2015

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Umbau der IV zur Integrationsversicherung – Was hat man bisher draus gelernt?

Wie bereits im letzten Artikel erwähnt, zeigt der anfangs Dezember 2015 veröffentlichte BSV-Forschungsbericht «Evaluation der Eingliederung und der eingliederungsorientierten Rentenrevision der Invalidenversicherung», dass «Integration aus Rente» eher selten funktioniert. Als Haupthindernisse für eine erfolgreiche Umsetzung des «Integrationsgedanken» werden von den befragten IV-Stellen immer wieder die fehlenden (geeigneten) Arbeitsplätze sowie die grossen Vorbehalte der Arbeitgebenden speziell gegenüber Personen mit psychischen Beeinträchtigungen genannt. Eine weitere Erkenntnis, die sich wie ein roter Faden durch den Bericht zieht: Die IV-Stellen stellen fest: IV-Bezüger sind tatsächlich krank:
Andere IVST weisen darauf hin, dass die Massnahmen zwar grundsätzlich wunderbar seien, aber man komme kaum dazu, sie auch einzusetzen – allzu oft erweist sich die Krankheitslast als zu gross, die vorhandenen Ressourcen als zu gering, um die Erwerbsfähigkeit aufzubauen. (S. 185)
Auch IVST, die generell grosszügig IM [Integrationsmassnahmen] verfügen, machen die Erfahrung, dass viele Versicherte krankheitshalber abbrechen müssen oder keine Fortschritte erzielen – auch nicht, wenn die Massnahmen verlängert werden. (S. 187)
Der Entscheid, wann sich eine Verlängerung lohnt und wann angesichts (noch) fehlenden Potenzials ein Abbruch der Massnahmen angezeigt ist, stellt eine grundlegende Herausforderung im gesamten Eingliederungsprozess dar. (S. 187)
Eine Grundschwierigkeit während der Eingliederungsphase ist die Gefahr der Destabilisierung und Verschlechterung des Gesundheitszustandes. Trotz grossem Aufwand und Engagement müssen die Eingliederungsfachpersonen besonders bei Personen mit psychischen Problematiken stets damit rechnen, dass der Prozess mit unverändertem oder gar schlechterem Ergebnis wieder abgebrochen werden muss. (Fazit S. 206)
Eingliederungsfachpersonen berichten, dass je nach Krankheitsbild eine ständige Unsicherheit bestehe, was produktiv ist, was kontraproduktiv ist, wobei selbst der kleinste Fehlentscheid den Prozess um Welten zurückwerfen könne. (S. 194)
Man ist versucht, sarkastisch anzumerken: «Willkommen in der wunderbaren Welt der psychischen Krankheiten! Hereinspaziert! Kleine Fehlentscheidungen, grosses Drama! Heute alles wieder ganz anders als gestern und übermorgen gibt’s ein paar neue tolle Überraschungen! Reizüberflutung! Dekompensation! Viele lustige Symptome!»

Da die Allgemeinheit es vor einige Jahren vorzog, auf populistische Politiker oder stv. Direktorinnen von Avenir Suisse zu hören (statt auf psychiatrische Fachpersonen), haben die IV-Mitarbeitenden diese nicht immer leicht auszuhaltende Realität psychischer Erkrankungen nun in den letzten Jahren am lebenden Objekt (nämlich den Versicherten) kennen lernen dürfen. Das grundlegende Fazit der IV-Stellen in der BSV-Studie lautet dann auch: Eingliederung aus Rente ist nur in Ausnahmefällen möglich, aber wir haben aus der ganzen Übung trotzdem viiiel gelernt:
Grundsätzlich wird sowohl bei der EOR [Eingliederungsorientierte Rentenrevision] wie auch der RRS [Rentenüberprüfungen aufgrund der Schlussbestimmungen] von einem enormen Aufwand mit eher «geringem» Ertrag berichtet. (…)
Es hat sich zudem gezeigt, dass einfache Mittel und Rezepte wie bspw. Checklisten zu Identifikation von möglichem Eingliederungspotenzial nicht ausreichen und die Mitarbeitenden der IVST ein Sensorium für die Eingliederungsthematik entwickeln müssen, für das die Auseinandersetzung mit «alten» Rentenfällen im Kontext der EOR eine Gelegenheit geboten hat. Die breite (versicherungsmedizinische) Auseinandersetzung mit der Frage, wofür eine Rente gesprochen werden soll und wofür nicht, war insgesamt sicher ein positiver Aspekt – für die IV insgesamt war eine offene, transparente Diskussion auch hilfreich. Auf der individuellen Fallebene hingegen haben insbesondere die Schlussbestimmungen viel Frustration ausgelöst. (…)
Gleichzeitig ist die Tatsache, dass bei der seit 2010 sehr intensiv durchgeführten systematischen Überprüfung des Rentenbestandes nur sehr wenige Fälle mit einem zusätzlichen Eingliederungspotenzial «gefunden» wurden ein Indiz dafür, dass in den Jahren davor in der Invalidenversicherung kaum viele Renten für Personen gesprochen wurden, die medizinisch nicht oder zu wenig begründbar sind.
Möchte vielleicht Katja Gentinetta, die 2009 in der NZZ dafür plädierte, dass «Tausende Betroffene mit nicht nachweisbaren Krankheiten» aus der IV auszuschliessen seien und von «konformtabler Dauerarbeitslosenversicherung» schrieb, eine kleine  Korrektur an ihrer damaligen Aussage anbringen?
Oder die Pro Mente Sana zu den in der BSV-Studie auf dem Silbertablett servierten Erkenntnissen ein Statement im Sinne ihrer Klientel formulieren? Nein? Wiedermal alljährlicher Winterschlaf an der Hardturmstrasse? Oder legt man sich generell öffentlich vor allem dann so richtig ins Zeug, wenn es darum geht, ein neues Buch des Stiftungspräsidenten zu promoten? Man würde ja denken, dem Herrn Stiftungspräsident als absolutem Fachmann in Sachen «Psychische Erkrankung und Arbeit» und Autor eines 300 Seiten-Buchs zum Thema würden vielleicht auch noch zwei, drei dürre Zeilen als Kommentar zur Aufklärung der Öffentlichkeit dazu einfallen?

Vielleicht irgendwas dazu, dass man auch bei der IV mittlerweile gemerkt hat, dass man mit Druck allein nicht weiterkommt und für den Umgang mit Versicherten – laut Studie – andere Faktoren erfolgversprechender sind, nämlich:
  • Transparenz schaffen: Die Personen müssen wissen, worauf sie sich einlassen
  • Motivieren und Ängste abbauen
  • Zeit lassen: Die Erfahrung zeige, dass es Zeit und Flexibilität braucht, um eine Person für einen Eingliederungsversuch zu gewinnen. Es sei wichtig, den Versicherten zu Beginn ausreichend Bedenkzeit zu gewähren und während der Massnahmen nicht unnötig zu stressen.
  • Ressourcenorientiertes Vorgehen beim Erstellen des Eingliederungsplans, aber an die Selbstverantwortung der Versicherten appellieren und deren eigene Ideen und Vorstellungen abholen. Erfahrungsgemäss verlaufe die Eingliederung besser, wenn die versicherte Person selber bestimmen kann, was sie machen möchte.
  • Präsent sein: Die Versicherten eng begleiten, als Ansprechperson für Versicherte, Arbeitgeber und Ärzte
  • Kreativität und Mut zu unkonventionellen Lösungen: Mehrere IVST betonen, wie entscheidend es sein kann, zwischendurch für unbürokratische Lösungen Hand zu bieten.
  • Hartnäckig sein, Ausdauer zeigen und an den Erfolg glauben
Einige IV-Stellen haben auch gemerkt (einige auch nicht), dass hinter sogenannt  «mangelnder Motivation» bei vielen Versicherten auch grosse Unsicherheiten stecken und versuchen dem folgendermassen zu begegnen:
Für unsichere oder wenig motivierte Versicherte kann es hilfreich sein, das Thema Arbeit (wieder) positiv zu besetzen. Beispielsweise lässt eine Eingliederungsfachperson die Person oft erzählen was sie früher im Job gemacht haben – viele hätten positive Assoziationen, auf die man anschliessend aufbauen könne. Andere IVST ermöglichen skeptischen Versicherten Schnuppereinsätze mit dem Ziel, dass sie direkt die positiven Aspekte von Erwerbstätigkeit erfahren, gerade auch auf der sozialen Ebene (im Team eingebunden sein, Tagesstruktur haben etc.). Dies sei viel effektiver als die Aufzählung der Vorteile und Chancen des Wiedereinstiegs.
Und sonst so:
Zahlreiche IVST berichten ausserdem, dass viele Versicherte mit psychischen Erkrankungen wie z.B. Schizophrenie ausgesprochen motiviert wären für eine Eingliederung, auch selber immer wieder dazu die Initiative ergreifen, sich dabei jedoch über- bzw. die Anforderungen des Arbeitsmarktes unterschätzen. (S. 178)
Aber nicht immer liegt es (alleine) an der Erkrankung der Betroffenen:
In anderen Kantonen stellen die IVST fest, dass Institutionen das Potenzial der Versicherten oft geringer einschätzen als sie selber; die Institutionen würden Eingliederungen auch eher im Weg stehen aufgrund des Interessenkonflikts, gute Werkstattmitarbeitende behalten zu wollen. Verschiedentlich wird der Wunsch geäussert, die Institutionen stärker in die Pflicht zu nehmen. (S. 184)
oder:
Umgekehrt sprachen einzelne IVST auch das Thema Missbrauchsgefahr an: Es komme in Einzelfällen vor, dass Arbeitgeber von vorneherein gar kein Interesse an Integration haben und nur während ein paar Monaten von einer Gratis-Arbeitskraft profitieren wollten
oder:
Nicht alle Ärztinnen und Ärzte hätten verstanden, dass die IVST nicht gegen, sondern mit ihnen arbeite. Besonders schwierig gestalte sich die Zusammenarbeit mit den Psychiatern und Hausärzten älterer Generationen, die zumeist noch die Haltung vertreten, die IV wolle ihren Patient/innen etwas wegnehmen.
und… und… und…
Besonders interessant wäre es zudem, die Erkenntnisse der IV-Stellen, welche Strategien sich im Umgang mit den Versicherten als erfolgversprechend herausgestellt haben, Aussagen von Betroffenen gegenüberzustellen, was diese selbst als hilfreich empfinden. Betroffene mit psychischen Krankheiten befragt haben nämlich z.B. Herdt et al. im BSV-Forschungsbericht 5/10 «Fallanalyse zur beruflichen Integration von Personen mit psychischen Störungen» oder Birgit Quennoz Rohner in ihrer Masterarbeit (2011) an der zhaw.

Da würde man dann nämlich diverse Parallelen zwischen den beiden Sichtweisen sehen. Und auch erkennen können, dass Betroffene durchaus fähig sind, realitätsbezogen zu formulieren, was sie als hilfreich empfinden. Wenn man denn mal zuhören würde.

Na, wer möchte diesen Vergleich mal herausarbeiten von denen, die auf den Gehaltslisten der Behindertenorganisationen stehen? «Behindertenorganisationen», die doch eigentlich dafür da wären, den Anliegen und Sichtweisen Betroffener nicht nur Gehör sondern auch Glaubwürdigkeit zu verschaffen? Vielleicht jemand von der 100-Millionen-im-Jahr-Organisation Pro Infirmis, bei der ja über ein Drittel der «beratenen Personen» eine psychische Beieinträchtigung haben?

Ich habe dazu nämlich leider – um es mit Bundesrat Maurer zu sagen – gerade keine Lust.

PS: Ich möchte ja wirklich niemandem im Winterschlaf stören (doch eigentlich möchte ich genaus das), aber es wäre wirklich entzückend, wenn sich dann jemand aus der «Behindertenszene» dazu bequemen könnte, den demnächst erscheinenden BSV-Forschungsbericht «Profile von jungen IV-Neurentenbeziehenden mit psychischen Krankheiten» zeitnah zu lesen und kompetent zu kommentieren. Aber man kann dann natürlich auch einfach die NZZ kommentieren lassen. Den Herrn Schoenenberger zum Beispiel, der als Quintessenz einmal mehr seine Lieblingssaussage von OECD-Experte Christopher Prinz zum Besten geben wird, nämlich dass für Jugendliche («Jugendliche» = < 40) überhaupt keine IV-Renten mehr gesprochen werden sollen.

Kann man natürlich machen. So wie man jahrelang NZZ/Avenirsuisse/SVP/Arbeitgeberverband/ect. hat behaupten lassen, dass «tausende IV-Bezüger» gar nicht krank wären. Und auch jetzt keinen Grund sieht, mit dem Finger auf diese Lüge zu zeigen. Aber man hat ja gerade viel Wichtigeres  zu tun bei den Behindertenverbänden: Hilflose Zellhäufchen retten! Die sind nämlich in ihrer kompletten Hilflosigkeit das perfekte Material, um sie für plakativ zur Schau gestelltes Gutmenschentum zu instrumentalisieren. Praktischerweise soo hilflos, dass sie nicht die lästige Angewohnheit einer eigenen Meinung mitbringen, die man eventuell noch beachten müsste.

Weg mit der #behoerdenwillkuer und dem #ivdebakel

Quelle: via @ IVInfo, December 31, 2015 at 05:17PM

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Neujahrsgrüße für 2016

Liebe Leserinnen und Leser!

Ein ereignisreiches Jahr geht zu Ende. Deutschland zieht in einen völlig sinnlosen Krieg und hat aus den Erfahrungen mit Afghanistan nichts gelernt. Verfolgt werden nur die eigenen Ziele und die Ursachen des Krieges in Syrien hat man völlig aus dem Blick verloren. Die Rüstungsindustrie und Waffenlobby reiben sich die Hände.

Die große Hilfsbereitschaft gegenüber Geflüchteten ist ein kleines Licht am Horizont. Nur durch dieses Engagement vieler Ehrenamtlicher ist überhaupt von Struktur und Organisation zu sprechen. Ohne diese Menschen wäre vermutlich ein nicht mehr überschaubares Chaos eingetreten. Ihnen gilt mein besonderer Dank. Kein Verständnis habe ich für Gewalt gegenüber Geflüchteten, Flüchtlingszentren oder Unterkünften. Vielmehr sollten die „besorgten Bürgerinnen und Bürger“ darüber nachdenken, auf welche lebensgefährlichen Routen sich die Geflüchteten begeben haben, um ihrem Krieg in ihrer Heimat zu entgehen. Pegida, die AfD und andere rechtsextreme Gruppen nutzen Angst, Unwissenheit und Unsicherheit für ihre Zwecke, um auf Stimmenfang zu gehen. Hier gilt es entgegenzuwirken. Aufklärung und Gespräche mit den Bürgern über die Ursachen der Flucht sind dabei ein wichtiger Punkt. Daraus muss der Abbau von Vorurteilen gegenüber Geflüchteten folgen. Es darf nie und nimmer ein gegeneinander Ausspielen von Gruppen erfolgen.

Leider ist da unsere Regierung zum Teil nicht besser, wenn erneut um den Mindestlohns diskutiert wird. Die Aushebelung des kargen Mindestlohns von 8,50 Euro für die Geflüchteten ist nichts anderes, als die Lohnspirale erneut nach unten zu drehen – und zwar für alle.

Wenn der Vorstand der Bundesagentur für Arbeit die Erwerbslosen pauschal als unmotiviert darstellt und bewusst gegen Geflüchtete ausspielt, bedarf es keine weiteren Worte und ist beschämend (Focus, 13.12.2015). Dass Langzeitarbeitslose bereits in den ersten sechs Monaten vom Mindestlohn ausgegrenzt sind ist eine Stigmatisierung von Gruppen und muss sofort beendet werden. Wenn die Regierung für das kommende Jahr die Hartz-IV-Gesetze weiter verschärft und zum Teil sogar Bundesgerichtsurteile damit aushebelt, ist der Weg für weitere Entrechtungen damit legitimiert. Nicht die Vermögenden werden in die Pflicht genommen, sondern die Einkommensschwächsten unserer Gesellschaft. Und genau diese haben keine Lobby. Wer arm ist, hat weder die Möglichkeit sich zu wehren noch die Kraft dazu. Das selbe gilt für Menschen, die trotz Voll- oder Teilzeittätigkeit weitere Tätigkeiten annehmen müssen, um für sich und ihre Familie zu sorgen.

Stattdessen werden ein extrem neoliberalistisches Denken und eine Leistungsgesellschaft befördert. Und je mehr diejenigen als die Stärkeren und damit die „besseren Bürger“ gelten, die sich diesem Neoliberalismus und insbesondere dem Sozialdarwinismus von Hartz IV mit seiner zur Staatsethik erhobenen Eigenverantwortung unterwerfen, desto mehr erfahren Werte, man kann sie auch Tugenden nennen, einen dramatischen Verlust. Es ist ein Haifischbecken, in dem es um das nackte Überleben geht. Aber niemand hat etwas davon, wenn Gruppen gegeneinander ausgespielt werden oder sich selbst gegeneinander aufbringen. Und genau dieses lenkt von den eigentlichen Missständen ab.

Was wir brauchen ist eine breite Solidarität, funktionierende Netzwerke und vielleicht ein bisschen weniger rein verbalen Facebook-Aktivismus und stattdessen Aktionen vor Ort – und das auf allen Ebenen. Gefordert sind insbesondere Parteien, Gewerkschaften, (Sozial)-Verbände, Erwerbsloseninitiativen, Betroffene und Nichtbetroffene. Denn derzeit gilt: Jedes 6. Kind ist von Armut betroffen, die Langzeitarbeitslosigkeit steigt und Sozialleistungsberechtigte haben verloren.

In diesem Sinne wünsche ich uns eine starke Gemeinschaft, den Mut, die Kraft und die Ausdauer aufzustehen und sich nicht weiter zu verstecken. Bedanken möchte ich mich auch bei allen, die Menschen helfen, den Alltag etwas erträglicher zu gestalten – auch im Umgang mit den Jobcentern, Grundsicherungsämtern und Ausländerbehörden.

Liebe Grüße

Inge Hannemann
Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Altonabloggt, December 31, 2015 at 12:55PM

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Mittwoch, 30. Dezember 2015

EL Berechnung für Selbstständige

Was die EL Berechnung für Selbstständigerwerbende anbelangt, so findet man nichts Aufschlussreiches.
  • Bsp. muss die EL während einem Klinikaufenthalt generell 100% bezahlen?
  • Als Anteil Miete werden CHF 13’200.00 berechnet – darf man 1 Arbeitszimmer abziehen?
  • Gibt es Fälle in denen die EL Bezüge zurückbezahlt werden müssen?
  • Wie wird das Erwerbseinkommen berechnet?
  • Was wenn man als Teil IV Bezüger, Null Einkommen generiert hat? Gelten in diesem Fall die vorgegebenen, festgelegten Erwerbseinkünfte Netto?
Weg mit #agenda2010 und #behoerdenwillkuer

Quelle: via @IV Debakel, December 30, 2015 at 12:35PM

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IV Rente für Selbstständigerwerbende

Leider findet man für Selbstsändige, die eine IV Rente beziehen, nicht sehr viel. Insbesondere nichts Konkretes was die Berechnung des IV Grades, Valideneinkommen und IV-EK betrifft.

Wer weiss mehr darüber? Wer weiss, ob folgendes richtig ist?
  • Berechnung des IV Grades
    Das EK, das man ohne IV an Jahreseinkommen erreichte
    wird verglichen
    mit dem EK, das man als IV Bezüger erzielte (mit Invalidität)Frage:
    Wenn das EK ohne IV = CHF 0.00 ist und
    das EK mit IV = CHF 0.00 ist?
    Würde bedeuten 100% IV?!
  • Valideneinkommen / IV-EK
    Ein IV-Einkommen (erzieltes EK mit Invalidität) von CHF 0.00 beträgt ein IV Grad von 100% – unabhängig, wie hoch das Valideneinkommen (erzielte EK) ist.Frage: Ist dies korrekt?
  • 100% IV Rente bei Klinikaufenthalt
    Muss die IV bei einem Klinikaufenthalt immer 100% Rente bezahlen, unabhängig ob man im Normalfall eine kleinere Rente erhält?
Es darf davon ausgegangen werden, dass diese (fehlenden) Informationen einige Leute interessieren könnte.

Weg mit #agenda2010 und #behoerdenwillkuer

Quelle: via @IV Debakel, December 30, 2015 at 12:18PM

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Dienstag, 29. Dezember 2015

Der verschwiegene Krieg

Ukrainian Agony – (kompletter Film)



Seit Juli 2014 lebt Mark Bartalmai in Donezk – genau in der Region der Ukraine, wo ein blutiger Bürgerkrieg tobt. Für westliche Medienkonsumenten steht fest: Putin ist für den Konflikt verantwortlich.
Doch Mark Bartalmai wollte es genauer wissen und ging mit seiner Kamera direkt an die Kriegsfront. Seine Erfahrungen und sein Bildmaterial stellt er in Zusammenarbeit mit NuoViso Filmproduktion in einer Dokumentation zusammen.

Bei seinen Vor-Ort-Reportagen konnte Mark Bartalmai ein gänzlich anderes Bild zeichnen, als wir aus den westlichen Mainstreamnachrichten kennen. Tatsächlich handelt es sich bei den sogenannten Separatisten – von Kiev oftmals auch als Terroristen bezeichnet, um die Zivilbevölkerung im Donbass. Aus deren Reihen bildete sich eine Bürgerwehr, welche die neue Regierung in Kiev nicht akzeptieren wollte.

Diese schickte gleich die Armee – gegen das eigene Volk [...]

Bitte unterstützen Sie die Produktion weiterer geplanter Filme von Mark Bartalmai mit dem Kauf der DVD:
quelle http://www.nuovisoshop.de/dvd/nuovisoproduktionen/254/-ukrainian-agony-der-verschwiegene-krieg
_
epilog – denn der Menschheit drohen Kriege



wir leben wahrhaft in gefährlichen zeiten und schon heute kann das chaos der eliten in unser wohnzimmer fliegen.
wir müssen für den frieden kämpfen!
oder, sollen in 100 jahren unsere nachfahren wieder fragen..
warum haben sie geschwiegen?!

quelle https://www.facebook.com/photo.php?fbid=10208426675523647&set=pb.1208993792.-2207520000.1451409159.&type=3&theater
YouTube antikrieg tv

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Mantovan, December 29, 2015 at 06:33PM

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Dr. Christoph Eymann - Regierungsrat und Nationalrat

Dr. Christoph Eymann hat es nicht gern, wenn er öffentlich kritisiert wird. Aus seiner Sicht erfüllt jede Kritik an seiner Person den Straftatbestand der Üblen Nachrede bzw. den Straftatbestand der Verleumdung. Auch unser Blog "Behördenkriminalität" soll nach Ansicht von Regierungsrat und Nationalrat Dr. Christoph Eymann nur dazu dienen, den ehrenwerten Magistraten zu verunglimpfen und zu diffamieren. Diese Behauptung ist nachweislich falsch. Auf unserem Blog veröffentlichen wir Fakten und Dokumente, die beweisen, dass das Basler Erziehungsdepartement unter der Leitung von Dr. Christoph Eymann seit 2006 massiven Behörden-Terror an Lehrer H. betreibt. 2006 wurde Lehrer während seiner wohlverdienten Sommerferien freigestellt, mit der Begründung er habe Drohungen gegen sich selber und gegen seine Chefin Gaby Jenö ausgestossen. Mit dieser infamen Lüge hetzte das Basler Erziehungsdepartement dem Lehrer einen Notfallpsychiater auf den Hals, der den Lehrer hätte in die Psychiatrie abschieben sollen.

Lehrer H. liess sich aber nicht übertölpeln und zeichnete das Gespräch mit dem Psychiater auf. In zahlreichen Briefen und Mails an Dr. Christoph Eymann beklagte sich Lehrer H. über das kriminelle Vorgehen seiner damaligen Chefin Gaby Jenö, bekam aber nie eine Antwort von Dr. Christoph Eymann. Nach der Entlassung von Lehrer H. veröffentlichte ein gewisser R. Jauslin den Blog "IG Breitensport", in welchem der ehrenwerte Magistrat immer wieder kritisiert wurde. Die Basler Regierung stellte Dr. Christoph Eymann Fr. 20' 000 zur Verfügung, um damit einen Anwalt zu beauftragen, herauszufinden, wer sich hinter dem Pseudonym R. Jauslin verstecke. Obwohl die Staatsanwaltschaft Basel-Stadt genau wusste, dass Lehrer H. mit der Sache nichts zu tun hatte, behauptete der IT-Ermittler Bruno Glauser, Lehrer H. gehöre zu den Tatverdächtigen. Auch David Rosenthal war überzeugt, dass nur Lehrer H. hinter dem Blog "IG Breitensport" stecken könne. Mit einem Stundenansatz von bis zu Fr. 650.-- empfahl Rosenthal der Basler Staatsanwaltschaft auch unseren Blog zu sperren, obwohl wir mit dem Betreiber des IG-Breitensport-Blogs nicht das geringste zu tun haben. Offensichtlich soll mit allen Mitteln verhindert werden, dass die Machenschaften von Dr. Christoph Eymann ans Licht kommen. Auch unser Blog "Behördenkriminalität" wurde von den Behörden zensuriert.

Für Schweizer ist der Blog nur aufrufbar, wenn die Internetadresse "behoerdenmobbing.blogspot.ch" in "behoerdenmobbing.blogspot.de" abgeändert wird. Obwohl in der Bundesverfassung ausdrücklich erwähnt wird, dass Zensur in der Schweiz verboten ist, wird unser Blog völlig rechtswidrig von den Behörden zensuriert. In der Anklageschrift wird Lehrer H. nicht vorgeworfen, Urheber des IG-Breitensport-Blogs zu sein. Trotzdem möchte Regierungsrat Eymann die Kosten für seinen Anwalt David Rosenthal über Lehrer H. wieder hereinholen. In seinem Schreiben an die Basler Staatsanwaltschaft vom 15. Mai 2014 meldete der Magistrat zusätzlich auch noch seinen Anspruch auf Zahlung einer Genugtuung an. Dass Regierungsrat Eymann sämtliche von ihm generierten Kosten jetzt auch noch auf Lehrer H. abwälzen will, zeigt das wahre Gesicht von Dr. Christoph Eymann. Die Tatsache, dass der ehrenwerte Magistrat keinen einzigen Brief und kein einziges Mail von Lehrer H. beantwortet und den Lehrer auch nie zu einer Aussprache eingeladen hatte, lässt vermuten, dass Dr. Christoph Eymann seine Mitarbeiter persönlich dazu verpflichtet hatte, derart unverhältnismässig gegen Lehrer H. vorzugehen. Dass Dr. Christoph Eymann den unterdessen ausgesteuerten Lehrer jetzt noch zusätzlich massiv finanziell aussaugen möchte, ist an Boshaftigkeit kaum mehr zu überbieten.

Weg mit der #behoerdenwillkuer und der #zensur

Quelle: via @Behoerdenmobbing, December 29, 2015 at 01:41PM

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Ich hatte kein Geld mehr. Und ich brauchte etwas zu essen



„Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen”
Hartz-IV-Empfänger fischt Forelle aus Lech und wird bestraft

Ein Angler hat zwei Barben und eine Forelle aus dem Lech gefischt – ohne Berechtigung. Er war blank und hatte Hunger. Trotzdem wurde er verurteilt.

„Frau Richterin“, hebt der Franz gleich zu Beginn der Verhandlung zu einer Verteidigungsrede an. „Ich hatte kein Geld mehr. Und ich brauchte etwas zu essen. Ja, soll ich denn zum Klauen gehen?“ Der Franz, 61, arbeitslos seit der Pleite einer Firmengruppe und nun Hartz-IV-Empfänger, ist – justizmäßig gesehen – nur ein kleiner Fisch, nicht vorbestraft. Und drei Fische – zwei Barben und eine Forelle – die er im Lech bei der MAN-Brücke geangelt hatte, sind ihm zum Verhängnis geworden. So hat er einen Strafbefehl wegen Fischwilderei über 1150 Euro bekommen. Dagegen wehrt er sich: „Das kann ich nicht bezahlen“.

ganzen beitrag lesen
http://www.augsburger-allgemeine.de/augsburg/Hartz-IV-Empfaenger-fischt-Forelle-aus-Lech-und-wird-bestraft-id36400127.html

Fotomontage C:\Users\Public\Pictures\5001.gif

mehr zum Thema
in folgendem fall lebt das opfer der Justiz nicht mehr

„Die Kleinen hängt man, die Großen lässt man laufen”



Weil die mittellose Frau den Betrag nicht aufbringen konnte, muss sie nun für 40 Tage in Gelsenkirchen hinter Gitter.”
tante google hat noch mehr..
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epilog –

blogbeiträge zum Thema – aktuell

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Mantovan, December 29, 2015 at 06:43AM

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Jahresrückblick. Heute: Mehr Obdachlose und »Abgehängte«

Bundesregierung negiert ­soziale Verwerfungen und zündelt mit Faulheitsdebatten
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Von Armut »distanziert«

Jugendliche ohne Obdach, ohne Ausbildung, ohne Hilfe, die in Parks und an Großstadtbahnhöfen betteln: Dass mindestens 50.000 unter 27jährige, darunter etwa 21.000 Minderjährige, in Deutschland davon betroffen sind, schätzte im Juni das Deutsche Jugendinstitut in einer Studie. Der Berliner Verein »KARUNA« kümmert sich um Betroffene. Ende September veranstaltete er in Berlin die zweite Konferenz der Straßen- und Flüchtlingskinder. Fazit: Nach Erfahrungen mit Gewalt, Drogen und Alkohol waren die meisten an bürokratischen Hürden, mangelnder Unterstützung, fehlendem Verständnis, nicht leistbaren Anforderungen gescheitert. Und immer wieder kam zur Sprache: Jobcenter strafen, statt zu helfen.

Sozialverbände warnten auch 2015 vor weiterem Anstieg der Armut in Deutschland. Initiativen gehen davon aus, dass die Zahl der Obdachlosen innerhalb der nächsten zwei Jahre von derzeit 300.000 auf 500.000 ansteigen wird, darunter viele Flüchtlinge. Suppenküchen und Tafeln klagen über den stetig wachsenden Andrang, den die meist ehrenamtlich dort Arbeitenden kaum noch bewältigen können. Neben Asylsuchenden sind es vor allem Kinder, Alleinerziehende, Alte, die zunehmend verarmen. 2015 lebten in Deutschland etwa 1,7 Millionen Minderjährige – 15,5 Prozent – im Hartz-IV-Bezug, die Hälfte von ihnen lebte mit nur einem Elternteil zusammen. Eine Million Rentner beziehen Grundsicherungsleistungen. Das kritisierte im Februar der Paritätische Gesamtverband in seinem Armutsbericht. Von insgesamt 12,5 Millionen »Abgehängten« in der Bundesrepublik ist darin die Rede.

Ganzen Beitrag lesen http://www.jungewelt.de/2015/12-29/020.php

links zum Thema
Hartz IV: Paritätischer wirft Bundesregierung statistische Willkür vor und fordert 491 Euro Regelsatz
Die Expertise der Paritätischen Forschungsstelle zur Fortschreibung der Regelsätze zum 1. Januar 2016 steht unter www.paritaet.org zum Download zur Verfügung.
http://www.der-paritaetische.de/
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am ende zeigt die realität im selbstläufer, das ausmaß der sozialen verwerfungen
Morgen Kinder wirds nichts geben – obdachlose Kinder in Deutschland



Die Zahl der obdachlosen Jugendlichen steigt

Diese Jugendlichen sind nicht nur obdachlos. Sie sind herausgerissen. Herausgerissen aus der Geborgenheit, aus der Gesellschaft. Einst herausgestürmt aus den Hamsterrädern, in die man sie drängen wollte, oder aus einer unerträglichen, meist hoffnungslosen Situation, sind sie auf dem kalten Asphalt der Straße gelandet. Viele hatten große Träume, als sie fortliefen.

mehr https://mantovan9.wordpress.com/2014/09/26/strasenkinder-trifft-man-uberall-doch-fast-alle-schauen-weg/
und –
Update: STRASSENKINDER HEUTE WIRD`S NICHTS GEBEN
https://mantovan9.wordpress.com/2013/12/24/update-strassenkinder-heute-wirds-nichts-geben/
und
“Deutschlands verlorene Kinder”
https://mantovan9.wordpress.com/2012/07/27/deutschlands-verlorene-kinder/
empfehle http://www.strassenkinderkongress.de/
quelle http://www.zdf.de/zdfzoom/obdachlose-kinder-in-deutschland-36264066.html
und Hartz IV: Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen
Hartz IV: Volksverhetzung durch Politiker – der Freitag



Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Mantovan, December 29, 2015 at 05:50AM

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Montag, 28. Dezember 2015

Paritätischer wirft Bundesregierung statistische Willkür vor und fordert 491 Euro Regelsatz

imageBerlin (ots) – Als viel zu niedrig und “in keiner Weise bedarfsdeckend” kritisiert der Paritätische Wohlfahrtsverband die geplante Erhöhung der Hartz-IV-Regelsätze zum 1.1.2016 um lediglich 5 Euro auf dann 404 Euro. In einer aktuellen Studie weist der Verband der Bundesregierung manipulative Eingriffe in die statistischen Berechnungen nach, die zu einer massiven Unterdeckung der Regelsätze in Hartz IV führen. Der Verband fordert eine Korrektur und die Anhebung der Regelsätze um 23 Prozent auf 491 Euro.

“Der Regelsatz wurde bei seiner letzten Berechnung 2011 durch die damalige Arbeitsministerin von der Leyen willkürlich manipuliert und trickreich kleingerechnet”, erläutert Ulrich Schneider, Hauptgeschäftsführer des Paritätischen Gesamtverbandes. “Was dabei herauskam, hat mit dem Existenzminimum nicht mehr ernsthaft etwas zu tun, sondern drückt Hartz-IV-Bezieher unter die Armutsgrenze. Seitdem wird diese Praxis jedes Jahr einfach fortgeschrieben. Es ist schon mehr als enttäuschend, dass auch Frau Nahles diese Tricksereien übernimmt, gehörte sie doch vor ihrer Berufung zur Arbeitsministerin zu den Hauptkritikerinnen der Methoden ihrer Vorgängerin.”

Nach der Studie des Paritätischen ist der Regelsatz seit 2011 durch manipulative Eingriffe in die Statistik verzerrt worden und im Ergebnis nicht bedarfsdeckend. So seien beispielsweise die Referenzgruppe nicht geeignet oder in großem Umfang Einzelausgaben als nicht regelsatzrelevant gestrichen worden, z.B. für Zimmerpflanzen (hierunter fallen auch Weihnachtsbäume oder Grabschmuck), Haustiere und deren Futter, für die Reinigung oder für die Verpflegung außer Hause. Dadurch seien der Regelsatz willkürlich klein gerechnet und das Statistikmodell ad absurdum geführt worden. Die seitdem jährlich erfolgende Anpassung der Regelsätze beruht auf der einfachen Fortschreibung nach einem Mischindex aus Preissteigerungen und der Entwicklung der Nettolöhne. Fortgeschrieben werden damit auch die manipulativen Eingriffe, was die Bedarfslücke stetig wachsen lässt.

Der Verband fordert von der Bundesregierung eine sofortige Korrektur. Wie die Paritätische Forschungsstelle in ihrer Expertise nachweist, müsste der Regelsatz für einen alleinstehenden Erwachsenen bei korrekter und vollständiger Anwendung des von der Bundesregierung selbst gewählten Statistikmodells zum 1.1.2016 auf 491 Euro statt auf 404 Euro angehoben werden. Schneider: “Es geht nicht um statistische Petitessen. Es geht um das Existenzminimum von Millionen Menschen. Die Erhöhung um lediglich 1,2 Prozent ist sozial ignorant. Sie lässt jegliches Verständnis für die Lebenssituation der Betroffenen vermissen. Diese Regelsätze sind kleingerechnete Armutssätze, mit denen man kaum eine Chance hat über den Monat zu kommen.”

Die Expertise der Paritätischen Forschungsstelle zur Fortschreibung der Regelsätze zum 1. Januar 2016 steht unter http://www.paritaet.org zum Download zur Verfügung.

OTS: Paritätischer Wohlfahrtsverband newsroom: http://www.presseportal.de/nr/53407 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_53407.rss2
Pressekontakt: Gwendolyn Stilling, Tel. 030/24636305, e-Mail: pr@paritaet.org
http://www.finanzen.net/nachricht/aktien/Hartz-IV-Paritaetischer-wirft-Bundesregierung-statistische-Willkuer-vor-und-fordert-491-Euro-Regelsatz-4667800 

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Norbertschulze, December 28, 2015 at 05:12PM

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Sonntag, 27. Dezember 2015

Kampagnen Labor

Bewirb dich für die letzten 10 Plätze beim Kampagnen Labor am Samstag 16.01.2016 im Unternehmen Mitte in Basel.

In wenigen Monaten wird das Schweizer Volk über die Einführung eines bedingungslosen Grundeinkommens abstimmen. Diese Abstimmung ist weltweit einmalig. Die einen sagen, es seien Spinner und Utopisten die da am Werk sind, die anderen sagen, [...]

Der Beitrag KAMPAGNEN LABOR erschien zuerst auf grundeinkommen.

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Grundeinkommen.ch, December 27, 2015 at 03:05PM

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Samstag, 26. Dezember 2015

Jobcenter rechnen falsch

ALG II – Regelsätze für 2016 falsch berechnet

Köln – Vielen ALG-II-Empfängern flatterte dieser Tage, quasi als Weihnachtsgeschenk der Jobcenter, die neuen Bescheide zur Regelsatzerhöhung für das Jahr 2016 ins Haus. Diese Bescheide dürften jedoch durchweg falsch sein.

Jobcenter verschicken falsch berechnete Bescheide – Bild: © 2012 Bronisz


Denn die neuen Bescheide wurden auf der Grundlage der Einkommens- und Verbrauchsstatistik 2008, kurz EVS 2008, fortgeschrieben. §28, Abs.1, SGB XII, schreibt aber vor, die Regelsätze auf Basis der EVS 2013 neu zu ermitteln.

Bereits am 10. September 2015 veröffentlichte das Statistische Bundesamt die EVS 2013. Die Bundesregierung war damit verpflichtet eben auf dieser Grundlage die Regelsätze für die folgenden 12 Monate des neuen Jahres zu ermitteln und spätestens zum 1. November des Kalenderjahres im Bundesgesetzblatt bekannt zu geben (§20, Abs.5, SGB II). Es ist daher ratsam für den neuen Bescheid einen Widerspruch einzulegen. Sollte dieser Widerspruch bereits verfristet sein kann man für das zurückliegende Jahr noch einen Überprüfungsantrag nach § 44, SGB X, stellen.

http://www.berthold-bronisz.de/algii-regelsaetze-fuer-2016-falsch-berechnet/
Veröffentlicht mit Word Press für Android von Schulze Norbert

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Norbertschulze, December 26, 2015 at 06:27PM

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Gleiches Geld für alle

«Spinnerei von Sozialromantikern – oder Schlüssel zu einer gerechten Gesellschaft? Am bedingungslosen Grundeinkommen scheiden sich die Geister. 2016 könnten die Schweiz und Finnland die Weichen dafür stellen.» 

Grundeinkommen in der Schweiz und Finnland: Gleiches Geld für alle

Der Artikel beschreibt das Schweizer Modell als das «Humanistische», dasjenige aus Finnland als das «Neoliberale». Bei der Abstimmung [...]

Der Beitrag SPIEGEL ONLINE: Gleiches Geld für alle erschien zuerst auf grundeinkommen.

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Grundeinkommen.ch, December 26, 2015 at 01:11PM

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Frieden auf Erde



Weihnachten 1914: Als Soldaten sich weigerten Feinde zu sein!
Es war einer der wenigen positiven Momente im Ersten Weltkrieg. Während der Krieg schon beinahe fünf Monate tobte und etwa eine Million Tote gefordert hatte, schlossen die einfachen Soldaten an Weihnachten, gegen den Befehl ihrer Führung, spontan Frieden.
vorhang auf!

Links zum Thema
weiterlesen http://diefreiheitsliebe.de/politik/weihnachten-1914-als-soldaten-sich-weigerten-feinde-zu-sein/
und
https://de.wikipedia.org/wiki/Weihnachtsfrieden_(Erster_Weltkrieg)
Facebook video von Mix 98.3

zurück zur Gegenwart..
da KRIEG wieder ein politisches argument ist, spüren viele gegenwärtig die gefahr.
und wenn du denkst es geht nicht mehr, kommt von irgendwo ein lichtlein her..
ein mädchen hat mir zum festtag einen stern gebastelt,
darauf steht in dieser anordnung
“für rita von lilly
frieden auf erde”
dieser stern hängt auf meiner pinnwand ganz oben

in diesem sinne
frieden für alle auf dieser UNSERER erde!
denn es ist UNSERE welt!!!
und
wünsche allen! die diese zeilen lesen –
nachdenkliche tage und ein besseres und friedliches jahr 2016 !!
lasst uns die eliten weltweit aufrütteln!!!
foto aufgelesen http://images1.dawandastatic.com/

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Mantovan, December 26, 2015 at 09:13AM

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Donnerstag, 24. Dezember 2015

KenFM über: Fourbild Hartz 4!

(kenfm, 08.12.2013) Die aktuellen Zahlen vom Arbeitsmarkt sollten uns nachdenklich machen, denn sie suggerieren, dass die Welt wieder stabilisiert werden kann, wenn wir nur alle arbeiten, und am Umbau der Gesellschaft nur teilnehmen können, wenn wir unseren Konsum nicht generell in Frage stellen, sondern ihn nur umstellen.

Mann kann diese Art, der Realität konsequent den Zugang zu dem Hirnareal, das für logisches Denken zuständig ist, zu verwehren, auch tragisch nennen.

Oder schlicht Selbstmord-Kommando. Die Titanic wäre auch dann gesunken, wenn sie anstatt mit Kohle mit Erneuerbaren Energien den Eisberg gerammt hätte.

Das Problem war der Kurs in Verbindung mit dem Speed. Unsere Art, Wohlstand zu generieren, erinnert stark an US-Autos, die erst gang und gäbe waren, und dann nach der Einführung von Sicherheitsstandards und Durchführung von Crashtests das Siegel „Unsafe at any Speed“ erhielten.



Slogans wie: „Wir gehen mit dieser Welt um, als hätten wir noch eine zweite im Kofferraum“, oder: „Alle wollen zurück zur Natur, aber keiner zu Fuss“, zeigen schon anhand der Metapher, die gewählt wurde, um uns mit der Natur in Bezug zu setzen – das Auto, dass mit unserer kompletten Wahrnehmung etwas nicht stimmt.

Wir sitzen insgesamt zuviel vor oder hinter Scheiben.

Diesen Scheiben wurde eine Eigenschaft weggezüchtet, die Glas ab Werk eigentlich besitzt. Sie wurden entspiegelt.

Nichts würde uns mehr helfen, uns und unser irres Handeln im Kampf für die Umwelt schneller zu realisieren, als ein Blick in den Spiegel.

Was machen wir hier eigentlich konkret? Und wer hat das, was er tut, auch nur im Ansatz verstanden? Wer hat es hinterfragt? Wer hat je an eine Alternative gedacht? Gar ausprobiert?

Die meisten von uns machen das, was die meisten von uns machen. Den wenigsten ist das klar. Nur, so wird das nix mit der Nachhaltigkeit. Weihnachten steht vor der Tür. Ein Fest. Vor allem für den Einzelhandel. Wir sollten uns den damit einhergehenden Rausch, erzeugt durch Konsum, Konsumrausch, spätestens ab jetzt, ab 2013 schenken.
„Souverän ist nicht, wer viel hat, sondern wenig braucht“
Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Agenda 2010 Leaks, Soundcloud, und wwwkenfmde, December 24, 2015 at 11:50PM

Weitere Quellen: tinyurl.com/o72m8ot bit.ly/1J78CyB bit.ly/1kiU3MD bit.ly/1ZrvNYo [...]

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Es keine Straftat darstelle, wenn Sozialämter Nothilfe antragstellende Menschen abweisen

Thema heute: Es keine Folter sei, wenn Menschen durch unzureichende Gesundheitsfürsorge erblinden, krank werden oder irreparable körperliche und geistige Schäden erleiden? Fritz Müller99 legt beim Obergericht des Kantons Bern Widerspruch ein.

Zu den Eingaben/Verfügungen
- Anzeige (b26008)
- Verfügung (b26015)
- Widerspruch, eingereicht beim Obergericht (b26016, dieses Dokument)

Ich als anonyme Ghostwriterin wünsche ich allen eine besinnliche Weihnachtszeit und auf ein gutes neues Jahr 2016!

Anita Zerk » zu meinem Profil

PS1: Fritz Müller99 weiterhin auf der Suche nach politischem Kirchenasyl ist! Jeder Pastor, jede Pastorin Fritz Müller99 auf Zusehen hin Kirchenasyl gewähren kann. Bitte melden Sie sich baldmöglichst via Anita Zerk.

PS2: Wenn Sie diesem Beitrag ein «Like» geben, dann finden sie nicht den Vorgang der „Ausgrenzung“ und die „(Behörden-) Willkür“ gut, sondern dass Menschen die Erinnerung an die stigmatisierten Opfer einer asozialen Politik wach halten.

++ EwuS•wngi ++

(Ein weiteres unnötiges Schreiben, welches nicht gemeinschaftsdienlich ist)

#tapschweiz #‎agenda2010leaks‬ http://twitter.com/tapschweiz
Permalink b26016


Absender (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern


Empfänger (s____@justice.be.ch)
Einschreiben
Obergericht des Kantons Bern
S___
Hochschulstrasse 17
Postfach 7475
CH-3001 Bern, BE

Als Beweismittel per Mail an
Cc: l___@bger.admin.ch; l____@jgk.be.ch; g____@bern.ch; m___@justice.be.ch; g____@justice.be.ch, Pressestellen und Politiker in der Schweiz


Bern, 23. Dezember 2015



Beschwerde im Strafverfahren

Beschuldigte Person
gegen

Einwohnergemeinde Bern, G___, Sozialamt, Schwarztorstr. 71, 3007 Bern

und

Schweizerisches Bundesgericht, L___, Schweizerhofquai 6, 6004 Luzern

und

Staatsanwaltschaft des Kt. BE, G___, Amthaus, Hodlerstrasse 7, 3011 Bern

neu gegen

Regierungsstatthalteramt Bern, L___, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen

und

Verwaltungsgericht des Kt. BE, M___, Speichergasse 12, 3011 Bern

und ggf.

Obergericht des Kt. BE, S___, Hochschulstrasse 17, Postfach 7475, 3001 Bern

betreffend

a) ..Nicht-Anhandnahme Nothilfe Sozialamt Bern,
b) ..Nicht-Anhandnahme der Eingaben an die Staatsanwaltschaft, Verzögerungsrüge, Untätigkeitsklage und [?]
c) ..Urteil BGE 99_999/9999 vom 11. Mai 2015 (b240119),
d) ..Datentransfer vom 08.06.2015 (b25095) und 17.06.2015 (b25090)
e) ..der Amtsanmassung, Falschaussagen, Missbrauch von Titeln und [?]
f) ..Bestätigung für Hilfsorganisationen und [?]




Sehr geehrter S___


1) Der Verfügung von:
  • Staatsanwaltschaft (b26015) vom 03.12.2015 (*)..
..entgegenzuhalten ist.
(*) die Rügen der geschädigten Partei in der Onlinevariante farblich differenziert dargestellt sind.
- blaues Mäppli -

2) Den Beschwerdeeingaben an:
  • [1] Staatsanwaltschaft (b26008) vom 04.11.2015,
  • [2] Obergericht (b26016) vom 23.12.2015 ..
..die geschädigte Partei nichts beizufügen hat – das Dossier als Haupteingabe [1..2] anzusehen ist.
- grünes Mäppli -

3) Die Auferlegen von Kosten die geschädigte Partei nicht entsprechen kann, eine mögliche Nicht-Anhandnahme ein Urteil darstellt.


4) In vorliegendem Sachverhalt in Bezug auf die Nicht-Anhandnahme der Nothilfeanträge nach Art 12 BV und [?] somit auch gegen die Staatsanwaltschaft und verantwortliche Amtsträger Strafanzeige und [?] erhoben wird.


5) In dieser Beschwerde [1, bzw. b26008] Deck- und Unterschriftenblatt durch den die geschädigte Partei ersetzt worden ist. Das alte Deck- und Unterschriftenblatt der Vollständigkeit halber beigelegt wird.
- rotes Mäppli -

Beweismittel
Sämtliche chronologisch geordnete Akten unter  » tapschweiz.blogspot.ch

Zum Nachlesen: http://tapschweiz.blogspot.ch/2015/12/b26016.html (anonymisiert)

Stets gerne mit Überflüssigem beschäftigt – freundliche Grüsse.


Bern, 23. Dezember 2015


Anita Zerk, i.A. Fritz Müller99


Fritz Müller99
(geschädigte Partei)

Dreifach

Beilagen erwähnt

Die Korrespondenzadresse für diesen Case mit Nummer b26016 ist die geschädigte Partei, Fritz Müller99 – aufgrund seiner Mittel- und Obdachlosigkeit teils legitimiert durch Anita Zerk – die geschädigte Partei sich u.a. Druckkosten, Portokosten usf. nicht leisten kann. Die Zustelladresse (Absender) behält bis auf Weiteres seine Gültigkeit. Der Briefkasten an der Nirgendwostrasse 99 in 9999 Bern wird weiterhin geleert.


Weg mit #agenda2010 und #tapschweiz

Quelle: via @TAP Schweiz, December 24, 2015 at 07:30PM

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Erschreckend: Jedes 6. Kind muss mit Hartz IV leben

Die Kinderarmut in Deutschland ist hoch! Nach aktuellen Statistiken ist etwa jedes sechste Kind in in der Bundesrepublik auf Hartz IV Leistungen angewiesen. Die Forderungen an die Politik, die Regelsätze für Kinder zu erhöhen werden lauter.

Aktuellste Statistiken der Bundesagentur für Arbeit – aus Juli dieses Jahres – zeigen, dass rund 1,67 Millionen bzw. 15,6 Prozent aller Kinder unter 15 Jahren von Hartz IV Leistungen betroffen sein, wie eine Analyse der Linken-Politikerin Sabine Zimmermann ergibt. Im Vergleich zum Vorjahreszeitraum ist ein Anstieg um 1,5 Prozent zu verzeichnen.

Teilweise sind sogar in manchen Regionen der Bundesrepublik ein Drittel der Kinder von Hartz IV Leistungen betroffen, so beispielsweise in Bremen 33,1 Prozent oder Berlin mit 32,6 Prozent. Im Freistaat Bayern sind dagegen die wenigsten Kinder auf Hartz IV angewiesen. Hier lag die Quote laut der Auswertung bei 7,2 Prozent. Auch in Baden-Württemberg wird der Bundesdurchschnitt mit 8,5 Prozent deutlich unterschritten.

Sabine Zimmermann, die sozialpolitische Sprecherin der Linken im Bundestag ist, fordert eine Anhebung der Hartz IV Regelsätze. Ihrer Ansicht nach sei auch erforderlich, „nicht diskriminierende soziale Infrastrukturen“ aufzubauen. Aus diesem Grund müsste es zukünftig für Kinder eine eigene „Kindergrundsicherung“ als eigene Sozialleistung geben. Die Politikerin mahnte, dass das Problem der Kinderarmut in Deutschland seit Jahren bekannt sei […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @HartzIV.org, December 24, 2015 at 12:56PM

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Mittwoch, 23. Dezember 2015

„Denk ich an Deutschland in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht.“

Ausgegrenzt und obdachlos: Oh du “selige” Ignoranz
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Zahl der Wohnungslosen

Keine Wohnungslosenstatistik in Deutschland – nur Schätzung möglich

In Deutschland gibt es keine bundeseinheitliche Wohnungsnotfall-Berichterstattung auf gesetzlicher Grundlage. Die BAG Wohnungslosenhilfe e. V. fordert die Bundesregierung auf, umgehend einen entsprechenden Gesetzesentwurf ins Parlament einzubringen.

Deshalb können aufgrund der schlechten Datenlage nur Schätzungen der Zahl der wohnungslosen und der von Wohnungslosigkeit bedrohten Menschen vorgelegt werden.

Kern des BAG W-Schätzmodells ist die Beobachtung der Veränderungen des Wohnungs- und Arbeitsmarktes, der Zuwanderung, der Sozialhilfebedürftigkeit sowie regionaler Wohnungslosenstatistiken und eigener Blitzumfragen. Die Schätzung der BAG differenziert zwischen wohnungslosen Personen in Mehrpersonenhaushalten (Familien, Alleinerziehende, Paare), und alleinstehenden Wohnungslosen (Einpersonenhaushalte). Bis 2011 wurden auch wohnungslose Aussiedler in Übergangsunterkünften einbezogen.

Migranten aus der EU (EU-Zuwanderer) werden einbezogen insoweit sie wohnungslos sind. Flüchtlinge (in der Regel anerkannte Asylbewerber) werden nur dann einbezogen, wenn Sie nach der Abschluss ihres Asylverfahrens wohnungslos bleiben oder werden.

335.000 Menschen in 2014 ohne Wohnung

mehr http://www.bagw.de/de/themen/zahl_der_wohnungslosen/
und
Obdachlose ohne Statistik | ZEIT ONLINE – Die Zeit
_
Obdachlosigkeit ist hausgemacht
vorhang auf!
Totalsanktionen verurteilt zu Hunger, Obdachlosigkeit und Tod 

mehr Gericht: Hartz-IV-Sanktionen verfassungswidrig
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R I P
laut kirche ist jesus in eine brutale welt als obdachloser hineingeboren..?!
die menschen heute und ihre verwalter haben nichts daraus gelernt…
weltweit sind mio menschen obdachlos und viele sterben an diesem elend ???
oh du “selige” ignoranz ???
brandaktuell
Obdachloser lag tot vor dem Discounter
Bereits zum zweiten Mal innerhalb von fünf Tagen wurde an der Reeperbahn die Leiche eines Obdachlosen gefunden. Anwohner informierten die Polizei.
ganzen beitrag lesen http://st.pauli-news.de/blaulicht/obdachloser-lag-tot-vor-dem-discounter/
und
2006 Toter Obdachloser in Polizeigebäude – Potsdamer Neueste …
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Zwangsräumung –
aktuell  Im Erfurter Norden ist ein von Zwangsräumung bedrohter Mann in seiner Wohnung von mindestens einem Polizeischuss getötet worden.
weiterlesen http://www.mdr.de/nachrichten/raeumung-schuesse-erfurt100_zc-e9a9d57e_zs-6c4417e7.html
und

2008 https://plus.google.com/103056961644777255745/posts/h8tKDCgnYsY?pid=6229329317537427218&oid=100499893500751373796
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obdachlose kinder und jugendliche
Morgen Kinder wirds nichts geben – obdachlose Kinder in Deutschland

Die Zahl der obdachlosen Jugendlichen steigt.
Diese Jugendlichen sind nicht nur obdachlos. Sie sind herausgerissen. Herausgerissen aus der Geborgenheit, aus der Gesellschaft. Einst herausgestürmt aus den Hamsterrädern, in die man sie drängen wollte, oder aus einer unerträglichen, meist hoffnungslosen Situation, sind sie auf dem kalten Asphalt der Straße gelandet. Viele hatten große Träume, als sie fortliefen.
mehr https://mantovan9.wordpress.com/2014/09/26/strasenkinder-trifft-man-uberall-doch-fast-alle-schauen-weg/
und –
Update: STRASSENKINDER HEUTE WIRD`S NICHTS GEBEN
https://mantovan9.wordpress.com/2013/12/24/update-strassenkinder-heute-wirds-nichts-geben/
und
“Deutschlands verlorene Kinder”
https://mantovan9.wordpress.com/2012/07/27/deutschlands-verlorene-kinder/
empfehle http://www.strassenkinderkongress.de/
quelle http://www.zdf.de/zdfzoom/obdachlose-kinder-in-deutschland-36264066.html
________________________________________________
epilog – armut vor ort und flüchtlinge sitzen in einem boot
in dieses system der härte und der gewollten verarmung werden 1 mio flüchtlinge gepresst und derselben entrechtung ausgesetzt?!
armut ist politisch in deutschland gewollt

mehr Christoph Butterwegge, Die Armut ist gewollt
blogbeiträge https://mantovan9.wordpress.com/?s=obdachlos

Denk ich an Deutschland in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht. Heinrich Heine

Einsortiert unter:AGENDA 2010, AKTUELLES, Deutschland Tagged: armut, obdachlos, strassenkinder

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Mantovan, December 23, 2015 at 06:01PM

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CH: Jemanden verhungern zu lassen sei keine Folter, so die zuständige Staatsanwaltschaft

Thema heute: Die Würde des Menschen wird in der Schweiz und den umliegenden Ländern zu oft verletzt, dadurch Menschen in den Tod getrieben werden. Ich schäme mich dafür ein Schweizer zu sein, dessen Regierung unsere verbrieften Grundrechte offensichtlich missachtet und zuwider handelt. Eine unterlassene Hilfe für in Not geratene Menschen ist kein Kavaliersdelikt, oder eine Bagatelle, sondern bereits eine Straftat, die durch die zuständige Staatsanwaltschaft verfolgt werden sollte.

Die Staatsanwaltschaft in Bern ist jedoch der Meinung – in dieser Verfügung nachlesbar, dass die „Voraussetzungen im vorliegenden Fall klarerweise nicht erfüllt seien“. Somit unmissverständlich und «klarerweise» zum Ausdruck gebracht wird, dass es keine Straftat darstellt, wenn Sozialämter nothilfeantragstellende Menschen abweisen!

Slumbildung, Volksaufstände, innere Unruhen sind die unmittelbaren und sichtbaren (gewollten) Folgen?

Den verzweifelten Menschen stünden gemäss Zitat der Staatsanwaltschaft; „gegen ablehnende Verfügungen oder Entscheide der Sozial- oder Verwaltungsjustizbehörden die aufgeführten Rechtsmittel zur Verfügung(..)“! Nur –  das Dumme bei der Sache, wenn ein Sozialamt eine nothilfeantragstellende Person beim Schalter(!) abweist, dann existiert keine „ablehnende Verfügung“, kein Papier, das angefochten werden könnte – die Menschen werden wie es das Wort sagt – vom „Ort des Grauens“ «abgewiesen». Ohne Verfügung (!) – deshalb den nothilfeantragstellenden Menschen im Anschluss darauf gerade nicht die „aufgeführten Rechtsmittel“ zur Verfügung stehen, denn sie „begeben“ sich ja ohne etwas in der Hand zu haben wieder vor die Türe des Sozialamts – dorthin ins Ungewisse werden die Betroffenen «befördert». Somit existieren auch keine von der Staatsanwaltschaft erwähnten „Rechtsmittel“, die ausgeschöpft werden könnten – oder? Ist dieser Sachverhalt so schwierig zu verstehen?

Selbst der unfassbare Tatbestand, sollte ein Mensch sinnbildlich gesprochen „am Boden liegen“, der Sozialdienst nicht dazu verpflichtet ist, auf Antrag (!) hin (er oder sie liegt am Boden und schreibt einen Antrag..) diesen „Notstand“ in Schriftform gegenüber anderen Hilfsorganisationen (Caritas, Heilsarmee usw. usf.) auszuweisen, damit diese ihrerseits zur Nothilfe befähigt werden! Whao, haben wir uns nicht den Mantel der Fortschrittlichkeit umgehängt? Oder ist es nicht eher ein hin fortschreiten in eine Richtung, die jeglicher Vernunft widerspricht?

Fazit – demnach soll es also keine Folter sein, wenn Menschen durch unzureichende Gesundheitsfürsorge erblinden, krank werden oder irreparable körperliche und geistige Schäden erleiden? Den Tod durch Verhungern oder durch Nichtbehandlung einer Krankheit oder mehrerer Krankheiten durch die Staatsanwaltschaft, oder allgemein von den „Behörden“, in der Schweiz offenbar billigend in Kauf genommen werden darf?

Zu den Eingaben/Verfügungen
- Anzeige (b26008)
- Verfügung (b26015, dieses Dokument)
- Widerspruch, eingereicht beim Obergericht (b26016)

Eine weitere Verfügung, die zwecks besserer Nachvollziehbarkeit für den Leser, die Leserin und die Gerichtsbarkeit eingefärbt wird.

Zur Farbdeutung
Schwarz – dem Verfügungstext ist nichts beizufügen
Blau – hier kenne mich zuwenig aus
Rot – gerügter Text, widersprüchlicher Kontext

PS1: Fritz Müller99 weiterhin auf der Suche nach politischem Kirchenasyl ist! Jeder Pastor, jede Pastorin Fritz Müller99 auf Zusehen hin Kirchenasyl gewähren kann. Bitte melden Sie sich baldmöglichst via Anita Zerk.

PS2: Wenn Sie diesem Beitrag ein «Like» geben, dann finden sie nicht den Vorgang der „Ausgrenzung“ und die „(Behörden-) Willkür“ gut, sondern dass Menschen die Erinnerung an die stigmatisierten Opfer einer asozialen Politik wach halten.

++ EwuS•wngi ++

(Ein weiteres unnötiges Schreiben, welches nicht gemeinschaftsdienlich ist)

#tapschweiz #‎agenda2010leaks‬ http://twitter.com/tapschweiz
Permalink b26015

Absender (g____@justice.be.ch)
G___, Staatsanwaltschaft des Kt. BE, Amthaus, Hodlerstrasse 7, 3011 Bern


Empfänger (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Einschreiben
Fritz Müller99
Nirgendwostrasse 99
CH-9999 Bern, BE

Als Beweismittel per Mail an
Cc: s____@justice.be.ch; l____@jgk.be.ch; g____@bern.ch; l___@bger.admin.ch; l___@bger.admin.ch; m___@justice.be.ch, Pressestellen und Politiker in der Schweiz


Bern, 03. Dezember 2015




Verfügung

In der Strafsache gegen

Beschuldigte Person

Einwohnergemeinde Bern, G___, Sozialamt, Schwarztorstrasse 71, 3007 Bern

Regierungsstatthalteramt Bern, L___, Poststrasse 25, 3071 O’mundigen

Verwaltungsgericht des Kt. BE, M___, Speichergasse 12, 3011 Bern

Schweizerisches Bundesgericht, L___ , Schweizerhofquai 6, 6004 Luzern

Staatsanwaltschaft des Kt. BE, G___, Amthaus, Hodlerstrasse 7, 3011 Bern

Obergericht des Kt. BE, S___, Hochschulstrasse 17, Postfach 7475, 3001 Bern


Verteidigung keine


Sachverhalt Nichtanhandnahme von Nothilfe-Antragen durch Sozialdienst, Nichtweiterleitung von Eingaben und Beweismitteln ans Bundesgericht sowie Untätigkeitsklage und Folgen eines Bundesgerichtsurteils, Verletzung des Datenschutzes und der Privatsphäre, Überschreitung der Amtsbefugnis durch Amtsanmassung, Falschaussagen und Missbrauchs von Titeln, unterlassene Hilfeleistung und fehlende Bestätigung seit Februar 2014 in Bern


Betreffend Nichtanhandnahme

wird verfügt:

1. Das Verfahren wird nicht an die Hand genommen (Art. 310 Abs. 1 Bst. a StPO).

2. Das Gesuch um Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege unter Beiordnung eines amtlichen Rechtsbeistandes wird abgewiesen.

3. Die Verfahrenskosten trägt der Kanton (Art. 423 Abs. 1 StPO).

4. Eine Entschädigung wird nicht ausgerichtet (Art. 430 Abs. 1 Bst. c StPO).

Zu eröffnen:
- G___, Sozialdienst, Schwarztorstrasse 71, 3007 Bern
- G___, Maulbeerstrasse 10, Postfach 6250, 3001 Bern
- L___, Schweizerhofquai 6, 6004 Luzern
- L___, Poststrasse 25, 3071 O’mundigen
- M___, Speichergasse 12, 3011 Bern
- S___, Hochschulstrasse 17, Postfach 7475, 3001 Bern
- Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern


Begründung:
Mit Eingabe vom 04.11.2015 erstattete Fritz Müller99 Anzeige (b26008) gegen G___, G___, L___, M___, S___ sowie L___ wegen Nichtanhandnahme von Nothilfeanträgen durch den Sozialdienst, Nichtweiterleitung von Eingaben und Beweismitteln ans Bundesgericht sowie Untätigkeitsklage und Folgen eines Bundesgerichtsurteils, Verletzung des Datenschutzes und der Privatsphäre, Überschreitung der Amtsbefugnis durch Amtsanmassung, Falschaussagen und Missbrauchs von Titeln, unterlassener Hilfeleistung sowie fehlender Bestätigung. Die Anzeige steht im Zusammenhang mit seiner bereits aus zahlreichen Verfahren (BM 99/9999, 99/999, 99/99999+99, 99/9999,  99/99999 und 99/99999) bekannten Auseinandersetzung mit den Sozialbehorden der Stadt Bern und weiteren involvierten Stellen.

Gemäss Art. 310 Abs. 1 Bst. a StPO verfügt die Staatsanwaltschaft die Nichtanhandnahme, sobald aufgrund der Strafanzeige oder des Polizeirapports feststeht, dass die fraglichen Straftatbestände oder die Prozessvoraussetzungen eindeutig nicht erfüllt sind.

Einzelne Vorwürfe:
- Fritz Müller99 wirft dem Sozialdienst der Stadt Bern resp. G___ – einmal mehr – sinngemäss vor, seinen Antrag auf Nothilfe zu Unrecht abgewiesen zu haben. Die Ablehnung von Sozialleistungen erfüllt keinen Straftatbestand. Zum wiederholten Mal wird darauf hingewiesen, dass dem Anzeiger gegen ablehnende Verfügungen oder Entscheide der Sozial- oder Verwaltungsjustizbehörden die dort aufgeführten Rechtsmittel zur Verfügung stehen.

- Fritz Müller99 erhebt ausserdem „UntätigkeitskIage“ gegen die Staatsanwaltschaft und macht geltend, diese habe seine seit dem 15.01.2014 eingereichten Anzeigen nicht behandelt resp. habe seine bisherigen Anzeigen – insbesondere diejenige vom 12.03.2014 – nicht an die Hand genommen und nicht weitergeleitet. Abgesehen davon, dass das vom Anzeiger gerügte Vorgehen kein strafrechtlich relevantes Handeln darstellt, ist festzuhalten, dass bei der Staatsanwaltschaft Bern nach Januar 2014 am 29.05.2015 eine einzige weitere Anzeige eingegangen ist. Diese wurde mit Verfügung vom 15.06.2015 nicht an die Hand genommen (BM 99/9999). Die Anzeige vom 12.03.2014 wurde im Verfahren BM 99/9999 behandelt, welches am 27.03.2014 ebenfalls mit einer Nichtanhandnahmeverfügung rechtskräftig abgeschlossen wurde.

Ebenso wenig erfüllen die vom Anzeiger gegen das Urteil des Bundesgerichts vom 11.05.2015 (99_999/9999; b240119) vorgebrachten Rügen einen Straftatbestand.

- Fritz Müller99 macht zudem illegalen Datentransfer, begangen am 08.06.2015 zwischen der EG Bern und dem Vertrauensarzt Dr. Z___, geltend. Die Anmeldung zur Konsultation beim Vertrauensarzt mit Angabe der Personalien des zu Untersuchenden sowie mit bereits vorhandenen Unterlagen stellt einen gesetzlich vorgesehenen Vorgang im Rahmen der sozialdienstlichen Abklärungen dar. In diesem Zusammenhang begangene strafbare Handlungen liegen keine vor. Schliesslich ist festzuhalten, dass allfällige Fragen betreffend Befangenheit des Vertrauensarztes im Rahmen des verwaltungsrechtlichen Verfahrens zu beurteilen sind.

- Ein weiterer Vorwurf des Anzeigers richtet sich gegen einen illegalen Datenaustausch vom 17.06.2015 zwischen der EG Bern und seiner Hausverwaltung (vgl. Mail vom 17.06.2015, Anzeigebeilage b25090). Ein strafrechtlich relevantes Verhalten lässt sich auch hier nicht ableiten.

- In seiner Eingabe zitiert Fritz Müller99 im weiteren diverse Stellen aus verschiedenen Verfügungen der EG Bern sowie des Regierungsstatthalteramtes, welche er als Falschaussagen qualifiziert und darin Amtsanmassung sowie Missbrauch von Titeln und einer Amtsbefugnis sieht. Es handelt sich dabei vorwiegend um Vorbringen, die er bereits im Rahmen des verwaltungsrechtlichen Beschwerdeverfahrens gemacht hat (vgl. Beschwerde vom 28.08.2015, b26002). Dass sich in diesem Zusammenhang jemand ein Amt, das ihm nicht zusteht, angemasst hätte (Amtsanmassung Art. 287 StGB), wird vom Anzeiger selber nicht geltend gemacht und lässt sich auch den Akten nicht entnehmen. Ebenso wenig wird der Tatbestand des Amtsmissbrauchs erfüllt. Gemäss Art. 312 StGB werden Mitglieder einer Behörde oder Beamte, die ihre Amtsgewalt missbrauchen, um sich oder einem andern einen unrechtmässigen Nachteil zu verschaffen oder einem andern einen Nachteil zuzufügen, bestraft. Amtsmissbrauch ist demnach der zweckentfremdete Einsatz staatlicher Macht (Trechsel, Schweizerisches Strafgesetzbuch, Praxiskommentar, N. 1 zu Art. 312 StGB). Ein solcher ist vorliegend nicht der Fall. Dem Anzeiger allenfalls missliebige Entscheide von Behörden und deren Begründung fall nicht darunter, diese sind im jeweils vorgesehenen Rechtsmittelverfahren zu rügen.

- Schliesslich wirft Fritz Müller99 dem Regierungsstatthalteramt sowie der EG Bern –eberifalls einmal mehr – unterlassene Hilfeleistung vor. Nach Art. 128 StGB macht sich strafbar, wer einem Menschen, den er verletzt hat, oder einem Menschen, der in unmittelbarer Lebensgefahr schwebt, nicht hilft, obwohl es ihm den Umständen nach zugemutet werden kann. Diese Voraussetzungen sind im vorliegenden Fall klarerweise nicht erfüllt. Im Weiteren kann auf die Ausführungen in der Nichtanhandnahmeverfügung vom 10.05.2011 (BM 99 99999) verwiesen werden.

Mangels Vorliegens eines Straftatbestandes wird das Verfahren nicht an die Hand genommen.

Die Verfahrenskosten trägt der Kanton (Art. 423 Abs. 1 StPO).

Eine Entschädigung ist nicht auszurichten, da die mit den Ermittlungen verbundenen Nachteile nicht besonders schwer wiegen und die Aufwendungen der beschuldigten Person geringfügig sind (Art. 310 Abs. 2 i.V.m. Art. 429 und Art. 430 Abs. 1 Bst. c StPO).

Aufgrund der obigen Ausführungen ergibt sich schliesslich, dass die Strafanzeige unbegründet ist und allfällig damit im Zusammenhang stehenden Zivilforderungen aussichtslos sind. Das Gesuch um Erteilung der unentgeltlichen Rechtspflege wird aus diesem Grund abgewiesen (Art. 136 Abs. 1 lit. b StPO e contrario).

Zum Nachlesen: http://tapschweiz.blogspot.ch/2015/12/b26015.html (anonymisiert)

Der Staatsanwalt
Y___

Geht zur Genehmigung an den Leitenden Staatsanwalt:
Z___ (in Verantwortung von S___, genehmigt – 03.12.2015)


Rechtsmittelbelehrung
Gegen diese Verfügung kann nach Art. 393 ff. StPO innert 10 Tagen seit Eröffnung schriftlich und begründet Beschwerde bei der Beschwerdekammer des Obergerichts des Kantons Bern, S___, Hochschulstrasse 17, Postfach 7475, 3001 Bern, erhoben werden (Art. 310 Abs. 2 i.V.m. Art. 322 Abs. 2 StPO). Hinweis: Eingaben per Telefax und E-Mail sind nicht rechtsgültig und haben keine fristwahrende Wirkung. Unter bestimmten Voraussetzungen können Eingaben elektronisch erfolgen. Genauere Angaben hierzu finden Sie auf der Internetseite der Berner Justiz (http://www.justice.be.ch/elektronische-eingaben). Bei Eingaben ist jeweils die Dossiernummer (BM 99 99999) anzugeben.



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Quelle: via @TAP Schweiz, December 23, 2015 at 01:17PM

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