Donnerstag, 14. Mai 2015

Klage und Widerspruch bei Ein-Euro-Jobs

Ein wichtiges Kriterium bei den Arbeitsgelegenheiten bzw. sogenannten Ein-Euro-Jobs ist, dass eine Zusätzlichkeit gewahrt bleibt. Doch gerade soziale Einrichtungen bauen Personal, um es auf anderer Seite mit Hartz IV Beziehern als Ein-Euro-Jobber wieder aufzufüllen. Denn die Träger bekommen dann sogar Geld dafür, dass sie einen „Billigarbeiter“ ohne Perspektive beschäftigen.

Während die Jobcenter fleißig weiter Menschen in die Billig-Zwangsarbeit schicken, haben wissenschaftliche Institute längst in Studien festgestellt, dass die sogenannten Arbeitsgelegenheiten (AGH) keinen Beitrag zur Integration auf den ersten Arbeitsmarkt liefern. Im Gegenteil, sie halten sogar die Betroffenen davon ab, sich bei regulären Beschäftigungsverhältnissen zu bewerben. Zudem werden reguläre Arbeitsplätze vernichtet.

Wissenschaftliche Studien bemängeln Sinn und Zweck
„Die ursprünglichen Zieleder Ein-Euro-Jobs werden nicht erreicht“, wie eine Auswertung des Zentrums für Europäische Wirtschaftsforschung (ZEW) ergab. „Die Nachteile machen sich bei allen Bildungs- und Bevölkerungsgruppen bemerkbar“, bestätigte das ZEW. „Besonders Männer haben spürbar schlechtereChancen, nach einem Ein-Euro-Job tatsächlich eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung zu finden“. Aber auch alle anderen Gruppen würde durch eine solche Beschäftigungsmaßnahme stark benachteiligt.

Dennoch hält die Bundesregierung an dem Konzept fest. Und warum? Eine Antwort liegt sicher bei den Erwerbsrosenstatistiken. Denn diese werden regelmäßig auch mit dem Argument frisiert, dass Hartz IV Beziehende in Maßnahmen nicht dazu gerechnet werden. Ein Schelm wer hier böse denkt.

Wertersatzklage nach rechtswidrigem Ein-Euro-Job
Nun ist es für Betroffene sehr schwer, sich vor solchen Maßnahmen zu schützen. Ein Streit vor Gericht ist nicht selten vorprogrammiert[...]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Gegen-hartz.de, May 14, 2015 at 02:00AM

Feed abonnieren – Autoren Michael, Hoelderlin, Anita, Ralph ...