Dienstag, 12. Mai 2015

Wege aus der Erwerbslosigkeit – mit und ohne Bundesagentur für Arbeit

Häufig ist es nicht die Bundesagentur für Arbeit, die für die Wiederaufnahme einer Beschäftigung nach Erwerbslosigkeit verantwortlich ist. Dies zeigt eine Untersuchung des Instituts für Bildungs- und Sozialpolitik der Hochschule Koblenz (IBUS).
Unterschiede wurden hierbei zwischen Leistungsempfängern nach SGB III (ALG 1) und Hartz 4-Empfängern (SGB II) festgestellt.
Um die Erfolge der Bundesagentur für Arbeit untersuchen zu können, wertete das IBUS eine im März 2015 veröffentlichte Statistik der Bundesagentur für Arbeit aus. Damit berichtet diese über ihre erfolgreiche Förderung von Arbeitssuchenden im Laufe des vergangenen Jahres. Die Ergebnisse der Statistik sind positiv: Immerhin monatlich sieben Prozent der gemeldeten Arbeitslosen fanden zwischen April 2014 und März 2015 eine neue Anstellung, die einen Leistungsbezug beenden konnte.

Hilfreicher Vermittler für knapp die Hälfte der Hartz 4-Empfänger
In 42 Prozent der Fälle, bei denen ehemalige Leistungsempfänger von Arbeitslosengeld 2 eine neue Tätigkeit fanden, waren die Jobcenter bei der Jobvermittlung nachweislich tätig. Für knapp ein Fünftel dieser Fälle fanden im Vorfeld der erfolgreichen Neuaufnahme einer Beschäftigung Weiterbildungen oder Maßnahmen statt. Etwas weniger häufig führte das vorgeschlagene Jobangebot eines Maßnahmenmanagers zum Erfolg, während in neun Prozent der erfolgreichen Vermittlungen eine Bezuschussung der Beschäftigung beim Arbeitgeber stattfand.

Erfolg aus eigener Kraft
Die detaillierte Auswertung dieser statistischen Daten durch das IBUS relativiert den positiven Eindruck etwas: Viele der Arbeitsuchenden haben ihre neue Anstellung demnach selbstständig gefunden. So fanden knapp 60 Prozent der Arbeitslosen im Hartz 4-System (SGB II) ihre neue Tätigkeit ohne die aktive Hilfe der Behörden.

Noch eigenständiger sind Empfänger von Arbeitslosengeld I nach SGB III bei der Jobsuche: Knapp achtzig Prozent der Kurzeitarbeitslosen fanden ihren neuen Job in Eigenregie. Bei knapp der Hälfte aller Fälle fand zwischen Arbeitsagenturen und Arbeitsuchenden lediglich ein Erstkontakt, also die Mitteilung über eine (baldige) Arbeitslosigkeit, statt.

Nützliche Zusatzangebote der Bundesagentur für Arbeit
Nicht zu vernachlässigen sind bei dieser Betrachtung die Angebote der Behörden, welche durch Beratung und Information auch ohne messbares Zutun zu einem Erfolg bei der Arbeitssuche führen können, der sich nicht statistisch festhalten lässt. Zu derartigen Angeboten zählen beispielsweise das Berufsinformationszentrum (BIZ), die Website BERUFENET der Arbeitsagentur oder das Infotelefon der Bundesagentur für Arbeit.

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Sozialhilfe24.de, May 12, 2015 at 10:27AM

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