Montag, 16. Mai 2016

Endstation Ein-Euro-Job | ZEIT ONLINE

Endstation Ein-Euro-Job

Wenn es nach Plänen des Arbeitsministeriums geht, sollen Langzeitarbeitslose noch länger als heute als Ein-Euro-Jobber arbeiten. Für die Betroffenen oft ein Nachteil

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Zum Beispiel Landschaftspflege: Ein-Euro-Jobber sollen Tätigkeiten verrichten, die im öffentlichen Interesse und wettbewerbsneutral sind, sodass durch sie keine "echten" Job verdrängt werden. © Uwe Anspach/dpa

Zum Beispiel Landschaftspflege: Ein-Euro-Jobber sollen Tätigkeiten verrichten, die im öffentlichen Interesse und wettbewerbsneutral sind, sodass durch sie keine „echten“ Job verdrängt werden. © Uwe Anspach/dpa

Und wieder soll an den Hartz-IV-Gesetzen herumgedoktert werden: Künftig sollen Langzeitarbeitslose länger Ein-Euro-Jobs verrichten. Das sieht ein Vorschlag des Bundesarbeitsministeriums für die Änderung des Gesetzes zu Rechtsvereinfachungen bei Hartz IV vor, das derzeit im Bundestag verhandelt wird. Dem Vorschlag zufolge sollen Langzeitarbeitslose nicht nur für maximal 24 Monate Ein-Euro-Jobs übernehmen, sondern wiederholt in solche Maßnahmen gesteckt werden.

Offiziell heißen Ein-Euro-Jobs „Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung“. Bisher können Arbeitslose nicht länger als zwei Jahre, verteilt über einen Zeitraum von fünf Jahren, Ein-Euro-Jobs verrichten. Die Arbeitsmaßnahme hat einen Makel: Hat man als Bewerber eine Zeit als Ein-Euro-Jobber im Lebenslauf, sinken automatisch die Chancen auf dem Arbeitsmarkt. 

Das Arbeitsministerium begründet den Vorstoß mit der schwierigen Lage für Langzeiterwerbslose: Ihnen sei es schließlich „auch bei guter Konjunktur kaum möglich, vom Aufbau der Beschäftigung zu profitieren und auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt Fuß zu fassen“, heißt es in dem Formulierungsvorschlag, wie die Deutsche Presseagentur berichtet. Die Gesetzesänderung soll für Erwerbslose gelten, die innerhalb der letzten zehn Jahre mindestens neun Jahre lang Arbeitslosengeld II bezogen haben. 

Laut Statistik der Bundesagentur für Arbeit (BA) waren im April dieses Jahres rund 1,03 Millionen Menschen langzeitarbeitslos. Das sind gut 37,4 Prozent der Arbeitslosen insgesamt. Davon hatten im April 75.000 Menschen eine sogenannte Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsentschädigung. Das sind zwar 14.000 weniger als vor einem Jahr. Trotzdem ist der Anteil der Ein-Euro-Jobber vergleichsweise stabil. Die Statistik der BA erfasst die Zahlen seit dem Jahr 2005. Seither liegt die Zahl der Langzeitarbeitslosen in Maßnahmen konstant zwischen 200.000 und 300.000 Personen im Jahr. Im vergangenen Jahr waren es 210.000 Menschen, die Zahl der Ein-Euro-Jobber sank in den vergangenen zwei Jahren von knapp 140.000 auf unter 90.000.

Problematisch an der Gesetzesnovellierung ist, dass nun viele vor dem Risiko stehen, dauerhaft als Billigjobber herangezogen zu werden. Eigentlich sollen Arbeitsgelegenheiten mit Mehraufwandsentschädigung dem Gesetz zufolge wettbewerbsneutral sein, einen zusätzlichen Charakter haben und im öffentlichen Interesse liegen. Schließlich darf es für Arbeitgeber durch diese Form der subventionierten Jobs nicht attraktiv werden, echte sozialversicherungspflichtige Beschäftigungsverhältnisse abzubauen und stattdessen auf Ein-Euro-Jobber zu setzen. Immer wieder kommt es aber zu Missbrauch, wie die Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der Linkspartei zeigtGewerkschaften kritisieren diese Maßnahme daher seit Jahren. Unterdessen wurde auch bekannt, dass die Grünen die Pläne ablehnen. Als „Sackgasse und richtiges Abstellgleis“ bezeichnete Grünen-Arbeitsmarktexpertin Brigitte Pothmer den Vorstoß gegen der Deutschen Presse-Agentur. 

Ein-Euro-Jobber sind keine Arbeitnehmer

Für die Betroffenen sind Ein-Euro-Jobs auch so vielfach mit Nachteilen verbunden. Zum einen können die Erwerbslosen auch gegen ihren Willen zu den Tätigkeiten verpflichtet werden. Wer sich weigert, einen Ein-Euro-Job zu übernehmen, muss mit Sanktionen rechnen – dann wird die Grundsicherung entweder gekürzt oder ganz gestrichen. Auch erhalten die Erwerbslosen in den Maßnahmen keinen Arbeitsvertrag, das heißt, sie gelten auch nicht als Arbeitnehmer im arbeitsrechtlichen Sinne, was wiederum Auswirkungen auf ihre Rechte und Pflichten hat. Und sie erwerben keine Ansprüche in der Renten-, Kranken- oder Arbeitslosenversicherung, obwohl sie ja einer Arbeit nachgehen.

Dagegen sind Erwerbslose in solchen Maßnahmen vielfach fast in Vollzeit tätig: Im Schnitt arbeiten sie rund 30 Wochenstunden in befristeten Verträgen. Mitunter kommt es auch vor, dass Ein-Euro-Jobber wie Vollzeitkräfte eingesetzt werden – dann aber ist es für sie noch schwerer, sich um die Rückkehr in den ersten Arbeitsmarkt zu bemühen. Und grundsätzlich darf der Einsatz als Ein-Euro-Jobber nur das letzte Mittel der Wahl sein. Vorher müssen andere Bemühungen wie Weiterbildungen und Qualifizierungsmaßnahmen erfolgen.

Tina Groll ist Redakteurin im Ressort Karriere bei ZEIT ONLINE. Ihre Profilseite finden Sie hier.

Der Druck auf Langzeitarbeitslose war zuletzt auch bei der Ausnahme vom Mindestlohn verschärft worden. Arbeitgeber dürfen bei ihnen maximal sechs Monate lang den Mindestlohn unterlaufen. Faktisch wird das aber kaum genutzt, wie erst kürzlich bekannt wurde. 2015 stellten die Arbeitsagenturen und Jobcenter gerade einmal 1.990 Bescheinigungen über die Ausnahme beim Mindestlohn aus – das sind nicht einmal 0,3 Prozent der Zielgruppe.

Die Arbeitgeber benötigen diese Dokumente, um bei einer Zollkontrolle belegen zu können, dass sie legal eine Ausnahme vom Mindestlohn machen. Am häufigsten finden Langzeitarbeitslose übrigens über den sogenannten Eingliederungszuschuss zurück in einen Job: Bei dieser Maßnahme übernimmt die Agentur für Arbeit für maximal ein Jahr die Hälfte der Personalkosten. Das macht es wirtschaftlich attraktiv, einen Langzeitarbeitslosen einzustellen.

Quelle:

http://www.zeit.de/wirtschaft/2016-05/hartz-iv-arbeitslosigkeit-arbeitsmarkt-ein-euro-jobs


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Quelle: via @Norbertschulze, May 16, 2016 at 02:12PM

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