Dienstag, 7. Juni 2016

Darum traut sich die Regierung nicht, die Armut in Deutschland zu bekämpfen | Prof. Dr. Christoph Butterwegge

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Das in Art. 20 Abs. 1 Satz 1 Grundgesetz fixierte Sozialstaatsgebot unserer Verfassung verpflichtet die politisch Verantwortlichen zur Armutsbekämpfung. Trotzdem hat bisher noch keine Bundesregierung einen nennenswerten Beitrag zur Verringerung der sozialen Ungleichheit in Deutschland geleistet. Vielmehr scheinen Regierende lieber die Armen als die Armut zu bekämpfen.

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Umso stärker drängt sich die Frage nach den Gründen für die sich vertiefende Kluft zwischen Arm und Reich auf, der „Protestparteien“ wie die Alternative für Deutschland (AfD) einen Großteil ihres Erfolges verdanken.

Mangelndes Problembewusstsein

Die gegenwärtige Regierungskoalition aus CDU, CSU und SPD zeigt für das Problem der sozialen Polarisierung ebenso wenig Sensibilität wie ihre Vorgängerinnen. Vielmehr kommt das Wort „Reichtum“ im Koalitionsvertrag für die laufende Legislaturperiode nur als „Ideenreichtum“ bzw. als „Naturreichtum“ und der Begriff „Vermögen“ nur als „Durchhaltevermögen“ bzw. im Zusammenhang mit der Vermögensabschöpfung bei Kriminellen vor. „Armut“ taucht zwar 10-mal im Koalitionsvertrag auf, größtenteils aber in fragwürdiger Art und Weise.

Zuerst firmiert das Motto „Altersarmut verhindern – Lebensleistung würdigen“ als Zwischenüberschrift zur Rentenpolitik der Regierungskoalition. Darunter heißt es, die sozialen Sicherungssysteme, auf die sich die Menschen in unserem Land verlassen können müssten, schützten vor Armut und seien Ausdruck des Zusammenhalts unserer Gesellschaft.

Beide Formulierungen legen den Schluss nahe, dass (Alters-)Armut in Deutschland (noch) nicht existiert, denn von der Notwendigkeit ihrer Bekämpfung, Verringerung oder Beseitigung ist nirgends die Rede.

CDU, CSU und SPD wollen „den Kampf gegen Bildungsarmut fortsetzen und intensivieren“. Während von Kinder- und Jugendarmut an keiner Stelle die Rede ist, erscheint der Begriff „Bildungsarmut“, mit dem im Koalitionsvertrag die Alphabetisierungsbemühungen von Bund und Ländern begründet werden, insofern missverständlich, als er zur Verwechslung von Ursache und Wirkung einlädt.

Menschen sind nicht wegen mangelnder Bildung arm – drei Viertel der Beschäftigten im Niedriglohnsektor verfügen über einen Berufs-, 11 Prozent sogar über einen Hochschulabschluss -, sondern Armut führt zu ihrer Benachteiligung im Bildungsbereich.

Dem vorherrschenden Armutsverständnis gemäß wird das Phänomen im Koalitionsvertrag von CDU, CSU und SPD hauptsächlich mit der sog. Dritten Welt in Verbindung gebracht. Nicht weniger als 4-mal taucht Armut in diesem Zusammenhang auf, der jedoch verdeckt, dass sie in einem reichen Land wie der Bundesrepublik – wenn auch in anderer, weniger dramatisch wirkender Form – gleichfalls existiert und für die davon Betroffenen hier sogar demütigender und demoralisierender sein kann.

Schließlich wird im Koalitionsvertrag 3-mal das Wort „Armutswanderung“ bzw. „Armutsmigration“ verwendet. Bulgaren und Rumänen wirft man eine „ungerechtfertigte Inanspruchnahme von Sozialleistungen“ vor. Glaubt man CDU, CSU und SPD, gibt es in Deutschland also gar keine Armut, es sei denn, dass sie durch unerwünschte Zuwanderer „importiert“ wird.

Die große Macht der Reichen

Armut entsteht im Kapitalismus nicht trotz, sondern durch Reichtum.Bertolt Brecht hat es während des Zweiten Weltkrieges in einem Vierzeiler folgendermaßen ausgedrückt: „Armer Mann und reicher Mann / standen da und sah’n sich an. / Und der Arme sagte bleich: / Wär‘ ich nicht arm, wärst du nicht reich.“

Deshalb kann Armut im Rahmen der bestehenden Gesellschaftsordnung nicht durch zunehmenden Reichtum beseitigt werden, da beide systembedingt sind. Schon Georg Friedrich Wilhelm Hegel hatte in seiner „Rechtsphilosophie“ festgestellt, „daß bei dem Übermaße des Reichtums die bürgerliche Gesellschaft nicht reich genug ist, d.h. an dem ihr eigentümlichen Vermögen nicht genug besitzt, dem Übermaße der Armut und der Erzeugung des Pöbels zu steuern.“

Arme haben keine mächtige Lobby, wohingegen sehr Reiche besonders einflussreich sind.

Sie können die öffentliche Meinung nach ihren Wünschen formen, wichtige Multiplikatoren vor ihren Karren spannen, durch den Kauf von Zeitungsverlagen und Rundfunkanstalten private Profit- als Gemeinwohlinteressen ausgeben lassen oder etwa mittels Entlassungsdrohungen massiven Druck auf Parlament, Regierung und Verwaltung ausüben. Umgekehrt fehlen erfolgsorientierten Politikern der Wille und die Fähigkeit, sich gegenüber ökonomisch Mächtigen durchzusetzen.

Daher favorisieren Regierungskreise ehrenamtliche, Spenden- bzw. Stiftertätigkeiten und Mäzenatentum gegenüber Umverteilungsmaßnahmen, die auf massiven Widerstand der Wohlhabenden stoßen würden. Dass man diesen nicht wehtun, sondern es den Reichen selbst überlassen will, ob und ggf. wie sie sich für das Gemeinwohl engagieren, haben CDU, CSU und FDP im letzten Armuts- und Reichtumsbericht der Bundesregierung vom Frühjahr 2013 deutlich zum Ausdruck gebracht.

Sollte die Regierung laut dem Ursprungsentwurf noch eruieren, ob und wie privater Reichtum über die Progression in der Einkommensteuer hinaus für die nachhaltige Finanzierung öffentlicher Aufgaben herangezogen werden könne, heißt es in der Endfassung: „Die Bundesregierung prüft, wie weiteres persönliches und finanzielles freiwilliges Engagement Vermögender in Deutschland für das Gemeinwohl eingeworben werden kann.“

Selbst wenn das Volk der Dichter und Denker zu einem Volk der Stifter und Schenker würde, wären die wachsenden sozialen Probleme der Bundesrepublik aber nicht zu lösen. Auch darf das Wohl und Wehe sozial Benachteiligter nicht von der Spendierfreude vermögender Sponsoren abhängig gemacht werden!

Reichtumsförderung ist keine Armutsbekämpfung

Wer die Armut eindämmen will, muss vielmehr den Reichtum antasten! Vor allem in der Steuerpolitik wäre ein Umsteuern nötig:

Erforderlich sind eine im obersten Bereich erheblich progressivere Einkommensteuer, die Rücknahme der steuerlichen Privilegierung von Kapitalerträgen durch die Abgeltungssteuer in Höhe von 25 Prozent, die Wiedererhebung der von einer Kohl-Regierung 1997 ausgesetzten Vermögensteuer, die Einführung der Finanztransaktionssteuer zur Abschöpfung von Spekulationsgewinnen und eine Erbschaftsteuer, die auch große Betriebsvermögen erfasst. Schließlich ist es keine Leistung, der Sohn oder die Tochter eines Konzernchefs zu sein!

Prof. Dr. Christoph Butterwegge lehrt Politikwissenschaft an der Universität zu Köln. Zuletzt ist sein Buch „Reichtumsförderung statt Armutsbekämpfung. Eine sozial- und steuerpolitische Halbzeitbilanz der Großen Koalition“erschienen.


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Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Norbertschulze, June 07, 2016 at 10:09PM

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