Montag, 15. August 2016

Hartz IV: Jobcenter muss Heizkosten nachzahlen

Grundsätzlich werden die angemessenen Heizkosten beim Hartz IV Bezug im Rahmen der Kosten für Unterkunft und Heizung übernommen. Gibt es eine Erstattung, wandert dieses Geld wieder an das Jobcenter. Bei einer Nachzahlung haben Leistungsempfänger jedoch häufig Probleme mit der Behörde. Nun hat das Sozialgericht Heilbronn entschieden, dass Hartz IV Leistungsempfänger vom Jobcenter verlangen können, die Nachzahlung zu übernehmen, zumindest unter […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @HartzIV.org, August 15, 2016 at 06:10PM

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