Dienstag, 7. März 2017

Jetzt wirds ernst. „Tacheles e.V.“ und „Der Paritätische“ liefern Stellungnahmen zur verfassungsrechtlichen Prüfung des Vorlagebeschlusses des Sozialgerichts Gotha | inge-hannemann.de

Via: Inge Hannemann

Die Sanktionen nach §§ 31, 32 innerhalb des Hartz-IV-Regimes beschäftigt weiterhin das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe. Nachdem das Sozialgericht Gotha im ersten Anlauf eine Absage aufgrund eines Formfehlers erhielt, wurde eine zweite nachgebesserte Vorlage nach Karlsruhe versandt. Das Gothaer Sozialgericht stellte dem BVerfG die Frage, ob Sanktionen nach dem SGB II verfassungsgemäß sind.

Für eine Stellungnahme, wurden neben weiteren Verbänden, auch der Erwerbslosenverein Tacheles e.V. angefragt. Diese Stellungnahme (79 Seiten) liegt nun vor und wurde auf der Seite des Vereins veröffentlicht. Tacheles e.V. selbst schreibt dazu:

In 79 Seiten legen wir darin dar, warum wir die Sanktionen im SGB II für einen Verstoß gegen das Völkerrecht, UN-Sozialpakt, Behindertenkonvention und gegen deutsches Verfassungsrecht halten. 
Ebenso beschreiben wir umfassend die Folgen von Sanktionen auf die Lebenswirklichkeit der Sanktionierten, die gesellschaftlichen Folgen, von Energie- bis Wohnungsverlust, bis hin zum Verlust der Krankenversicherung. 
Tacheles hofft mit dieser Stellungnahme die Diskussion um die Unzulässigkeit von Sanktionen deutlich zu beflügeln, anderseits werden  Teile unserer Argumentationskette auch für eine Reihe anderer Detailfragen ziemlich spannend werden.“

Mein Fazit: Die Stellungnahme ist mehr als gelungen. So werden Erwerbslose nicht als „Aussätzige“ behandelt, sondern als Menschen mit ihren Rechten wahrgenommen. Tacheles stellt das frühere Bundessozialhilfegesetz dar und bringt damit neue Argumente. Weiterhin bringen sie die Folgen der Sanktionen auf sachlicher Ebene, ohne pathetisch zu werden, auf den Punkt. In dem sie auf höheres Recht und dem geschichtlichen Kontext der Weimarer Reichsverfassung eingehen, wird hier von den Standardtexten bzw. Stellungnahmen abgewichen. Das ist sehr zu begrüßen und liest sich wie ein Geschichtsbuch – Lehrstunde inklusive. Es lässt sich noch einiges positives mehr über die Stellungnahme schreiben. Ich finde, die Stellungnahme vertritt die von Sanktionen Betroffenen sachlich und menschlich.

Das BVerfG kann nach dem Lesen zu keinen anderen Ergebnis kommen, als dass es feststellt:

„Sanktionen sind verfassungswidrig und gehören abgeschafft.“

 

Unter der Nummer 25 hat das BVerfG den Gothaer Vorlagebeschluss für eine Entscheidung angesetzt und ist in der Jahresvorschau für 2017 sichtbar: Bundesverfassungsgericht – Jahresvorausschau 2017


Eine Stellungnahme hat auch der Paritätische Wohlfahrtsverband eingereicht:

 

 

Quelle: Jetzt wirds ernst. „Tacheles e.V.“ und „Der Paritätische“ liefern Stellungnahmen zur verfassungsrechtlichen Prüfung des Vorlagebeschlusses des Sozialgerichts Gotha | inge-hannemann.de


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Quelle: via @Norbertschulze, March 07, 2017 at 11:08AM

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