Montag, 15. Oktober 2018

Zwischen Wollen, Müssen und Können. Zum BSV-Forschungsbericht 8/18 «Beruflich-soziale Eingliederung aus Perspektive von IV-Versicherten. Teil 1: Einführung und Studiendesign

Personen, deren Arbeitsfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen schwerwiegend und längerdauernd beeinträchtigt ist, befinden sich in einem komplexen Spannungsfeld zwischen unterschiedlichen Anforderungen und Akteuren. Einerseits müssen sie bestimmte Vorraussetzungen erfüllen, um überhaupt Anspruch auf Eingliederungsmassnahmen der Invalidenversicherung zu haben,  andererseits sind sie gesetzlich verpflichtet, «an allen zumutbaren Massnahmen, die ihrer Eingliederung ins Erwerbsleben dienen, aktiv teilzunehmen.»

Im besten Fall ist eine versicherte Person hochmotiviert und wird von einer kompetenten IV-Beraterin, einem unterstützenden Arbeitgeber und einer engagierten Ärztin durch Krankheit und Eingliederung hindurch begleitet. Während allerdings das Verhalten der betroffenen Person rechtlich vorgegeben ist – und deren fehlende «Motivation» gegebenenfalls sanktioniert werden kann – können IV-Mitarbeitende, Arbeitgeber oder behandelnde Ärztinnen nicht für mangelndes Engagement belangt werden. Die Motivation der erkrankten Person wird in der öffentlichen Wahrnehmung vielfach als zentrale, wenn nicht gar alleinige Bedingung für eine gelungene Eingliederung gesehen. Das Engagement von Arbeitgebern hingegen gilt als speziell, sozial, ja gar preisverdächtig. Anlässlich der Verleihung eines solchen Sozialpreises hielt Hans-Peter Guarda von der damit ausgezeichneten Firma BSK Baumann + Schaufelberger AG fest:

Wir unterstützen Leute, die eingeschränkt sind, aber wir unterstützen keine faulen Leute. Wenn der Einsatz nicht stimmt, wird die Zusammenarbeit frühzeitig beendet.

Basellandschaftliche Zeitung, 23.4.2015

Motivation – und damit verbunden auch Leistungsfähigkeit – wird oft als Charaktereigenschaft definiert, die entweder vorhanden ist (und dann belohnt wird durch einen «sozialen» Arbeitgeber, der dem «charakterlich guten Menschen eine Chance gibt») oder die eben nicht vorhanden ist und dementsprechend rechtlich, finanziell und sozial sanktioniert wird. Dass «Motivation» nicht einfach eine feststehende Charaktereigenschaft der betroffenen Person ist, sondern auch durch die anderen Akteure im Eingliederungsprozess gefördert (beispielsweise durch einen Job-Coach, der Zuversicht vermittelt) oder behindert werden kann (beispielsweise durch lange Wartezeiten auf Entscheide der IV) wird selten thematisiert. Vermutlich zum einen, weil der «Eigenverantwortung» in den sozialpolitischen Diskussionen der letzten Jahre ein enorm grosser Stellenwert eingeräumt wurde und gleichzeitig diese Diskussion häufig vor allem über, aber nicht mit den Betroffenen geführt wurde. Wie die Versicherten selbst die Eingliederung erleben, war bisher offenbar nicht so wichtig.

Das Bundesamt für Sozialversicherungen hat mit dem Forschungsbericht 8/18 «Beruflich-soziale Eingliederung aus Perspektive von IV-Versicherten – Erfolgsfaktoren, Verlauf und Zufriedenheit» nun erstmals eine umfassende Untersuchung dazu vorgelegt. Die Resultate und Auswertungen sind so reichhaltig, dass sie hier nur auszugsweise – und aufgeteilt auf fünf Artikel – wiedergegeben werden können. Im diesem ersten Artikel wird unten kurz das Studiendesign skizziert. Im zweiten Artikel geht es um die gesundheitliche Situation der Versicherten, im dritten um die Biografie und die soziale Situation. Die Erfahrungen mit der IV und den Eingliederungsmassnahmen sowie die finanzielle Situation werden im vierten Artikel thematisiert und im letzten Artikel werden schliesslich die Resultate aus der schriftlichen Befragung und aus den Interviews mit den Versicherten für die Praxis zusammengefasst.

ZUM STUDIENDESIGN

Es wurden über 900 Versicherte mit einer psychischen oder muskoskelettalen Erkrankung befragt, die entweder im Jahr 2014 eine berufliche IV-Massnahme abgeschlossen oder erst kürzlich eine solche begonnen haben. Im Anschluss an die schriftliche Befragung wurden mit 20 Versicherten aus unterschiedlichen Kategorien (psychisch/somatisch, erfolgreich/nicht erfolgreich, BeginnerIn/AbsolventIn) vertiefende Einzelinterviews geführt.

In der Teilstudie 1 (T1) wurden die erfolgreichen Absolventen mit den nicht erfolgreichen verglichen. Als «Eingliederungserfolg» wurde definiert: Monatliches Erwerbseinkommen im Jahr 2015 von mindestens CHF 1000.- und kein Leistungsbezug aus der Arbeitslosenversicherung und keine IV-Rente (Ein allfälliger Sozialhilfebezug konnte allerdings nicht ausgeschlossen werden, da die entsprechenden Daten nicht vorlagen). Als Kontrollgruppe («Nicht Erfolgreiche») wurden vergleichbare Versicherte definiert, die mindestens ein Erfolgskriterium nicht erfüllten.

In der Teilstudie 2 (T2) geht es um Veränderungen im Verlauf. Dazu wurden «Massnahmebeginner» mit ähnlichen Absolventen verglichen, die ihre letzte IV-Massnahme 2014 beendet haben. Ideal(er) wäre natürlich gewesen, die (gleichen) Absolventen über mehrere Jahre hinweg zu begleiten, dazu hätte jedoch eine aufwendige Langzeitstudie erstellt werden müssen und die Resultate wären erst in einigen Jahren vorgelegen.

Für die Auswahl der Befragten wurde auf BSV-Registerdaten abgestellt. Die Registerdaten geben u.a. Auskunft über die IV-Gebrechenscodes, Einkommen oder externe Eingliederungsmassnahmen aller versicherten Personen. «Extern» heisst, es sind nur die Eingliederungsmassnahmen im Register erfasst, die eine Rechnung auslösen (z.B. wenn ein externer Job-Coach engagiert wird, oder Arbeitgeber Einarbeitungs-Zuschüsse erhalten). Interne – oft weniger aufwendige – Massnahmen, die ausschliesslich von MitarbeiterInnen der jeweiligen IV-Stelle geleistet werden (z.B. wenn nur Gespräche mit Versicherten stattfinden), werden in den Registerdaten nicht erfasst und wurden deshalb in der Studie nicht untersucht.

Ursprünglich war geplant, die Grenze für die «Erfolgreichen» bei einem monatlichen Einkommen von mindestens 3000.- anzusetzen, allerdings verblieben danach nicht genügend Versicherte in der Stichprobe. Nach den gewählten Kriterien (>1000.- , sowie kein IV- oder ALV-Bezug) sind insgesamt ein Drittel aller Massnahmeabsolventen mit einer psychischen oder muskoskelettalen Erkrankung im für die Studie gewählten Zeitraum «erfolgreich». Für die Teilstudie 1 wurden zwecks besserer Vergleichbarkeit trotzdem je 50% Erfolgreiche und 50% nicht Erfolgreiche befragt. In der Auswertung werden diese Resultate dann gewichtet dargestellt, so dass sie wieder den realen Verhältnissen in den BSV-Registerdaten entsprechen.

Gewichtet, hä?

Dazu ein Lesebeispiel aus der Studie:

45.8% der nicht erfolgreich Eingegliederten leiden unter einer hohen psychischen Belastung. Von den erfolgreich Eingegliederten leiden 23.1% unter einer hohen psychischen Belastung. Im Durchschnitt ergäbe das, dass 34,5% (45.8% plus 23.1%, geteilt durch zwei) der Massnahmeabsolventen eine hohe psychischen Belastung aufweisen. Da die nicht Erfolgreichen real aber zwei Drittel ausmachen, wird deren Ergebnis (45.8%) mit zwei Dritteln und das der Erfolgreichen mit einem Drittel gewichtet: also 2 x 45.8%, plus 23.1, geteilt durch drei). Das ergibt dann (ungefähr, wegen kleinen Rundungsdifferenzen) die in der Tabelle aufgeführten 38.5%. In diesem Beispiel entsteht dadurch kein grosser Unterschied, aber bei manchen Auswertungen und Darstellungen können die Resultate irritieren, wenn man sich nicht bewusst ist, dass sie gewichtet sind.

Wer jetzt denkt: Ich weiss doch, was «gewichtet» heisst… das ist natürlich super. Ich schreibe aber auch für Leser und Leserinnen, die (noch) nicht alles wissen. Die Mathe-Genies unter den Leser/innen dürfen aber gerne eine kleine Hausaufgabe lösen. Untenstehende Tabelle aus der Studie zeigt zum einen die Verteilung nach Gebrechensart (T1) und zum anderen, dass bei den Erfolgreichen 42,4% eine psychische und 57.6% eine somatische Erkrankung haben. Frage: Wieviel Prozent der psychisch Kranken sind demnach erfolgreich? Und wieviel Prozent der somatisch Kranken? An die Gewichtung denken.



Weg mit der #behoerdenwillkuer und dem #ivdebakel

Quelle: via @ IVInfo, October 15, 2018 at 09:30AM

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