Montag, 10. Dezember 2018

LSG-Urteil: Erneutes Hartz IV Kostensenkungsverfahren im Einzelfall

Wenn eine Wohnung zu groß und zu teuer ist, verhängt das Jobcenter ein Kostensenkungsverfahren. Der Hilfesuchende hat daraufhin in der Regel 6 Monate Zeit, die Wohnkosten zu senken. Andernfalls zahlt das Jobcenter nur noch die angemessen Wohnkosten – Die restliche Miete muss dann vom Hilfesuchenden aus eigener Tasche bezahlt werden. Das Landessozialgericht hat nun entschieden, dass im Einzelfall ein erneutes […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @HartzIV.org, December 10, 2018 at 12:17PM

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