Mittwoch, 6. November 2019

Urteil Hartz IV Sanktionen: Experte warnt vor weiteren „Problemlagen“

Als das Bundesverfassungsgericht am Dienstag, den 05.11.2019, sein Urteil über die Verfassungsmäßigkeit von Hartz IV Sanktionen verkündete, hielt Deutschland den Atem an. Jetzt steht fest: Sanktionen über 30 Prozent des Regelsatzes sind verfassungswidrig. Das Team von HartzIV.org war bei der Urteilsverkündung in Karlsruhe dabei und hat anschließend mit Harald Thomé, Erwerbslosenaktivist und Gründer von Tacheles e.V., im Exklusivinterview darüber gesprochen. […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @HartzIV.org, November 06, 2019 at 11:23AM

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