Mittwoch, 15. Januar 2020

Absenkung statt Aufhebung verfassungswidriger Sanktionen



Absenkung statt Aufhebung zu hoher Sanktionen


Anstand? Fehlanzeige!:

Nach 15 Jahren extrem menschenverachtenden und verfassungswidrigen Handelns versucht das Jobcenter jetzt weiter zu betrügen - und schämt sich nicht die Spur dabei.

Liebe Freunde,


es ist vielleicht bekannt, dass ich auf meinem Weg, die Sanktionsgesetze zum BVerfG zu bringen, massenweise 100-Prozent-Sanktionen erhalten habe. Der gerichtliche Entscheid über ihre Gültigkeit steht bei allen Sanktionen noch offen, einfach weil die Gerichte auf das Urteil des BVerfG gewartet haben.

Jetzt HAT das BVerfG geurteilt, hat Sanktionen ÜBER 30 Prozent für verfassungswidrig erklärt und in Randnummer 222 seines Urteils verfügt, dass Sanktionen über 30 Prozent aufzuheben sind.

Das Jobcenter sieht das aber anders: Es versucht jetzt, die höheren Sanktionen, anstatt sie aufzuheben, auf 30 Prozent abzusenken!

- Das Schreiben des Jobcenters gibt es hier >>
- Meine Antwort darauf gibt es hier >>


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Achtung, liebe Freunde, was das Jobcenter hier vorlegt, ist eine üble Falle, die anscheinend bei vielen, wenn nicht allen noch offen stehenden höheren Sanktionen angewendet wird. Statt die Verfassungswidrigkeit der Sanktion anzuerkennen und die Sanktionen aufzuheben, bietet das Jobcenter ein "Teilanerkenntnis" an und mindert die Sanktion auf 30 Prozent. Die Richter belassen es dabei, weil, wenn der "Kunde" das Teilanerkenntnis akzeptiert, kein Prozess mehr geführt werden und kein Urteil geschrieben werden muss. Das Nachsehen hat allein der "Kunde".

Lasst Euch darauf nicht ein. Das Teilanerkenntnis ist RECHTSWIDRIG. Widersprecht also dem Teilanerkenntnis einfach und zwingt damit den Richter, zu entscheiden.
Als Argument kann auf jeden Fall Begründung Punkt l. meines Widerspruchs genommen werden.


Herzlichst, Euer Ralph






Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Die Wuerde des Menschen, January 15, 2020 at 05:26PM

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