Donnerstag, 27. Februar 2020

Urteil: Vor Hartz IV Antrag Schulden mit Vermögen begleichen

Das Bundessozialgericht (BSG) entschied in einem Urteil vom 20.02.2020, dass Leistungsempfänger vorhandenes Geld zuerst zur Tilgung von Schulden verwenden können, bevor sie einen Antrag auf Hartz IV Leistungen stellen (Az: B 14 AS 52/18 R). Im Gegensatz zur Anrechnung von Einkommen gilt hierbei das sogenannte Monatsprinzip nicht, so steht Vermögen einer Leistungsbewilligung mitten im Monat nicht im Weg. Zu beachten […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @HartzIV.org, February 27, 2020 at 01:11PM

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