Samstag, 29. August 2020

Bußgeldverfahren wegen Coronamaßnahmenverstoß "illegaler Aufenthalt in Meck-Pomm" eingestellt

Sich fügen heißt lügen - sich wehren heißt klären?

...oder zumindest sich durchsetzen:

 
Damit war mein Einspruch gegen den Strafzettel über 178 EUR wegen "illegalen Aufenthalts in Mecklenburg-Vorpommern" erfolgreich auf zweiter Ebene.

Es das Verfahren war nach meinem Einspruch an die Staatsanwaltschaft gewandert.

Es gibt ein paar Theorien: war es aus Bequemlichkeit? Aus Gewissheit, dass dieses Geld von mir zu holen nur Mühe macht ggf. mit Gerichtsvollzieher oder Beugehaft etc., was die "Vorkasse" erstmal teurer macht, auch wenn man mir die Kosten für später mal aufschreiben würde?

Oder war es Einsicht, dass rückständige autoritäre Maßnahmen der "Obrigkeit" gegen den Menschen sich nicht lohnen und vor allem nicht im Sinne der Gesundheit sind und nicht mit der Pandemie begründet werden können? 

Lustiges Detail: Leider schreiben sie im Bescheid in meinem Datensatz nicht meinen GEBURTSORT, der nämlich SCHWERIN ist. Vielleicht weil das NOCH PEINLICHER wäre eine gebürtige Schwerinerin aus ihrer Heimat "abzuschieben" und das nebenher zu dokumentieren...

An sich erstmal danke für die gute Unterhaltung - damit ist jedoch auch meine eigene Klage gegen die freiheitseinschränkende Verordnung, v.a. die "verlasst das Land"Klausel wieder ein rein "theoretisches Unterfangen" - ich selber bin ja nun nicht mehr "belastet".

 




Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @FriGGa 1|2|3|.., August 29, 2020 at 09:43AM

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