Samstag, 12. September 2020

Urteil: Jobcenter darf keine Bettlägerigkeitsbescheinigung verlangen

Das Jobcenter darf keine Wegeunfähigkeitsbescheinigung, auch bekannt als sogenannte „Bettlägerigkeitsbescheinigung“, verlangen, wenn Leistungsempfänger aus Krankheitsgründen nicht zu einem Meldetermin erscheinen. Das geht aus dem Urteil eines niedersächsischen Sozialgerichts hervor. Sozialgericht urteilt über Wegeunfähigkeitsbescheinigung Können Leistungsempfänger einen Termin im Jobcenter nicht wahrnehmen, ist das Versäumnis in aller Regel durch einen wichtigen Grund zu entschuldigen – andernfalls… Urteil: Jobcenter darf keine Bettlägerigkeitsbescheinigung verlangen

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Quelle: via @HartzIV.org, September 12, 2020 at 01:50PM

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