Mittwoch, 3. Februar 2016

Belagerung von Hartz IV Familien geplant

Neues BA-Vorstandsmitglied will regelrechte Belagerung von Hartz IV Familien

01.02.2016

Eine regelrechte „Belagerung“ von Eltern, die Hartz IV beziehen müssen, will das neue Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit (BA), Detlef Scheele, durchsetzen. Gleich zu Beginn seiner Tätigkeit stellt Scheele damit alle Mütter und Väter unter Generalverdacht, nicht arbeiten gehen zu wollen.

Den höchsten Anteil der Eltern, die Hartz IV beziehen müssen, stellen Alleinerziehende Mütter. Die Betroffenen befinden sich meist in äußerst prekären Situationen, weil sie die Aufgaben einer Familie mit oft mehreren jungen Kindern allein bewerkstelligen müssen. Das neue Vorstandsmitglied der BA Scheele, will nun diese Menschen mit „Belagerungen“ zusätzlich drangsalieren. So will Scheele sogenannte „beschäftigungsfördernde Maßnahmen“ und ständige Hausbesuche installieren. “Kinder müssen erleben, dass ihre Eltern mit oder vor ihnen aufstehen, dass es normal ist, aus dem Haus und zur Arbeit oder zur Schule zu gehen. Notfalls sind dafür Hausbesuche nötig”, sagte Scheele der “Süddeutschen Zeitung” (Montagsausgabe). Ferner formulierte Scheel, dass er so eine „Vererbung von Langzeitarbeitslosigkeit“ verhindern wolle. 

Unterdessen stellte ein alleinerziehender Vater und Mitglied der Erwerbsloseninitiative Leipzig einen Strafantrag wegen Beleidigung und Volksverhetzung, da der Eindruck vermittelt würde, die betroffenen Menschen würden freiwillig in den teilweise ärmlichen Verhältnissen leben wollen. Zudem werde unterstellt, dass alle Betroffenen pauschal keine Lust hätten, arbeiten zu gehen.

Quelle:

http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/belagerung-von-hartz-iv-familien-geplant.php

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Quelle: via @Norbertschulze, February 03, 2016 at 12:15AM

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Dienstag, 2. Februar 2016

Hartz IV Zwangsumzug wegen 80 Cent!

Es klingt lächerlich, doch für ein Ehepaar aus Glückstadt ist dies bittere Realität. Wegen 80 Cent droht ein Zwangsumzug. Da die angemessenen Wohnkosten genau um diesen Betrag überstiegen werden, gab es unangenehme Post vom Jobcenter. Aufforderung zur Senkung oder Umzug Da hat das Jobcenter Steinburg, welches für die Gemeinde Glückstadt zuständig ist, mit sehr spitzem Bleistift gerechnet. Das Ehepaar, welches […]

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Quelle: via @HartzIV.org, February 02, 2016 at 11:43PM

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Hartz-IV-Rebellin: Protest aus tiefer Überzeugung – Kirche – Hamburger Abendblatt

Hartz-IV-Rebellin: Protest aus tiefer Überzeugung

Die Jobvermittlerin Inge Hannemann hat die Methoden der Bundesagentur für Arbeit in einem Brandbrief angeprangert

Der Hang zum Protest wurde ihr quasi in die Wiege gelegt. “Meine Eltern haben mich schon als Kind zu Demonstrationen mitgenommen”, sagt Inge Hannemann. In der Schule hat sie Diskussionen angezettelt und im Job immer viele kritische Fragen gestellt, zu viele, “deswegen wurde ich häufiger versetzt.” Die 47-Jährige ist für Frieden auf die Straße gegangen, kämpfte für die 35-Stunden-Woche und gegen Hartz-IV-Sanktionen. Letzteres hat ihr den Beinamen “Hartz-IV-Rebellin” und bundesweite Bekanntheit gebracht. Denn Inge Hannemann kann nicht schweigen, wenn sie Ungerechtigkeit empfindet. “Aber nur schimpfen bringt nichts, man muss gleichzeitig eine Alternative präsentieren”, sagt die Mutter einer erwachsenen Tochter. Ihre Vorbilder sind die Geschwister Scholl, Gandhi und Martin Luther King. Mutige Menschen, die ihren Aufstand allerdings mit dem Leben bezahlt haben.

Acht Jahre hat die Hamburgerin als Jobvermittlerin gearbeitet, zuletzt beim Jobcenter Altona, und versucht, Langzeitarbeitslose oder psychisch Kranke in den Arbeitsmarkt einzugliedern. Sie sollte Quoten erfüllen, ihrer Meinung nach “unsinnige Beschäftigungsmaßnahmen” anordnen und Sanktionen verhängen, wenn ein Erwerbsloser sich nicht an Termine hielt.

“Etliche dieser Menschen waren nicht vermittelbar und haben auch nicht verstanden, an welche Vereinbarungen sie sich halten sollten. Die konnte ich doch nicht dafür bestrafen”, sagt Inge Hannemann. Ein Burn-out 2011, den sie als Bore-out (krank aus Langeweile) bezeichnet, verhalf ihr zu einer unfreiwilligen Schaffenspause. Danach lud sie ihren Frust und ihre Wut auf das System in ihrem Hartz-IV-kritischen Blog “altonabloggt” ab, der im Februar 2013 in einem öffentlichen Brandbrief an die Bundesagentur für Arbeit gipfelte.

In dem fragte sie, “wie viele Tote, Geschädigte und geschändete Hartz-IV-Bezieher” die Agentur noch auf ihr Konto laden wolle. Sie warf ihr vor, dass das System “dauerkranke, frustrierte und von subtiler Gehirnwäsche geprägte Mitarbeiter” durchschleuse. Der Brandbrief fegte durch die Republik, die Medien berichteten über Hannemann, sie erhielt Hassmails, aber vor allem viel Zustimmung. Plötzlich war sie eine öffentliche Person, eine Rebellin, eine Whistleblowerin – und für manche eine Verräterin. “Die Reaktionen haben mich doch überwältigt. Aber ich habe mir diesen Schritt damals gemeinsam mit meiner Familie genau überlegt. Denn ich wusste, dass ich nach dem Brief entweder freigestellt oder gekündigt werde und wir eventuell auf ein Gehalt verzichten müssen. Aber die standen alle hinter mir. Mein Ziel: Ich wollte das System ändern, und das geht am besten von innen heraus”, sagt Inge Hannemann.

Die Reaktion ihres Arbeitgebers folgte prompt: Sie wurde mit der Begründung, keine Sanktionen gegen Langzeitarbeitslose verhängt zu haben, freigestellt und kämpfte vor Gericht erfolglos gegen eine Versetzung ins Inte­grationsamt. “Ich wollte Jobvermittlerin bleiben.” Derzeit ist sie beurlaubt. Als Abgeordnete der Linken in der Bürgerschaft kämpft sie weiter gegen Hartz IV, hält Vorträge, berät Erwerbslose und sagt: “Ich habe diesen Schritt nie bereut, ich würde es immer wieder tun.”

Quelle:
http://www.abendblatt.de/hamburg/kirche/article206995145/Hartz-IV-Rebellin-Protest-aus-tiefer-Ueberzeugung.html

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Quelle: via @Norbertschulze, February 02, 2016 at 09:29PM

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Film zum Thema Grundeinkommen bei Arte, Januar 2016

Jeder erhält ein Grundeinkommen: Egal ob jemand erwerbstätig ist oder nicht, reich oder arm, gesund oder krank, allein lebt oder in Gemeinschaft.

Für die meisten Personen ist das Grundeinkommen nicht zusätzliches Geld, sondern ersetzt heutige Einkommen. Neu ist die Bedingungslosigkeit.

Regie: Matthieu Valluet.



Mitdiskutieren » on.fb.me/1TA3iGu

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Quelle: via @Agenda 2010 Leaks, Youtube und Arte

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Hartz IV: Familien mit Kindern sollen belagert werden

Familien mit Kindern im Hartz IV Bezug sollen es nach dem Willen des neuen BA-Vorstandsmitglieds, Detlef Scheele, künftig noch schwerer haben. Scheele hat sich dafür ausgesprochen, Eltern im Hartz IV Bezug in eine „fürsorgliche Belagerung“ zu nehmen.  Mit seinem Vorhaben, Eltern künftig zu belagern, stellt das neue Mitglied des Vorstandes der Bundesagentur für Arbeit (BA), Mütter und Väter unter Generalverdacht, […]

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Quelle: via @HartzIV.org, February 02, 2016 at 04:47PM

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Hammerhart: Nahles schichtet Hartz IV Empfängern 330 Millionen Euro weg

Rund 330 Millionen Euro waren für die Förderung und Qualifizierung von Hartz IV Empfängern vorgesehen, doch Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat andere Pläne mit dem Geld. Statt es denen zukommen zu lassen, die keine Arbeit haben, freuen sich die Jobcenter. Denn die Millionen fließen nun in die Verwaltung der Behörde. „Skandalös“, so bezeichnet Brigitte Pothmer, arbeitsmarktpolitische Sprecherin der Grünen, die „de-facto-Kürzung“ […]

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Quelle: via @HartzIV.org, February 02, 2016 at 04:01PM

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Her mit der»Billigproduktion«. Flüchtlinge und Hartz-IV-Bezieher werden um Jobs konkurrieren . 

Arbeitsagentur: Flüchtlinge und Hartz-IV-Bezieher werden um Jobs konkurrieren. Politik und Wirtschaft fordern noch härtere Gangart

Weniger Rechte, mehr Repressionen: Die Politik bereitet sich auf wachsende Verteilungskämpfe »ganz unten« vor. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) rechnet mit 350.000 Flüchtlingen, die 2016 nach Abschluss ihres Asylverfahrens in das Hartz-IV-System rutschen und mit Langzeiterwerbslosen konkurrieren. Die Forderungen reichen von Leistungskürzungen bis hin zur neuen deutschen Billigproduktion.

BA-Vorstandsmitglied Detlef Scheele (SPD) orakelte im Interview mit der Süddeutschen Zeitung(Montagausgabe), geflüchteten Hartz-IV-Beziehern stehe »ein langwieriger Eingliederungsprozess« bevor. »Wenn es gut läuft, werden im ersten Jahr nach der Einreise vielleicht zehn Prozent eine Arbeit haben, nach fünf Jahren die Hälfte, nach 15 Jahren 70 Prozent«, so der ehemalige Sozialsenator Hamburgs. Natürlich würden sie mit anderen Hartz-IV-Beziehern um Jobs konkurrieren, erklärte Scheele. Und klassifizierte beide Gruppen, Klischees bedienend, pauschal ein: »Einheimische haben einen Sprachvorteil, Flüchtlinge punkten durch Motivation, ihr jugendliches Alter und Zielstrebigkeit«, so der BA-Vorstand.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) will es repressiv angehen. In einem Gastbeitrag in derFrankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ, Montagausgabe) drohte sie »Integrationsunwilligen« vorsorglich mit Leistungskürzungen. Und beschwor den »deutschen Fleiß«, wie es Hartz-IV-Betroffene schon seit 2005 kennen: »Wer Hilfe in Anspruch nimmt, muss sein ganzes Können, seine Arbeitskraft und (…) sein eigenes Vermögen einbringen.« Wer dies nicht tue, so Nahles, »wird hier dauerhaft keine Unterstützung erhalten«. Ihrer Meinung nach gibt es in Deutschland »keinen Anspruch« auf »leistungslose« Existenzsicherung.

Das Thema Flüchtlinge beschäftigt auch die Deutsche Bank. Deren Chefökonom David Folkerts-Landau forderte bei der Vorstellung des Jahresausblicks seines Geldinstituts in London am Wochenende gar einen neuen Billiglohnsektor. Darüber berichtete Welt online am Montag. Der sei nötig, zitierte ihn das Blatt, »um die vielen tausend Flüchtlinge mit Arbeit zu versorgen«. Was er meint, sagte er auch: eine ausgedehnte »Billigproduktion in Deutschland« – unterhalb des derzeitigen Mindestlohns von 8,50 Euro pro Stunde. Es gebe »keinen Grund«, dies nicht einzuführen. So könne man, prophezeite Folkerts-Landau, im Ausland billig produzierende Firmen zurückzuholen. Er stellte klar: Flüchtlinge seien »nur durch Arbeit zu integrieren«.

Vergessen hat der Bankenökonom dabei offenbar, dass der Mindestlohn für ehemalige Hartz-IV-Bezieher, ob geflüchtet oder einheimisch, sowieso nicht gilt, zumindest im ersten halben Erwerbsarbeitsjahr. Prekäre Billigarbeit haben die Jobcenter auch auf dem Schirm, vor allem bei Leiharbeitsfirmen. Sie seien einer ihrer wichtigsten Partner und würden ausgiebig mit Eingliederungszuschüssen bedacht, kritisierte die Hamburger Bürgerschaftsabgeordnete Inge Hannemann (Die Linke) am Montag im Gespräch mit junge Welt. Heißt: Sie bekommen einen Teil des gezahlten Niedriglohns vom Staat erstattet. 2015 habe die BA Leiharbeitsfirmen mit neun Millionen Euro bedacht. Alleine das Unternehmen Randstad habe 7,1 Millionen davon abgefasst, so Hannemann. Das gehe aus einem ihr zugespielten internen Papier zum BA-Führungskongress am 19. und 20. Januar hervor. »Aus der Praxis in Hamburg weiß ich, dass Randstad rege direkt im Jobcenter rekrutiert.« Unter Androhung von Sanktionen würden Klienten zu diesen »Informationsveranstaltungen« bestellt. »Verhalten Betroffene sich nicht wie erwünscht, meldet Randstad das der Behörde«, resümierte sie. Dann werde die Leistung gekürzt.

Quelle: 02.02.2016: Her mit der »Billigproduktion« (Tageszeitung junge Welt)


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Quelle: via @Norbertschulze, February 02, 2016 at 03:39PM

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Sonntag, 31. Januar 2016

Prozesse gegen sanktionierte Hartz IV Geschädigte

Prozesse in Hamburg und Lübeck gegen sanktionierte Frauen

In Hamburg und Lübeck finden Anfang Februar jeweils Prozesse gegen Frauen statt, die um ihre Existenz kämpfen. Hartz IV, ein System, in dem die Mitarbeiter Ankläger, Richter und Vollstrecker sind. In dem Widerspruch und Klage keine aufschiebende Wirkung hat, bis ein Urteil gefällt ist. Existenzvernichtung sofort. Sonderrechtszone Jobcenter.
Nun sind sie angeklagt, wegen Missachtung und Nichtachtung von Jobcenter-Mitarbeitern oder Beleidigung, Verleumdung und Hausfriedensbruch.

Beiden Frauen wird zur Last gelegt, dass sie Parallelen zur NS-Vergangenheit sehen (siehe Sichtweise Roland Rotenfusser).


Prozess in Hamburg am Dienstag, den 02.02.2016 um 13.00 Uhr
wegen Missachtung und Nichtachtung von zwei Jobcenter-Mitarbeitern

Amtsgericht Hamburg-St. Georg – Strafabteilung
Lübeckertordamm 4 – Nähe U1 Lohmühlenstraße
20099 Hamburg
Sitzungssaal 0.01 (Erdgeschoss)


Revisionsverhandlung in Lübeck am Mittwoch, den 03.02.2016 um 14.00 Uhr
wegen Beleidigung, Verleumdung und Hausfriedensbruch

Landgericht Lübeck
Am Burgfeld 7
23568 Lübeck
Saal 169

Kommentar
Die Frauen werden seit geraumer Zeit von den Jobcentern in ihrer Existenz bedroht, indem sie mit Sanktionen von bis zu 100% überzogen werden. Eine der Frauen bekommt schon seit einem Jahr überhaupt kein Geld mehr. Das bedeutet Obdachlosigkeit, keine ärztliche Versorgung und kein Geld fürs Überleben. Sozialstaat 4.0. Existenzvernichtung.
Es ist kein Prozess, der sich um die Einhaltung der

Grundrechte
  • Artikel 1 GG – Die Würde des Menschen ist unantastbar
Menschenrechte
  • Artikel 1 – Recht auf Menschenwürde
  • Artikel 22 – Recht auf soziale Sicherheit
dreht. Warum eigentlich? Errungenschaften, auf die „wir” so Stolz sind. Wo sind die Richter, die den Finger auf die Wunde legen? Die diesem unerträglichen Treiben ein Ende bereiten.

Wir werden aus Solidarität mit den Frauen die Prozesse begleiten und vor Ort sein. Je mehr wir sind, desto besser.
Die Sichtweise von Roland Rotenfusser – treffend formuliert und auf den Punkt gebracht » aus dem Schweizerischen Abmahnregister.

Über Facebook weiterverbreiten » on.fb.me/1nFRNBB

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PS: Wenn Sie diesem Beitrag ein «Like» geben, dann finden sie nicht den Vorgang der „Ausgrenzung“ und die „(Behörden-) Willkür“ gut, sondern dass Menschen die Erinnerung an die stigmatisierten Opfer einer asozialen Politik wach halten.

Quelle: via @wir-sind-boes-hamburg.de, January 31, 2016 at 12:41PM

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Kontrollieren, reglementieren, sanktionieren:

Weniger Rechte, mehr Repressionen

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Von Susan Bonath.

Ob geflüchtet oder einheimisch: Soziale Verschärfungen für Erwerbslose und -arme kommen.

Kontrollieren, reglementieren, sanktionieren: Während die Bundesregierung an einem strengeren Asylgesetz bastelt und Flüchtlinge in Deutschland das derzeit emotionalste Diskussionsthema sind, bringt sie zugleich neue Hartz-IV-Regularien auf den Weg. Bereits am 3. Februar soll das Kabinett den Gesetzentwurf abnicken. Anschließend muss er noch den Bundesrat und -tag passieren. Der Reformtitel »Rechtsvereinfachungen« trügt: Die Novelle enthält etliche Verschärfungen.

Mit dem Gesetz will Arbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) angeblich den »Andrang von Flüchtlingen«, die »in den Arbeitsmarkt integriert werden« müssten, kompensieren. Allerdings war die Reform schon lange vor der Fluchtwelle geplant, und zwar seit 2012. Eine Arbeitsgruppe aus Bund, Ländern und Kommunen hatte die Vorschläge dafür erarbeitet. Nahles und die SPD feierten das Vorhaben gemeinsam mit CDU und CSU zu Wochenbeginn in den Medien als »Entbürokratisierung«. Dies jedoch dürfte lediglich auf verlängerte Bewilligungszeiträume von einem halben auf ein Jahr zutreffen, wobei hiervon Aufstocker mit unregelmäßigen Einkünften ausgenommen bleiben. Der Rest der Paragraphen dürfte eher das Chaos mehren und Hartz-IV-Bezieher weiter entrechten.

Kann-Leistungen und Sanktionen bleiben

So sollen »Unfolgsame« weiter sanktioniert werden, wie bisher. Derzeit verhängen Jobcenter jährlich etwa eine Million solcher Strafen. Die SPD-Ministerin hatte schon vor Monaten erklärt, dass sie ihr Vorhaben, die Regeln zu entschärfen, »auf Druck der CSU« aufgegeben habe. Unter 25jährigen droht also weiterhin sofort die komplette Kappung ihrer Regelleistungen für drei Monate, sobald sie ein »Jobangebot« ablehnen oder einen Termin verpassen. Beim zweiten Versäumnis fallen auch Mietzuschüsse und Krankenversicherung weg. Ältere werden hingegen in drei Stufen sanktioniert: Erst 30, dann 60 und schließlich 100 Prozent.

Die von Sozialverbänden, der Linkspartei und Betroffenen kritisierten Ermessensspielräume der Jobcenter – umschrieben mit dem Wörtchen »angemessen«, sollen ebenfalls bleiben. Findet etwa die Behörde die Wohnung eines Antragsstellers »unangemessen« groß oder teuer, übernimmt es die Miete nicht oder nur teilweise. Oder: Wird ein Leistungsbezieher etwa vollsanktioniert, kann der Amtsmitarbeiter weiter entscheiden, ob er ihm »Sachleistungen« in Form von Lebensmittelgutscheinen gewährt. Betroffene können dann nur widersprechen oder klagen. Das kann Jahre dauern und bewirkt keinen Aufschub der Strafe.

Auch Alleinerziehenden – rund 40 Prozent von ihnen sind laut einer Bertelsmann-Studie aus 2015 bundesweit auf Hartz IV angewiesen – drohen Kürzungen. So sollen die Behörden das Kindersozialgeld für die Tage einbehalten, die der Nachwuchs beim anderen Elternteil verbringt. Hinzu kommt: Umzüge in teurere Wohnungen sollen nicht mehr genehmigt werden, auch wenn die Miete laut regionaler Richtlinie »angemessen« wäre. Geplant ist zudem eine strengere Überwachung. Das Gesetz soll Jobcenter ermächtigen, monatlich Daten etwa bei Banken über Klienten abzufragen.

Immer weiter beklagten Sozialrechtler und einige Juristen erhebliche Willkür im Umgang mit Hartz-IV-Beziehern. Per Sanktionsdrohung könnten sie faktisch zu jeder Arbeit – auch unentgeltlich – gezwungen werden. So auch der Gothaer Sozialrichter Jens Petermann: Im Mai 2015 wandte er sich mit einer Beschlussvorlage an das Bundesverfassungsgericht (BVerfG). Durch Sanktionen würden Menschen bis in die völlige Mittellosigkeit getrieben, was zu Obdachlosigkeit oder Kriminalität führen könne. Die Karlsruher Richter sollen entscheiden, ob die Praxis gegen Grundrechte wie Menschenwürde, Berufsfreiheit und körperliche Unversehrtheit verstoßen. Wann sie das tun, steht in den Sternen.

Auch Flüchtlinge betroffen

Hartnäckig hält sich das Gerücht, Asylsuchende würden finanziell oder materiell besser bedacht als Einheimische. Das ist eine Mär: Bis 2013 erhielten sie nicht einmal zwei Drittel des Hartz-IV-Satzes, und dies meist in Form von Einkaufsgutscheinen oder Kleiderspenden und Lebensmittelpaketen. Das BVerfG stufte dies vor zweieinhalb Jahren als rechtswidrig ein. Hartz IV sei das Existenzminimum, dies dürfe nicht aufgrund von Ethnie oder Herkunft unterlaufen werden. Zumindest per Gesetz sind sie heute Hartz-IV-Beziehern gleichgestellt.

Allerdings: Kommen die Menschen in Deutschland an, müssen sie sich registrieren lassen und sämtliches mitgeführtes Vermögen – Geld, Wertgegenstände oder Familienschmuck etwa – dem deutschen Staat überlassen. Das Bundesrecht gesteht ihnen pro Familie lediglich einen Selbstbehalt von 200 Euro zu. Zum Vergleich: Hartz-IV-Bezieher wird ein Schonvermögen von 150 Euro pro Lebensjahr gelassen. Thüringen etwa konfisziert alles über 200 Euro, Bayern lässt Betroffenen einen Selbstbehalt von 750 Euro. Ferner sind Flüchtlinge verpflichtet, in ein Erstaufnahmelager zu gehen. Diese sind seit Monaten bundesweit überfüllt. Nach Behördenangaben müssen alleine in Norddeutschland noch immer rund 2.500 der Neuankömmlinge trotz kalter Temperaturen in Zelten leben. Während dieser Zeit erhalten sie Sachleistungen: Ein Bett, Essen, Kleidung, Hygieneartikel. Darüber hinaus wird ihnen ein Taschengeld zwischen 84 (Kinder bis 14 Jahre) und 143 Euro (alleinstehende Erwachsene) monatlich gewährt. Diese Praxis kann auch bis zur Anerkennung oder Abschiebung beibehalten werden. Die Bundesregierung plant weitere Verschärfungen.

Ein Recht auf eine Wohnung haben Flüchtlinge ebenso wenig wie Einheimische. Wie die Berliner Stadtmission gegenüber dem Tagesspiegel Ende Oktober erklärte, wächst die Zahl der Obdachlosen aus den Reihen anerkannter Asylbewerber. Denn: Sobald jene einen positiven Bescheid in der Hand halten, müssen sie raus aus der Massenunterkunft. Wohin, bleibt ihnen überlassen. Bekanntermaßen gibt es nicht genügend Sozialwohnungen. Darüber hinaus können sie, wie jeder andere, Hartz IV beantragen. Jürgen Mark, Leiter der Mission, sprach von einer »wachsenden Konkurrenz zwischen deutschen und ausländischen Obdachlosen«.

Keine Hilfe für Armutsmigranten aus Osteuropa

Viele schimpfen über sogenannte »Wirtschaftsmigranten« aus ost- oder südeuropäischen Nachbarstaaten. Aber: Sozialhilfe erhalten diese erst nach mindestens sechsmonatigem Aufenthalt in Deutschland. Der muss nachgewiesen werden. Richtig ist: In ihren Heimatländern gibt es oft gar keine oder sehr begrenzte Sozialleistungen. Vor allem in Osteuropa sind die Löhne niedrig. Besonders ausgegrenzt, was Arbeit und Lebensbedingungen betrifft, sind nach wie vor Roma.

Sozialetat wird kleiner, Militär kriegt mehr

7,1 Millionen Hartz-IV-Bezieher einschließlich Kindern haben wir seit Jahren. Hinzu kommen rund eine Million Betroffene, die auf ähnliche Leistungen, wie Grundsicherung im Alter, angewiesen sind – Tendenz seit 2005 steigend. Experten gingen zudem in mehreren Untersuchungen davon aus, dass rund fünf Millionen weitere Menschen so wenig verdienen, dass sie zusätzlich Hartz IV beantragen könnten, dies aber nicht tun. Wie bekannt ist, wurde der Niedriglohnsektor in den vergangenen elf Jahren massiv ausgebaut.

Zudem belegen Bundeshaushaltszahlen: Seit 2005 wurde der Sozialetat zurückgefahren. Die Ausgaben für Hartz IV sanken von rund 37 Milliarden auf 33 Milliarden, wobei auf die tatsächlichen Leistungen 2015 nur gut 25 Milliarden entfielen. Der Rest ging in Maßnahmeträger und anderes. 4 Milliarden flossen in den Behördenapparat. Zum Vergleich: Für »Verteidigung« gab die Bundesregierung 2015 ebenfalls 33 Milliarden Euro aus, in den kommenden Jahren soll der Etat um weitere zwei Milliarden anwachsen.

aufgelesen http://kenfm.de/weniger-rechte-mehr-repressionen/

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epilog –

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blogbeiträge https://mantovan9.wordpress.com/?s=agenda+2010


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Quelle: via @Mantovan, January 31, 2016 at 08:35AM

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Hartz IV: “Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen”(?)

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Hartz IV: Spart das Jobcenter Essen auf Kosten von Erwerbslosen?

von gegen-hartz.de

In den aktuellen Eingliederungsvereinbarungen des Jobcenters Essen findet sich folgende Formulierung/Regelung:
Diese EGV ist gültig ab … bis …, längstens jedoch bis zum Ende des Leistungsanspruches. Ein Anspruch auf Leistungen aus dieser EGV besteht nur, sofern auch ein Zahlungsanspruch auf SGB II-Leistungen besteht.

Auf den ersten Blick liest sich das unverfänglich, doch der Teufel steckt im Detail. Das Problem: Leistungsanspruch und Zahlungsanspruch sind im SGB II zwei unterschiedliche Sachverhalte. Das lässt sich am Einfachsten anhand des folgenden Beispiels erklären.

Kommt es zu einer 100% Sanktion, dann besteht (dem Grunde nach) zwar noch ein Leistungsanspruch auf ALG II, aber kein Zahlungsanspruch mehr, da die Sanktion die zu zahlende Leistung auf null reduziert. Dies hätte, aufgrund der o.g. Regelungen, zur Folge, dass die/der Sanktionierte zwar noch seine Pflichten (z.B. Eigenbemühungen) aus der EGV erfüllen musst, da die EGV aufgrund des weiter bestehenden grundsätzlichen Leistungsanspruches weiter gültig ist, aber für das Jobcenter bestehen die in der EGV vereinbarten Leistungspflichten (z.B. Bewerbungskostenerstattung) nicht mehr, da aufgrund der Sanktion kein Zahlungsanspruch mehr auf SGB II-Leistungen besteht.

Verfolgt das Jobcenter Essen mit dieser subtilen Regelung das Ziel, Ausgaben im Bereich der Förderung aus dem Vermittlungsbudget einzusparen – Gelder, die lt. einem Bericht des Bundesrechnungshofes von Jobcentern unzulässig auch zur Eigenfinanzierung verwendet werden?

Allerdings hat diese „schlaue“ Formulierung des Jobcenters Essen einen Haken: Die dadurch eintretende Folge nennt sich im Sozialrecht „einseitige sittenwidrige Benachteiligung“. Jedes Sozialgericht dürfte deshalb diese Regelung für Nichtig erklären, womit auch alle Folgen dieser Regelung nichtig wären. Sofern es sich bei dieser Formulierung jedoch um einen „unglücklichen Zufall“ handelt, wäre das Jobcenter Essen gut beraten, diese umgehend zu ändern.

quelle http://www.gegen-hartz.de/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-sparen-auf-kosten-von-erwerbslosen.php

empfehle Hartz IV – ALG II » Hartz IV News

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epilog –

Hartz IV: Wer nicht arbeitet, soll auch nicht essen

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blogbeiträge zum Thema

Zur Erinnerung an die Opfer der Agenda 2010

https://mantovan9.wordpress.com/?s=agenda+2010


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Quelle: via @Mantovan, January 31, 2016 at 05:48AM

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Führungskongress 2016 der Bundesagentur für Arbeit

altonabloggt

Stuhlkreis

Kommentar

Als größter Arbeitgeber im öffentlichen Dienst mit rund 100.000 Mitarbeitern darf auch ein jährlicher Führungskongress der Bundesagentur für Arbeit nicht fehlen. Führungskräfte brauchen Ventile und Selbstbestätigung. Ein quasi bürokratischer Mechanismus, der die Selbstbeweihräucherung am Leben hält. Ausnahmen bestätigen die Regel. Als im Januar diesen Jahres ein Stuhlkreis mit rund 350 Führungskräften der Bundesagentur für Arbeit in Bonn stattfand, nutzte man das Netzwerk für weitere Vorträge von Google, Lufthansa, Gewerkschaften und Arbeitgeberverbänden sowie Arbeitsmarktexperten aus Tirol und Belgien. Selbstverständlich durften Reden des Vorstandes, des Verwaltungsrates und der Ministerin nicht fehlen. Mensch und Arbeit zusammenbringen, die Digitalisierung auf den Menschen herunterbrechen, die Geflüchteten in den Arbeitsmarkt integrieren und die Weichen für die künftige Arbeit der Bundesagentur für Arbeit zukunftsvisionär zu gestalten sind Herausforderungen, denen sich – hier mehrheitlich – Männer stellten. Mehr und mehr wurde deutlich, dass es hier nicht um eine kurzes Tête-à-tête geht, sondern um 48 Stunden…

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Quelle: via @Mantovan, January 31, 2016 at 05:22AM

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