Sonntag, 27. März 2016

«Die Initianten des Grundeinkommens inszenieren eine perfekte Kampagne»

Sonntagsblick: «Bedingungsloses Einkommen für alle? Eine verrückte Idee beschert der Schweiz die kreativste Abstimmungskampagne seit langem.» Grossmeister des Polit-Theaters   »Einhundertdreissigtausend Schweizer scheinen den Verstand verloren zu haben. So viele Stimmbürger haben die Initiative für ein bedingungsloses Grundeinkommen unterschrieben. Diesen Menschen ist es zu verdanken, dass am  5. Juni eines der radikalsten Volksbegehren der Geschichte…

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Quelle: via @Grundeinkommen.ch, March 27, 2016 at 01:54PM

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Samstag, 26. März 2016

«Wir haben eine historische Chance»

Wegweisendes Interview mit Albert Wenger bei brand eins. Wenger ist Risikokapitalgeber und Befürworter des bedingungslosen Grundeinkommens. In diesem Interview stellt er die Idee in den Kontext der grossen Weltveränderungen: «Wir haben eine historische Chance»     Aus dem Interview: … Von Computern komponierte Musik wird die Welt vermutlich nicht grundlegend verändern. Die Musik natürlich nicht,…

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Quelle: via @Grundeinkommen.ch, March 26, 2016 at 09:03PM

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SHA-Urteil des Verwaltungsgerichtes Hamburg

Für alle, die mit Kinder- und Jugendhilfe  und/oder mit Hilfe zur Erziehung zu tun haben, eine hochinteressante Lektüre!

Wichtiges Gerichtsurteil zum Versuch der Stadt Hamburg, Hilfen zur Erziehung nach §  27 SGB VIII zu umgehen und sie auszuhebeln. (Urteil in Gesamtlänge: https://miko-homepage.de/seafile/f/02af9ed82c/?raw=1 )

Geklagt hatte ein Träger der freien Jugendhilfe wegen Einschränkung der Berufsausübung gegen den Senat geklagt hat. Moniert wurde die Übergabe der anstehenden rechtsanspruchsgestützten Einzelfallhilfen an bezirkseigene, geförderte Projekte und damit die Unterlassung der Vergabe von Hilfen zur Erziehung nach § 27 SGB VIII an die vorhandenen Träger der freien Jugendhilfe.
Dieses Verfahren hatte eine unübliche lange Dauer von nahezu fast 5 Jahren. Nun hat das Gericht zugunsten des Trägers entschieden. Den Klägern wurde in allen Punkten Recht gegeben. 



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Quelle: via @Einmischen.info, March 26, 2016 at 01:41PM

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Freitag, 25. März 2016

Update: Obdachlos in einem reichen Land?

Obdachlos: Erfrieren in bester Gesellschaft | ZEIT ONLINE

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Obdachlos in “Opas Tunnelhotel”: Thomas Krause lebt in der Unterführung der B43 in Rüsselsheim

… der Tunnel wird von seinem Bewohner gereinigt. „Sogar der Bürgermeister war schon hier. Er hat gesagt, wenn ich alles sauber halte, kann ich bleiben“, sagt Thomas Krause. „Opas Tunnelhotel“ sagen viele zu dem Ort.

ganzen beitrag lesen

http://www.main-spitze.de/lokales/ruesselsheim/obdachlos-in-opas-tunnelhotel-thomas-krause-lebt-in-der-unterfuehrung-der-b43-in-ruesselsheim_16755917.htm

 

aktuell – R I P  Fiesta-Familie: Mutter Gertrud (84) ist tot

“Nach einem Wasserrohrbruch und einem folgenden Streit mit dem Vermieter hatten sich Mutter und Sohn entschlossen, im Auto zu leben. Sogar Weihnachten verbrachten sie in dem Wagen.”

_

links zum Thema

Zahl der Wohnungslosen

Wohnungsnot: Zahl der Obdachlosen steigt um die Hälfte …

_

epilog  – Franziskus

Es ist unerlässlich, neuen Formen von Armut und Hinfälligkeit –

den Obdachlosen,

den Drogenabhängigen,

den Flüchtlingen,

den eingeborenen Bevölkerungen,

den immer mehr vereinsamten und verlassenen alten Menschen usw. –

unsere Aufmerksamkeit zu widmen.

_
Strassen unserer Stadt

YouTube Wolfgang Guenther

 

blogbeiträge zum Thema

https://mantovan9.wordpress.com/?s=obdachlos


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Quelle: via @Mantovan, March 25, 2016 at 02:16PM

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Grundeinkommen: Das Glossar der Missverständnisse

Oft sind Missverständnise das Tor zum besser Verstehen. Im «Buch zur Abstimmung» von Daniel Häni und Philip Kovce: «Was fehlt, wenn alles da ist? Warum das Grundeinkommen die richtigen Fragen stellt?», erschienen bei Orell Füssli, findet sich ein «Glossar der Missvertsändnisse» zum Grundeinkommen:   Lohn für alle Lohn ist die Vergütung der Leistung eines Arbeiters.…

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Quelle: via @Grundeinkommen.ch, March 25, 2016 at 11:40AM

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Die Kampagne „Sanktionsfrei“

altonabloggt

Sanktionsfrei

Im Februar startete das Crowdfunding um die Kampagne „Sanktionsfrei“, die sich zum Ziel gesetzt hat, Sanktionen bei Hartz IV abzuschaffen. „Sanktionsfrei n.e.V.“ ist ein noch nicht eingetragener Verein, der als gemeinnützig anerkannt ist. Die Eintragung ins Registergericht läuft gerade. Neben Inge Hannemann und Michael Bohmeyer (Mein Grundeinkommen) gehören 12 weitere engagierte Köpfe zum Sanktionsfrei-Team. „Mein Grundeinkommen“ unterstützt mit ihren Erfahrungen, gerade beim Crowdfunding, „Sanktionsfrei“. Er tritt nicht als Träger auf, sondern ist ein eigenständiger Verein, der unabhängig von „Sanktionsfrei“ agiert.

Nun könnte man natürlich behaupten, niemand, außer der Gesetzgeber kann die Sanktionen abschaffen und „Sanktionsfrei“ damit falsche Hoffnung weckt. Das ist aus gesetzgeberischer Sicht richtig, da die Geldkürzungen in den Jobcentern per Gesetz legitimiert sind und unsere derzeitige Regierung krampfhaft daran festhält. Allerdings hat diese Gedankenspirale einen Haken und stoppt jeden Widerstand. Dazu mehr am Ende des Textes.

Was bietet „Sanktionsfrei“?

„Sanktionsfrei“ arbeitet auf…

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Quelle: via @Mantovan, March 25, 2016 at 11:16AM

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Die Kampagne „Sanktionsfrei“

Im Februar startete das Crowdfunding um die Kampagne „Sanktionsfrei“, die sich zum Ziel gesetzt hat, Sanktionen bei Hartz IV abzuschaffen. „Sanktionsfrei n.e.V.“ ist ein noch nicht eingetragener Verein, der als gemeinnützig anerkannt ist. Die Eintragung ins Registergericht läuft gerade. Neben... Read More ›

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Quelle: via @Altonabloggt, March 25, 2016 at 09:16AM

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Die Reichen SCHWIMMEN im Geld

und Aachen containert

In Aachen werden demnächst zwei Menschen vor Gericht gestellt. Ihnen wird “schwerer Diebstahl” vorgeworfen – weil sie Lebensmittel vor dem Müll gerettet haben sollen. Dieser Prozess ist ein Angriff auf alle Menschen, die selber Containern oder nicht einverstanden sind damit, dass gutes Essen massenhaft vernichtet wird.

Proteste sind bereits in Planung!

Am 5.4. werden wir eine Protest- und Solidaritätsgruppe gründen (17:00 Uhr, Linkes Zentrum Aachen, Augustastraße 69).

Hier gibts ’ne Veranstaltung dazu:
https://www.facebook.com/events/489238304594485/

Außerdem gibt es hier eine Gruppe, für alle die mithelfen möchten:
https://www.facebook.com/groups/505641266310691/

Teile dieses Bild,

lad Menschen ein,

beteilige Dich an Protesten.

Hilf mit diesen Skandal bekannt zu machen!

quelle und fotomontage Aachen containert

_

links zum Thema – es geht auch besser

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Supermärkte müssen nicht verkauftes Essen spenden – SZ.de

Neues Gesetz in Italien: Supermärkte, die Lebensmittel …

blogbeiträge zum Thema

https://mantovan9.wordpress.com/?s=containern


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Quelle: via @Mantovan, March 25, 2016 at 09:00AM

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Donnerstag, 24. März 2016

CH: Hartz-IV-Kürzung verfassungswidrig? Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte muss sich entscheiden

Thema heute: Dürfen die sozialen Ämter am Hartz-IV-Regelsatz kürzen, bzw. die SkOS Richtlinien unterlaufen, wenn der Sozialhilfe Bittstellende Job-Angebote ablehnt oder Termine nicht einhält o.ä.? Darüber soll nun der EGMR in Strasbourg (Frankreich) befinden.

Vor dem Gericht hatte Fritz Müller99 geklagt, dem seine Nothilfeanträge nicht Anhand genommen wurden, somit hatte er weder Essensmarken, noch ein Obdach, noch wurde ihm ein Zugang zum Gesundheitssystem gewährt.

Mit diesem Urteil (b250146) auf das eigentliche Thema der „Nicht-Anhandnahme der Nothilfeanträge“ von Fritz Müller99 nicht eingetreten wird.

Zu den Eingaben/Verfügungen
- Verfügung EG Bern (b25080)
- Widerspruch (b25083)
- Verfügung RSH (b250103)
- Widerspruch (b250128) (I/II)
- Widerspruch (b250143) (II/II)
- Urteil VGKB (b250144)
- Widerspruch (b250145)
- Urteil BG (b250146)
- Eingabe EGMR (b250147, dieses Dokument)
- Entscheid EGMR (b2501yy)



Ohne weiteren Kommentar.

Herzlichst


Anita

PS: Wenn Sie diesem Beitrag ein «Like» geben, dann finden sie nicht den Vorgang der „Ausgrenzung“ und die „(Behörden-) Willkür“ gut, sondern dass Menschen die Erinnerung an die stigmatisierten Opfer einer asozialen Politik wach halten.

++ EwuS•wngi ++

(Ein weiteres unnötiges Schreiben, welches nicht gemeinschaftsdienlich ist)

#tapschweiz #‎agenda2010leaks‬ #bgetweet http://twitter.com/tapschweiz
Permalink b250147

Absender (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern


Empfänger
Einschreiben mit Rückschein
Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR),
European Court of Human Rights
Herrn/Mr. R____
Europarat / Council of Europe
F-67075 Strasbourg Cedex
(Frankreich / France)

Als Beweismittel per Mail an
Cc: s____@justice.be.ch; l____@jgk.be.ch; g____@bern.ch; m___@justice.be.ch; g____@justice.be.ch; l___@bger.admin.ch; k___@bger.admin.ch, Pressestellen und Politiker in der Schweiz


Bern, 22. März 2016


Beschwerde, Vertragsverletzung EGMR – Schweiz

für

Herrn Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern, CH
- Beschwerdeführer (am 22.03.2016 ohne anwaltliche Verbeiständung) -

gegen

Einwohnergemeinde Bern, Sozialamt, Schwarztorstrasse 71, 3007 Bern, CH
- Beschwerdegegnerin -
und

Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen, CH
- Vorinstanz I -
und

Verwaltungsgericht des Kt. BE, Speichergasse 12, 3011 Bern, CH
- Vorinstanz II -
und

Schweizerisches Bundesgericht, Schweizerhofquai 6, 6004 Luzern, CH
- letzte Instanz über Rechtsstreitigkeiten in der Schweiz -

betreffend

Nicht-Anhandnahme der Nothilfeanträge


Sehr geehrter Europäischer Gerichtshof für Menschenrechte, sehr geehrter Herr R____


Einleitung

1) Nichteinhaltung der Konvention, Vertragsverletzung zwischen dem EGMR und der Schweiz
In Erwägung zu ziehen sei, ob mit Urteil vom 22.12.2015 (b250146) das Bundesgericht und die Gerichtsbarkeit der Vorinstanz – die Schweiz – mutmasslich die ratifizierten EGMR Vertragsvereinbarungen – die EU Menschenrechte Artikel 1, 2, 4, 5, 15, 21, 34, 54 und die Aspekte unter Würdigung der UN Charta für Menschenrechte die Präambel und Artikel 1, 3, 5, 7, 13, 22, 23, 25 und 30 verletzen.

Dem Beschwerdeführer den grundrechtlichen Anspruch auf Nothilfe nicht stattgegeben worden ist BVR 2011 S. 488 E. 3.1.

Die Verantwortlichen daher öffentlich abgemahnt (b240111, ..) worden sind.

Der Beschwerdeführer auf’s heftigste rügt, dass seit der Einführung der „Agenda 2010“ im Jahre 2003 verfassungsrechtlich durch Richtersprüche Grundrechtsansprüche heute, 2016 in Europa nicht garantiert sind und diese Agenda täglich (!) ihre (Todes-) Opfer fordert. Der Beschwerdeführer zweifelt, ob der Ausdruck „Rügen“ der richtige Ausdruck ist, denn dieses Wort bezieht sich auf einen Völkermord, der vom Umfang her bis heute mehr (Todes-) Opfer gefordert hat als der zweite Weltkrieg an Opfer zu beklagen hatte.

Beweismittel
Abgemahnt: L____, » tapschweiz.blogspot.ch/2015/03/b240111.html (abgerufen am 22.03.2016)


2) Anonymisierung
Dem Antrag auf korrekte Anonymisierung in vollem Umfang stattzugeben sei.


3) Korrespondenz
Dem Antrag stattzugeben sei, dass zukünftige Schriften in Englisch und nicht in Französisch abgefasst werden.


4) Umfang, Sachverhalt und Gutachten
Eine zusammenhängende Darstellung des Sachverhalts in laienhafter Form aber gut verständlichen Worten in der beiligenden Hauptbeschwerde (b25083) inklusive Gutachten und Brandbrief dem EGMR zur Prüfung vorgelegt wird. Gemäss Art. 47. Abs. 2 die EGMR mit den Angaben aus dem offiziellen Beschwerdeformular in die Lage versetzt wird, ohne Rückgriff auf andere Dokumente, Art und Umfang bestimmen zu können – aufgrund der EGMR Vorgabe für die Darlegung des Sachverhalts dem Beschwerdeführer im Maximum ~19'000 Zeichen zur Verfügung stehen. Die Darstellung des Sachverhalts, Herleitung, Begründung, Gutachten, Brandbrief umfassen zirka ~172'000 Zeichen. Dem Antrag stattzugeben sei, dass die Klageschriften Teil A, B und C als zusätzliche Eingaben gereicht werden können. Die Darlegung des Sachverhalts im Beschwerdeformular einen ersten Überblick gewährt. Der chronologische Hergang ist komplett online einsehbar.

Beweismittel
Unrechtstaatliches Vorgehen vollständig anonymisiert protokolliert unter » tapschweiz.blogspot.ch (abgerufen am 22.03.2016)

Beschwerdeformular (GER-1016/1)


Liste der beigefügten Unterlagen, chronologisch geordnet

5) EGMR Begleitbrief und Beschwerdeformular (GER-1016/1)
- EGMR Begleitbrief (b250147) vom 22.03.2016 inkl. Beschwerdeformular (b250148)

6) Den Beschwerdeeingaben an:
- RSH (b25083) vom 15.06.2015,
- VGKB (b250128) vom 22.06.2015 (I/II),
- VGKB (b250143) vom 05.09.2015 (II/II),
- SBG (b250145) vom 04.12.2015 ..
..die beschwerdeführende Partei nichts beizufügen hat – das Dossier als Haupteingabe anzusehen ist.


7) Den Verfügungen von:
- EG Bern (b25080) vom 09.06.2015 ,
- RSH (b250103) vom 22.06.2015 ,
- VGKB (b250144) vom 28.10.2015 ,
- SBG (b250146) vom 22.12.2015  ..
..entgegenzuhalten ist.
- blaues Mäppli -


8) Die Auferlegen von Kosten der BF nicht entsprechen kann, eine mögliche Nicht-Anhandnahme ein Urteil darstellt.


9) In vorliegendem Sachverhalt in Bezug auf die Nicht-Anhandnahme der Nothilfeanträge die Staatsanwaltschaft in Bern (Schweiz) gegen die verfügenden Schweizer Behörden ermittelt (b26008).
- gelbes Mäppli -

Zum Nachlesen: http://tapschweiz.blogspot.ch/2016/03/b250147.html (anonymisiert)

Mit vorliegendem Dossier und dem ausgefüllten offiziellen EGMR Beschwerdeformular (GER – 2016/1) eine Eingabe nach Art. 47 Verfahrensordnung vorliegen sollte.

Stets gerne mit Überflüssigem beschäftigt – freundliche Grüsse.


Bern, 22. März 2016



Anita Zerk, i.A. Fritz Müller99



Fritz Müller99
(beschwerdeführende Partei)

Einfach

Beilagen erwähnt

Korrespondenzadresse für diesen Case mit Nummer b250147 ist der Absender


Weg mit #agenda2010 und #tapschweiz

Quelle: via @TAP Schweiz, March 24, 2016 at 05:00AM

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2016-04-02 (kritische)Soziale Arbeit und Migration Tagung am 2.April 2016

Info der Kontakt- und Beratungsstelle für Flüchtlinge und MigrantInnen:

Liebe Freund_innen, liebe (Kooperations-)Partner_innen und Interessierte,

hiermit möchten wir Euch sehr herzlich zu unserem Thementag am 02. April in die Mehringhöfe einladen und euch bitten, den angehängten Flyer zu studieren und zu verbreiten.

Wir freuen uns darauf, gemeinsam mit Euch über die Möglichkeiten, Aufgaben und Herausforderungen kritischer Sozialarbeit in einer Zeit zu diskutieren, in der sowohl die weltweiten Migrationsbewegungen wie die Reaktionen, die diese Bewegung in den Aufnahmegesellschaften - speziell wohlhabender Staaten - auslösen, Themen von überragender politischer und sozialer Bedeutung sind.

Für Rückfragen und Anregungen stehen wir selbstverständlich jederzeit gerne zur Verfügung.

mit den allerbesten Wünschen,

das Thementag-Orgateam der KuB

Oranienstr. 159, 10969 Berlin, Tel. 030/614940-0 oder -4, Fax 6154534 http://www.kub-berlin.org



Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Einmischen.info, March 23, 2016 at 11:09PM

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Mittwoch, 23. März 2016

«Die Arbeit von ihrem schlechten Ruf befreien»

Interview mit Daniel Häni im €URO, Magazin für Wirtschaft und Geld: «Die Arbeit von ihrem schlechten Ruf befreien»   «Was soll am Ende dieses politischen Prozesses stehen? Was soll das Grundeinkommen bringen? Die Befreiung der Arbeit! Es geht um das Menschlichste der Welt, nämlich selbst zu bestimmen, was ich tue. Wenn wir das zulassen, setzen…

Der Beitrag «Die Arbeit von ihrem schlechten Ruf befreien» erschien zuerst auf grundeinkommen.



Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Grundeinkommen.ch, March 23, 2016 at 07:21PM

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Dienstag, 22. März 2016

Das Urteil Bundesgericht zum Thema der “Nicht-Anhandnahme von Nothilfeanträgen“

Thema heute: „(..)auch von einem juristischen Laien hätte erwartet werden dürfen(..)“, dass er sich formell korrekt in der Sachlage äussert!“.

Es korrekterweise auch hätte heissen können; „(..)leider müssen wir ihnen mitteilen, dass sie zu blöd sind und aus diesem Grund keine Daseinsberechtigung des Lebens mehr haben – Punkt.“ Das wäre ehrlicher gewesen.

Mit diesem Urteil (b250146) auf das eigentliche Thema der „Nicht-Anhandnahme der Nothilfeanträge“ von Fritz Müller99 nicht eingetreten wird.

Zu den Eingaben/Verfügungen
- Verfügung EG Bern (b25080)
- Widerspruch (b25083)
- Verfügung RSH (b250103)
- Widerspruch (b250128) (I/II)
- Widerspruch (b250143) (II/II)
- Urteil VGKB (b250144)
- Widerspruch (b250145)
- Urteil BG (b250146, dieses Dokument)
- Widerspruch EGMR (b250147)
- Entscheid EGMR (b2501yy)

Ohne weiteren Kommentar.

Herzlichst


Anita

PS: Wenn Sie diesem Beitrag ein «Like» geben, dann finden sie nicht den Vorgang der „Ausgrenzung“ und die „(Behörden-) Willkür“ gut, sondern dass Menschen die Erinnerung an die stigmatisierten Opfer einer asozialen Politik wach halten.

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(Ein weiteres unnötiges Schreiben, welches nicht gemeinschaftsdienlich ist)

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Permalink b250146

Absender (l___@bger.admin.ch)
Schweizerisches Bundesgericht, L___, Schweizerhofquai 6, 6004 Luzern


Empfänger (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Einschreiben
Fritz Müller99
Nirgendwostrasse 99
CH-9999 Bern, BE

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Luzern, 22. Dezember 2015




Urteil vom 22. Dezember 2015I. sozialrechtliche Abteilung

Besetzung
Bundesrichterin L___, Präsidentin, Gerichtsschreiber Z___.


Verfahrensbeteiligte
Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern,
Beschwerdeführer,

gegen

Einwohnergemeinde Bern, Sozialamt, Schwarztorstrasse 71, 3007 Bern, Beschwerdegegnerin.


Gegenstand
Sozialhilfe (Prozessvoraussetzung),

Beschwerde gegen den Entscheid des Verwaltungsgerichts des Kantons Bern vom 28. Oktober 2015.



Nach Einsicht
in die Eingaben des Fritz Müller99 vom 4. Dezember 2015,

in Erwägung,

dass, wer das Bundesgericht in Sozialhilfestreitigkeiten anrufen will, dies nur im Rahmen einer gegen einen Entscheid der letzten kantonalen Instanz gerichteten Beschwerde vornehmen kann (Art. 86 Abs. 1 lit. d BGG),

dass in Sozialhilfestreitigkeiten im Kanton Bern das kantonale Verwaltungsgericht diese letzte Instanz ist (Art. 74 Abs. 1 VRPG/BE and Art. 52 Abs. 3 SHG/BE),

dass daher, soweit der Beschwerdeführer vor Bundesgericht anderes anfechten bzw. thematisieren will als den den Eingaben beigelegten Entscheid 999.99.999 SH des Verwaltungsgerichts vom 28. Oktober 2015, darauf von vornherein nicht eingetreten werden kann,

dass mit dem Entscheid 999.99.999 SH vom 28. Oktober 2015, dem Beschwerdeführer am 6. November 2015 eröffnet, das Verwaltungsgericht auf eine gegen den Nichteintretensentscheid des Regierungsstatthalteramts Bern-Mittelland vom 22. Juni 2015 gerichtete Beschwerde (b250103) mit der Begründung nicht eingetreten ist, der Beschwerdeführer habe sich in seiner Eingabe mit dem angefochtenen Nichteintretensentscheid des Regierungsstatthalteramts nicht ansatzweise auseinander gesetzt; er habe mit keinem Wort dargelegt, weshalb das Amt auf die bei ihm gegen die Verfügung der Einwohnergemeinde Bern vom 9. Juni 2015 erhobene Beschwerde hatte eintreten müssen,

dass (auch) die Beschwerden beim Bundesgericht eine sachbezogene Begründung aufweisen müssen, damit darauf eingetreten werden kann (Art. 42 Abs. 2 BGG),

dass dies für Beschwerden, die sich gegen Nichteintretensentscheide richten, (ebenfalls) ein Auseinandersetzen mit den von der Vorinstanz im angefochtenen Entscheid angegebenen Nichteintretensgründen voraussetzt; setzt sich die Eingabe lediglich mit der materiellen Seite des Falles auseinander, liegt dagegen keine sachbezogene Begründung vor (vgl. BGE 123 V 335; 118 lb 134),

dass der Beschwerdeführer nicht ansatzweise darlegt, weshalb die Vorinstanz auf die Beschwerde vom 30. Juli 2015 (b250128) hätte eintreten sollen, obwohl dies auch von einem juristischen Laien erwartet werden dürfte,

dass dieser Begründungsmangel offensichtlich ist,

dass deshalb im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG auf die Beschwerde nicht einzutreten ist,

dass das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wegen aussichtsloser Beschwerdeführung gemäss Art. 66 Abs. 1 BGG abzuweisen ist,

dass indessen in Anwendung von Art. 66 Abs. 1 Satz 2 BGG auf die Erhebung von Gerichtskosten verzichtet wird,


erkennt die Präsidentin:

1.
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.

2.
Das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen.

3.
Es werden keine Gerichtskosten erhoben.

4.
Dieses Urteil wird den Parteien, dem Verwaltungsgericht des Kantons Bern, Sozialversicherungsrechtliche Abteilung, und dem Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland schriftlich mitgeteilt.


Luzern, 22. Dezember 2015

Im Namen der I. sozialrechtlichen Abteilung
des Schweizerischen Bundesgerichts

Zum Nachlesen: http://tapschweiz.blogspot.ch/2016/03/b250146.html (anonymisiert)

Die Präsidentin:
L____

Der Gerichtsschreiber:
Z____


Weg mit #agenda2010 und #tapschweiz

Quelle: via @TAP Schweiz, March 22, 2016 at 09:24PM

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Hartz IV: Anrecht auf Extrakosten für Schulbücher

Hartz IV: Anrecht auf Extrakosten für Schulbücher

22.03.2016

Wie der Rechtsanwalt Kevin Kienertmitteilte, konnte vor dem Sozialgericht Hildesheim ein wichtiges Urteil für Eltern im Hartz IV Bezug errungen werden. Das Sozialgericht Hildesheim (Az: 37 AS 1175/15) sprach Eltern für die einmalige Beschaffung von Schulbüchern im Rahmen des § 21 Abs. 6 SGB II als Mehrbedarf in Höhe von mehreren hundert Euro zu, damit die Kinder entsprechend versorgt sind. Das Gericht bezog sich dabei auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgericht. Die Beschaffung der Schulbücher seien „Befähigungskosten“.

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Das Gericht machte deutlich, dass die Kosten für die Anschaffung der Schulbücher NICHT in den 100 EUR des Schulbedarfspaket enthalten sein können. Das heisst, dass diese Schulbücher auf Zuschussbasis zu erbringen sind.

Auch für den Sozialberater Harald Thomé ist das Urteil sehr relevant und wichtig. Denn dadurch „endlich eine Kostenübernahme weiterer Schulkosten aufgemacht wurde.“ Fachkreise und Erwerbslosen-Inis sollten jetzt für weitere Schulkosten einstehen, „sei es für Schulbücher, Taschenrechner, Neu- und Wiederbeschaffung von Schulranzen, Laptops, Kopiergeld“. Das Urteil im Wortlaut ist auch hier einsehbar.

http://www.gegen-hartz.de/mobile/mobil/nachrichtenueberhartziv/hartz-iv-anrecht-auf-extrakosten-fuer-schulbuecher.php

Veröffentlicht mit Word Press für Android von Schulze Norbert


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Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Norbertschulze, March 22, 2016 at 03:26PM

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Hartz IV: Jobcenter muss Kindern Schulbücher bezahlen

Leben Kinder in einem Haushalt mit Hartz IV Bezug und sind schulpflichtig, so muss das Jobcenter die Kosten für Schulbücher erstatten. Nach Ansicht des Sozialgerichts liegt hier ein Anspruch auf Mehrbedarf gemäß § 21 Abs. 6 SGB II vor. Im zugrunde liegendem Sachverhalt leben beide schulpflichtigen Kinder in einem Haushalt, der im Hartz IV Bezug steht. Im August des vergangenen […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @HartzIV.org, March 22, 2016 at 03:06PM

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Hurra, die Renten steigen!

Oskar Lafontaine: Hurra, die Renten steigen!!!!


Die Renten steigen in diesem Jahr so viel wie seit 23 Jahren nicht mehr. Im Westen gibt’s 4,25 Prozent mehr Geld, im Osten sogar 5,95 Prozent. Das starke Plus ist einem einmaligen Sondereffekt geschuldet, der zuvor die Rentenerhöhung gedämpft hatte.
„Die Umlagefinanzierte Rente bewährt sich“, sagt die Bundessozialministerin Andrea Nahles. Das sei eine gute Nachricht, gerade in Zeiten niedriger Zinsen. Die Erhöhung habe keine Auswirkung auf den Beitragssatz. Dieser werde in den nächsten Jahren stabil bei 18,7 Prozent bleiben.
So sehen Jubelmeldungen aus, die die Leute hinters Licht führen sollen.
An der Zerstörung der Rentenformel, die zu millionenfacher Altersarmut führt, ändert diese Jubelmeldung nichts.
Mit der Bewertung „eine gute Nachricht, gerade in Zeiten niedriger Zinsen“ versucht die Ministerin, von einem „Kapital-Verbrechen“ der SPD abzulenken: der Riester-Rente. Für alle, die auf den Riester-Betrug reingefallen sind, sind die niedrigen Zinsen eine Katastrophe.
Dass der Beitrag – wie die Ministerin meint – stabil bleibt, ist Arbeitgeber-Geschwafel. Für Arbeitgeber sind Beitragserhöhungen nämlich Lohnerhöhungen. Deshalb freut sich die SPD-Ministerin über eine ausbleibende Lohnerhöhung, die später zu einer höheren Rente führen würde. Versteht sich, dass die Beschäftigten den höheren Beitragssatz zur Hälfte zahlen müssen. Aber sie wären die Gewinner, weil ihre Rente im Alter höher wäre.
Ob Sie es glauben oder nicht: In Deutschland hat ein Rentner mit durchschnittlicher Erwerbsbiografie, der im Jahr 2013 in Rente ging, 1050 Euro im Monat (12.600 im Jahr), in Österreich 1560 Euro im Monat und das nicht nur zwölf, sondern 14mal (21.840 Euro im Jahr).
Welch ein Skandal!

 

Ein Reform-Vorschlag:

Die Abgeordneten-Diäten sollten an die Höhe der Durchschnitts-Renten gekoppelt werden. Dann hätte ein deutscher Volksvertreter „nur“ etwas mehr als die Hälfte von dem, was ein österreichischer Volksvertreter bekommt. Wetten, unsere Volksvertreter würden sofort erkennen, dass die Renten bei uns viel zu niedrig sind?

Quelle: Oskar Lafontaine

korpus delikti Rentenerhöhung – Rekordplus für die Rentner

cartoon   Kostas Koufogiorgos

 

links zum Thema – altersarmut

Der große Rentenbetrug | NachDenkSeiten – Die kritische …

Die Riester-Lüge – Riester Renten-Lüge ARD – YouTube

Altersarmut in Deutschland – dank “S”PD / Schröder – YouTube

Gregor Gysi, DIE LINKE: Die Riester-Rente ist ein Hohn …

cartoon  Kostas Koufogiorgos


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Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Mantovan, March 22, 2016 at 01:10PM

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Sonntag, 20. März 2016

BGE «Es hat genug für alle!» (** blacklisted **)

Eine gesellschaftspolitische Bewegung strebt eine gigantische Umverteilung der Einkommen an – wer sind diese Leute? Eine Reise ins Kampagnen-Labor in den Hallen einer ehemaligen Bank in Basel.

** Beitrag blacklisted **

Besiegelt wurde der Plan in einer Silvesternacht. An einem der drei Tage im Jahr, an denen das «Haus zur Mitte» in Basel geschlossen ist. Zu betrunken wäre die Kundschaft am Jahresende. Ein Hochdruckgebiet hat milde fünfzehn Grad in die Rheinstadt gebracht. Und während draussen Böller und Champagnerkorken durch die Nachtluft schiessen, sitzen in der menschenleeren Halle des Kaffeehauses zwei Herren vor dem Kaminfeuer. Daniel Häni, der Geschäftsführer des Unternehmens Mitte, und der Künstler Enno Schmidt haben einen tollkühnen Vorsatz für Neujahr gefasst: Sie wollen die Idee eines bedingungslosen Grundeinkommens vor das Schweizer Stimmvolk bringen. Das war vor zehn Jahren.

Heute ist der einstige Hauptsitz der Schweizerischen Volksbank das Basislager der Pro-Kampagne zur Abstimmung vom 5. Juni. Die Idee der Initianten: Arbeit soll vom Einkommen getrennt werden. An einem Donnerstagmorgen, genau achtzig Tage vor dem Urnengang, trifft sich das Kernteam in seinem «Labor» zur Besprechung. Zu den ideologischen Vätern Daniel Häni und Enno Schmidt sind rund zwanzig Aktivisten aus der ganzen Schweiz und dem nahen Ausland gestossen. Sie sind jung, gebildet und gar nicht so abgehoben, wie der Vorschlag vermuten lässt. Zumindest wenn man ihr Schuhwerk betrachtet und daran glaubt, dass, wer solide Schuhe trägt, auch fest im Leben steht.

Was wäre, wenn . . .

Auf einem Holztisch stapeln sich verschiedene Zeitungen, zuoberst liegt der «Blick». In grossen Lettern fragt das Blatt: «Gratis Geld – 2500 Franken pro Monat für jeden, ohne dafür zu arbeiten. Macht das faul oder erfinderisch?» Auf silbernen Tabletts servieren die Aktivisten Milchkaffee in Gläsern und luftige Cornetti – sie sitzen kreisförmig um den zwar grossen, aber trotzdem zu kleinen Tisch. Die Planungssitzung startet mit einer Runde zur Befindlichkeit. Es ist das erste Treffen seit einer medial begleiteten Aktion am Zürcher Hauptbahnhof. Während zwanzig Minuten wurden echte Zehnernoten im Wert von 10 000 Franken an die zur Arbeit eilenden Pendler verteilt. Auf den Noten klebte Werbung für das Anliegen.

Dem Medienecho nach zu urteilen, war die Aktion ein Volltreffer. Kampagnenberater Daniel Graf ist dennoch nicht ganz zufrieden, die Gruppe sei etwas zu unsicher gewesen bei der Umsetzung. Hinzu kam Unvorhersehbares wie eine Verspätung der SBB, welche die Initianten nicht hatten einplanen können. Als sie endlich den Treffpunkt in Zürich erreichten, wartete dort bereits die halbe Schweizer Presselandschaft und über hundert von den Kameras angezogene Schaulustige. «Wo ist George Clooney?», fragte ein junger Mann. Statt einem Superstar erschienen Damen in glitzernden Röcken, einen Fächer mit Bargeld in den Händen. «Es hat genug für alle!», ruft Graf zur Begrüssung in die Menge. Kaum waren die tausend Flyer verteilt, ging es mit dem Zug direkt weiter nach Bern zur Pressekonferenz ins Bundeshaus.

Ein fulminanter Auftakt zu einer Abstimmungskampagne, die im Grunde schon im Oktober 2013 mit einem Lastwagen und acht Millionen Fünfräpplern begonnen hatte. Eine Münze wurde für jeden in der Schweiz lebenden Menschen auf den Bundesplatz gekippt – um die eingereichten Unterschriften zu feiern. Das Bild vom goldenen Geldhaufen ging um die Welt und ziert das Cover des kürzlich erschienenen Buches von Daniel Häni und Philip Kovce mit dem Titel «Was fehlt, wenn alles da ist?». Die Publikation zeigt die Stärken ihrer Autoren: Sie sind international vernetzt und können argumentieren. Obwohl sie über ausreichend Startkapital verfügen, fahren sie in der zweiten Klasse zur Pressekonferenz und sitzen im überfüllten Zug auf der Treppe im Gang. Die Journalistin hingegen holen sie im goldenen Tesla für den Besuch im Labor ab. Denn sie wissen um die Macht einprägsamer Bilder und guter Geschichten.

Ein grosses Abenteuer

Wo lässt es sich entspannter über die Zukunft der Arbeit plaudern als im Wagen von morgen, der per Autopilot von Zürich nach Basel gleitet? Am Steuer sitzt der junge Wirtschaftshistoriker Che Wagner. Er hatte seinerzeit die Idee mit den Fünfräpplern und gehört zum Kern der Gruppe. Studiert hat er an der Universität Zürich, sein Mentor war Professor Jakob Tanner, der bekannt ist für seine pointierten Stellungnahmen zu Zeitfragen.

Im Fond des Wagens sitzt Daniel Häni und erzählt, wie er im Jahr 1990 die «Weltwoche» am Barfüsserplatz kaufte und zum ersten Mal vom bedingungslosen Grundeinkommen las. Die nächsten zwanzig Jahre sollte er seine Arbeitskollegen und Freunde mit dieser Idee nerven. Er sei naiv und ein Utopist oder gar ein Kommunist, musste er sich nicht selten anhören. Dabei habe die Initiative durchaus liberale Züge, weil sie die Freiheit der Bürger stärke, versucht er sich zu rechtfertigen. Mithilfe der Volksinitiative kann er nun die Idee einem breiten Publikum vorstellen. Kritiker werfen ihm einen Missbrauch des politischen Instrumentes vor. Häni kontert: Es handle sich vielmehr seit langem wieder einmal um eine Volksinitiative, die diesen Namen wirklich verdiene. Komme sie doch aus der Bevölkerung und komme ohne die Unterstützung der politischen Parteien aus. Beraten würden sie einzig vom ehemaligen Bundesratssprecher Oswald Sigg. Dank ihm habe man die genaue Ausgestaltung der Umsetzung in der Verfassung offengelassen, was den Abstimmungskampf erleichtere.

Die nächsten Wochen werden für Häni und seine Mitstreiter ein grosses Abenteuer. Lesungen, Vorträge und Medienauftritte reihen sich dicht aneinander. Am 4. Mai werden die beiden Initianten neben dem ehemaligen griechischen Wirtschaftsminister Janis Varoufakis auf einem Podium des Gottlieb- Duttweiler-Instituts sprechen. Auch er reiste seinerzeit medienwirksam in der Holzklasse. Der gescheiterte Politiker stimmt in einen Diskurs mit ein, der von einer Reihe von Ökonomen wie Luc Boltanski oder Thomas Piketty geprägt wird, welche die derzeitige Form des Kapitalismus kritisieren. Vor den Höhenflügen besprechen die Initianten allerdings ihre weiteren Schritte im Labor in Basel. Drei weisse Bilder mit einem Kreis aus echtem Gold sind an die Wand gelehnt. Entworfen hat sie der Grafiker Demian Conrad, der sonst die Plakate für die Art Basel gestaltet. Che Wagner erklärt: «Wir haben Glück und kennen viele Leute, sonst könnten wir uns das nie leisten.» Ihre Aktionen wirkten zwar teuer, seien aber das Resultat einer geschickten Planung. «Wir bekamen vom Unternehmen Mitte einen Kredit von 400 000 Franken für das goldene Kleingeld», sagt Wagner. Sie hätten aber bis auf den letzten Rappen alles zurückgezahlt. Die Hälfte der Münzen kaufte ihnen das Stapferhaus Lenzburg für eine Ausstellung ab. Dort konnten die Besucher während einiger Monate, wie Dagobert Duck in seinem Geldspeicher, im Geld baden. Die andere Hälfte hätten sie der Nationalbank zurückgegeben. Nach dem gleichen Leih-Prinzip sei der Tesla beschafft worden. Einzig das Geld für die Flyer hätten sie aus Spenden finanziert.

Die Schweiz als Think-Tank

Noch immer sitzt die Gruppe im Kreis – die Kaffeegläser sind leer. Punkt für Punkt wird die Traktandenliste abgearbeitet. Anders als bei einer gewöhnlichen politischen Kampagne gibt es hier keine Hierarchien. Alle sind irgendwie Chef, wie jemand sagt. Auffällig ist, dass viele der Sitzungsteilnehmer deutsche Staatsangehörige sind. «Die Schweiz wird zum Think-Tank der Welt», sagt Enno Schmidt. Die Initiative sei so gesehen auch Werbung für die direkte Demokratie – und wäre in Deutschland gar nicht möglich. Darum engagieren sich die jungen Akademiker ausserhalb der gängigen Parteistrukturen. Bis auf Irina Studhalter von den Grünen Luzern hat niemand den klassischen Weg über die Lokalpolitik beschritten.

Dieser scheint nicht zum Zeitgeist der Generation Y zu passen, die mit der Digitalisierung erwachsen geworden ist und so unpolitisch, wie die Wissenschaft behauptet, gar nicht ist. Doch statt über kommunale Vorlagen im Strassenverkehr oder den Bau neuer Spielplätze zu streiten, wollen sie lieber die grossen Themen anpacken. Statt einer Karriere suchen sie einen Sinn im Leben. Bei der Initiative haben einige Vertreter von ihnen ein ideelles Zuhause gefunden – zumindest für die nächsten achtzig Tage. Die Runde im Kaffeehaus schliesst, wie sie begonnen hat: mit dem Äussern persönlicher Gefühle, diesmal aber nur in drei Wörtern. «Freude», sagt jemand, «Dankbarkeit» jemand anders. Als eine junge Frau «Ehrfurcht» sagt, wird es still im Raum.

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @NZZ, March 20, 2016 at 04:16PM

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