Freitag, 4. März 2016

Hort-Ferienfreizeit muss bei Hartz IV übernommen werden

Kinder aus Hartz IV Familien haben auch einen Anspruch darauf, an einer mehrtägigen Ferienfreizeit des Hortes teilzunehmen, wenn dieser ein entsprechendes Freizeitangebot in den Schulferien anbietet. Im vorliegenden Fall klagte eine Mutter, die zusammen mit ihren beiden Söhnen im Hartz IV Bezug steht, gegen die Stadt Landau. Der Leistungsträger verweigerte eine Kostenübernahme von 55 Euro je Kind für eine Ferienfreizeit, die […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @HartzIV.org, March 04, 2016 at 03:52PM

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