Freitag, 6. März 2020

Hartz IV: Keine Sozialleistungen ohne Aufenthaltsrecht

EU-Bürger in Deutschland können ohne Aufenthaltsrecht keine Sozialleistungen beantragen. Dies entschied das Bundesverfassungsgericht und wies damit eine Vorlage des Sozialgerichts (SG) Darmstadt ab. Die Vorlage sei unzureichend begründet und somit als unzulässig zu betrachten. Vorlage des Sozialgerichts unzulässig „Ausländerinnen und Ausländer, die in Deutschland kein Aufenthaltsrecht haben, sind nach § 23 Abs. 3 Satz 1… Hartz IV: Keine Sozialleistungen ohne Aufenthaltsrecht

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Quelle: via @HartzIV.org, March 06, 2020 at 10:55AM

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