Wer Marihuana konsumiert und infolgedessen seinen Job verliert, muss nicht unbedingt mit der Streichung der Hartz IV Leistungen rechnen. Dies entschied das Bundessozialgericht in einem kürzlich veröffentlichten Urteil. Sozialwidriges Verhalten kann zur Hartz IV Streichung führen Erwerbslose, die ihre Hilfebedürftigkeit fahrlässig oder gar absichtlich zu Lasten der Solidargemeinschaft herbeigeführt haben, machen sich eines sozialwidrigen Verhaltens…
Hartz IV Urteil: Cannabis-Konsum nicht unbedingt sozialwidrig
Weg mit der
#Agenda2010
Quelle:
via @HartzIV.org, November 12, 2020 at 10:01AM