Ungezieferbefall in der Wohnung ist nicht nur ekelerregend, sondern kann im Ernstfall auch die Gesundheit schädigen. Ein Jobcenter in Sachsen-Anhalt sah darin jedoch keinen Grund, Hartz IV Empfängern neue Möbel zu zahlen. Jobcenter muss keine neuen Möbel bei Kakerlakenbefall zahlen Kakerlaken, Silberfische und Co.: Vielen läuft es bei der bloßen Vorstellung von Ungeziefer in den…
Hartz IV Urteil: Kein Anspruch auf neue Möbel bei Ungeziefer
Weg mit der
#Agenda2010
Quelle:
via @HartzIV.org, November 05, 2020 at 10:08AM