Montag, 25. April 2016

Hartz-IV-Reform trifft Trennungskinder

Alleinerziehende durch Hartz IV Reform benachteiligt

Umgangsmehrbedarf für Trennungskinder gefordert

Die Bundesregierung will die Hartz 4 Regelungen vereinfachen. Bürokratie soll abgebaut und die Jobcenter sollen in ihrer täglichen Arbeit entlastet werden.

Die Neuregelungen hätten, so wie sie geplant sind, jedoch auch Nachteile für Alleinerziehende. Ihnen soll Geld gestrichen werden, wenn ihre Kinder tageweise beim anderen Elternteil sind. Das dürfte in nicht wenigen Fällen Konflikte um Geld und Umgangsrecht verstärken.

Alleinerziehenden, die Hartz IV beziehen, soll für jeden Tag, den das Kind beim anderen Elternteil verbringt, das Sozialgeld für die Kinder gestrichen werden. Das sind neun Euro für 6- bis 14-Jährige und 10,20 Euro für 14- bis 18-Jährige. Dieser Betrag stünde dann dem anderen Elternteil zu.

Kürzungen trotz Fixkosten

Bereits gegenwärtig ist es so, dass Alleinerziehende im Hartz-IV-Bezug mit finanzielle Einbußen hatten, wenn ihr Kind Zeit mit dem anderen Elternteil verbringt. Das Kind und der andere Elternteil bilden dann eine „temporäre Bedarfsgemeinschaft“. Der Elternteil, bei dem das Kind dann temporär ist, hat einen Anspruch auf das anteilige Sozialgeld des Kindes. Dies wurde je nach Kommune allerdings bisher unterschiedlich gehandhabt.

Jetzt soll diese Regelung Gesetzeskraft erhalten. Hinzu kommt, dass auch dann gekürzt werden soll, wenn der andere Elternteil selbst gar nicht auf Sozialleistungen angewiesen ist. Alleinerziehende hätten dann ein geringeres Haushaltsbudget, obwohl die Fixkosten wie Telefon, Strom, Versicherung und Vereinsbeiträge wie gewohnt weiterlaufen.

Kritik

Die Opposition kritisiert das Gesetzesvorhaben. Das gemeinsame Erziehen werde nicht gefördert, wenn man es finanziell bestrafe. Es würde ein Negativanreiz geschaffen, das Kind Zeit mit dem anderen Elternteil verbringen zu lassen. Die partnerschaftliche Aufteilung nach der Trennung würde torpediert.

Der Gesetzentwurf würde  sehr viele Ein-Eltern-Familien betreffen. Knapp 40 Prozent der Alleinerziehenden sind voll oder ergänzend auf Hartz IV angewiesen. In absoluten Zahlen sind das knapp 630.000 Haushalte. Darunter sind gut 20.000, die trotz Vollzeiterwerbstätigkeit aufstocken müssen. Ihnen das Sozialgeld für die Kinder sogar dann zu streichen, wenn das andere Elternteil selbst gar nicht auf Hartz 4  angewiesen ist, sei grob ungerecht.

Umgangsmehrbedarf

Sehr viele Dinge werden doppelt benötigt, wenn Kinder zwischen zwei Haushalten wechseln: zwei Kinderzimmer, zweimal Kleidung und dazu noch die Alltagsutensilien.

Diese doppelten Kosten sollten, so die Grünen, dringend durch höhere finanzielle Leistungen abgedeckt werden, finden die Grünen. Sie wollen, dass Alleinerziehende den kompletten Regelsatz des Kindes ausgezahlt erhalten und der andere Elternteil einen Mehrbedarf bekommt.

Auch der  Deutsche Juristinnenbund und andere Interessenverbände schließen sich dieser Forderung an. Sie sehen als Lösung für den zusätzlichen Bedarf von Kindern getrennt lebender Eltern einen Anspruch auf „Umgangsmehrbedarf“ für den umgangsberechtigten Elternteil, ohne dass dem hauptverantwortlichen Elternteil Geld gestrichen wird.

Eine Kürzung der Leistungen im Haushalt des alleinerziehenden Elternteils würde andernfall zu einer „Unterdeckung des kindlichen Existenzminimums“ und einer Gefährung des Kindeswohls führen.

Die geplante gesetzliche Regelung würde eine Schlechterstellung für Alleinerziehende zementieren  und einen gesetzlich begründbaren Anreiz darstellen, möglichst wenig Umgang zuzulassen des Kindes mit dem anderen Elternteil zuzulassen.

Beispiel: Wenn Mütter mit jedem Tag, den das Kind mit dem Vater verbringt, weniger Geld vom Jobcenter bekommen, werden sie nicht wollen, dass der Vater mehr Zeit mit dem gemeinsamen Kind verbringt.

Der Beitrag Hartz-IV-Reform trifft Trennungskinder erschien zuerst auf News.



Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Sozialhilfe24.de, April 25, 2016 at 04:00PM

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