Sonntag, 4. Dezember 2016

Basler Firma bereichert sich – laut BaZ – an IV-Bezügern. BSV möchte Qualifikationen von Gutachtern untersuchen.

Im letzten Beitrag habe ich im Bezug auf die – mittlerweile nicht mehr praktizierten – «Hirnstrommessungen» der IV-Stelle Luzern gefragt: «Versicherte mit einer unzulässigen Methode beurteilen – Ist das nicht sowas wie… Betrug Missbrauch, Herr Locher…?» Die – indirekte – Antwort darauf kann man in der Wochenzeitung vom 1. Dezember 2016 nachlesen. Diese schreibt über den Initianten und Motor der Hirnstrommessungen, Psychiater Horst-Jörg Haupt vom Regionalen ärztlichen Dienst der IV Luzern:

Für ihn hat das Urteil keine Konsequenzen. Haupt bleibt beim Regionalen ärztlichen Dienst angestellt.

Wir erinnern uns kurz, was der gerichtliche Gutachter über Haupt («Dr. C.») sagte:

Gemäss Prof. Dr. F entbehren bestimmte Aussagen von Dr. C „jeder wissenschaftlichen Grundlage, sind massiv irreführend und haben entsprechend in einem medizinischen Gutachten nichts verloren“, andere Aussagen (zu den spektralanalytischen Daten) seien „einfach grotesk“.

Aber Betrügen tun ja ausschliesslich die Versicherten. Alle anderen Akteure sind nur von den edelsten Motiven geleitet. Beispielsweise auch diejenigen Arbeitgeber, die IV-Bezügern einen sogenannten «Trainingsarbeitsplatz» mit (angeblicher) Aussicht auf eine Festanstellung anbieten. Ich schrieb bei der Einführung des «Arbeitsversuchs» 2011 über die Missbrauchsmöglichkeiten, die dahinter lauern: «Sie sind Arbeitgeber und suchen eine Gratisarbeitskraft, für die Sie 1700 Franken pro Monat erhalten? Stellen Sie einen IV-Bezüger ein!»

In der BSV-Untersuchung «Evaluation der Eingliederung und der eingliederungsorientierten Rentenrevision der Invalidenversicherung (2015)» sprachen auch die befragten IV-Stellen das Thema an:

Es komme in Einzelfällen vor, dass Arbeitgeber von vorneherein gar kein Interesse an Integration haben und nur während ein paar Monaten von einer Gratis-Arbeitskraft profitieren wollten.

Die BaZ berichtete am 9. November 2016 über das Geschäftsmodell der Basler «Immobilienfirma» Adesse und doppelte am 11. November nochmal nach:

Die Privatfirma Adesse profitierte von Gratisarbeitskräften und darüber hinaus von IV-Geldern von bis zu 100 Franken pro Arbeitstag und IV-Bezüger für angeb­liche Betreuung und Arbeitstrainings. Nur: Betreut wurden die Bezüger mangelhaft bis gar nicht, wie über ein Dutzend Versicherte gegenüber der BaZ bezeugen. Auch Arbeit gab es für sie kaum.

Der erste BaZ-Artikel endete mit folgendem Abschnitt:

Angesprochen auf die Sachverhalte reagierte IV-Stellenleiter Reto Baumgartner konsterniert. Es gebe leider wenige Firmen, die Wiedereingliederungs-Arbeitsplätze ermöglichen würden. Man sei auf solche Arbeitgeber angewiesen. Die zahlreichen übereinstimmenden Zeugenaussagen relativierte Baumgartner und denunziert sie: «Die Aussagen unserer IV-Bezüger können Sie nicht für bare Münze nehmen. Die sind krank».

Zwar bestreitet Baumgartner mittlerweile, diese Aussage gemacht zu haben, allerdings war im zweiten BaZ-Artikel zu lesen, dass die IV-Stelle Baselland die betroffenen IV-BezügerInnen tatsächlich nicht ernst genommen hat:

Gemäss Auskünften der BaZ ist die IV von diversen Leistungsbezügern schon Anfang August umfassend über die Vorgänge bei Adesse orientiert worden. Trotzdem wurde die Firma weiterhin mit «Gratis-Humankapital» gefüttert. «Man hat mich angehört, interessiert zeigte sich der zuständige IV-Coach aber nicht», sagt ein IV-Beschwerdeführer.

Ob man nun der BaZ oder Baumgartner Glauben schenken soll, muss jede/r LeserIn selbst entscheiden. Der Leiter der IV-Stelle Baselland war jedoch bereits 2009 mit einer speziellen Aussage aufgefallen. Die Weisung des BSV, dass die IV-Stellen aufforderte, keine spezifischen Behandlungsmethoden vorzuschreiben, interpretierte Baumgartner in der Basellandschaftlichen Zeitung folgendermassen:

Wir zwingen niemanden zur Therapie, wir geben nur Empfehlungen. Dem IV-Bezüger sei es freigestellt, der Empfehlung zu folgen. Er habe aber eine Mitwirkungspflicht, hält Baumgartner fest. Und die hat Konsequenzen: «Ein Nichtbefolgen der Empfehlungen kann, muss aber nicht zum Rentenverlust führen.» Von einem Zwang will Baumgartner trotzdem nicht sprechen.

Egal ob Hirnstrommessungen, Arbeitsversuch, Behandlungsvorgaben, Observation durch Detektive, fragwürdige Gutachter… (Liste endlos erweiterbar): Der Ansatz ist immer gleich: Machen wir doch einfach mal. Passt schon. Eine saubere gesetzliche Grundlage brauchen wird nicht. Denn IV-Bezüger haben eh eine Mitwirkungspflicht. Und sie sind oft zu krank, sich zu wehren. Tun sie es dennoch, wird ihnen grundsätzlich mal kein Gehör geschenkt, denn sie sind ja krank/behindert, ergo nicht ernst zu nehmen. Immer und immer wieder müssen erst die Medien darüber berichten bzw. ein Gericht (manchmal gar der EGMR) entscheiden, dass die Praxis der IV nicht korrekt ist, bevor man sich mal dazu bequemt, etwas zu ändern.

Diese zutiefst respektlose Haltung gegenüber den Versicherten basiert nach wie vor auf der jahrelangen Scheininvalidenpropaganda. Auf der diskriminierenden Vorstellung, dass IV-Bezüger oder IV-Antragstellende wie potentielle Verbrecher (oder nicht ernstzunehmende «Kranke») zu behandeln seien. Während alle anderen Akteure sich selbstverständlich immer korrekt verhalten. Und darum nicht kontrolliert oder überwacht werden müssen (Siehe: Wer überwacht eigentlich die Sozialversicherungsdetektive?).

Am 25. Oktober berichtete der Kassensturz darüber, dass zwischen den verschiedenen Gutachtern signifikante Unterschiede bei der «Rentenquote» bestehen. Das BSV fand es nicht so wichtig, der Sache näher auf den Grund zu gehen. Aufsichtspflicht? Who cares.

Aktuell schreibt das BSV nun ein Forschungsprojekt über die «Aus- und Weiterbildung der medizinischen Gutachterinnen und Gutachter» aus. Man untersucht also – vermutlich – nicht, welche Gutachter im Einzelnen wie begutachten, sondern das Ziel ist folgendes:

Mit dieser Studie soll eine Grundlage geschaffen werden, auf deren Basis die IV ihre Anforderungen für die Qualifikationen der medizinischen Gutachterinnen und Gutachter definieren kann.

Das ist immerhin ein Anfang. Man wagt allerdings nicht zu fragen, auf welcher Grundlage die Anforderungen für medizinische Gutachter denn bisher… Nein, fragen wir lieber nicht.




Weg mit der #behoerdenwillkuer und dem #ivdebakel

Quelle: via @ IVInfo, December 04, 2016 at 05:53PM

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