Freitag, 30. Dezember 2016

Neuregelungen zu Hartz 4 im Jahr 2017

Zum bevorstehenden Jahreswechsel gibt es für Hartz 4 Bezieher einige Änderungen. Insbesondere wurden die Regelsätze aufgrund des Regelbedarfsermittlungsgesetzes zum 1. Januar 2017 geändert. Aber auch das SGB II würde zum Teil geändert, wobei sich daraus zum größten Teil eine Schlechterstellung der Leistungsbezieher ergibt. Diese Änderungen treten überwiegend zum 1. Juli 2017 in Kraft.

Neue Regelsatzstufen 2017

Die Regelsätze sind in Stufen aufgeteilt.

So gilt die Regelbedarfsstufe 1 beispielsweise für Alleinstehende und Alleinerziehende, genauer, für erwachsene Personen, die nicht in einer Partnerschaft leben. Darunter fallen somit auch Personen, die mit anderen erwachsenen Personen in einer Wohngemeinschaft leben. Es falle auch erwachsene behinderte Personen darunter, die mit ihren Eltern oder Geschwistern in einem Haushalt wohnen. Nach einem Urteil des Bundessozialgerichts vom 6.10.2011, Az: B 14 AS 171/10 R, gilt der Stufe 1 auch für Personen mit minderjährigem Partner und für Personen, die mit einem Partner zusammenleben, der Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz bezieht.

Die Regelbedarfsstufe 3 hingegen gilt im Bereich des SGB II (Hartz 4) für erwachsene Kinder unter 25 Jahre, die mit ihren Eltern in einer Bedarfsgemeinschaft leben. Im Bereich des SGB XII (Grundsicherung im Alter oder bei Behinderung) gilt sie nur für erwachsene Personen in einer stationären Einrichtung.

 Tabelle der Regelsätze 2017

Für Stufe in Prozent Euro
Alleinstehende 1 100 409
volljährige Partner 2 90 368
Haushaltsangehörige ab 18 3 80 327
Kinder von 14 – 17 4 311
Kinder von 6 – 13 5 291
Kinder von 0 – 5 6 237

Mehrbedarfszuschläge 2017

Tabelle Mehrbedarfszuschläge

Für Prozent vom persönlichen Regelsatz Prozent vo 409 Euro
Schwangere ab der 13. Schwangerschaftswoche 17 69,53 Euro
Alleinerziehende mit 1 Kind unter 7 Jahren oder 2 oder 3 Kindern unter 16. J. 36 147,24 Euro
Alleinerziehende mit mehr als 3 Kindern oder wenn obige Variante nicht zutrifft 12 % je Kind (max. 60 %) 49,08 Euro je Kind (max 245,40 Euro)
Behinderte Leistungsberechtigte ab 15 Jahren, die Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben nach § 33 SGB IX / § 54 SGB XII erhalten 35 143,15 Euro
Nicht Erwerbsfähige mit Merkzeichen G im Schwerbehindertenausweis 17 69,53 Euro
Kostenaufwändige Ernährung wegen Krankheit je nach Krankheit 40,90 oder 81,80 Euro

Da sich 2017 die Regelsätze erhöhen, erhöhen sich auch die Mehrbedarfszuschläge, da diese prozentual von der Höhe der Regelsätze abhängig sind. Zum Hartz 4 Mehrbedarf zählen auch die Sätze für Warmwasser, was zu den Wohnkosten zählt. Bei einer dezentralen Warmwassererzeugung, etwa über einen Durchlauferhitzer, berechnet sich der Warmwassermehrbedarf entsprechend nachfolgender Tabelle:

Tabelle dezentrale Warmwassererzeugung

Prozent vom persönlichen Regelsatz Eurobetrag
Alleinstehende und Alleinerziehende 2,3 9,41 Euro
jeder Partner, wenn beide volljährig 2,3 8,46 Euro
Haushaltsangehörige ab 18 2,3 7,52 Euro
Kinder von 14 – 17 1,4 4,35 Euro
Kinder von 6 – 13 1,2 3,49 Euro
Kinder von 0 – 5 0,8 1,89 Euro

Der Beitrag Neuregelungen zu Hartz 4 im Jahr 2017 erschien zuerst auf Sozialhilfe24.



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Quelle: via @Sozialhilfe24.de, December 30, 2016 at 06:05PM

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