Donnerstag, 1. Dezember 2016

Weihnachtsgeld

Was ist Weihnachtsgeld?

Weihnachtsgeld ist WeihnachtsgratifikationBeim Weihnachtsgeld handelt es sich um eine Gratifikation des Arbeitgebers aus Anlass des Weihnachtsfestes. In den meisten Fällen ist das Weihnachtsgeld tarifvertraglich geregelt. Oft wird es auch nur auf freiwilliger Basis gezahlt.

Kann ein freiwillig gezahltes Weihnachtsgeld auch zur Pflicht werden?

Einen gesetzlichen Anspruch des Arbeitnehmers gegen den Arbeitgeber auf Weihnachtsgeld gibt es nicht. Tarifvertragliche Ansprüche stehen vielen Arbeitnehmern nicht zu, weil der Tarifvertrag entweder keine Regelung hinsichtlich des Weihnachtsgeldes vorsieht oder weil keine Tarifbindung des Arbeitgebers besteht.

Wenn der Arbeitgeber das Weihnachtsgeld regelmäßig freiwillig  leistet, so kann daraus auch eine Pflicht werden. Ein Rechtsanspruch auf eine Weihnachtsgratifikation kann entstehen, wenn ein Arbeitgeber diese wiederholt und vorbehaltlos gewährt.  Denn seine Mitarbeiter können dann darauf vertrauen, dass ihr Arbeitgeber dieses Geld auch in Zukunft zahlen will.

Das Bundesarbeitsgericht (BAG) hat entschieden, dass ein derartiger Vertrauenstatbestand regelmäßig nach dreimaliger Zahlung  anzunehmen ist, falls nicht der Arbeitgeber  bei je3der Zahlung einen Bindungswillen für die Zukunft ausgeschlossen hat.  Das kann zum Beispiel dadurch geschehen, dass er sich jeweils den Passus unterschreiben ließ, sich nicht verpflichten zu wollen, auch künftig Weihnachtsgeld zahlen zu wollen, vgl. BAG, Az 10 AZR 281/08.

Wenn hingegen ein Vertrauenstatbestand eingetreten ist, also eine betriebliche Übung eingetreten ist, wird die Weihnachtsgratifikation bzw. der Anspruch darauf Teil des Arbeitsverhältnisses. Das Weihnachtsgeld kann dann nicht mehr, ebenso wie andere Vertragsbestandteile, nicht mehr einseitig vom Arbeitgeber widerrufen werden. Wenn sich der Arbeitgeber davon lösen will, so ist das nur im Einvernehmen mit dem Arbeitnehmer oder durch eine Änderungskündigung möglich.

Gleichbehandlung

Arbeitnehmer können von freiwilligen Zahlungen des Arbeitgebers  nicht ohne Grund ausgeschlossen werden. Bei den Regeln, die der Arbeitgeber für die Zahlung einer Gratifikation aufstellt, muss er den betrieblichen Gleichbehandlungsgrundsatz beachten. Ohne sachliche Begründung darf ein einzelner Arbeitnehmer oder Gruppen von Arbeitnehmern nicht von allgemein begünstigenden Regelungen des Arbeitsverhältnisses ausgeschlossen oder schlechter als andere Arbeitnehmer in vergleichbarer Situation gestellt werden.

Höhe des Weihnachtsgeldes

Die Höhe des Weihnachtsgeldes richtet sich nach der vertraglichen Grundlage. Sie orientiert sich also an Lohn oder Gehalt. Möglich ist aber auch, dass ein fester Satz gezahlt wird, der für alle Beschäftigten die gleiche Höhe hat.

Die Höhe eines freiwillig gezahlten Weihnachtsgeldes kann auch nach der Ertragslage des Betriebes variieren. Wenn es jedoch dreimal in gleicher Höhe gezahlt wird, so gibt es auch bei Zwischenschwächen des Betriebes einen Rechtsanspruch. Somit werden auch in unterschiedlicher Höhe gezahlten Weihnachtsgelder nach drei Jahren zu einem Rechtsanspruch, den der Arbeitgeber nicht nach eigenem Belieben kürzen darf.

Der Beitrag Weihnachtsgeld erschien zuerst auf Sozialhilfe24.



Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Sozialhilfe24.de, December 01, 2016 at 01:27AM

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