Samstag, 21. November 2015

Jobcenter Mitarbeiterin: 63.000 Euro Hartz IV Gelder in eigene Tasche

Manche Menschen bekommen den Hals nicht voll. Vor Gericht steht nun eine ehemalige Mitarbeiterin der Stadt Arnsberg (NRW), die im Jobcenter für die Auszahlung von Leistungen an Hartz IV Empfänger zuständig gewesen ist. Sie soll laut Anklage seit Ende des Jahres 2009 insgesamt 63.000 Euro veruntreut und in die eigene Tasche gesteckt haben.

63.000 Euro Hartz IV Gelder in eigene Tasche
Der 53-jährigen Angeklagten und ihrem 58-jährigem Mann, der ebenfalls auf der Anklagebank sitzt, wird gewerbsmäßige Untreue vorgeworfen. Insgesamt sind 58 Fälle bekannt geworden, in denen sich die Frau Geld aus der Hartz IV Leistungsabteilung direkt auf ihre eigenen bzw. die Konten des Ehemannes überwiesen haben soll. Der Schaden für die Stadt beläuft sich auf insgesamt 63.000 Euro, wie die „WAZ“ berichtet.

Da die ehemalige Jobcenter Mitarbeiterin direkt an der Quelle saß, konnte sie Gelder aus dem Hartz IV Topf für ihr privates Vergnügen umleiten. Um dies zu bewerkstelligen, erfand sie angebliche Leistungsfälle von Hartz IV Empfängern und transferierte so das Geld statt an Bedürftige einfach auf ihre eigenen Konten. Dabei soll es sich laut Staatsanwaltschaft um Überweisungssummen zwischen 257 Euro und 25.000 Euro handeln.

Unregelmäßigkeiten bei Prüfung aufgefallen
Der ganze Betrug ist aufgeflogen, als die Stadt Arnsberg bei einer Überprüfung der Zahlungsvorgänge Unregelmäßigkeiten feststellte. Insgesamt sei man dabei auf mindestens 58 Überweisungen gestoßen, die auf die privaten Konten der Angeklagten lauteten.

Angeklagte wollen veruntreute Gelder zurückzahlen
Über ihre Anwälte ließen die beiden Angeklagten verlauten, dass sie die veruntreuten Gelder aus dem Hartz IV Fördertopf zurückzahlen wollen. In einem Gespräch wurde bereits eine Ratenzahlung über mehrere Jahre hinweg von den Angeklagten angeboten, die allerdings vom Gericht abgelehnt wurde.

Stattdessen wurde die Hauptverhandlung vor dem Schöffengericht vertagt, um den Angeklagten die Möglichkeit zu geben, den entstandenen Schaden bei der Stadt mit einem möglichst hohen Betrag zu begleichen. Wie dem Vorsitzenden Richter zu entnehmen war, könnte sich das auch positiv auf das Strafmaß auswirken, sofern die Höhe der Zahlung zur Zufriedenheit der Vertreter der Stadt Arnsberg sowie des Gerichts sei.

Ein neuer Prozesstermin steht noch nicht fest, wird jedoch Anfang 2016 erwartet.

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @HartzIV.org, November 21, 2015 at 10:51PM

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