Sonntag, 1. November 2015

Scharfe Hartz IV Sanktionen bleiben weiterhin

Ursprünglich war geplant, mit den Neuerungen beim Arbeitslosengeld II auch die Hartz IV Sanktionen gegen Leistungsempfänger unter 25 Jahren abzumildern. So zumindest die Ankündigung der Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD).

Entgegen der Pläne des Bundesarbeitministeriums wird es keine milderen Hartz IV Sanktionen für jüngere Leistungsempfänger geben. Die Regierungskoalition konnte sich auf eine entsprechende „Entschärfung“ nicht einigen, wie die „Süddeutsche Zeitung“ unter Berufung auf einen Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums berichtete. Damit hat sich die CSU mit ihrem Vorhaben durchgesetzt. Der Parteichef Horst Seehofer lehnt eine Lockerung der Sanktionspraxis gegenüber Hartz IV Empfängern vehement ab.

U25 Leistungsempfänger werden härter bestraft
Die ursprünglichen Pläne der Bundesarbeitsministerin, Hartz IV Sanktionen unabhängig vom Alter zu verhängen, scheinen vom Tisch zu sein. Junge Leistungsempfänger unter 25 Jahren können härter bestraft werden als ältere Hartz IV Empfänger, bei denen die Hartz IV Leistungskürzungen stufenweise erfolgen. Bei jungen Menschen hingegen können die Jobcenter bereits bei dem ersten Verstoß (z.B. Meldeversäumnis) die Leistungen für drei Monate kürzen. Beim zweiten verstoß droht sogar der Entzug der Leistungen für Unterkunft und Heizung. Die Bundesagentur für Arbeit (BA) hatte sich dafür ausgesprochen, die Ausnahmeregelungen bei den Sanktionen für unter 25-jährige Leistungsempfänger aufzuheben.

Erleichterungen im Hartz IV System?
Im Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums ist von diesem Vorhaben keine Spur mehr. Stattdessen werden Erleichterungen des Hartz IV Systems geplant. So sollen Hartz IV Bescheide künftig nur noch alle zwölf Monate, anstatt wie bisher alle sechs Monate, verschickt werden. Zusätzlich sollen Hartz IV Empfänger einen Freibetrag auf ihre Kapitaleinkünfte erhalten. Daneben sollen auch Leistungsempfänger, die einer ehrenamtlichen Tätigkeit nachgehen und ein steuerbegünstigtes Honorar für ihre Tätigkeit erhalten, von den neuen Änderungen profitieren. Zudem sollen Arbeitslosengeld-I-Bezieher, die zusätzlich auf Hartz IV angewiesen sind, ab 2017 einen Anspruch darauf haben, nicht mehr vom Jobcenter sondern von der Arbeitsagentur betreut zu werden.

Wie es im Papier des Ministeriums heißt, sei das erklärte Ziel, „dass leistungsberechtigte Personen künftig schneller und einfacher Klarheit über den Umfang von Rechtsansprüchen erhalten“ und damit auch die Mitarbeiter in den Jobcentern entlastet werden und zügiger vorankommen.

„Durch die Vereinfachungen im Leistungsrecht werden in den Jobcentern mehr Kapazitäten frei, um sich um Flüchtlinge zu kümmern“, so eine Sprecherin der Bundesagentur für Arbeit [...]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @HartzIV.org, November 01, 2015 at 08:14AM

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