Freitag, 11. September 2015

Das Sozialamt Bern wird sich erneut zur aktuellen (Not-) Situation äussern und Stellung beziehen müssen – aufgrund der Verfügung Regierungsstatthalter vom 01.09.2015

Thema heute: Nachdem Fritz Müller99 aufgrund der Richtervorlage von Ralph Boes beim Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland (Stufe-I) eine Beschwerde (b26002, b25083) bzgl. der Einstellung der Sozialhilfe und Entzug der aufschiebenden Wirkung eingereicht hat, wird das Sozialamt mit Frist per 22.11.2015 sich dazu rechtfertigen „dürfen“.

Immerhin umfasst die Beschwerde (b25083) um die 100 Seiten – Ralph Boes und sein Team haben sich unglaublich viel Mühe gegeben und wir konnten auf dieser Arbeit aufbauen. Hiermit ich mich beim Powerteam von Ralph erneut bedanken möchte!

Ein weiteres, unnötiges Schreiben, mit verbundenen enormen (Verwaltungs-) Kosten. Wer kann ungefähr abschätzen, welche Menschen in einen solchen „Prozess“ mit einbezogen werden und wie viel diese Beschwerdeschrift die Gemeinschaft letzten Endes gekostet haben wird, sobald das Dossier geschlossen worden ist #tapschweiz #‎agenda2010leaks‬ http://twitter.com/tapschweiz


Permalink b26006
Absender (l____@jgk.be.ch)
Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland, Poststrasse 25, 3071 Ostermundigen


Empfänger (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99
Nirgendwostrasse 99
9999 Bern



Bern, 01. September 2015


Beschwerdesache

Fritz Müller99, Nirgendwostrasse 99, 9999 Bern
Beschwerdeführer
gegen

Einwohnergemeinde Bern, vertreten durch das Sozialamt, Schwarztorstrasse 71, 3007 Bern
Beschwerdegegnerin

Einstellung der Sozialhilfe, Entzug der aufschiebenden Wirkung (Verfügung vom 22. Juli 2015) sowie Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege vom 28. August 2015

Verfügung:

1. Von der Beschwerde vom 28. August 2015 (Postaufgabe: 28. August 2015) wird Kenntnis genommen und gegeben.

2. Die Beschwerdegegnerin wird ersucht, bis zum 11. September 2015 eine Stellungnahme (im Doppel) zur Beschwerde gegen den Entzug der aufschiebenden Wirkung einzureichen und bis zum 22. September 2015 eine Beschwerdeantwort (im Doppel) sowie die gesamten Vorakten einzureichen.

3. Zu eröffnen:
- Beschwerdeführer
Information über das Beschwerdeverfahren beim Regierungsstatthalteramt
- Beschwerdegegnerin (A-Post Plus)
Beschwerde vom 28. August 2015 inkl. Beilagen (Kopie)

Link zum Nachlesen: http://tapschweiz.blogspot.ch/2015/09/b26006.html

Freundliche Grüsse
Regierungsstatthalteramt Bern-Mittelland
In Verantwortung von L___


Weg mit #agenda2010 und #tapschweiz

Quelle: via @TAP Schweiz, September 11, 2015 at 04:00AM

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