Dienstag, 22. September 2015

Jobcenter Berlin-Mitte hat an Ralph Boes Eigentumsrechte geltend gemacht

21. September 2015

Heute gegen 08:00 Uhr begann die öffentliche Gerichtsverhandlung vor dem Berliner Kammergericht zum Fall Ralph Boes. Wie es lief, hab ich für Euch aufgeschrieben:

Richterin : „Guten Morgen zusammen. Ich eröffne hiermit die Verhandlung Boes gegen Jobcenter Berlin-Mitte. Gerichtsprotokollführer bitte schreiben Sie mit : Erschienen ist der Kläger Herr Ralph Boes mit seinem Verteidiger und Rechtsanwalt Herrn Liebling und die Beklagte in Gestalt des Jobcenters Berlin-Mitte vertreten durch den Geschäftsführer Herrn Schneider. Es kann losgehen, bitte.

Anwalt Liebling : „Sehr verehrtes Gericht, ich habe zunächst an Herrn Schneider ein paar Fragen.“

Richterin : „Fragen Sie!“

Anwalt Liebling : „Was genau ist für Sie Herr Ralph Boes?“

Jobcenter Berlin-Mitte : „Was ist denn das für eine blöde Frage? Frau Richterin muß ich die Frage beantworten?“

Richterin : „Ich bitte darum.“

Jobcenter Berlin-Mitte : „Herr Boes ist ein Mensch, wie wir alle.“

Anwalt Liebling : „Oh, Herr Schneider, vernehme ich dort erste Ansätze eines schlechten Gewissens?“

Richterin : „Sie müssen diese Frage nicht beantworten.“

Anwalt Liebling : „Lassen Sie mich anders fragen. Wem gehört Ralph Boes?“

Jobcenter Berlin-Mitte : „Frau Richterin muß ich mir diese Fragen gefallen lassen?“

Richterin : „Ich fürchte schon.“

Jobcenter Berlin-Mitte : „Herr Boes gehört natürlich in erster Linie sich selbst.“

Anwalt Liebling : „Meinen Sie eher geistig oder materiell?“

Jobcenter Berlin-Mitte : „Beides.“

Anwalt Liebling : „Sie sagten eben in erster Linie. Gibt es noch eine andere, als die erste Linie?“

Jobcenter Berlin-Mitte : „Nein“

Anwalt Liebling : „Und ob es die gibt. Herr Boes ist für Sie nichts weiter, als nur ein Kunde. Kein Mensch mit Rechten nach Menschenrecht, sondern nur ein Kunde, der nach den Allgemeinen Geschäftsbedingungen, die bei Ihnen unter dem SGB II geläufig sein dürften, seine Arbeitskraft auf dem Gebiet des vereinigten Wirtschaftsgebietes der Nicht Regierungs Organisation kurz NGO BRD ableisten soll. Diese NGO wiederum ist ein Teil der Europäischen Union für die der völkerrechtliche Vertrag von Lissabon am 1. Dezember 2009 in Kraft getreten ist. Können Sie mir insoweit folgen, Herr Schneider?“

Jobcenter Berlin-Mitte : „Was hat das denn nun damit zu tun?“

Anwalt Liebling : „Das werde ich Ihnen gleich sagen. Einen Moment noch, ich bin gleich fertig. Laut dem Vertrag von Lissabon ist die Todesstrafe nur bei Aufständen und/oder bei unmittelbarer Kriegsgefahr zulässig.“

Jobcenter Berlin-Mitte : „Herr Boes wurde jetzt zum zehnten Mal in Folge vollsanktioniert, weil er seinen Mitwirkungspflichten nach §31 SGB II seit 2 ½ Jahren nicht nachgekommen ist.“

Anwalt Liebling (recht laut) : „Und das gibt Ihnen das Recht nach den aufgebrauchten Spendengeldern des Herrn Boes einen Lebensmittelgutschein durch eine Ihrer Mitarbeiterinnen oder einen Ihrer Mitarbeiter nicht unterschreiben zu lassen und möglicherweise den Tod infolge einer vom Krankenhaus bereits diagnostizierten Agina Pectoris billigend in Kauf zu nehmen oder wie?“

Richterin : „Herr Liebling, ich bitte Sie – mäßigen Sie sich in ihrer Lautstärke“

Anwalt Liebling (immer noch laut) : „Das muß doch mal gesagt werden. Ich beantrage Strafantrag gegen Herrn Schneider wegen a) Unterlassene Hilfeleistung nach § 323c StGB, b) Körperverletzung nach § 223 StGB und c) Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft nach § 233 StGB.“

Richterin : „Herr Schneider, was haben Sie zu Ihrer Verteidigung zu sagen?“

Jobcenter Berlin-Mitte : „Der zuständige Fallmanager war bei mir und hat remonstriert. Ich trage die Verantwortung. Ich bekenne mich zu den Vorwürfen § 323c und § 223 StGB schuldig. Der Vorwurf mich nach § 233 StGB schuldig gemacht zu haben lehne ich mit aller Entschiedenheit von mir ab.“

Anwalt Liebling : „Herr Schneider, dann werde ich Ihnen wohl den Paragraphen § 233 StGB mal im Detail vorlesen müssen. Absatz 1 Wer eine andere Person unter Ausnutzung einer Zwangslage oder der Hilflosigkeit … in Sklaverei, Leibeigenschaft oder Schuldknechtschaft oder zur Aufnahme oder Fortsetzung einer Beschäftigung bei ihm oder einem Dritten zu Arbeitsbedingungen, die in einem auffälligen Missverhältnis zu den Arbeitsbedingungen anderer Arbeitnehmerinnen oder Arbeitnehmer stehen, welche die gleiche oder eine vergleichbare Tätigkeit ausüben, bringt, wird mit Freiheitsstrafe von sechs Monaten bis zu zehn Jahren bestraft.  (2) Der Versuch ist strafbar.

Jobcenter Berlin-Mitte : „Das wußte ich nicht. Ich wäre bereit die Sanktionen gegen Herrn Boes mit sofortiger Wirkung aufzuheben und beantrage Freispruch.“

Anwalt Liebling : „Ich beantrage Herrn Schneider wegen Verletzung des § 323c StGB, § 223 StGB und § 233 StGB zu verurteilen.“

Richterin : „Gerichtsprotokollführer haben Sie alles aufgeschrieben?“

Gerichtsprotokollführer : „Ja, Frau Richterin“

Richterin : „Das Gericht zieht sich zur Beratung für zwei Stunden zurück“

Nach der Pause erscheint die Richterin wieder.

Richterin : „Ich bitte Sie sich zu erheben. Im Namen des Volkes ergeht folgendes Urteil. Der Geschäftsleiter Herr Schneider des Jobcenters Berlin-Mitte wird wegen Unterlassener Hilfeleistung, vorsätzlicher Körperverletzung und Menschenhandel zum Zweck der Ausbeutung der Arbeitskraft zu 5 Jahren Freiheitsentzug ohne Bewährung verurteilt. Setzen.“

Großes Raunen im Gerichtssaal.

Richterin klopft mit dem Hämmerchen : „Ich bitte Ruhe im Gerichtssaal. Kommen wir nun zur Urteilsbegründung. Herr Schneider, spätestens bei der Remonstrierung Ihres Jobcenter-Mitarbeiters waren Sie in der persönlichen Verantwortung und hätten den Lebensmittelgutschein unterschreiben müssen, um der Not abzuhelfen. Da Sie nicht abgeholfen haben, erlitt Herr Ralph Boes einen gefährlichen körperlichen Schaden, der zum Glück ohne Todesfolge blieb. Weiterhin haben Sie sich der Sklaverei schuldig gemacht, indem Sie unter Ausnutzung einer Zwangslage oder Hilflosigkeit mutwillig eine finanzielle Notlage herbeigeführt haben, um Herrn Boes zu einer Arbeitsaufnahme zu bewegen. Die Verhandlung ist damit geschlossen.“

Anwalt Liebling : „Glückwunsch Herr Boes. Wir haben´s geschafft.“

Ralph Boes „Müssen wir jetzt jeden Geschäftsstellenleiter zu Haft verknacken?”

Anwalt Liebling : „Wenn das Bundesverfassungsgericht sich in der US-Besatzungszone oder im vereinigten Wirtschaftsgebiet, wie die es nennen, nicht rührt, werden wir Wohl oder Übel so verfahren müssen“, setzte sich den Helm auf und fuhr mit seinem Motorrad davon.

Der Gesprächsverlauf kann von der Realität geringfügig abweichen. Die Namen aller beteiligten Personen und die Orte der Handlung, Verwechselungen sowie Ähnlichkeiten mit lebenden oder realen Personen wären rein zufällig.

Quelle: via @Aufgewachter



Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Retweeter, September 22, 2015 at 05:08PM

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