Anpassung um 1,25 Prozent
Ab 01.01.2016 soll sich der Eck-Regelsatz für Hartz IV Leistungen auf 404 Euro belaufen. Analog dazu steigen auch die Regelsätze für Kinder und Partner einer Bedarfsgemeinschaften. Paare in einer Bedarfsgemeinschaft erhalten zukünftig vier Euro mehr und somit jeweils 364 Euro, zusammen 728 Euro. Kinder bis sechs Jahren erhalten drei Euro mehr, womit die Leistungen auf 237 Euro steigen. Für Kinder zwischen sieben und 14 Jahren wird der Hartz IV Satz ebenfalls um drei Euro auf insgesamt 270 Euro angehoben. Bei Jugendlichen zwischen 15 und 18 Jahren ist eine Anhebung um vier Euro auf 306 Euro vorgesehen.
Bundesrat muss noch beschließen
Am 23. September 2015 will das Bundeskabinett die Erhöhung der Hartz IV Leistungen beschließen, die dann am 25. September 2015 vom Bundesrat abgesegnet werden muss. Die Zustimmung des Bundesrates gilt als sicher, da es sich um keine Erhöhung im eigentlichen Sinne sondern um eine vorgeschriebene Anpassung an die Lebenshaltungskosten handelt.
Hartz IV Erhöhung zu niedrig – scharfe Kritik
Kritik an der viel zu geringen Erhöhung der Hartz IV Sätze ließ nicht lange auf sich warten. gegenüber der „Bild“ äußerte der Leiter des Deutschen Instituts für Wirtschafsforschung (DIW), Marcel Fratzscher, dass die Anhebung „einen Stillstand für die Bezieher“ sei. Seiner Auffassung sei die Hartz IV Erhöhung im Vergleich zum deutlichen Lohnanstieg auch bei Geringverdienern zu niedrig. Noch deutlichere Worte fand Adolf Bauer, Präsident des Sozialverbandes SoVD, der gegenüber der Zeitung bei den Hartz IV Sätzen von einem „Desaster“ spricht, die „schleunigst auf den Prüfstand“ gehören.
Konkrete Zahlen nannte Sahra Wagenknecht. Die stellvertretende Vorsitzende der Linksfraktion fordert einen monatlichen Hartz IV Eck-Regelsatz von 500 Euro, um ein „menschenwürdiges Existenzminimum“ zu gewährleisten. […]
Weg mit der #Agenda2010
Quelle: via @HartzIV.org, September 11, 2015 at 01:45PM
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