Offenbar hat man in Bundesbern aus all dem nichts gelernt. Denn in der Schweiz gibt es für Menschen mit IV-Hintergrund eine Neuauflage von staatlicher Zwangsarbeit.
Siehe in diesem Zusammenhang die vorgeschobene “Integration” unter Zwang in besonderen Einrichtungen, bzw. dem 2. Arbeitsmarkt (gem. BSV-Jargon zwecks “Aufbau der Arbeitsmotivation”).
Das Kreisschreiben über die Eingliederungsmassnahmen beruflicher Art (gültig ab 1.1.2014, Stand: 1.1.2015) gibt Auskunft darüber, was das BSV unter “Integration” mit Leistungslohn einer “wirtschaftlich ausreichend verwertbaren Arbeitsleistung” versteht. Aufschlussreich auf Seite 23, Randziffer 3010, die Definition des Leistungslohns:
“Wirtschaftlich ausreichend verwertbar ist eine Arbeitsleistung dann, wenn sie zu einem Leistungslohn von mindestens Fr. 2.55 pro Stunde führt (vgl. AHI 2000 S. 187)”.
BSV-Link zum Kreisschreiben: http://www.bsv.admin.ch/vollzug/storage/documents/3959/3959_14_de.pdf
Leistungslohn von Fr. 2.55 pro Stunde zwecks “Aufbau der Arbeitsmotivation”?
Es liegt auf der Hand, dass es hier nicht um “Integration” geht, sondern um ein reines Macht- und Missbrauchsinstrument für die IV-Stellen. Um Menschen die im Rahmen der “Schadenminderungs- und Mitwirkungspflichten” nicht unter solch menschenverachtenden Bedingungen “angestellt” sein wollen, zu sanktionieren.
Gerade auch wegen solchen sozialen Ungerechtigkeiten – die jeden und jede treffen können! – werde ich bei der Abstimmung für ein bedingungsloses Grundeinkommen ein überzeugtes JA in die Urne einlegen.
Weg mit #agenda2010 und #behoerdenwillkuer
Quelle: via @IV Debakel, September 20, 2015 at 05:36PM
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