Sonntag, 20. September 2015

Die Schweiz und ihre Neuauflage der Zwangsarbeit: Leistungslohn von Fr. 2.55 pro Stunde zwecks “Aufbau der Arbeitsmotivation”

Bundesrätin Sommaruga entschuldigte sich letztes Jahr im Namen der gesamten Landesregierung bei den Opfern “administrativer Massnahmen” für den erlittenen staatlichen Machtmissbrauch.

Offenbar hat man in Bundesbern aus all dem nichts gelernt. Denn in der Schweiz gibt es für Menschen mit IV-Hintergrund eine Neuauflage von staatlicher Zwangsarbeit.

Siehe in diesem Zusammenhang die vorgeschobene “Integration” unter Zwang in besonderen Einrichtungen, bzw. dem 2. Arbeitsmarkt (gem. BSV-Jargon zwecks “Aufbau der Arbeitsmotivation”).

Das Kreisschreiben über die Eingliederungsmassnahmen beruflicher Art (gültig ab 1.1.2014, Stand: 1.1.2015) gibt Auskunft darüber, was das BSV unter “Integration” mit Leistungslohn einer “wirtschaftlich ausreichend verwertbaren Arbeitsleistung” versteht. Aufschlussreich auf Seite 23, Randziffer 3010, die Definition des Leistungslohns:
“Wirtschaftlich ausreichend verwertbar ist eine Arbeitsleistung dann, wenn sie zu einem Leistungslohn von mindestens Fr. 2.55 pro Stunde führt (vgl. AHI 2000 S. 187)”.

BSV-Link zum Kreisschreiben: http://www.bsv.admin.ch/vollzug/storage/documents/3959/3959_14_de.pdf

Leistungslohn von Fr. 2.55 pro Stunde zwecks “Aufbau der Arbeitsmotivation”?

Es liegt auf der Hand, dass es hier nicht um “Integration” geht, sondern um ein reines Macht- und Missbrauchsinstrument für die IV-Stellen. Um Menschen die im Rahmen der “Schadenminderungs- und Mitwirkungspflichten” nicht unter solch menschenverachtenden Bedingungen “angestellt” sein wollen, zu sanktionieren.

Gerade auch wegen solchen sozialen Ungerechtigkeiten – die jeden und jede treffen können! – werde ich bei der Abstimmung für ein bedingungsloses Grundeinkommen ein überzeugtes JA in die Urne einlegen.

Weg mit #agenda2010 und #behoerdenwillkuer

Quelle: via @IV Debakel, September 20, 2015 at 05:36PM

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