Ab dem 01.01.2016 erfolgt ein versicherungsrechtlicher Statuswechsel für Empfänger von Hartz IV, mit dem der Vorrang der Familienversicherung entfernt. Jeder Hartz IV Empfänger ab 15 Jahren wird dadurch eingenständiges Mitglied der Krankenversicherung und Pflegeversicherung. Kinder bis 14 Jahren im Sozialgeld Bezug bleiben weiterhin in der Familienversicherung ihrer Eltern mitversichert.
Ursächlich für diese Anpassungen ist eine Änderung im GKV-Finanzstruktur- und Qualitätsentwicklungsgesetz, die eine eigenständige Versicherungspflicht vorsieht. Das Ziel dieser Änderungen ist eine Entlastung der Bürokratie für Jobcenter als auch Krankenkassen. Experten erwarten dadurch eine vereinfachte und beschleunigte Antragstellung der Hartz IV Leistungen. Ausgenommen von den Änderungen sind Hartz IV Empfänger, die vor dem Leistungsbezug Angehörige der privaten Kranken- und Pflegeversicherung waren. Diese werden dann im System der privaten Krankenversicherung zugeordnet.
Änderungen für den Leistungsempfänger?
Beim Leistungsbezug ergeben sich durch den Statuswechsel zunächst grundsätzlich keine Änderungen für Hartz IV Leistungsbezieher. Der Versicherte wird jedoch mit Beginn des neuen Jahres in das System seiner letzten Krankenversicherung vor dem Hartz IV Bezug zugeordnet, so dass [...]
Weg mit der #Agenda2010
Quelle: via @HartzIV.org, September 01, 2015 at 05:48PM
Feed abonnieren – Autoren | Michael, Hoelderlin, Anita, Ralph ... |
---|