Freitag, 24. Juli 2015

Der soziale Tod

Wie es in Artikel 6/7 der sozialen Menschenrechte vorgesehen ist, aber selbst in Ländern – die dieses Recht in der Verfassung festgeschrieben haben – bisher nie gesellschaftliche Wirklichkeit geworden ist.

Ob jemand Erwerbsarbeit erhält oder nicht, hängt in ökonomisch liberalisierten Gesellschaften vom Bedarf des «freien» Marktes nach Arbeitskräften, nicht von den Bedürfnissen der Individuen nach (existenzsichernder) Arbeit ab. Aber wo der Mensch nur als «gebrauchter» eine Existenzberechtigung hat, ist er – ob erwerbslos, alt, behindert – bedroht.........1945, nach dem grossen Morden – das auch die «Lösung» der «Judenfrage» und der «sozialen Frage» zum Ziel hatte – hielt der Sozialdarwinist Simon, der als «Begründer der modernen Arbeitstherapie» gilt und die NSDAP wegen «seiner kritischen Haltung gegenüber dem Hitlerregime» (Wikipedia) verliess, diese Aussage nicht mehr für «taktisch opportun», aber «sachlich auch heute noch zutreffend».

Und sechzig Jahre danach? Einmal mehr werden „Soll & Haben“ von Menschen aufgerechnet, schüren Sozialhilfe- und Sozialstaatsdebatten den Konflikt zwischen «produktiven» und «unproduktiven Teilen der Bevölkerung», zwischen «dem Steuerzahler» und den «Sozialschmarotzern».
  • Wer nicht arbeitet, soll sterben

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Agenda 2010 Leaks, Diigo, July 24, 2015 at 03:15PM

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