“Die Furcht vor dem Tod gibt dem System die Macht, die es zur Unterwerfung der Menschen braucht. Ich habe deshalb beschlossen, die Todesangst abzulegen, das MEINE für die Gesellschaft zu tun, auch wenn ich dafür «verhungert» werde.” (Ralph Boes, 08.07.2015)
Ralph Boes
Berlin, den 03.07.2015
An dasJobcenter Berlin-Mitte
Betr.: BG 955A123521
Wiedereingliederung in die persönliche Verantwortung für Ihr Tun
Sehr geehrte Frau Yyyyyyy
nachdem Sie mit Ihrem Widerspruchsbescheid direkt panisch aus der Verantwortung geflohen sind, teile ich Ihnen hiermit mit, dass ich, wie angekündigt, seit dem 01.07.2015 hungere und dass ich Sie trotz ihrer Flucht im Sinne des § 63 BBG persönlich für die herankommenden Geschehnisse verantwortlich erkläre.
Persönlich verantwortlich erkläre ich Sie, Ihre Kollegin Frau Xxxxxxxx und die Leitung Ihres Hauses, die Sie angesichts der von mir aufgebrachten Gründe allesamt hätten remonstrieren MÜSSEN.
Es ist mir unverständlich, wie Sie nach Ihrem Totalversagen an der Frage nach Artikel 1 GG, wie Sie durch Ihre Taten meine Würde achten und schützen ..
.. s. meine Widerspruchsbegründung vom 15.06.2015, Anlage 1, ..
..einfach weiter machen können wie bisher.
Noch weniger verständlich ist mir, dass Sie in ihrem Widerspruchsbescheid vom 19.06.2015 nicht mit einem einzigen Wort (!) auf meine Widerspruchsbegründung eingegangen sind.
Sie haben die Macht über das Leben und über das Wohlergehen tausender Menschen in der Hand. Sie zwingen die Menschen zu “systemkonformem Verhalten” – zu “systemkonformem Verhalten” im Sinne von Hartz IV -, oder scheiden sie, wenn Ihnen das nicht gelingt, durch die Sanktionen aus der Gesellschaft aus. –
In dem Moment aber, in dem IHRE Systemkonformität in Frage steht, in dem aufgedeckt wird, dass Sie außerhalb der Verfassung bzw. außerhalb der Artikel 1 und 20 GG agieren, in dem Moment, in dem Ihnen das auch noch vom Sozialgericht in Gotha ausgewiesen wird, verstecken Sie sich und geben Sie die Entscheidung panisch – und die weitere Belastung des Betroffenen in Kauf nehmend – ans Sozialgericht ab.
Wenn auch das Sozialgericht die Sache so weiterreicht wie Sie (was angesichts der bisherigen Erfahrungen durchaus möglich ist), geht die Verschiebung der Verantwortung immer weiter fort. Bis ich zu Grabe getragen werde.
Nachdem ich Ihnen in meiner Widerspruchsbegründung geschrieben habe:
“Aus politischen Motiven, ohne dass Sie auch nur im Entferntesten (!) einmal auf meine rechtlichen Gründe eingegangen sind, habe ich drei Jahre Sanktionen, davon zweieinhalb Jahre Totalsanktion von Ihnen erhalten...mache ich Sie jetzt auch persönlich für das verantwortlich für das, was jetzt geschieht.
Diese Zeit ist nicht spurlos an mir vorüber gegangen. Meine Kräfte sind erschöpft.
Jetzt, nachdem durch die Entscheidung des Sozialgerichtes in Gotha auch öffentlich geklärt ist, dass Ihr Tun in Frage steht, verlange ich von Ihnen, die am 07.05.2015 verhängte Sanktion unverzüglich bis zur Klärung der Frage auszusetzen.
Sollte sie nicht bis zum 30.06.2015 ausgesetzt sein, bleibt mir nichts anderes übrig, als bis zur Beendigung Ihrer unwürdigen Zwangsmaßnahmen wieder ins Sanktionshungern überzugehen. (…)
Mein Leben liegt jetzt ganz in IHRER Hand!” ..
Mit freundlichem Gruß,
Ralph Boes
Weg mit der #Agenda2010
Quelle via @Grundrechte-Brandbrief.de | Twitlonger | Twitter, July 08, 2015 at 07:23PM
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