Sanktionen gegen Menschen sind eine spezifisches Merkmal des Umgangs mit Menschen im Neoliberalismus.
Die Vorstellung von einer angebliche Notwendigkeit von Sanktionen gegen sozialbenachteiligte und/oder hilfebedürftige Menschen, die nicht "spuren" und mit ihrer Gegenleistung "nicht rüber kommen", gibt es längst auch in der Kinder- und Jugendhilfe und im gesamten Bereich der Sozialen Arbeit.
Ein aktueller Ausschnitt aus dem jüngsten Newsletter von Harald Thomé (17/15 vom 6.7.):
Anhörung im Bundestag zu Sanktionen
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Am 29.06. gab es im Ausschuss für Arbeit und Soziales eine öffentliche Anhörung zu den SGB II – Sanktionen, dort sprachen sich die Obrigkeitsvertreter für die Beibehaltung von Sanktionsmöglichkeiten im SGB II aus. Vertreter aus dem Bereich der Wirtschaft nannten das System der Sanktionen ausgewogen. Auch Landkreistag und Städtetag sprachen sich – ebenso wie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) – gegen eine generelle Abschaffung oder ein Moratorium der Sanktionen aus. Klare Ablehnung kam von der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, aber auch von der Diakonie Deutschland sowie der Nationalen Armutskonferenz. Weitere Infos dazu: http://sozialberatung-kiel.de/2015/06/30/streit-um-sgb-ii-sanktionen/ und hier:http://tinyurl.com/orpq4f8 , die Wortprotokolle gibt es hier: http://tinyurl.com/qj8cae8
An der Stelle nochmal der Hinweis, unter Bezugnahme auf den Gothaer Vorlagebeschluss zum BVerfG sollten alle Sanktionsbetroffenen gegen kommende Sanktionen Widerspruch einlegen und bis Jan. 2014 Betroffene Überprüfungsantrag, falls das BVerfG feststellen sollte, dass Sanktionen teilweise rechtswidrig waren.
Am 29.06. gab es im Ausschuss für Arbeit und Soziales eine öffentliche Anhörung zu den SGB II – Sanktionen, dort sprachen sich die Obrigkeitsvertreter für die Beibehaltung von Sanktionsmöglichkeiten im SGB II aus. Vertreter aus dem Bereich der Wirtschaft nannten das System der Sanktionen ausgewogen. Auch Landkreistag und Städtetag sprachen sich – ebenso wie der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) – gegen eine generelle Abschaffung oder ein Moratorium der Sanktionen aus. Klare Ablehnung kam von der Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen, aber auch von der Diakonie Deutschland sowie der Nationalen Armutskonferenz. Weitere Infos dazu: http://sozialberatung-kiel.de/2015/06/30/streit-um-sgb-ii-sanktionen/ und hier:http://tinyurl.com/orpq4f8 , die Wortprotokolle gibt es hier: http://tinyurl.com/qj8cae8
An der Stelle nochmal der Hinweis, unter Bezugnahme auf den Gothaer Vorlagebeschluss zum BVerfG sollten alle Sanktionsbetroffenen gegen kommende Sanktionen Widerspruch einlegen und bis Jan. 2014 Betroffene Überprüfungsantrag, falls das BVerfG feststellen sollte, dass Sanktionen teilweise rechtswidrig waren.
Dazu fällt mir eine Untersuchung von Ziegler und Mohr (2012) ein, in der diese zu dem Ergebnis gekommen sind, dass inzwischen ein Drittel der befragten Fachkräfte der Sozialen Arbeit (730 befragte) dafür plädieren, "dass SozialpädagogInnen ihre KlientInnen stärker dazu erziehen sollten, sich anständig zu benehmen" und das Disziplin und Ordnung durch die Soziale Arbeit wieder stärker betont werden sollten [...]
Quelle: via @Einmischen.info, July 07, 2015 at 09:55AM
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