Mit Hartz IV wurde das Recht auf ein „menschenwürdiges
Existenzminimum“ abgeschafft. Grundsicherung gibt es gegen Wohlverhalten.
Halten sich Betroffene nicht an «Auflagen», dürfen Jobcenter sie sanktionieren.
Anspruch auf Ersatz haben sie nicht. Das Sozialgericht Gotha hält das für
verfassungswidrig, Karlsruhe soll entscheiden.
«Gotha Beschluss» – zur Verfassungswidrigkeit der Agenda
2010 » http://bit.ly/1MnA7R0
Quelle: via @Jungewelt.de, June 16, 2015 at 10:15AM
Feed abonnieren – Autoren | Michael, Hoelderlin, Anita, Ralph ... |
---|