Diese Aktion markierte den Höhepunkt der „Asozialenverfolgung“ im Faschismus. Seit 1938 drängten die Wohlfahrtsämter die Polizeibehörden geradezu zur Verhaftung von „Asozialen“.
An die Stelle der Schikanen und der Vertreibung von Bedürftigen traten ihre Erfassung und Vernichtung. Die Sozialutopie von der endgültigen Beseitigung abweichenden Verhaltens wurde in die Tat umgesetzt. Die Aktion „Arbeitsscheu Reich“ war dabei das bedeutendste Einzelereignis der NS-Politik gegen „Asoziale“.
Nach dem Erlass vom 26.01.1938 folgten eine Gestapoaktion am 21.04.1938 und eine Kriminalpolizeiaktion am 13.06.1938. Zirka 20.000 „Asoziale“ wurden in die Konzentrationslager eingeliefert.
Straftäter, Trinker, Prostituierte und Heimzöglinge galten als „asozial“. Sie trugen den schwarzen Winkel. Als „Asoziale“ standen sie ganz unten in der Hierarchie. Nach dem Krieg wurden sie vom Bundesentschädigungsgesetz ausgeschlossen:
Erst 1987 richteten Bund und Länder für die vergessenen Opfer wie für Roma und Sinti, Homosexuelle und Wehrmachtsdeserteure einen Härtefonds ein. Der Gruppe der als „asozial“ verfolgten Menschen fehlt jedoch bis heute eine Lobby[...]
Quelle: via @Trueten.de , June 16, 2015 at 01:48AM
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