Verdrängung von Hartz IV Empfängern aus der Stadt
Mit der Anhebung der angemessenen Wohnkosten will die Berliner Verwaltung eine Verdrängung von ärmeren Familien an den Stadtrand vorbeugen. Eine Schlechterstellung soll es nach Angaben des Sozialsenators, Mario Czaja (CDU), nicht geben. Mieten die bisher als angemessen galten, bleiben dies auch weiterhin. Überschreitungen der angemessen Obergrenzen werden in Einzelfällen zulässig sein.
Das neue Konzept für die Übernahme der Hartz IV Wohnkosten sieht nicht mehr die Angemessenheitsprüfung der Warmmiete vor, stattdessen werden Kaltmiete und Heizkosten gesondert auf Angemessenheit betrachtet. „Wir haben den gerade erst veröffentlichten Mietspiegel 2015 berücksichtigt,“ so Berlins Sozialsenator.
Nötig wurde die Anhebung, weil Mieten und Energiekosten in den letzten Jahren gestiegen sind. Wie hoch sich die Anhebung der Hartz IV Wohnkosten im Einzelfall ergibt, hängt von der Gebäudegröße sowie der Heizungsart (Fernwärme, Öl- oder Gasheizung) ab.
Erhöhung der Wohnkosten
Die angemessenen Wohnkosten steigen ab diesen Sommer für einen Hartz IV Single-Haushalt auf 438 Euro bis 463 Euro. Für eine vierköpfige Familie mit zwei Kindern ergibt sich ein Zuschuss zwischen 712 Euro und 754 Euro. Durchschnittlich steigen die Angemessenheitswerte für Singles um 28 Euro und für Familien um 50 Euro, womit die Jobcenter künftig etwa fünf bis sechs Prozent mehr Kosten übernehmen.
Der vorgestellte Neuregelung Czajas zur Wohn-Aufwendungsverordnung (WAV) wurde vom Berliner Rat der Bürgermeister ohne Änderungen zugestimmt. Die Verordnung tritt zum 01. Juli 2015 in Kraft.
Kritik an Richtwerten
Trotz Anhebung der Sätze für Wohnkosten kommt Kritik vom Mieterverein. Die Erhöhung der Angemessenheitswerte geht dem Verein nicht weit genug und entlaste Hartz IV Haushalte zu wenig. Nahezu ein Viertel der Hartz IV Bedarfsgemeinschaften hätte im vergangenen Jahr Mieten über den Richtwerten zahlen müssen und das, obwohl ihre Wohnungen kleiner und schlechter ausgestattet seien als der Wohnraum der restlichen Mieter. Der Mieterverein kritisiert, dass der Senat zur Ermittlung der neuen Richtwerte lediglich einfache Wohnlagen berücksichtigt habe.
Auch die Mietpreissteigerungen wurden bei der Ermittlung der neuen Richtwerte nicht berücksichtigt, so Elke Breitenbach (Linke). Mieten in neuen Mietverträgen liegen in der Regel deutlich über dem Niveau des Mietspiegels, der in die Berechnung eingeflossen ist.
Grünen Abgeordnete Katrin Schmidberger kritisierte außerdem, dass kaum Wohnungen zu diesen niedrigen Mietkosten verfügbar seien.
Mehrkosten für Haushalt
Für die rund 550.000 Mitglieder in den rund 300.000 Berliner Hartz IV Bedarfsgemeinschaften hat der Senat Mehrkosten von 3,5 Millionen Euro durch die neuen Richtwerte zu vorausgesagt[...]
Weg mit der #Agenda2010
Quelle: via @Hartziv.org, June 17, 2015 at 10:14AM
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