Freitag, 19. Juni 2015

Kein Anspruch auf Einsicht in Telefonliste aller Mitarbeiter des Jobcenters

Das Oberverwaltungsgericht Nordrhein-Westfalen (OVG) hat mit Urteil vom 16.06.2015 unter den Az.: 8 A 2429/14 entschieden, dass Hartz IV Empfänger keinen Anspruch auf Einsicht in die Telefonlisten mit den Durchwahlnummern der Kölner Jobcenter Mitarbeiter haben.

Hartz IV Empfängern bleibt nur der Anruf über die allgemeine Hotline-Nummer, denn nach Auffassung des OVG begründet das Informationsfreiheitgesetz keinen Anspruch auf die Bekanntgabe der Durchwahlnummern der Mitarbeiter im Jobcenter […]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @HartzIV.org, June 19, 2015 at 06:20PM

Feed abonnieren – Autoren Michael, Hoelderlin, Anita, Ralph ...