Wer zuvor über Vermögen verfügte und nach Verbrauch einen Antrag auf Arbeitslosengeld II stellt, muss begründen und nachweisen, warum das Geld aufgebraucht wurde. In einem verhandelten Fall hatte das Jobcenter einen Antrag auf Hartz IV abgelehnt. Der Kläger hatte zuvor ein Haus verkauft und das Geld aufgebraucht. Nach Ablehnung des Widerspruchs[...]
Weg mit der
#Agenda2010
Quelle:
via @Gegen-hartz.de, June 04, 2015 at 02:00AM