Immerhin vier Euro mehr Kindergeld gibt es ab sofort jeden Monat. Die Neuerung gilt rückwirkend für das gesamte Jahr 2015. Ab dem nächsten Jahr wird der Kindergeldzuschlag um weitere zwei Euro steigen. Auch der Kinderzuschlag für Geringverdiener wird ab dem ersten Juli 2016 erhöht. Er steigt um 20 auf 160 Euro. Die Motivation dafür liegt laut der Regierung darin, einkommensschwächere Familien davor zu schützen, ihr Einkommen mit ergänzenden Hartz 4-Leistungen aufstocken zu müssen.
Der Bundestag hat weiteren Entlastungen zugestimmt. So soll ab diesem Jahr der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende stark steigen, sofern der Bundesrat zustimmt. Alleinerziehende sollen in Zukunft 1908 statt der bisherigen 600 Euro erhalten.
Familienpaket bringt erhöhte Freibeträge und Entlastungen
Mit dem neu beschlossenen Familienpaket sollen Familien und Arbeitnehmer entlastet werden. Neben der Erhöhung des Kindergeldes um zunächst vier und anschließend sechs Euro pro Monat werden ebenso der Grundfreibetrag wie der Kinderfreibetrag angehoben. Der Grundfreibetrag steigt in diesem Jahr von 8354 auf 8472 Euro. Im kommenden Jahr wird er nochmals um 180 Euro auf 8652 Euro angehoben. Der Kinderfreibetrag steigt 2015 auf 5412 Euro und im nächsten Jahr auf 4608 Euro. Damit erhöht sich der Freibetrag zunächst um 144 Euro und dann um weitere 96 Euro.
Eindämmung der kalten Progression
Außerdem sollen schleichende Steuererhöhungen im Zuge der sogenannten kalten Progression im Steuersystem eingedämmt. Hierfür sollen leichte Änderungen beim Tarif der Einkommenssteuer dienen. Als kalte Progression wird der Effekt bezeichnet, mit dem Lohnerhöhungen zu einer höheren Steuerbelastung führen, ohne dass es zu einem Inflationsausgleich kommt.
Opposition kritisiert Neuerungen
Insgesamt bringen die Erhöhungen Familien und Steuerzahlern in diesem Jahr 830 Millionen Euro mehr ein. Im kommenden Jahr bedeutet dies ein Plus von insgesamt 5,5 Milliarden Euro für die Bürger. Die Entscheidung des Bundesrates steht allerdings noch aus. Von Seiten der Opposition gibt es allerdings Kritik: Die Grünen im Bundestag bemängeln, dass der Kinderfreibetrag des vergangenen Jahres nicht wie versprochen angehoben wird. Der Existenzminimumbericht von 2012 der früheren Bundesregierung hatte angekündigt, dass der Kinderfreibetrag im Jahr 2014 angehoben werden müsse. Schwarz-Rot begründet die Entscheidung entgegen des einst gegebenen Versprechens damit, dass es bei den Neuerungen für den Einzelnen lediglich um eine geringe Summe gehe.
Weg mit der #Agenda2010
Quelle: via @Sozialhilfe24.de, June 28, 2015 at 05:07PM
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