Von Obdachlosigkeit betroffene Menschen werden in der deutschen Gesellschaft besonders ausgegrenzt und leben in extremer Armut. Sie fallen entweder durch rechtliche Lücken im Gesundheits- und Sozialsystem oder können formale Erfordernisse für eine Unterstützung nicht erfüllen. Obdachlose fallen zum Teil in den Zuständigkeitsbereich des Zwölften Buches Sozialgesetzbuch (SGB XII), ein anderer Teil erhält außerdem Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II). Ein den vielschichtigen Problemen, die mit der Obdachlosigkeit einhergehen, angemessenes Fallmanagement sucht man in den Jobcentern jedoch oft vergebens.
Die Hilfe zur Arbeitssuche ist nur ein Aspekt der Bedürfnisse der Obdachlosen, denn sie weisen oftmals vielfältige Problemlagen auf. Wichtige Aspekte, wie die gesundheitliche Versorgung und erst recht Prävention, bleiben oft außen vor. Die Unterstützung zur Rückkehr in ein geregelteres Leben kann so nicht gelingen. Das liegt auch an strukturellen Problemen, wie beispielsweise bei den Zuständigkeitsfragen oder Datenschutz- und Datenübermittlung zwischen Jobcenter und Sozialamt. Die regionalen Unterschiede in der Versorgungsleistung, besonders zwischen Stadt und Land, sind auch aufgrund einer fehlenden nationalen Strategie gegen extreme Armut groß […]
Weg mit der #Agenda2010
Quelle: via @Hartz4Hamburg, June 23, 2015 at 08:43PM
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