Was die Sanktionen in SGB II angeht, hat mir inzwischen auch das Sozialgericht Gotha recht gegeben.
Aus dem Text:
"(...)für die Stärkung und Wieder-Gültigmachung unserer Verfassung wäre es ein schönes Zeichen(...)wenn noch weitere Gerichte die Verfassungsmäßigkeit der Sanktionen in Frage stellen würden.
(...)ein noch weiter gehendes Anliegen wäre es, das Thema der Verfassungswidrigkeit des Arbeitsbegriffes in Hartz IV in Angriff zu nehmen(...)"
Weg mit der #Agenda2010
Quelle: via @Die-Wuerde-des-Menschen, June 13, 2015 at 10:51AM
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