Sonntag, 7. Juni 2015

Von wegen schlüssige KdU-Konzepte

Viele deutsche Kommunen lassen die Kosten der Unterkunft (KdU) im SGB II (Hartz-IV) und SGB XII (Grundsicherung) durch eine Firma aus Hamburg namens "Analyse & Konzepte GmbH" als sogenannte "schlüssige KdU-Konzepte" mehr oder weniger, meist weniger "bemessen".

Sachkundige im Sozialleistungsbezug wissen schon länger, daß das alles Humbug ist, und den Kommunen lediglich dazu dient, wissentlich und illegal die ohnehin schon niedrigen "angemessenen KdU" künstlich, also keineswegs rechtens oder sachgerecht "ermittelt", noch weiter herunter zu pressen und den Sozialleistungen beziehenden Menschen das Leben noch schwerer zu machen, als es ohnehin schon ist.

Frau Rechtsanwältin Monika Sehmsdorf aus Weiden hat sich in einem, auf Tacheles e.V. veröffentlichten Aufsatz vom 04. Juni 2015 mit der Sache befasst, und bestätigt dies:

Keine schlüssigen KdU-Konzepte durch „Analyse und Konzepte“
Der auch für juristische Laien höchst lesenswerte Aufsatz liegt als PDF anbei und wurde zudem auf Tacheles e.V. veröffentlicht.

Der Aufsatz deckt einmal mehr auf, wie inkompetent und ohne jedwedes Interesse an korrekter Erfassung bestehender Mietbestände in einer Kommune diese Firma "Analyse & Konzepte GmbH" ihre sogenannten "schlüssigen Konzepte" erstellt, mit denen dann die Kommunen wedeln, und die KdU weiter abzusenken.

Wir gehen mittlerweile davon aus, daß diese Firma (und andere, ihr ähnliche) von geneigten Stellen gezielt gegründet wurde, um, ähnlich dem sogenannten "Deutschen Verein", den Kommunen auch bei den jetzigen KdU-Kürzungen ein (vermeintlich) seriöses Image zu verpassen. Für die unter Ihnen, die uns noch nicht kennen:

Wir sind eine, seit 1999 mildtätig aktive Sozialeinrichtung für Menschen in schwierigen Lebenslagen, und helfen rein ehrenamtlich und kostenlos bei vielfältigen sozialen Problemen, soweit uns dies möglich ist. Der Unterzeichner war höchstselbst und in Person in 2009/2010 vortragender Kläger vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe betreffend die (nach wie vor und bis heute bestehende) Verfassungswidrigkeit der Bemessung der Regelbedarfe in SGB II und SGB XII[...]

Weg mit der #Agenda2010

Quelle: via @Gegen-Hartz.de, June 07, 2015 at 02:00AM

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