Permalink b25077
Absender (g___@bern.ch)
Soziale Dienste Bern, G___, Schwarztorstrasse 71, 3007 Bern
Empfänger (fritz.mueller99@nirgendwo.ch)
Fritz Müller99
Nirgendwostrasse 99
9999 Bern
Als Beweismittel per Mail an
Cc: l____@jgk.be.ch; m___@justice.be.ch; s____@justice.be.ch; l___@bger.admin.ch, Pressestellen und Politiker in der Schweiz
Bern, 08. Juni 2015
Weisung betreffend Arztzeugnis / gesundheitliche Abklärungen – und erneute TAP Zuweisung
Sehr geehrter Herr Fritz Müller99
Wie im Gespräch vom 08.06.2015 erwähnt, lassen wir Ihnen hiermit die Weisung zukommen. Sie haben am 01.06.2015 ein Gesuch ,wirtschaftliche Sozialhilfe" eingereicht. In den Gesprächen der letzten Jahre war Ihr Gesundheitszustand ein zentrales Thema. Mit oben erwähntem Gesuch und den dazu erforderlichen Unterlagen konnten Sie weder differenzierte Angaben zu Ihrer Gesundheit machen noch konnten aktuelle Arztzeugnisse oder medizinische Atteste eingereicht werden, welche eine aktuelle medizinische Einschränkung belegen konnten oder eine zuverlässige Beurteilung der Arbeits- oder Arbeitsunfähigkeit bzw. die Art od. Schwere der medizinischen Beeinträchtigung ermöglichen.
Ohne aktuelles Arztzeugnis sind Sie zum heutigen Zeitpunkt als arbeitsfähig einzustufen.
Mit früheren finanziellen Unterstützungen der letzten Jahre, haben Sie immer wieder med. Einschränkung eingebracht. Daher wäre eine vertiefte Abklärung zur Ermittlung Ihrer heutigen Arbeitsfähigkeit u. med. Einschränkungen tatsächlich erforderlich und überfällig (siehe auch Bundesgerichtsurteil vom 11.05.15, b240119).
Um diesem Umstand Rechnung zu tragen und zur überfälligen Klärung der Situation, verlangt der Sozialdienst von Ihnen, Ihre Mitwirkungspflicht, mit gleichzeitiger Aufnahme eines 3-monatigen Arbeitsabklärungsplatzes (TAP) und Anmeldung zur Abklärung durch Vertrauensarzt und Vertrauenspsychiater, wahrzunehmen.
Begründung
Das kantonale Sozialhilfegesetz (SHG) verpflichtet Bezügerinnen und Bezüger von Sozialhilfeleistungen, Weisungen des Sozialdienstes zu befolgen und das Erforderliche selber anzupacken, um die Bedürftigkeit zu vermindern oder zu beheben (Art. 28 Abs. 2 SHG; BSG 860.1).
Weisung
Wir weisen Sie daher an,
Unter Berücksichtigung der Korrektur gemäss Gesprächsprotokoll vom 09.06.2015, b25076, Ziff. f) und g)!
- Bis spätestens am 19.06.2015 dem Sozialdienst ein Arztzeugnis vorzulegen, welches Zeitdauer und im Detail die Art der Einschränkung sowie Umfang Ihrer Arbeitsunfähigkeit umschreibt
- Bis spatestens am 19.06.2015 sich bei Dr. K___ zu melden und einen Termin zu vereinbaren
- Die Termine bei den Ärzten Dr. K___ und Dr. Z___ wahrzunehmen, deren Auflagen zu befolgen und an der Gesundheitsabklärung aktiv mitzuwirken
Rechtsfolgen bei Pflichtverletzung
Kommen Sie dieser Weisung nicht nach, werden in Ihrem Monatsbudget der Grundbedarf for den Lebensunterhalt um 15% for 12 Monate gekürzt sowie die situationsbedingten Leistungen gestrichen (Art. 36 SHG).
Zudem werden Ihnen die Zulagen nicht gewährt.
Auch behalten wir uns vor, den zeitlichen Auszahlungsmodus zu verändern.
Link zum Nachlesen: http://tapschweiz.blogspot.ch/2015/06/b25077.html
Gesprächsprotokoll vom 09.06.2015 (b25076)
Freundliche Grüsse
Soziale Dienste Bern, (in Verantwortung von G___)
Gegengezeichnet, – den Erhalt bestätigt
Fritz Müller99
1 Exemplar (b25077) vom Amt an Fritz Müller99 ausgehändigt
1 Gesprächsprotokoll vom 09.06.2015 als Mail an g___@bern.ch (persönlich adressiert, b25076)
Weg mit der #Agenda2010
Quelle: http://tapschweiz.blogspot.com/2015/06/b25077.html, June 10, 2015 at 01:08AM
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