Während sich die Bundesagentur für Arbeit (BA) von solchen Schnüffeleien distanziert und Soziale Netzwerke wie Facebook & Co. auf den behördeneigenen Rechnern gesperrt hat, sind die kommunalen Jobcenter nicht so abgeneigt, die Privatsphäre von Hartz IV Empfängern zu verletzten und willkürlich im Netz auszuspionieren. Wie „CORRECT!V“ nach der Tagung in Berlin berichtet, wurden Betroffenen in einigen Fällen nach unautorisierten Internet-Recherchen sogar Gelder gestrichen.
Unautorisiert deswegen, weil Jobcenter-Mitarbeiter ohne Anweisung von Vorgesetzten im Internet herumschnüffeln und ihre Neugierde bei Facebook, Twitter, Ebay & Co. stillen, wie ein Jobcenter-Chef auf der Tagung erzählt. Einige Teilnehmer der Tagung gehen sogar davon aus, dass Fallmanager regelmäßig Hartz IV Empfänger im Internet durchleuchten. Fliegt ein Leistungsempfänger beispielsweise mit Schwarzarbeit auf, hat dies natürlich Konsequenzen.
Hartz IV Leistungsmissbrauch aufdecken
So berichtet „CORRECT!V“ von einem Fall des Jobcenters Düren, welches bei Internetrecherchen herausgefunden hatte, dass ein Leistungsempfänger gleichzeitig Power-Seller bei Ebay war mit der Folge, dass der Fall vor dem Sozialgericht landete. „Bei Missbrauch akzeptiert das Sozialgericht die Recherche in sozialen Netzwerken, obwohl die Bundesagentur für Arbeit dies verbietet“, so Karl-Josef Cranen, Leister des Jobcenters Düren. Auf Nachfrage von „CORRECT!V“ räumte Cranen jedoch ein, dass der Hartz IV Rückforderung in diesem Fall eine anonyme Anzeige vorausging.
In einem anderen Fall berichtet der Regensburger Fachanwalt Sozialrecht, Mathias Klose, wie eine Mandantin aufgrund von Verkäufen bei Ebay Probleme mit dem Jobcenter bekam. Die Hartz IV Empfängerin verkaufte gebrauchte Kleidung und Tonträger beim Online-Auktionshaus und bekam daraufhin Ärger mit ihrem Sachbearbeiter, nachdem dieser ihr im Internet hinterher spioniert hatte. Der Fall konnte allerdings außergerichtlich geklärt werden.
Datenschutz Expertin warnt
Die Sprecherin des Datenschutzbeauftragten in NRW warnt, dass ein „Durchleuchten“ von Hartz IV Empfängern im Internet nicht gerechtfertigt sei. Daten sollten direkt bei den Arbeitslosen erfragt werden, denn „das Internet bietet als Informationsquelle nicht unbedingt zuverlässige Auskünfte über Betroffene“. Ausnahmen seien nur bei einem schweren Betrugsverdacht denkbar, so die Sprecherin weiter.
Zudem räumte sie ein generelles Interesse an Internet-Recherchen ein und teilte mit, dass sich bereits in den letzten Jahren ein Jobcenter schriftlich und mehrere telefonisch erkundigt hätten, wie Daten von Hartz IV Empfängern aus Sozialen Medien genutzt werden könnten.
Es ändert sich Nichts an der Schnüffelei
Unterm Strich geht nach dem Treffen hervor, dass Handlungsbedarf besteht, darüber sind sich die Jobcenter-Chefs einig, wie „CORRECT!V“ aus dem Protokoll der Fachtagung berichtet. Dennoch stimmten sie dafür ab, alles beim Alten zu belassen. „CORRECT!V“ kritisiert, dass die Jobcenter-Chefs sich so vor der Realität verstecken und ihre Mitarbeiter weiterhin die Privatsphäre der Hartz IV Empfänger verletzten, indem sie sie im Internet ausspionieren [...]
Weg mit der #Agenda2010
Quelle: via @HartzIV.org, June 23, 2015 at 10:50PM
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